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Una tassa anticipata sullo smaltimento del carbonio per le materie plastiche sarebbe al passo coi tempi?
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Consiglio degli Stati · Svitto · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die beste Energie ist die, die wir gar nicht verbrauchen. Im Zusammenhang mit der Debatte über Energieeffizienz hat sich diese Erkenntnis etabliert. Bei der Verwendung von kohlenstoffhaltigen Produkten ist das offensichtlich noch nicht der Fall. Dies ist zumindest mein Fazit, wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat lese.
Mehr Recycling, die Kreislaufwirtschaft stärken und dann halt das CO2, das anfällt, abscheiden und speichern - das ist der Weg, den der Bundesrat uns aufzeigt. Das würde heissen, dass alle Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen jährlich rund 4,5 Millionen Tonnen CO2 ausscheiden und einlagern müssten, wenn wir heute die Netto-null-Vorgabe erfüllen wollten. Bezahlen - es handelt sich um eine teure Technologie - würde es die Allgemeinheit über Gebühren, zum Beispiel die Privathaushalte über die Sackgebühr beim Hauskehricht. Da ist es nicht von Belang, wenn einzelne Personen oder Branchen sich anstrengen und kohlenstoffhaltige Produkte vermeiden. Sie alle bleiben über die Schlussentsorgung in den Kosten eingebunden. Da ist keine Verursachergerechtigkeit vorhanden, da besteht auch kein Anreiz zur Vermeidung. Doch genau das ist aus meiner Sicht falsch, weshalb ich dies korrigieren möchte.
Die Gebühren am Anfang zu erheben, dort, wo die kohlenstoffhaltigen Produkte eingesetzt werden, wäre ein zukunftsgerichteter Weg. Das Prinzip kennen wir bestens, wir wenden es bei den elektronischen Geräten schon seit Jahren mit sehr grossem Erfolg an. Mir ist sehr wohl bewusst, dass das ein Paradigmenwechsel wäre und entsprechend sorgsam angegangen werden müsste. Deshalb will ich ja auch mit einem Postulat die verschiedenen Fragen geklärt haben, um erst dann darauf basierend die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die vom Nationalrat abgelehnte Motion Gysin Greta 21.3217, "Vorgezogener Recyclingbeitrag oder vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen Kunststoffen", liess eben noch zu viele Fragen offen und wollte gleich eine Gesetzesanpassung, weshalb es wohl zur Ablehnung kam.
Dieses Postulat bringt also nicht nur einen zusätzlichen Bericht zu dieser Thematik, wie es der Bundesrat festhält, sondern die Klärung der Fragen muss dann auch Folgendes aufzeigen: Hat eine vorgezogene Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr erstens das Potenzial für eine Lenkungswirkung, die zu einem verminderten Gebrauch von Kunststoffprodukten führt? Zweitens geht es um die Frage, ob eine solche Gebühr verursachergerecht ausgestaltet werden kann. Drittens geht es darum, wie hoch die vorgezogene Gebühr überhaupt sein müsste, um die Abscheidung und Einlagerung finanzieren zu können.
Es gibt also gute Gründe, diese Fragen anzugehen. Das tun Sie, wenn Sie dem Postulat zustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Sie haben es gehört: Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Kunststoffe verfasst. Darin soll unter anderem aufgezeigt werden, wie eine solche Gebühr ausgestaltet sein müsste, um die Kosten für die Abscheidung von CO2 in Kehrichtverbrennungsanlagen und für die Speicherung im Untergrund zu finanzieren.
Wie der Antragsteller bereits erwähnt hat, beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieses Postulates, und zwar aus folgenden Gründen: Der Bundesrat hat bereits mehrere Berichte zum Thema Kunststoff erstellt, so zum Beispiel den Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" vom 23. September 2022 in Erfüllung mehrerer Postulate. Ferner hat der Bundesrat die Motion Gysin Greta 21.3217, "Vorgezogener Recyclingbeitrag oder vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen Kunststoffen", mit Verweis auf laufende Arbeiten zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat ist dem Vorstoss aber am 18. Juni 2021 gefolgt. Das heisst, auch hier werden wir einen entsprechenden Bericht erstellen müssen.
Die Abscheidung und Speicherung von schwer vermeidbaren CO2-Emissionen aus Kehrichtverbrennungsanlagen ist natürlich wichtig, um die langfristigen Klimaziele zu erreichen. Da stimme ich Ihnen absolut zu. Der Bund hat hier auch bereits gehandelt. Der Verband der Betreiber der Schweizerischen Abfallverwertungsanlagen hat sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bund dazu verpflichtet, bis 2030 mindestens eine Anlage zur Abscheidung von CO2 in Betrieb zu nehmen. Für die konkrete Umsetzung sind die Betreiber in der Pflicht. Im Gegenzug zu dieser Verpflichtung wurden die Kehrichtverbrennungsanlagen von der Teilnahme am Emissionshandelssystem ausgenommen.
Auch der Bundesrat hat sich bereits mit der CO2-Entnahme und -Speicherung befasst. In seinem Bericht vom 18. Mai 2022 hat er die notwendigen Massnahmen und Rahmenbedingungen für Entnahme und Speicherung aufgezeigt. Das UVEK wurde darauf basierend beauftragt, bis Ende 2024 konkrete Vorschläge vorzulegen. Auch deswegen scheint uns ein Bericht mit einem alleinigen Fokus auf Kunststoff nicht sinnvoll zu sein. In den Berichten, die ich erwähnt habe, wird unter anderem natürlich auch Kunststoff ein Thema sein.
Vor diesem Hintergrund bittet Sie der Bundesrat, hier keinen zusätzlichen Bericht zu verlangen und das Postulat abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 20 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
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