21.3354
Acquisti in Svizzera di tecnologie dell'informazione e della comunicazione per la protezione della popolazione
Candinas Martin · P-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Mettler, Andrey, Fivaz Fabien, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Pult, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Mettler, Andrey, Fivaz Fabien, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Pult, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Approuver la modification
President (Candinas Martin, president): (discurra sursilvan) Vus avais retschavì in rapport en scrit da la cumissiun.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Es geht um die Motion Glanzmann 21.3354. Das Wichtigste in Kürze: Die Motion Glanzmann will bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. -mitteln für Organisationen wie beispielsweise die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes, welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, Schweizer Produzenten gegenüber ausländischen Anbietern bevorzugen. Es geht also im Wesentlichen um drei Punkte: Es geht um Sicherheit, Unabhängigkeit und Beschaffungen.
Zur Sicherheit: Wenn sicherheitsrelevante Einheiten oder Organisationen wie die Armee oder der Nachrichtendienst im Einsatz sind, haben Informations- und Kommunikationstechnologien einen äusserst hohen Stellenwert. Sind die Informationsmittel nicht sicher oder wird die Kommunikation abgehört oder verändert, hat dies weitreichende und vor allem negative Folgen für die Sicherheit.
Zur Unabhängigkeit: Damit die Lieferungen, der Einsatz und die Wartung der Informations- und Kommunikationsmittel sichergestellt sind, sollen sie möglichst in der Schweiz beschafft werden. Damit soll eine Abhängigkeit von Lieferanten oder Staaten, welche in einem Krisenfall zuerst die eigenen Bedürfnisse stillen möchten, verhindert werden.
Zu den Beschaffungen: Die Produkte sollen in der Schweiz beschafft werden. Dies ist ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort und stärkt die sicherheitstechnologische Industriebasis im Bereich von Kommunikations- und Informationstechnologien, welche Hard- und Software beinhalten. Die dazu notwendige gesetzliche Grundlage soll neu legiferiert werden.
Ich komme nun zu unseren Beratungen: Die Sicherheitspolitische Kommission hat das Geschäft am 23. Januar 2023 beraten. Die Motion wurde am 14. Dezember 2022 vom Ständerat abgeändert, und zwar wie folgt: Es sollen für die Umsetzung der Motion nicht neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, vielmehr soll ihre Umsetzung im Rahmen der geltenden Bestimmungen geschehen.
Zu den Erwägungen der Kommissionsmehrheit: Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass die Motionsanliegen nach wie vor aktuell sind. Dabei geht es insbesondere darum, Informationsmittel für Organisationen, die für die Sicherheit des Landes zentral sind, bei inländischen Anbietern zu beschaffen, sofern es solche gibt, und den raschen Zugang zu den erforderlichen Mitteln oder zu Ersatzteilen zu gewährleisten. Für die Mehrheit kann die von der Motion angestrebte Stärkung der Unabhängigkeit des Landes nur durch eine klare Bevorzugung von Schweizer Anbietern oder - in Bereichen, in denen es keine Schweizer Lieferanten gibt - von Lieferanten mit der grössten Wertschöpfung für die Schweizer Technologie- und Industriebasis erreicht werden. Zu diesem Zweck müssen die bestehenden rechtlichen Instrumente ergänzt werden, weshalb die Mehrheit beantragt, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, das Problem sei nicht der Mangel an Rechtsgrundlagen, sondern vielmehr deren Umsetzung. Es müssten vor allem die Beschaffungsprozesse angepasst werden, um in der Praxis, wo immer möglich, Schweizer Unternehmen zu bevorzugen. Nach Ansicht der Minderheit sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen konsequent angewandt und der vorhandene Spielraum genutzt werden, zum Beispiel durch die freihändige Vergabe von Aufträgen gemäss Artikel 21 BöB. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsminderheit, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen. Ebenfalls ausschlaggebend war, dass gemäss Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a BöB ein Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden kann, wenn er für die Landesverteidigung wichtig ist.
Ich komme zum Fazit: Ihre Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, die Motion in der ursprünglichen Fassung - also mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage - anzunehmen.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Cette motion demande donc au Conseil fédéral de préparer ou de modifier les bases légales en vue de donner la préférence aux fournisseurs suisses plutôt qu'aux fournisseurs étrangers lorsqu'il s'agit d'acheter des moyens informatiques pour des organisations cruciales pour la sécurité du pays, telles que l'armée, l'Office fédéral de la protection de la population, le Service de renseignement de la Confédération. L'objectif est de permettre, autant que possible avec des moyens informatiques suisses, à ces organisations essentielles pour la sécurité de notre pays de communiquer en toute sécurité. L'enjeu, c'est évidemment l'indépendance du pays et la cybersécurité. Cette motion a été approuvée en mars 2022 par notre conseil et en décembre 2022 par le Conseil des Etats, mais dans une version modifiée.
Quel est l'enjeu? On va en venir tout de suite à l'objet de la divergence entre le Conseil des Etats et le Conseil national, qui est également l'objet de la divergence entre la majorité et la minorité de la commission. L'objet est de savoir si, pour donner la préférence à des fournisseurs suisses plutôt qu'étrangers, il faut modifier les bases légales ou non. La base légale, on la trouve dans la loi fédérale sur les marchés publics qui, en l'état, permet des adjudications de gré à gré si le recours à cette procédure particulière revêt une grande importance pour le maintien d'entreprises suisses importantes pour la défense nationale.
Alors, justement, la minorité de la commission, avec le Conseil des Etats, et avec le Conseil fédéral d'ailleurs, considère que la base légale que je viens de citer est suffisante, qu'il n'y a pas besoin de la modifier et que, s'il faut modifier quelque chose, on devrait plutôt chercher dans la direction de la mise en oeuvre de la base légale, en particulier des adaptations des processus d'acquisition.
Pour la majorité de la commission, la version du Conseil des Etats, du Conseil fédéral et de la minorité, finalement, avalise le statu quo qui, dans certains cas, n'est pas satisfaisant. Donc, cela veut dire que, si nous acceptions la motion dans sa version modifiée par le Conseil des Etats, nous ne changerions rien et n'apporterions aucune plus-value à la situation existante.
Pour la majorité de la commission, il faut bien modifier la base légale existante pour donner un signal plus clair qu'aujourd'hui afin de favoriser les fournisseurs suisses dans l'intérêt de l'indépendance et de la sécurité du pays. Dans les domaines où il n'existe pas de fournisseurs suisses, ce qu'il s'agirait de faire, ce serait évidemment de favoriser autant que possible les fournisseurs en mesure d'apporter la plus grande valeur ajoutée à ce qu'on appelle la base industrielle et technologique suisse.
C'est ce que vous propose la commission, par 15 voix contre 10. Ce qu'elle vous propose, c'est, je le répète, d'accepter cette motion, comme nous l'avions fait en mars de l'année dernière, dans sa version initiale, et non pas dans la version modifiée par le Conseil des Etats.
Mettler Melanie · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale
Die Minderheit bestreitet nicht, dass die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Organisationen auch koordiniert stattfinden können muss. Aber die gesetzlichen Grundlagen dafür existieren bereits. Mit dem BöB kann bereits heute ein Auftrag ohne Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden, wenn es für die Landesverteidigung wichtig ist. Eine Beschaffung unterliegt auch dann nicht der Ausschreibungspflicht, wenn der Schutz und die Aufrechterhaltung der äusseren und inneren Sicherheit infrage steht. Folglich ist es schon jetzt möglich, dass andere Kriterien als der Preis berücksichtigt werden, wenn es für die innere Sicherheit nötig ist. Es besteht also keine Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen anzupassen oder neue Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Es zeigt sich natürlich, dass es auch bei den aktuellen Veränderungen der Sicherheitslage in Europa wichtig ist, dass man, soweit möglich, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis im Inland erhalten kann - und Informations- und Kommunikationstechnologien gehören natürlich dazu. Es ist deshalb zentral, dass Schweizer Anbieter, wenn irgendwie möglich, bevorzugt werden. Das ist aber bereits heute grösstenteils der Fall, insbesondere beim Aufbau von Kommunikationsnetzwerken.
Es wird auch anerkannt, dass diese Bemühungen noch verstärkt werden müssen und dass es für bestimmte Produkte halt nur wenige oder gar keine Schweizer Anbieter gibt. Wenn nun keine Schweizer Anbieter vorhanden sind, dann soll es weiterhin möglich sein, ausländischen Anbietern den Zuschlag zu erteilen.
Deshalb hat der Ständerat die Motion in einer geänderten Fassung angenommen, und auch die Minderheit der SiK-N ist der Meinung, dass das Problem nicht die Rechtsgrundlagen sind, sondern die Umsetzung. Deshalb müssen die Beschaffungsprozesse angepasst werden, um in der Praxis, wo immer möglich, Schweizer Unternehmen zu bevorzugen. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit sollen die bestehenden Rechtsgrundlagen konsequent angewandt werden; auch soll der nötige Spielraum, beispielsweise innerhalb des BöB, genutzt werden, zum Beispiel mit der freihändigen Vergabe von Aufträgen.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsminderheit, die Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung anzunehmen.
Amherd Viola · VPBR-F · Consiglio federale · Vallese
Der Ständerat hat in der Wintersession einstimmig beschlossen, die Motion Glanzmann abzuändern. Er hat den Passus zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen gestrichen. Der Ständerat ist damit wie der Bundesrat der Meinung, dass die Rechtsgrundlagen bereits vorhanden sind. Er möchte aber, dass der Bund bei IKT-Beschaffungen Schweizer Anbieter im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt.
Das VBS könnte mit der abgeänderten Motion in der Fassung des Ständerates leben. Gemäss dem revidierten BöB kann ein Auftrag bereits heute ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden, die für die Landesverteidigung wichtig sind. Das BöB gibt uns also genügend Handlungsspielraum bezüglich der Gewichtung von zusätzlichen Kriterien, beispielsweise der Sicherheitsrelevanz.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, an der ursprünglichen Motion festzuhalten und den Bundesrat damit zu beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Damit würde der Bundesrat aufgefordert, das BöB erneut zu revidieren.
Wie bereits erwähnt, bietet das BöB bereits heute den Handlungsspielraum, um die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis in der Schweiz zu stärken. In seiner Begründung zur Ablehnung der Motion hat der Bundesrat festgehalten, dass das VBS die bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen wird und bereit ist, bestehende Richtlinien und Verordnungen zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Diesen Punkt hat das VBS umgesetzt. Wir haben eine Beschaffungsstrategie und detaillierte Vergaberichtlinien geschaffen. Damit wollen wir die neue Vergabekultur im Departement fördern. Entsprechend sind der Bundesrat und das VBS weiterhin der Auffassung, dass die Rechtsgrundlagen genügen und keine weiteren Anpassungen nötig sind.
Ich bitte Sie entsprechend, der Minderheit der Kommission zu folgen.
Candinas Martin · P-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen. Eine Minderheit Mettler beantragt, sie in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(0 Enthaltungen)