23.002
Geschäftsbericht 2022 des Bundesgerichtes
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Ich begrüsse bei uns den Vizepräsidenten des Bundesgerichtes, Herrn François Chaix.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Für das Geschäftsjahr 2022 sind gewichtige Mutationen sowohl im Spruchkörper der Bundesrichterinnen und Bundesrichter als auch in der Verwaltung - der Generalsekretär - und in der Organisation des Bundesgerichtes zu verzeichnen. Zur Bewältigung der hohen Eingangszahlen wurde das Steuerrecht von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur Zweiten sozialrechtlichen Abteilung in Luzern verschoben. Gleichzeitig wurden die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung umbenannt. Mit der im letzten Jahr vom Parlament bewilligten Erhöhung der Richterstellen von 38 auf 40 wird das Modell von acht Abteilungen mit je fünf Gerichtsmitgliedern im Verlaufe dieses Jahres mit einer zweiten strafrechtlichen Abteilung ergänzt werden können. Das Bundesgericht hat dieser neuen Organisation zugestimmt; ihre Bildung ist im Gang.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgericht auch zuständig für die Ernennung der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen. Im Berichtsjahr hat die Verwaltungskommission die Gesamterneuerung von rund 150 Mitgliedern in insgesamt 13 Schätzungskreisen vorgenommen. Sie musste prüfen, ob die Wahlvoraussetzungen eingehalten wurden; mit der Gesetzgebung hatten wir ja eine Alterslimite von 68 Jahren eingeführt. Das war eine grosse Arbeit.
Betreffend Informatik und Justitia 4.0 kann ich sagen, dass im Berichtsjahr alle Abteilungen und Dienste des Bundesgerichtes in Gever organisiert waren und die Möglichkeiten dementsprechend genutzt wurden. Seit Mitte Jahr war in allen Abteilungen an beiden Standorten, sowohl in Lausanne wie auch in Luzern, im Rahmen des Projektes E-Dossier die zentralisierte Digitalisierung der eingehenden Post in Betrieb. Für jeden hängigen Fall wird nun sowohl ein elektronisches Dossier wie auch ein herkömmliches papierenes Dossier geführt. Die Digitalisierung schreitet gemäss dem Projekt Justitia 4.0 mit der Plattform Justitia.Swiss planmässig voran.
Die letzte allgemeine Bemerkung bezieht sich auf das schöne Gebäude des Bundesgerichtes in Lausanne. Das Bundesgericht plant mit dem BBL zusammen, das Gebäude ab dem Jahr 2028 einer Totalsanierung zu unterziehen, insbesondere weil es den Erdbebensicherheitsvorschriften nicht mehr entspricht. Man rechnet mit einer Umbauzeit von drei Jahren. Zurzeit ist man daran, Lösungen für die Übergangszeit zu finden - das wird gar nicht so einfach sein -, und man bereitet die Vorlage an uns vor.
Ich komme zur Geschäftslast: Im Berichtsjahr gingen beim Bundesgericht 7392 Beschwerden ein, das sind 6,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Leider wurden auch um 5 Prozent weniger Fälle erledigt. Dementsprechend hat die Zahl der pendenten Fälle um 7,8 Prozent zugenommen. Schliesslich ist auch nicht erfreulich, dass sich die durchschnittliche Erledigungsdauer pro Fall von 149 Tagen im Jahr 2021 auf 174 Tage im Berichtsjahr erhöhte.
Die Verwaltungskommission hat sich intensiv mit dieser Verschlechterung der Effizienz auseinandergesetzt und wird sich weiterhin darum bemühen, diese Situation zu bereinigen. Als mögliche Gründe für diese Verschlechterung wird etwa genannt, dass die während der Pandemie eingeführte Effizienzsteigerung durch die Arbeit im Homeoffice nicht mehr die gleiche Wirkung erzielt hat. Es wird genannt, dass grosse Restrukturierungen im Bundesgericht umgesetzt wurden, und es gab Mutationen bei den Richtern, aber insbesondere auch bei den Gerichtsschreibern. Immer wieder wird ferner die Zunahme der Komplexität der Fälle genannt.
Zur Geschäftslast bei den erstinstanzlichen Gerichten: Beim Bundesstrafgericht gab es etwas weniger Fälle als im Vorjahr. Es hat dementsprechend einen grossen Abbau von Pendenzen gegeben. Die Erledigungsquote stieg auf 109 Prozent.
Bei der Strafkammer sind sowohl die Eingänge als auch die Anzahl der Erledigungen in etwa konstant geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr war eine deutliche Zunahme der Verfahren im Rahmen des Kollegialgerichtes, also des Dreiergerichtes, zu verzeichnen.
In der Beschwerdekammer sind die Eingänge gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Erledigungen konnte leicht erhöht werden, was zu einer Erledigungsquote von wunderbaren 111 Prozent geführt hat. Das sind erfreuliche Zahlen, deshalb nenne ich sie auch. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren wurde innerhalb von sechs Monaten erledigt. Mit wenigen Ausnahmen hat die Beschwerdeinstanz im Zirkulationsverfahren in Dreierbesetzung entschieden.
Die Berufungskammer verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr gleich viele Berufungsverfahren, dafür deutlich weniger Revisionsverfahren. Leider wurde hier eine Erledigungsquote von nur 90 Prozent erreicht. Auch die Verfahrensdauer hat sich leider verlängert. Das erstaunt die GPK allerdings nicht, weil die Berufungskammer unterdotiert ist. Wir haben ja in unserem Bericht, den wir am 20. September 2022 betreffend Planung und Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes veröffentlicht haben, festgestellt, dass eben die Annahmen, die damals getroffen wurden, als diese Kammer geschaffen wurde, in mehrfacher Weise überholt und übertroffen wurden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesverwaltungsgericht lag bei 283 Tagen und die Erledigungsquote bei 105 Prozent. Leider sind am Bundesverwaltungsgericht immer noch tausend Fälle hängig, die älter als zwei Jahre sind. Das ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sich das Gericht darum bemüht, bei den Asylverfahren die neue gesetzliche Frist von 25 Tagen einzuhalten, was in 53 Prozent der Fälle tatsächlich auch erreicht wird. Aber das führt zu einer Verlagerung des Ressourceneinsatzes, und dementsprechend können die anderen Verfahren nicht mit der gleichen Speditivität erledigt werden. Bekanntlich werden wir uns später mit einem Gesuch um die Erhöhung der Anzahl Richterstellen in St. Gallen befassen müssen. Dieses Gesuch ist insbesondere auch damit begründet, dass im Verlaufe der letzten 18 Monate im SEM, also in der Vorinstanz, über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt wurden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass im Verlaufe der nächsten Zeit auch die Anzahl der Beschwerden erheblich steigen wird.
Schliesslich komme ich noch zum Bundespatentgericht: Dort ist die Geschäftslast leicht zurückgegangen. Die Zahl der summarischen Verfahren ist gestiegen, die Zahl der Pendenzen ist in etwa gleich geblieben, und nur zwei Fälle sind älter als zwei Jahre. Das sind gute Zahlen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der elektronischen Eingaben im Berichtsjahr auf 143 gestiegen ist. Das heisst, die meisten grossen Anwaltskanzleien sind heute vollständig auf elektronische Kommunikation eingestellt.
Noch zur Erinnerung: Im Berichtsjahr konnte das Bundespatentgericht sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Man hat zu Recht festgestellt, dass die Schaffung dieses Gerichtes richtig war.
Noch eine Bemerkung zum Militärkassationsgericht: Leider können wir zu diesem Gericht keine Ausführungen machen, weil der GPK bis zu ihrem Entscheid keine Unterlagen vorlagen.
Ich berichte noch über zwei Einzelthemen, zum einen wäre da die von der GPK im Jahr 2021 beratene Frage der Geschäftsverteilung. Wie kann diese verbessert werden? Es ist erfreulich, festzustellen, dass sich alle Bundesgerichte intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt haben und auch die Massnahmen am Umsetzen sind. Das Bundesgericht hat beispielsweise auf seiner Website neu die Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter aufgeführt. Die verschiedenen Gerichte haben ihre Reglemente zur Spruchkörperbildung entsprechend angepasst. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat ein Spruchkörper-Controlling eingeführt. Erwähnenswert ist auch, dass der neue Generalsekretär des Bundesgerichtes künftig zusammen mit den erstinstanzlichen Gerichten ein Reporting über die Bildung der Spruchkörper erstellen wird. Wir von der GPK werden die weitere Umsetzung unserer vorgeschlagenen Massnahmen mit Interesse verfolgen.
Schliesslich noch zum letzten Thema, der Aufsichtsfunktion des Bundesgerichtes: Wir haben im Verlauf des Berichtsjahrs mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes ein intensives Gespräch betreffend ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den erstinstanzlichen Bundesgerichten geführt. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes übt das Bundesgericht bekanntlich die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes aus. Das Bundesgericht interpretiert diesen Auftrag dahin gehend, dass die Aufsicht lediglich eine Organaufsicht, eine institutionelle Aufsicht ist. Bei uns in der GPK ist die Frage aufgetaucht, wieweit auch die Dienstaufsicht oder Disziplinaraufsicht über die Richterinnen und Richter in diese Aufsichtsaufgabe hineinzuinterpretieren wäre. Diese Frage stellt sich insbesondere deswegen, weil in der letzten Zeit die Grenzziehung zwischen Organaufsicht, institutioneller Aufsicht und Dienstaufsicht oder Disziplinaraufsicht nicht immer klar war.
Die heutige Situation ist die, dass eigentlich nur eine Maximalsanktion, nämlich die Abberufung oder Nichtwiederwahl, zur Debatte steht, wenn Richterpersonen der erstinstanzlichen Gerichte vorsätzlich oder grob fahrlässig die Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben - das gilt allerdings nicht für das Bundesgericht. Das führt zu unbefriedigenden Situationen. Die GPK wird dieses Aufsichtsthema im Verlauf der nächsten Zeit im Rahmen der Oberaufsicht gemäss Artikel 26 des Parlamentsgesetzes mit einbeziehen und durch externe Experten die Frage prüfen lassen, inwieweit auch eine Aufsicht über das Bundesgericht eingeführt werden sollte. Wir sind gespannt auf die Arbeiten.
Leider werde ich dann nicht mehr dabei sein können, denn das ist mein letzter Bericht als Präsident der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK des Ständerates. Deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, sehr geehrter Herr Vizepräsident des Bundesgerichtes, Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen für die grosse Arbeit zu danken, die Sie im Interesse eines korrekt funktionierenden Rechtsstaates leisten. Wir haben festgestellt, dass in den allermeisten Fällen eine tadellose Arbeit gemacht wird. Dafür möchte ich Ihnen danken.
Ich bitte Sie, den Geschäftsbericht gemäss dem Antrag der einstimmigen GPK zu genehmigen.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Chaix François, vice-président du Tribunal fédéral: Je dois d'abord vous expliquer les raisons de ma présence en tant que vice-président. En raison d'une collision de dates, il avait été prévu de tenir une séance plénière du Tribunal fédéral aujourd'hui. Le président est donc en train de présider cette séance. C'est la raison pour laquelle je suis parmi vous et je vous remercie de votre compréhension. Ce problème d'agenda est effectivement dû, comme l'a rappelé le préopinant, à une carence au Secrétariat général. Un certain nombre d'informations n'ont donc pas pu être relayées, ce qui explique ce fâcheux conflit de dates d'aujourd'hui.
J'aimerais saisir l'occasion de ma présence pour remercier le Conseil des Etats d'avoir eu de la compréhension pour la demande du Tribunal fédéral, qui a été formulée il y a un peu plus d'une année, mais qui a été concrétisée par vos votes de manière à augmenter le nombre de juges du Tribunal fédéral de 38 à 40, comme le président Stöckli l'a rappelé, et ainsi à passer à un système de huit cours à cinq juges. J'aimerais vraiment souligner l'efficacité et la rapidité de votre intervention, puisque tout le processus a pu être conduit, depuis notre demande jusqu'à l'élection de nouveaux juges, en douze mois à peu près, ce qui est vraiment un élément très réjouissant quant au fonctionnement de nos institutions, non pas en temps de crise, mais à une période où de la rapidité est sollicitée.
J'en profite pour vous tenir au courant des conséquences de l'augmentation du nombre de juges, de la réorganisation du Tribunal fédéral, qui a pour but de créer une seconde Cour de droit pénal, puisque c'est le nombre d'affaires relevant du droit pénal, du droit des sanctions qui continue à augmenter au sein du Tribunal fédéral et qui l'occupe ainsi de plus en plus. La nouvelle Cour de droit pénal entrera en activité au 1er juillet prochain. A partir du 1er juillet de cette année, deux collègues, que vous avez élus à la session de printemps, entreront donc en fonction. Les mesures concrètes d'organisation en matière de greffe, de personnel, ont été prises lors des six premiers mois de cette année. Cette nouvelle cour sera donc fonctionnelle à partir du 1er juillet 2023 de manière à décharger le Tribunal fédéral dans le domaine du contentieux.
L'exercice de réorganisation qui a pris plusieurs années va se terminer le 1er janvier 2024, un transfert de matières entre les deux cours de droit civil devant encore avoir lieu. Donc, nous pourrons encore en parler l'année prochaine, dans le rapport de gestion 2023.
Dans le temps qu'il me reste, j'aimerais encore parler de ce que je qualifierai être un dialogue tout à fait heureux et productif entre les Chambres et le Tribunal fédéral en ce qui concerne la composition des cours, puisque c'était effectivement un sujet qui tenait à coeur à la Commission de gestion. Le Tribunal fédéral procédait à la composition des cours de manière un peu artisanale, si l'on veut, avec toute la bonne volonté et toute l'efficacité qu'il estimait avoir, mais peut-être avec un certain défaut de réglementation qui a amené les Commissions de gestion à nous rendre attentifs sur ces points. Effectivement, au cours de l'année 2022, des adaptations du règlement ont pu être faites afin que - et c'est ce qui est important - les justiciables soient mieux informés sur la manière dont les cours sont composées, pour qu'il y ait une plus grande transparence sur ce plan, puisque, comme vous le savez peut-être, nous statuons à trois ou cinq juges et nous procédons au moyen d'un logiciel qui assure une indépendance totale dans le choix des numéros 2, 3, 4, ou 5.
Le chantier concernant la surveillance, qu'elle soit disciplinaire ou institutionnelle, est un chantier qui commence. C'est un chantier qui est délicat et qui pose beaucoup de questions relatives aux voies de recours ou à l'indépendance. La Commission administrative du Tribunal fédéral a transmis aux Commissions de gestion un document assez volumineux sur cette question, qui va nourrir le débat. Je suis certain que ce dialogue sera aussi positif que celui qui a présidé aux questions concernant la composition des cours.
J'en reste là pour mon intervention de ce jour, à moins que celle-ci appelle des questions de votre part.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2022
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Tribunal fédéral de l'année 2022
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf GPK-N/S
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet CdG-N/E
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Da Eintreten obligatorisch ist, führen wir keine Gesamtabstimmung durch. Das Geschäft geht an den Nationalrat.
Ich verabschiede den Vizepräsidenten des Bundesgerichtes, Herrn François Chaix, und wünsche ihm einen guten Tag.