22.475
Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Herzog Verena, Gafner, Gutjahr, Hess Erich, Keller Peter, Stadler, Studer, Tuena, Umbricht Pieren)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Herzog Verena, Gafner, Gutjahr, Hess Erich, Keller Peter, Stadler, Studer, Tuena, Umbricht Pieren)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die schleichende Einführung einer Gender-Sprache an immer mehr Bildungsstätten geht zügig voran, obwohl eine klare Mehrheit der Bevölkerung eine von oben verordnete Gender-Sprache nicht befürwortet. Die Unsicherheit darüber, was sprachlich zulässig ist, wird immer grösser. Deshalb braucht es wieder klare Grundlagen.
Dies fordert meine parlamentarische Initiative, indem sie das Parlament auffordert, eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, welche es den vom Bund geführten Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH und EPFL und ihren Forschungsanstalten verbietet, in offiziellen schriftlichen Dokumenten sowie in Arbeiten der immatrikulierten Studenten und Dozenten Gender-Zeichen einzuführen. Die ETH als dezentrale Institutionen des Bundes sind verpflichtet, sich an das Sprachengesetz des Bundes zu halten. Sie müssen den Sprachleitfaden der Bundeskanzlei mit den beiden Geschlechtern, männlich und weiblich, einhalten, was in ihrem Sprachleitfaden leider schon heute nicht mehr der Fall ist; bei den ETH wird bereits der Doppelpunkt verwendet.
Der Bund verzichtet wohlweislich auf die Gender-Sprache. In der Rechtsprechung kann man sich nicht einer beliebigen Sprache bedienen, sondern muss sich auf die verschiedenen Rechtserlasse und ihre spezifischen Formulierungen beziehen. Das duldet keine Ungenauigkeiten, wie sie die Gender-Sprache konstruiert. Mann und Frau sind die Grundlage unserer Verfassung und unserer Gesetze.
Der ETH-Hauptzweck gemäss ETH-Gesetz ist wie folgt: Studierende und Fachkräfte auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet auszubilden und die permanente Weiterbildung zu sichern. Mit der Anwendung des Standardhochdeutschen wird eine Wissensvermittlung sichergestellt. Eine Gender-Sprache verwirrt die Studentinnen und Studenten und lenkt von der eigentlichen Aufgabe ab. Vor allem fremdsprachige Studentinnen und Studenten - Tessiner, Welsche und Rätoromanen - sind hier betroffen. Aber auch Ausländern wird das Lernen der deutschen Sprache erschwert.
Das Sprachengesetz heisst Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften - darin ist keine Rede von einer Gender-Sprache. In Artikel 1 Buchstabe d geht es unter anderem um die Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen. In Artikel 2 will der Bund die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken. Auch da steht nichts von Gendern. Im Gegenteil, es geht hier klar um das Optimieren des Zusammenlebens und um die wertvolle Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz. Zum Schluss heisst es in Artikel 7 Absatz 1: "Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen", also auf die männliche und die weibliche Form.
Dass nun aus dieser kurzen Sequenz unter dem Titel "Verständlichkeit" eine Erlaubnis zum Gendern abgeleitet wird, ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch falsch und befremdend. Dies ist völlig willkürlich und überhaupt nicht logisch. Vor allem aber benachteiligt es die Tessiner, die welschen und die rätoromanischen Schweizer, für die die deutsche Sprache noch schwieriger wird, was eben genau nicht im Sinne der Gesetzgeber von 2007 ist. Ausserdem diskriminiert es Menschen mit Leseschwäche.
"Geschlechtergerecht" soll wieder heissen, beide Geschlechter, männlich und weiblich, zu verwenden, und nichts anderes. Es kann nicht sein, dass Absolventen der ETH und anderer Hochschulen etliche Stunden damit verbringen, ihre Texte gendergerecht abzuliefern. Anstatt sich um die eigentliche Materie zu kümmern, werden sie gezwungen, die deutsche Sprache verkümmern zu lassen. Deshalb ist es nötig, in Artikel 7 Absatz 1 des Sprachengesetzes "geschlechtergerechte Sprache" so zu definieren bzw. zu präzisieren, dass die männliche und die weibliche Form geschrieben werden. Dies ist dann so zu verstehen, dass alle Menschen inkludiert sind. Das wird nicht deutschsprachigen Menschen das Verständnis erleichtern.
Um wieder eine klare Regelung für die ETH und hoffentlich für alle Bildungsstätten der Schweiz zu haben, bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Minderheit unterstützt selbstverständlich diese parlamentarische Initiative, denn sie ist dringend notwendig. Leider muss festgestellt werden, dass an immer mehr Bildungsstätten eine schleichende Einführung der Gender-Sprache forciert wird. So wurden z. B. Studentinnen und Studenten an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) nicht nur mit einem Sprachleitfaden, der nonbinäre respektive geschlechtsneutrale Formulierungen empfiehlt, bedient, sondern Dozierenden an der ZHAW sind auch Notenabzüge bei Arbeiten mit mangelnder Gender-Sprache erlaubt. Dies geschieht, als ob die Studierenden sich nicht auf viel wesentlichere, studiengerechte Themen und vor allem auf ihre Bildungsschwerpunkte zu konzentrieren hätten.
Auch vor der Hochschule Luzern macht das Gender-Sternchen nicht halt. Nach Auskunft der Medienstelle der Hochschule Luzern gibt es Fachbereiche, bei denen die gendergerechte Sprache ein festes Bewertungskriterium ist. Da frage ich mich schon: Fehlt es an wichtigen Inhalten, dass die Form einer wissenschaftlichen Arbeit plötzlich so relevant sein soll? Von einem Masterabsolventen der Uni St. Gallen wurde mir kürzlich geschildert, dass er mehrere Stunden dafür aufgewendet habe, seine Masterarbeit auch noch genderkonform zu schreiben. Das kann es ja wohl nicht sein.
Da der Bund nur für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH und EPFL, nicht aber für die Fachhochschulen zuständig ist, hat sich die Initiantin mit ihrer gesetzlichen Forderung auf die ETH und die EPFL beschränkt. Eigentlich müssten sich diese Technischen Hochschulen bereits heute an die Weisungen der Bundeskanzlei halten, nach deren Leitfaden Kurzformen mit Sternchen und Doppelpunkten gar nicht zulässig sind. Ungeachtet dessen wird im Leitfaden der ETH jedoch der Gender-Doppelpunkt empfohlen.
Wie wir dem Leitfaden unserer Bundeskanzlei entnehmen können, hat die Gender-Sprache zudem wesentliche Nachteile. So können Sie dem Abschnitt 76 des Leitfadens entnehmen: "Schreibweisen mit Genderzeichen sind nicht aus sich selbst heraus verständlich; [...] Schreibweisen mit Genderzeichen haben keine Entsprechung in der gesprochenen Sprache; [...] Schreibweisen mit Genderzeichen führen zu grammatisch falschen Strukturen." Bei einer konsequenten Verwendung führen Schreibweisen mit Gender-Zeichen zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lesbarkeit und der Aussprechbarkeit. Das ist auch ein Problem für die Barrierefreiheit, die sonst so hochgehalten wird.
Dazu eine Kostprobe, nämlich eine kurze Erläuterung aus dem Leitfaden der Bundeskanzlei: Um das Gender-Sternchen auszusprechen, wird eine kurze Sprechpause anstelle des Sternchens gemacht, auch Glottisschlag genannt. So heisst es dann zum Beispiel, hören Sie genau zu: "Der*die Leiter*in bezeichnet eine*n geeignete*n Mitarbeiter*in, der*die ihn*sie bei Abwesenheit vertritt." Haben Sie das verstanden? Sie gehen mit mir einig: Eine solche Verstümmelung unserer schönen Hochsprache erfüllt mitnichten Artikel 7 des Sprachengesetzes, der eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache verlangt.
Dazu kommt: Die Gender-Sprache ist auch eine sprachliche Erschwernis für die Romands, die Tessiner, die Rätoromanen und für alle anderen, für welche Deutsch eine Fremd- oder Zweitsprache ist. Die Gender-Sprache ist nicht nur unnötig und eine Erschwernis für zu viele. Ganz sicher hat sie schon gar nichts an unseren Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu suchen. Klammerbemerkung: Glücklicherweise werden wissenschaftliche Arbeiten häufig in englischer Sprache abgefasst.
Nichtsdestotrotz: Beschliessen wir heute eine klare Regelung. Andernfalls geht dies munter weiter, und die Gender-Zeichen werden auch noch in unserer Volksschule verlangt, wo bereits heute, ohne Gender-Sprache, ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kurz vor Abschluss der Volksschule nicht richtig lesen und schreiben kann. Das muss uns zu denken geben.
Vielen Dank, wenn Sie unserer Minderheit zustimmen und damit der parlamentarischen Initiative Schläpfer 22.475, "Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes", Folge geben.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Kollegin, bei aller Sympathie für Ihre Argumente - oder zumindest kann ich es nachvollziehen, wenn man mit diesen Verwerfungen der Sprache Probleme hat - stelle ich Ihnen die folgende Frage: Sehen Sie die Freiheit der Lehre an den Hochschulen nicht in Gefahr, oder trauen Sie den Hochschulen nicht zu, dass sie letztlich diese Entscheidungen im besten Wissen und Gewissen treffen können? Besteht da ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Offensichtlich braucht es eine gesetzliche Regelung. Denn eben die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die sich weiss Gott mit anderen Themen befassen müssten, erlauben bereits Gender-Sprache respektive Gender-Zeichen. Also ich denke, da muss halt einfach ein Riegel geschoben werden. Vor allem geht es aber auch darum: Es geht ja immer weiter, diverse Fachhochschulen wenden das bereits an, und schlussendlich landet es dann noch in der Volksschule. Ich denke, unsere Kinder und unsere Jugendlichen hätten sich wirklich mit wichtigeren Dingen zu befassen als mit der Gender-Frage.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Herzog, wissen Sie, ob es Umfragen dazu gibt, ob der Gender-Stern bei der befragten Bevölkerung eine Mehrheit hat? Können Sie mir das etwas näher erläutern?
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, es gibt eine Umfrage - danke, Herr Kollege, für diese Zusatzfrage. Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind etwa 80 Prozent der Bevölkerung nicht für diese Gender-Sprache.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte im Namen der Kommission zu diesem Vorstoss Stellung nehmen. Die Problematik, die sich beim Vorstoss natürlich stellt, ist die: Welches Gesetz will man genau ändern? Was soll man damit genau machen? Das ist schon die Frage. Wenn wir uns nur auf das ETH-Gesetz beziehen, dann haben Sie nur eine einzige von sehr vielen Forschungsanstalten geregelt, die anderen nicht. Das kann kaum im Interesse der Bildungslandschaft sein. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, welchen Weg die Kommission gewählt hat.
In der Tat ist es so, und da hat Frau Herzog einen Punkt: Die Gender-Sprache ist alles andere als bürgerfreundlich, und für all die Leute, die sich schon mit normalen Texten abmühen, wird es nicht gerade einfacher, einen in Gender-Sprache verfassten Text verstehen zu können. Wir haben aber die Problematik, ich habe das einführend gesagt: Man muss dann entsprechend ein Gesetz ändern, und das in einem Bereich, wo der Bund vielleicht zuständig sein mag. Aber das ist noch detaillierter als auf Verordnungsebene zu regeln, nämlich in den verschiedenen Reglementen der ETH Zürich und der EPF Lausanne, was natürlich entsprechende Probleme bereitet.
Man muss auch beachten: Die Gender-Sprache ist in dem Sinne nicht im Sinne der Wissenschaften. Es gibt die Rechtswissenschaft, es gibt Wissenschaften, wo die Sprache sehr relevant ist. In der Rechtswissenschaft beispielsweise, wenn es um gesetzliche Texte geht, wo die Bundeskanzlei ja sagt, dass die Gender-Sprache nicht infrage komme, macht das einfach keinen Sinn, und es besteht sogar Verwechslungsgefahr, wenn der Kommentar in der Gender-Sprache erfolgt.
Wir sind auf der Kommissionsseite in der Argumentation dort gelandet, wo wir sagen: Beim Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz sind all diese Dinge im Prinzip der Kompetenz der Schweizerischen Hochschulkonferenz zugeordnet. Dort gibt es im Hochschulrat, aber auch in der Plenarversammlung Gefässe, wo genau diese Fragen geklärt werden können, ohne dies über ein Gesetz übersteuern zu müssen und ohne die Hochschulautonomie ernsthaft in Bedrängnis zu bringen.
Aus diesem Grund haben wir Bundesrat Parmelin, weil er ja Vorsteher der Schweizerischen Hochschulkonferenz und des Hochschulrates ist, einen Brief geschrieben. Wir haben dies mit der Aufforderung getan, dass er die Vorgaben der Bundeskanzlei, die eben gesagt hat, dass flächendeckend - das ist entscheidend: flächendeckend und nicht nur innerhalb der ETH - auf die Gender-Sprache zu verzichten ist. Das ist das, was die Bundeskanzlei gesagt hat. Der Bundesrat seinerseits hat ja auch darauf verzichtet, das dritte Geschlecht einzuführen, im Gegensatz zu anderen Ländern, die das bereits gemacht haben. Genau diese Aufgabe haben wir also Herrn Bundesrat Parmelin mitgegeben.
Mit 14 zu 9 Stimmen haben wir der parlamentarischen Initiative in dem Sinn keine Folge gegeben, eben mit der Bitte, dass die Schweizerische Hochschulkonferenz und die Plenarversammlung für alle Hochschultypen, nicht nur für die ETH, diese Problematik angehen.
Ich sage noch einen letzten Satz dazu. Es ist natürlich dann nicht nur auf der Hochschulebene zu lösen. Es gibt dann noch die Berufsbildung oder auch die Primar- und Sekundarstufe, und dort stellt sich diese Frage ebenfalls. Wir müssen dort schon sensibel genug sein und sehen, dass mit dieser Gender-Sprache einige Probleme existieren.
Ich halte das abschliessend noch einmal fest: Genau aus diesen Gründen hat die Bundeskanzlei die Weisung gegeben, auf diese Gender-Sprache zu verzichten. Ich bitte auch alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die jetzt vielleicht in einem Hochschulrat sind oder irgendwo in einem Kanton eine entsprechende Verantwortung tragen, nicht nur darauf hinzuweisen, sondern diese Frage in den verschiedenen Gremien zu thematisieren.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kommissionssprecher, lieber Kollege Wasserfallen, ich habe Ihnen gut zugehört. Angesichts all dieser Begründungen und angesichts dessen, dass eine parlamentarische Initiative in der ersten Phase ja nur ein Problem umschreibt: Müsste die Kommission diese parlamentarische Initiative in der ersten Phase nicht unterstützen? In der zweiten Phase könnte man dann das Problem richtig angehen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Sehen Sie, Herr Kollege Schilliger, Sie sind ja auch schon lange im Rat. Die Frage des Handlungsbedarfs haben wir ja nicht grundsätzlich verneint, aber wir sehen einfach, dass eine Regelung einzig und allein beim ETH-Gesetz nichts bringt. Alle kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen, die Berufsbildung, die Primarstufe und die Sekundarstufe sind mit dieser Lösung nicht erfasst. Deshalb ist der Beginn dieser Arbeit schon sehr schwierig, und es ist zielführender, überall eine Regelung zu machen. Sie wissen ja, dass es eine Gesetzgebungsstufe, eine Verordnungsstufe und dann entsprechend die Reglemente gibt. Im ETH-Bereich z. B. ist es auf der Ebene der Reglemente zu lösen. Genau aus diesem Grund haben wir einen Brief geschrieben, damit Bundesrat Parmelin die Sache für alle Hochschulen angeht und man nicht einfach eine spezielle rechtliche Regelung für die ETH einführt. Das macht einfach keinen Sinn.
Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Réunie le 20 avril dernier, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture de notre conseil a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire Schläpfer 22.475, "Non au langage inclusif dans les hautes écoles et les instituts de recherche de la Confédération". La majorité de la commission a rappelé et salué le principe énoncé à l'article 7 de loi fédérale sur les langues nationales et la compréhension entre les communautés linguistiques, selon lequel les autorités fédérales, donc y compris les Ecoles polytechniques fédérales, doivent s'efforcer d'utiliser un langage adéquat, clair et compréhensible, et tenir compte de la formulation non sexiste.
Contrairement à ce que Mme Schläpfer laisse entendre dans son texte, l'écriture inclusive n'est pas une méthode qui aboutit systématiquement à alourdir les formulations et à les rendre difficilement compréhensibles. Non: le langage inclusif ne va ni "désorienter" le corps estudiantin ni le "détourner" de son travail comme c'est écrit dans l'initiative. Bien au contraire, le langage inclusif vise simplement à faire de la langue un outil de communication qui inclut tous les genres et leur offre la même visibilité. L'écriture inclusive ne consiste pas simplement à ajouter des terminaisons féminines à la fin de chaque mot avec un point médian. En utilisant certaines techniques, comme la neutralisation, les formulations épicènes ou les doublets masculins-féminins, et surtout, lorsque c'est bien maîtrisé, les personnes qui lisent le texte ne devraient même pas se rendre compte qu'une démarche d'écriture inclusive a été initiée.
On comprend très rapidement que l'interdiction de l'écriture inclusive par une loi ne pourrait tout simplement pas être appliquée. Comment voulez-vous interdire l'utilisation des formulations épicènes? Les EPF ne pourraient par exemple plus utiliser l'expression "corps estudiantin". Cela n'a tout simplement aucun sens.
Vous-même, Madame Herzog, dans votre prise de parole au nom de la minorité, vous êtes adressée à cette assemblée en disant "chères et chers collègues". Vous avez vous-même naturellement utilisé cette formulation et cette manière de parler.
Il faut également relever que les EPF répondent aux objectifs fixés par le Conseil fédéral pour la période 2021-2024 pour le domaine des EPF. Le Conseil fédéral a demandé aux EPF que, dans le domaine du personnel, des mesures concrètes soient prises pour augmenter la proportion de femmes dans l'enseignement, la recherche, et tout particulièrement dans les postes de direction et dans les instances de décision. Et cela pour garantir l'égalité des chances, pour promouvoir la diversité et pour éviter toute forme de discrimination et de harcèlement.
Une attention particulière doit par exemple être accordée à l'écriture systématique des formes féminines des métiers concernés. La présente initiative parlementaire va donc à l'encontre des objectifs fixés par le Conseil fédéral.
En outre, point important pour les étudiants, il n'y a aucune prescription particulière concernant l'usage de la langue ni d'éventuelles possibilités de sanctions. Celles-ci ne sont d'ailleurs pas à l'ordre du jour. De plus, la langue anglaise est très souvent utilisée dans la recherche, de sorte que la question d'un langage non sexiste se pose moins, évidemment, dans ce contexte.
La majorité de la commission estime ainsi qu'il n'est pas nécessaire de légiférer et renvoie à l'autonomie des hautes écoles ainsi qu'à l'évolution de la langue.
En conséquence, la commission propose, par 14 voix contre 9, de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité estime que la formulation non sexiste rend les textes plus complexes, qu'elle entraîne des discriminations et qu'elle rend ainsi la compréhension entre les communautés linguistiques plus difficile.
La commission a, en revanche, décidé d'adresser une lettre au conseiller fédéral Guy Parmelin, en tant que président de la Conférence suisse des hautes écoles, pour lui demander de s'engager - en tenant compte des compétences respectives - en faveur d'une application uniforme d'un langage inclusif dans le domaine suisse des hautes écoles.
M. le conseiller fédéral Guy Parmelin a d'ores et déjà répondu à cette lettre et s'est engagé à traiter la question du langage inclusif dans le cadre de la Conférence suisse des hautes écoles en novembre 2023.
La majorité de la commission vous invite donc à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Herzog Verena beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 88 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(5 Enthaltungen)