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Zukunftsfähige Wälder sind nur mit gesetzeskonformem Wildverbiss möglich
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt auch hier, das Postulat abzulehnen.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bedanke mich hier zuerst für die Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat, auch wenn es nicht überrascht, dass ich mit dem Inhalt bzw. dem Resultat natürlich überhaupt nicht einverstanden bin. Es ist aber interessant, in der Stellungnahme lesen zu können, dass der Bundesrat Folgendes feststellt: Erstens sind die Kantone gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Wald und Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel verpflichtet, den Wildbestand so zu regeln, dass die Erhaltung des Waldes und seiner natürlichen Verjüngung ohne Schutzmassnahmen sichergestellt ist. Zweitens liegt der Vollzug im Bereich Wald/Wild in der Kompetenz der Kantone. Ja, so weit alles klar und gut, und ich halte ganz klar fest: Daran will das Postulat in keiner Art und Weise überhaupt etwas ändern. Interessant und wichtig ist, dass der Bundesrat auch feststellt, dass regional sehr wohl Wald-Wild-Probleme bestehen.
Es wird nun die Schlussfolgerung gezogen, dass aufgrund der rechtlich festgelegten Zuständigkeiten kein Handlungsbedarf auf Stufe Bund bestehe. Das kann ich aus folgenden Gründen nicht nachvollziehen: Hier handelt es sich um eine klare Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Warum sonst sollte der Bund im Waldgesetz und im Jagdgesetz, also in zwei Bundesgesetzen, diese Verpflichtung derart klar festgehalten haben? Der Bund unterstützt die Kantone in der Umsetzung der Waldpflege, im Speziellen der Schutzwaldpflege, mit erheblichen Mitteln, was so auch richtig ist. Es liegt also im ureigensten Interesse des Bundes, dass die eingesetzten Bundesmittel auch ihre gewünschte Wirkung erzielen.
Das Postulat fordert, und ich halte das ausdrücklich nochmals fest, keine Änderung der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Es soll aber aufgezeigt werden, ob es Massnahmen gibt bzw. welche Massnahmen notwendig sind, um den Wildeinfluss so zu lenken, dass die Waldverjüngung mit klimafitten Baumarten eine Chance hat und die Gesetzeskonformität hergestellt wird. Im Weiteren soll dargelegt werden, wie ein aussagekräftiges Monitoring mit forstlichen und jagdlichen Indikatoren ausgestaltet werden kann und welche konkreten Ziele definiert werden können. Nicht mehr und nicht weniger fordert das Postulat.
Da sich die Problematik des Wildeinflusses nicht an Kantonsgrenzen hält und das Problem zwischenzeitlich sehr grossflächig ist, ist es auch richtig, wenn die Situation landesweit, damit durch den Bund, und nicht auf einzelne Kantone begrenzt dargelegt wird. Nur so kann eine korrekte Problemübersicht gewährleistet werden, und nur so können daraus die richtigen Schlüsse gezogen werden, sei dies dann durch den Bund oder eben durch die für den Vollzug verantwortlichen Kantone.
Es ist, so meine ich, breit anerkannt und akzeptiert, dass der Wald vielfältige Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Der Schutzwald im Besonderen ist ein sehr effizientes Mittel, um unsere Infrastrukturen und bewohnten Gebiete zu schützen. Dafür muss sich der Schutzwald aber entwickeln können. Er muss sich an die langfristigen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, anpassen. Das allein ist schon eine grosse Herausforderung. Wenn aber die Verjüngung bzw. die Jungpflanzen aufgrund hoher Wilddichte gar nicht mehr aufkommen können, ist das ein gravierendes Problem, das uns langfristig teuer zu stehen kommen wird.
Ich möchte auch betonen, dass ich mit meinem Postulat wirklich kein Gegeneinander von Wild und Wald beschwöre. Ich bin mir der Problematik bewusst und bin auch der festen Überzeugung, dass es nur miteinander geht. Darum braucht es diese bundesweite Auslegeordnung, um dann darauf abgestützt richtig handeln zu können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Postulat unterstützen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Als Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der rund 250 000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, habe ich immer wieder mit der Wald-Wild-Problematik zu tun, und ich stelle fest, dass es unterschiedlichste Meinungen und keine Patentlösung gibt. Was man einfach feststellen kann, das schreibt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme: Es gibt regional - ich unterstreiche: regional - Wildprobleme, die man nicht in den Griff bekommt. Es gibt Gebiete in der Schweiz, wo eine Naturverjüngung mit standortangepassten und klimaangepassten Baumarten kaum oder gar nicht mehr möglich ist.
Ich erlebe das selber bei einer Waldparzelle, bei der ich Miteigentümer bin. Wenn man möchte, dass klimaangepasste, standortgerechte Baumarten wirklich eine Zukunft haben, geht es an solchen Standorten nicht ohne Einzelschutz. Ich denke an die Weisstanne, ich denke an verschiedene Ahornarten, ich denke aber auch an Eichen. Wenn ein Baum in die Höhe gewachsen ist, hat man letztlich das Problem, dass er am Schluss von Rothirschen durch Schälschäden so beschädigt wird, dass er abstirbt. In diesem Sinne besteht Handlungsbedarf.
Ich stimme dem Bundesrat zu, wenn er in seinem ablehnenden Antrag schreibt, dass diese Frage grundsätzlich in der Kompetenz und in der Verantwortung der Kantone liegt, und ich glaube, dass die Kantone dieses Anliegen und diese Aufgabe, die ihnen im Waldgesetz, aber auch im Jagdgesetz übertragen wurde, ernst nehmen. Sie haben nämlich dafür zu sorgen, dass die Wildbestände so geregelt werden, dass eine Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen gesichert ist. Nur ist das Problem trotz dieser Massnahmen, trotz der Jagdplanung der Kantone, nicht beseitigt.
Ich beantrage Ihnen daher Zustimmung zum Postulat und berufe mich dabei auch auf die Bundesverfassung. Die Bundesverfassung hält in Artikel 77 fest, dass der Bund dafür sorgt, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. In diesem Sinne ist auch der Bund in der Pflicht, sich zu überlegen, wie dieses Problem angegangen werden kann. Wenn der Bundesrat beauftragt werden sollte, dazu einen Bericht zu verfassen, dann wird er das in Zusammenarbeit mit den Kantonen machen müssen. Sie, Herr Bundesrat, werden die Kantone stark einbeziehen müssen.
Ich erlaube mir noch einen ganz kurzen Exkurs zu den eidgenössischen Jagdbanngebieten. In der Schweiz gibt es 42 eidgenössische Jagdbanngebiete, die gesamthaft eine Fläche haben, die ungefähr der Fläche des Kantons Luzern entspricht. Wir haben in unserem Kanton, zusammen mit dem Nachbarkanton Appenzell Ausserrhoden, ein relativ grosses eidgenössisches Jagdbanngebiet, nämlich das Jagdbanngebiet Säntis. Es hat eine Fläche von 32 Quadratkilometern. Das sind fast 20 Prozent der Kantonsfläche von Appenzell Innerrhoden. Was ist die Realität? Die Rothirsche ziehen sich kurz vor der Jagd in dieses Jagdbanngebiet zurück. Sie können so während der ordentlichen Jagdzeit nicht bejagt werden, und gerade in diesem Jagdbanngebiet findet praktisch keine Naturverjüngung mehr statt. Es ist zwar zulässig, auch aufgrund der konkreten Zielsetzung für dieses Jagdbanngebiet, dass Rothirschbestände reguliert werden können. Nur, dazu braucht es ein Gesuch beim BAFU usw. Die Regulierung der Rothirschbestände funktioniert in diesem konkreten Jagdbanngebiet nicht oder nur ungenügend. Wenn Sie, Herr Bundesrat, mit einem Bericht beauftragt würden, wäre es angezeigt, insbesondere auch die Situation der Jagdbanngebiete zu betrachten.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sie gestatten mir auch einige Bemerkungen zum Postulat Reichmuth. Ich tue dies unter Bekanntgabe meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstandes des Bündnerischen Waldwirtschaftsverbandes, bin aber auch Jäger und kenne den Dauerbrenner Wald/Wild seit vielen Jahren. Ich bin mit den Problemen vertraut und auch daran beteiligt, diesen Konflikt so gut wie möglich aufzulösen.
Ich höre vom Postulanten und auch von meinem Vorredner gerne, dass es ihnen nicht darum gehe, die Zuständigkeiten im Bereich Wald und Wild infrage zu stellen. Diese liegen für den Vollzug nämlich im Rahmen von Programmvereinbarungen, die mit dem Bund abgeschlossen werden, richtigerweise bei den Kantonen. Das ist deshalb richtig, weil in den Kantonen unterschiedliche Verhältnisse bezüglich der Verjüngungsproblematik in den Schutz- wie auch den Wirtschaftswäldern vorherrschen. Der Bund, auch das wurde zu Recht gesagt, übt aber die Aufsicht über die Einhaltung dieser Programmvereinbarungen aus, wofür er sich auf eine Vollzugshilfe Wald und Wild abstützt, die den Kantonen bekannt ist und auch als Referenz dient.
Wenn Kollege Reichmuth mit dem Postulat erreichen will, dass der Bundesrat darlegt, wie diese Vollzugshilfe von den Kantonen angewendet wird und was für Defizite damit einhergehen, ist nichts dagegen einzuwenden. Das gehört zur Aufsichtsberichterstattung des Bundesrates gegenüber den Kantonen, aber auch gegenüber dem Parlament.
Dass dem Schutzwald, wo dieser Dörfer und Verkehrsträger vor Naturgefahren schützt, grösste Aufmerksamkeit betreffend Stabilität und Erneuerungsfähigkeit bzw. Verjüngung geschenkt werden muss, bestreitet niemand. Es bestreitet auch niemand, dass im Vergleich zu kostspieligen Schutzbauten die kontinuierliche Pflege das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.
Zudem weise ich darauf hin, auch das wurde zu Recht gesagt, dass regional ernsthafte Konflikte zwischen dem überwinternden Schalenwild und der Waldverjüngung bestehen, vor allem aufgrund von Verbiss, lokal aber auch aufgrund von Schälschäden. Inwieweit aber auch andere Faktoren, wie die Trockenheit, zurückliegende waldbauliche Massnahmen, Windwürfe, Krankheiten oder die Freizeitnutzung, zur Schwächung des Schutzwaldes beitragen, vermag ich nicht zu beurteilen.
In Graubünden setzt man im Konflikt Wald/Wild auf eine abgestimmte, langjährige Strategie, um die Waldverjüngung und die Wildtierbestände miteinander in Einklang zu bringen. Insofern, Herr Bundesrat, finden Sie in unserem Kanton gute Beispiele dafür, wie die Ziele zu benennen und festzulegen sind, mit welchen Methoden die Zielerreichung gemessen wird und wie die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Stakeholdern wald-, aber auch jagdseitig erfolgen muss.
Kollege Reichmuth teilt schliesslich mit mir die Einsicht, dass in Bezug auf Wald und Jägerschaft eine Kooperation notwendig ist und dass eine Konfrontation nur schaden kann. Der Bevölkerung erklären zu wollen, dass die Bejagung zur Schädlingsbekämpfung notwendig sei, führt nur zu unversöhnlichen Zielkonflikten, und zwar nicht nur in Bezug auf Wald und Wild, sondern auch mit der Bevölkerung, die in dieser Frage durchaus für tierschützerische Argumente zugänglich ist.
Ich bin aus langjähriger Erfahrung fest davon überzeugt, dass erfolgreiche Lösungen zum Thema Wald/Wild gemeinsam erarbeiteter und gegenseitig akzeptierter Zielsetzungen und Planungen der betroffenen Akteure bedürfen. Die Problemlösung hat schliesslich auf lokaler und regionaler Stufe unter Einbezug von Waldeigentümern und Jägerschaft zu erfolgen. Wenn die gegenseitige Akzeptanz vorhanden ist und die Zusammenarbeit gut funktioniert, dann bin ich überzeugt, dass sich auch Lösungen finden lassen, die auf lange Sicht erfolgreich sind.
Die Aufgabe des Bundes ist es, unter Einbezug der Praxis gesicherte Grundlagen bereitzustellen und die Forschung zu unterstützen. Die entsprechenden Vollzugsinstrumente müssen praxisgerecht sein und auf regionale Unterschiede Rücksicht nehmen. Noch besser ist es, wenn sie unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet werden.
Insofern unterstütze ich das Postulat, weil es eigentlich nicht mehr als eine Berichterstattung über die letzten dreizehn Jahre will, seit diese Vollzugshilfe Wald und Wild erlassen wurde. Dies soll unter Einbezug neuer Erkenntnisse geschehen, vielleicht auch unter Einbezug der Diskussion über Klima und Trockenheit und deren Auswirkungen. Wenn aus diesem Bericht ein Vergleich von guten Lösungen in den Kantonen resultiert und die Kantone dadurch voneinander profitieren können, ist das letztendlich ein Gewinn für alle.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Zuerst möchte ich sagen, dass ich mit den Anliegen, wie sie jetzt verschiedentlich geäussert wurden, natürlich absolut übereinstimme: Wir müssen dem Schutzwald Rechnung tragen und einem zu starken Wildverbiss entgegenwirken. Ich glaube, da besteht absolut keine Differenz zwischen Ihnen und dem Bundesrat; das versteht sich von selbst. Ständerat Reichmuth hat es vorweggenommen: Der Bundesrat lehnt dieses Postulat ab, weil er der Meinung ist, dass wir mit einem zusätzlichen Bericht nicht viel weiterkommen, zumal die Kompetenz sowohl für Wald-Angelegenheiten als auch für die Jagd bei den Kantonen liegt.
In den Voten wurde jetzt auch verschiedentlich bestätigt, dass es ein regionales und kein flächendeckendes Problem ist. Was regional ist, sollte eigentlich auch regional gelöst werden - selbstverständlich bei Bedarf auch unter Mithilfe des Bundes, des Bundesamts für Umwelt beispielsweise, wenn das von den Kantonen verlangt wird; dazu sind unsere Leute natürlich bereit. Es wurde auch erwähnt, dass es die entsprechende Vollzugshilfe Wald und Wild gibt. Diese sollte eigentlich auch dazu führen, dass die Gesetze eingehalten werden.
Ich denke, Herr Ständerat Engler, das Postulat geht schon etwas weiter, als einfach eine vergleichende Sichtung vornehmen zu wollen. Unter Buchstabe a steht klar: "Mit welchen konkreten Massnahmen der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung [...] flächendeckend [...] reduziert werden kann." Die Frage ist schon, ob die Kantone zufrieden sind, wenn wir hier einen Bericht zu allen Kantonen erarbeiten und Anträge für Massnahmen stellen.
Wenn Sie das entscheiden, dann machen wir selbstverständlich einen Bericht, auch mit der nötigen Sorgfalt, weil es unbestritten ein wichtiges Anliegen ist. Falls Sie dem Bundesrat folgen und auf einen Bericht verzichten, biete ich Ihnen gerne an, dass Sie mir oder dem entsprechenden Amt jene Gebiete melden, in denen es diese Probleme gibt, damit wir dort Unterstützung leisten können. Die Frage ist für den Bundesrat ebenso wichtig wie für den Urheber des Postulates.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 29 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(4 Enthaltungen)