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Regelmässige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung

59694 · Amtliches Bulletin

Del 1 mar 2023

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/59694/de/regelmassige-evaluation-der-methodik-der-lohnstrukturerhebung

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Rilevazione della struttura dei salari. Riesaminare regolarmente la metodologia impiegata (21.3106)

21.3106

Regelmässige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Mit dem vorliegenden Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er aufzeigt, wie die Methodik der Lohnstrukturerhebung regelmässig evaluiert werden kann und nötigenfalls Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden können. Dabei ist auf den Aspekt der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ein besonderer Fokus zu legen. Zudem soll im Bericht aufgezeigt werden, wie die Kommunikation zu den Ergebnissen verständlicher gestaltet werden kann.

Folgende Gründe sprechen für das Postulat:

1. Die Erhebung muss laufend dem neuesten Stand angepasst werden. Die Lohnstrukturerhebung wurde zuletzt 2012 einer Revision unterzogen. 2014 wurde der Bundesrat mit dem Postulat Noser 14.3388 beauftragt, aufzuzeigen, wie die Aussagekraft der Lohnstrukturerhebung verbessert werden kann. Seither sind einige Jahre vergangen, und die Frage stellt sich erneut. Dabei soll die Evaluation auf den bestehenden Instrumenten aufbauend durchgeführt werden, wie es der Bundesrat in der Antwort ausführt. Da es sich bei der Lohnstrukturerhebung um eine sehr komplexe Erhebung handelt, sollte die Überprüfung mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen und Anpassungen nur wo nötig gemacht werden. Zudem ist auf der heute bewährten Einbindung der Sozialpartner abzustützen.

2. Die Kriterien sollen laufend auf deren Aussagekraft überprüft werden, denn diese können sich durch gesellschaftliche Veränderungen ändern. Gemäss Stellungnahme des Bundesrates prüft er derzeit alternative Methoden zur Messung der Lohnungleichheit. Er hat die betreffenden Stellen beauftragt - ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates -, "eine alternative Methode zur Messung von Lohnungleichheit zu prüfen und zu untersuchen, ob die untersuchten Erhebungsvariabeln als diskriminierend oder nicht diskriminierend einzustufen sind. Diese doppelte Überprüfung ist zurzeit im Gange. Bis Ende 2023 wird dem Bundesrat ein Synthesebericht vorgelegt." Die Erkenntnisse aus diesem Bericht könnten in das Postulat einfliessen.

Aktuell könnten beispielsweise die Kriterien zu den Regionen - heute werden nur Grossregionen erfasst - oder auch spezifischere Merkmale zur familiären Situation besser erfasst werden. Heute ist das Kriterium dafür der Zivilstand oder die Bezahlung von Familienzulagen.

3. Der Umfang der Lohndiskriminierung von Frauen hat erneut zugenommen. Die neusten Berechnungen auf Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung sind alarmierend. Die unerklärten Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern stiegen gegenüber der Erhebung 2018 nochmals um 2 Prozent an. Das sind 717 Franken pro Monat, die eine Frau weniger verdient. Die unerklärbare Lohndiskriminierung war noch nie so hoch und steigt seit 2014 stetig.

4. Die Kommunikation der Ergebnisse muss verbessert werden. Zwischen der Erhebung und der Publikation der Daten vergeht heute viel Zeit. Wir kennen seit dem 22. November 2022 die Daten aus dem Jahr 2020. Die Detailanalyse dazu liegt noch nicht vor. Deshalb freue ich mich, dass der Bundesrat hier eine Tür öffnet. Er schreibt in der Stellungnahme, das Bundesamt für Statistik sei daran, die Konzepte im Zusammenhang mit der Kommunikation der Ergebnisse der Erhebungen zur Lohngleichheit zu überarbeiten und - das ist ganz wichtig - das Verständnis der Ergebnisse zu erleichtern. Ich verweise an dieser Stelle auch auf das hängige Postulat Vincenz 21.3316, welches ebenfalls verlangt, die Kommunikation der Lohnstrukturerhebung zu verbessern.

Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Le Conseil fédéral est évidemment aussi d'avis que la qualité et la fiabilité des enquêtes statistiques sont primordiales et doivent être en tout temps assurées. Il y a d'ailleurs régulièrement des révisions des concepts et des méthodes utilisés par l'OFS. Ainsi, l'enquête sur les salaires correspond aux normes et recommandations internationales. Il y a aussi un examen régulier qui est fait auprès des principales parties prenantes. L'OFS procède continuellement à des contrôles de qualité, intègre les dernières approches techniques nouvellement validées sur le plan scientifique, notamment pour ce qui concerne la vérification des inégalités salariales entre les sexes.

En 2014 - cela fait un moment déjà, il faut bien le reconnaître -, un postulat adopté par votre Parlement a conduit le Conseil fédéral à mandater l'OFS et le Bureau fédéral de l'égalité pour tester une méthode alternative destinée à mesurer les inégalités salariales et définir le caractère potentiellement discriminatoire ou non des variables qui sont dans l'enquête. Ce double examen est en cours. Il devrait se terminer avec un rapport de synthèse qui devrait être présenté au Conseil fédéral d'ici la fin de cette année.

Cela a pris du temps, je vous le concède: on parle de 2014 et on est en 2023, cela a pris neuf ans. Il se trouve que l'on est plus proche de 2023 que de 2014, les résultats arriveront donc cette année, ce qui pourrait régler certainement quelques éléments.

Il nous semble que, ainsi, les éléments sont suffisamment couverts et qu'il n'est pas nécessaire de procéder à une évaluation supplémentaire.

Avec cette argumentation, qui reprend l'avis écrit du Conseil fédéral, nous vous invitons à rejeter ce postulat.

Abstimmung

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 78 Stimmen

Dagegen ... 104 Stimmen

(3 Enthaltungen)