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"Masterplan Gehen"
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Gerne lege ich eingehend meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsidentin des Fachverbands Fussverkehr Schweiz.
Verkehr ist ein immerwährendes Thema der Bundespolitik. Wir sprechen über den Ausbau der Autobahnen, über den Ausbau der Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr und über Velowege. Aber jede Strecke, egal ob mit Auto, Bus, Zug oder Velo, beginnt und endet auf der Fussverkehrsinfrastruktur. Die Fussverkehrsinfrastruktur ist nicht nur wichtig für Schulkinder und ältere Menschen, nein, sie spielt auch eine wesentliche Rolle als Zubringer und Schnittstelle zu allen anderen Verkehrsmitteln.
Das Gehen ist die natürlichste und gesündeste Form der Fortbewegung. Dazu brauchen wir keine Hilfsmittel und keine teuren Infrastrukturen. Ausserdem belastet das Gehen die Umwelt nicht. Das Gehen ist die einzige Mobilitätsform, die mehr bringt, als sie kostet. Allein der Gesundheitsnutzen des Zufussgehens lag 2018 bei 911 Millionen Franken. Untersuchungen belegen, dass sich Menschen im ganzen Leben mehr bewegen, wenn sie in einer bewegungsfreundlichen Umgebung aufwachsen.
Aber das Gehen ist nicht nur gesund, es bringt auch einen wirtschaftlichen Nutzen. Wo viele Menschen zu Fuss unterwegs sind, beispielsweise in Fussgängerzonen, wird mehr Geld ausgegeben, vom nicht monetarisierbaren sozialen Gewinn ganz zu schweigen. Kurz: Menschen zu Fuss schaffen Wert.
Das Zufussgehen ist zwar selbstverständlich, ein Selbstläufer ist es aber nicht. Viele Faktoren tragen dazu bei, ob mehr Menschen zu Fuss gehen oder nicht, von der Schulwegsicherheit bis hin zu Sitzbänken. Die gute Infrastruktur ist der wichtigste Faktor. So gibt es beispielsweise Zahlen, die belegen, dass Menschen bereit sind, viel längere Fusswege zum öffentlichen Verkehr auf sich zu nehmen, wenn der Fussweg attraktiv ist, wobei attraktiv bedeutet, dass die Wege sicher, direkt und ästhetisch ansprechend sind.
Die Bedeutung des Zufussgehens wird konstant unterschätzt. Es fehlt an Statistiken, und es fehlt an Zielen. So wurde beispielsweise bei der Spezialauswertung des Bundes zur Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf das Mobilitätsverhalten das Zufussgehen schlicht nicht angeschaut, obwohl gerade die Pandemie die essenzielle Bedeutung des Gehens in das breite Bewusstsein gebracht hat.
Der Bundesrat argumentiert, dass mit dem beinahe vierzigjährigen Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) bereits eine gute rechtliche Grundlage für den Fussverkehr bestehe. Das ist richtig. So werden mit dem FWG die Kantone beispielsweise dazu verpflichtet, die Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen festzulegen. Wie der Bundesrat aber in der Antwort auf die Interpellation 21.4236 geschrieben hat, bestehen heute Mängel bei der Festlegung der Fusswegnetzpläne. Nur die Hälfte der Gemeinden in der Schweiz kennt einen kommunalen Fusswegnetzplan. Auch das ist Symptom dafür, dass der Fussverkehr auf allen Planungsebenen unterschätzt wird. Im Sachplan Verkehr des Bundes fehlen demnach auch Ziele zur Entwicklung des Fussverkehrs gänzlich.
Viele Länder haben erkannt, dass die Förderung des Fussverkehrs eine echte Chance ist. Ich lade Sie ein mitzugehen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen "Masterplan Gehen" zu erarbeiten. Ziel ist es, mit einer nationalen Strategie den Fussverkehr zu fördern und seinen Anteil am Gesamtverkehr zu steigern. Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung des Postulates, weil sehr viel in die Richtung getan wird, die Frau Nationalrätin Schlatter angetönt hat.
Der Fussverkehr geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert, und es ist gut, dass das auch im Gesamtverkehrssystem entsprechend integriert wird. Er wird auch im Sachplan Verkehr, im Teil "Mobilität und Raum 2050", als eigenständiges Verkehrsmittel betrachtet, das andere Verkehrsträger ergänzt. Im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr stellt der Bundesrat erhebliche Mittel zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs zur Verfügung. Sie beraten demnächst im Rat das Agglomerationsprogramm im Umfang von 1,5 Milliarden Franken. Rund ein Drittel davon ist für den Fuss- und Veloverkehr, also für den Langsamverkehr, reserviert; das ist ein beträchtlicher Anteil. Überall, wo in den Zentren im Moment über Geschwindigkeitseinschränkungen diskutiert wird, ist das auch mit einer besseren Situation für die Fussgängerinnen und Fussgänger verbunden. Das ist also wirklich ein Schwerpunkt, der in vielen Agglomerationen - insgesamt sind 32 im Agglomerationsprogramm - umgesetzt wird.
Das Fuss- und Wanderweggesetz verpflichtet die Kantone dazu, ihre Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen festzulegen und beim Wegfall für Ersatz zu sorgen. Ausserdem formuliert das Gesetz übergeordnete Grundsätze und Ziele zur Förderung des Fussverkehrs. Diese Grundsätze wurden in diversen Vollzugshilfen des Bundes konkretisiert. Heute verfügt die Schweiz über ein gut ausgebautes und attraktives Netz für Fussgängerinnen und Fussgänger. Wo dies noch nicht ausreichend der Fall ist, sollten die Kantone und vor allem auch die Gemeinden entsprechend aktiv werden.
Der Fussverkehr wird als selbstverständlicher und wichtiger Teil des Verkehrs wahrgenommen, auch vom Bundesrat. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen und strategischen Grundlagen, die ich soeben ausgeführt habe, ausreichen und dass die meisten Kantone und Städte Konzepte zugunsten des Fussverkehrs umsetzen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 91 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(1 Enthaltung)