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Limite di 60 fuori dai centri abitati se la sicurezza lo impone
Schlatter Marionna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Meine Motion verlangt, die gesetzlichen Grundlagen dahin gehend anzupassen, dass ausserorts auf Nebenstrassen, welche über keine Mittelmarkierung verfügen, generell Tempo 60 gilt. Eigentlich ist die Forderung der Motion eine einfache. Sie besagt, dass man dort, wo die Infrastruktur kein Fahren mit der Höchstgeschwindigkeit erlaubt, die Geschwindigkeit reduzieren soll.
Nebenstrassen ohne Mittelmarkierung haben einen geringen Querschnitt. Auf diesen Strassen können Fahrzeuge nur mit verminderter Geschwindigkeit kreuzen. Das Fahren mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde ist meist gar nicht möglich. Viele Fahrzeuglenkende orientieren sich aber stark an der signalisierten Höchstgeschwindigkeit und passen ihr Tempo darum nicht der Infrastruktur an, sondern fahren zu schnell.
Eine Temporeduktion auf diesen besonderen Nebenstrassen, welche nicht auf grosse Verkehrsmengen ausgerichtet sind, hätte auch eine verkehrslenkende Wirkung. Sie würde die Verlagerung des Autoverkehrs auf das übergeordnete Netz unterstützen und die Nebenstrassen damit für die aktive Mobilität attraktiver machen. Nebenstrassen ausserorts ohne Mittelmarkierung sind ohnehin oft als Wanderwege oder Velowege signalisiert oder übernehmen auch ohne offizielle Signalisation eine wichtige Funktion als Netz für den Fuss- und Veloverkehr. Die Attraktivität und Sicherheit dieser Verbindungen ist aber im hohen Masse von der Verkehrsmenge und der zulässigen bzw. gefahrenen Geschwindigkeit auf diesen Strecken abhängig. Mit einer Reduktion der Regelgeschwindigkeit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde würde also die Signalisation an die Verhältnisse angepasst. Damit können Unfälle verhindert oder die Unfallschwere stark reduziert werden. Tempo 60 wäre dann der Regelfall, Tempo 80 die Ausnahme - dort, wo die Infrastruktur es zulässt.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Bühler Manfred · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Kollegin, ist Ihnen bewusst, dass ein Auto stets auf sichtbare Distanz anhalten können muss oder sogar auf die Hälfte der sichtbaren Distanz, wenn z. B. die Strasse sehr schmal ist? Wenn es unübersichtlich oder kurvig ist, muss man ohnehin das Tempo reduzieren. Daher ist der Vorstoss aus meiner Sicht völlig unnötig.
Schlatter Marionna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Das ist mir bewusst; ich habe auch einen Führerschein. Ich habe es ausgeführt: Es geht um die Höchstgeschwindigkeit, nicht um die der Infrastruktur angepasste Geschwindigkeit.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Frau Nationalrätin Schlatter fordert, dass auf Nebenstrassen im Ausserortsbereich die maximal erlaubte allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert wird, wenn die betreffende Strasse über keine Mittelmarkierung verfügt. Der Bundesrat lehnt dieses Anliegen aus folgenden Gründen ab.
Die grosse Mehrheit der Unfallschwerpunkte befindet sich im Innerortsbereich, wo sowieso generell Tempo 50 gilt. Ausserorts ereignet sich die Mehrheit der Unfälle auf Haupt- und nicht auf Nebenstrassen. Deshalb sieht der Bundesrat hier keinen Handlungsbedarf für eine generelle Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Nebenstrassen ohne Mittelmarkierung.
Ob eine Nebenstrasse eine Mittellinie hat oder nicht, spielt für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit eine untergeordnete Rolle. Für die Verkehrssicherheit spielen andere Aspekte eine wesentliche Rolle. Dazu gehören namentlich die Verkehrsmenge, die bauliche Ausgestaltung, die Sichtweite und die Breite der Fahrbahn sowie die Funktion der Strasse. Die kantonalen Vollzugsbehörden - ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt - können heute Anordnungen erlassen, um beispielsweise die Velofahrenden und Fussgänger im konkreten Fall besser zu schützen. Dazu gehört auch eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit, wie das die Motion beinhaltet, auf weniger als 80 Kilometer pro Stunde. Diese Kompetenz liegt auf kantonaler Ebene vor.
Mit den heutigen Mitteln kann somit differenziert den vorliegenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 69 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(0 Enthaltungen)