22.3884
Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Rieder
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Rieder
Adopter la motion
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich darf Ihnen aus der WAK berichten, in der wir darüber debattiert haben, ob wir die Motion 22.3884, "Einführung eines Online-Preisrechners für Treibstoffe", gutheissen wollen oder nicht. Wie Sie gesehen haben, empfiehlt Ihnen die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Herr Rieder macht nun einen Einzelantrag und nimmt das Anliegen der Minderheit auf.
Ich komme kurz zur Motion: Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Plattform nach österreichischem Vorbild einzuführen, auf der die Treibstoffpreise der Tankstellen in der Schweiz abgerufen werden können. Sie wissen es, wir hatten im letzten Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eine Energiekrise. Die Energiepreise sind über Wochen extrem stark angestiegen, was mit zur Folge hatte, dass natürlich auch die Treibstoffpreise stark angestiegen sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Treibstoffpreise mutmasslich stärker angestiegen seien als der Rohölpreis. Politisch hat man damals, in jenen Monaten, verschiedene Varianten diskutiert, wie man die Erhöhungen der Treibstoffpreise abfedern könnte: Benzincheques waren nicht mehrheitsfähig; auch die Abschaffung der Mineralölsteuer war in Diskussion.
Dann wurde dieser Vorstoss eingebracht, wonach eine Vergleichsmöglichkeit die beste Lösung sei, um die hohen Preise besser kontrollieren zu können und die Auswirkungen auf die Konsumenten abzufedern. Es wurde in der Motion darauf hingewiesen, dass eine digitale Plattform eine effiziente Lösung sei, um den Wettbewerb spielen zu lassen, wie auch die Erfahrung in Österreich zeige. Österreich habe seit 2011 eine solche Webseite, auf der man sehe, wo man am günstigsten tanken könne. Die Tankstellen würden dazu verpflichtet, ihre Tankstellenpreise markt- und zeitgerecht zu melden. Man könne diese Lücke mit einer digitalen Plattform schliessen und so den Wettbewerb erhöhen.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er hat in seiner Antwort eigentlich weniger zur Motion gesagt als zur generellen Situation damals in Bezug auf die stark gestiegenen Energiepreise. Diese hätten zwar zu einer Teuerung geführt, aber im Vergleich zu den umliegenden Ländern sei die Inflation doch tiefer gewesen, und natürlich sei auch der Ausgabenanteil der Energie bei den Haushalten geringer als im europäischen Umfeld. Im Allgemeinen wies er auch darauf hin, dass die SNB für die Gewährleistung der Preisstabilität zuständig sei; er sei sich der gestiegenen Energiepreise bewusst, aber die Departemente würden - und das war immer die damalige Sicht - während der Phase der hohen Preise keine zusätzlichen Massnahmen vorsehen. Deshalb beantrage er die Ablehnung der Motion.
Die Motion wurde im letzten Dezember im Nationalrat mit 91 zu 91 Stimmen bei 8 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen.
Ich möchte Ihnen hier die Erwägungen unserer Kommission mitgeben, vor allem diejenigen der Mehrheit. Die Mehrheit der Kommission lehnt die Motion ab, weil sie keine staatliche Aufgabe darin sieht, dass der Staat mit Steuergeldern eine Vergleichsplattform aufbaut, damit die Automobilisten schneller sehen, wo sie günstiger tanken können. Das ist aus Sicht der Mehrheit keine staatliche Aufgabe. Wir haben andere Themen.
Die Mehrheit weist auch darauf hin, dass die Benzinpreise zwischenzeitlich doch wieder sehr stark gesunken sind. Diejenigen, die heute in der Region, im Kanton Bern tanken wollen, wissen, dass dies wieder unter Fr. 1.70 pro Liter möglich ist. Diejenigen, welche die Motion immer noch als notwendig erachten, möchte ich darauf hinweisen, dass der TCS in der Zwischenzeit einen solchen Preisrechner eingeführt hat. Sie können heute als Automobilist auf die Webseite des TCS gehen, und dann sehen Sie, wo Sie die günstigsten Benzinpreise haben. Beispielsweise sind es aktuell in der Region von Lyss Fr. 1.64. Dann fahren Sie vielleicht in 30 Minuten 32 Kilometer weit, mit dem Rückweg sind es 64 Kilometer, aber Sie sparen Fr. 2.50, wenn Sie 50 Liter tanken. Das ist die Ausgangslage. Das kann natürlich immer wieder ändern, weil die Benzinpreise auch einem Markt ausgesetzt sind. Aus Sicht der Mehrheit braucht es neben dem TCS keine Methodik, keinen staatlichen Preisrechner.
Aus Sicht der Mehrheit gilt es zu bedenken: Wenn der Wettbewerb nicht spielt, wäre es eine kartellrechtliche Frage. Man müsste eine kartellrechtliche Untersuchung machen, wenn es ein monopolistisches System wäre. Das ist aber nicht ausgewiesen. Es gibt immer Tankstellen wie Ruedi Rüssel oder andere, die eben Aktionen zum Tanken anbieten. Ein anderer Teil, vielleicht die Mehrheit, sieht aus ökologischen Gründen keinen Bedarf. Warum soll man noch günstiger tanken? Wir haben ja eher die Entwicklung zu mehr Elektroautos. Für die Elektroautos wäre keine Vergleichsplattform, kein Vergleichsrechner mit Preisen pro Kilowattstunde, geplant. Alle Elektroautobesitzer wissen, dass die Unterschiede in Bezug auf die Stromtankstellen erheblich sind. Auch dort spielt der Markt.
Die Minderheit sagt, die Plattform sei immer noch die beste Lösung, um eine Verbesserung zu erreichen. Die Minderheit weist auch darauf hin, dass alle Tankstellen verpflichtet und einbezogen würden, nur so könnte eine Verbesserung sichergestellt werden.
In Abwägung der anderen staatlichen Aufgaben und der aktuell tieferen Benzinpreise beantrage ich Ihnen im Sinne der Kommissionsmehrheit, die Motion nicht anzunehmen. Aus Sicht der Mehrheit ist es keine staatliche Aufgabe, zudem sind die Benzinpreise stark heruntergekommen, und der TCS hat eine private Lösung geschaffen, die dem Problem gerecht wird.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nationalratspräsident Candinas wusste natürlich genau, wieso er den Stichentscheid für die Annahme der Motion gab. Er stammt aus einem Randgebiet mit geringer ÖV-Erschliessung, und diese Gebiete sind natürlich besonders von hohen Treibstoffpreisen betroffen.
Es geht in dieser Diskussion - und darum habe ich den Einzelantrag gestellt - natürlich nicht um Fr. 2.50. Herr Kollege Schmid, ich bin sonst eigentlich in vielen politischen Ansichten mit Ihnen einig, aber hier geht es um 6 Milliarden Liter Diesel und Benzin, die wir pro Jahr konsumieren, mit einer geschätzten Konsumsumme von 12 Milliarden Franken, wenn wir von 2 Franken pro Liter hochrechnen. Die Benzin- und Dieselpreise sind auch nicht so stark gesunken, wie es hier getönt hat. Daher möchte ich Sie bitten, diese Motion zu unterstützen.
Im Gesamtrahmen muss man einfach festhalten, dass für die Mineralölkonzerne in der Schweiz die grössten Bruttomargen auf den Tankstellen liegen. Wir haben vor allem in der Schweiz dieses Phänomen von "rockets and feathers", nämlich der asymmetrischen Preisweitergabe in diesem Bereich. Steigen die Rohölpreise, steigen die Benzinpreise sofort. Sinken die Rohölpreise, dann sinken die Benzinpreise gar nicht oder mit Verspätung. Auf dem Schweizer Tankstellenmarkt gibt es zwar mehrere Anbieter, aber es ist fraglich, ob der Wettbewerb wirksam ist; es wird anschliessend ja auch noch die Motion 22.3885 besprochen. Hier hat der Wettbewerb wahrscheinlich doch einen gewissen Nachholbedarf, und daher brauchen wir einen verstärkten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Was wäre nun der Nutzen einer neuen App? Eine breit genutzte App kommt gemäss Erfahrung unseres Nachbarlandes Österreich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute. Sie erhöht den Wettbewerb unter den Tankstellenbetreibern, und im Gesamten gibt es dann auch eine Preissenkung.
Die Kommission und der Bundesrat verweisen auf den TCS-Preisrechner. Diese Seite ist nicht genügend; sie ist zwar gut gedacht, aber nicht genügend. Man kann auf dieser Seite zwar Tendenzen erkennen, also welche Tankstellen tendenziell günstiger sind, aber manche Daten sind nur wenige Stunden alt. Manche sind auch älter als ein bis zwei Monate. Manche sind überhaupt nicht überprüfbar, und manche Tankstellen führen keine aktuellen Preise auf. Das heisst, es wäre durchaus möglich, diese Seite zu verbessern. Es würde auch dem Bundesrat offenstehen, zusammen mit dem TCS selbst eine solche App aufzubauen und zu verbessern.
Die aktuelle TCS-Seite ist nicht genügend, und der Nachteil gegenüber der österreichischen Seite ist evident. Ich musste gestern im Wallis einem österreichischen Radfahrer das gelbe Trikot übergeben und habe mich gefreut, dass die Österreicher wenigstens im Skifahren nicht besser sind als die Schweizer. Bei der App sind sie besser. Bei der App sind sie klar besser, sie haben nämlich Echtzeitdaten, sie haben Vollständigkeit der Daten, und sie haben immer nur die fünf günstigsten Angebote drin. Das heisst, Sie können hier nicht als Tankstellenbetreiber je nachdem Ihren Preis sofort nach oben anpassen.
Was kostet nun so eine App? Wir haben die entsprechenden Informationen eingeholt. Sie kostet, wenn Sie das österreichische Modell übernehmen, 10 000 Franken pro Monat. Sie können sie auch selbst entwickeln. Dann würden Sie wahrscheinlich mit Investitionen, initialen Erstellungskosten von 250 000 bis 300 000 Franken und mit Folgekosten von vielleicht 80 000 Franken pro Jahr rechnen. Im Vergleich zum Wert, den das bei einer Gesamtumsatzsumme von über 10 Milliarden Franken für die Konsumentinnen und Konsumenten haben könnte, ist das vernachlässigbar. Die Daten würden aber zusätzlich noch dem Bundesrat, dem Regulator und der Wettbewerbskommission zur Verfügung stehen. Dann würde man auch überprüfen können, ob in diesem Bereich effektiv ein wirksamer Wettbewerb vorhanden ist.
Ein letzter Input, den ich Ihnen geben möchte, kam jüngst zutage: der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Wir wissen mittlerweile, dass die Treibstoffgeschäftsbetreiber KI einsetzen, und zwar verfolgen sie das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und heben dann die Treibstoffpreise an, wenn es rentiert, und senken sie, wenn der Konsument nicht kommt. Diese KI-Unterstützung der Tankstellen wird das Verhältnis zwischen dem Tankstellenbetreiber, dem Mineralölkonzern und dem Konsumenten noch stärker aus dem Gleichgewicht bringen. Als Konsumentin, als Konsument sind Sie dann noch eher nicht in der Lage, entsprechend zu reagieren und dorthin zu fahren, wo es günstigeren Treibstoff gibt, und mit der Zeit wissen Sie das auch. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Sie bis am Ende des Jahres nicht Fr. 2.50 gespart haben, sondern 300 bis 500 Franken.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Es sei noch einmal darauf hingewiesen: Die Motion hindert niemanden daran, auf der bestehenden TCS-App das Ganze zu verbessern und aufzubauen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das mag für Sie einen Déjà-vu-Effekt haben. Sie erinnern sich, dass Sie in diesem Rat schon einmal eine praktisch gleichlautende Motion angenommen haben, die dann im Nationalrat in abgeänderter Version abgelehnt worden ist. Ich bitte Sie, auch diese Motion hier anzunehmen.
Es geht um eines der wichtigsten Konsumgüter in der Schweiz, um Treibstoffe, also Benzin und Diesel. Der Sprecher des Einzelantrages hat es gesagt: In der Schweiz werden pro Jahr 6 Milliarden Liter solcher Treibstoffe verbraucht. Herr Schweizer und Frau Schweizerin geben mehr für Benzin und Diesel aus als für Brot und Milch zusammen. Treibstoff, ein wichtiges Konsumgut - das ist halt jetzt so. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben und mitten in der Stadt Zürich wohnen, dann kann Ihnen das vielleicht relativ egal sein. Aber wenn Sie ein tiefes Einkommen haben und auf dem Land wohnen, sind Sie eben auf Ihr Fahrzeug angewiesen - und das ist, wenn Sie nicht genug verdienen, um sich ein Elektroauto leisten zu können, heute eben ein fossilbetriebenes Fahrzeug -, dann sind das für eine Familie wesentliche Konsumkosten.
Der Preisüberwacher hat festgestellt, dass die Margen der grossen Erdölverkäufer in der Schweiz im Vergleich zu unseren Nachbarländern überhoch sind. Das sind also überhohe Profite, die durch fehlende Transparenz ermöglicht werden, etwa beim aserbaidschanischen Erdölkonzern Socar, einem der Grossen in der Schweiz, beim libyschen Konzern Tamoil oder bei den amerikanischen und holländischen Konzernen Shell und Exxon.
Verlangt wird in der Motion ja nicht irgendeine Preisobergrenze, eine Preiskontrolle oder sonst etwas Dirigistisches, sondern das liberalste Prinzip, das es gibt, und auch das wirksamste in der freien Marktwirtschaft, und das ist Transparenz. Das Tageslicht ermöglicht hier den Markt am besten. Man kann nun einwenden, es gebe ja einen Preisrechner, den TCS-Rechner. Dieser hat einfach grosse Mängel: Er ist nicht vollständig, und er stimmt oft nicht, weil er grossteils veraltete Daten enthält. Ich habe es heute Morgen in meiner Region nachgeprüft. Wenn Sie heute den TCS-Preisrechner öffnen und die Region Solothurn ansehen, dann wird als günstigste Tankstelle eine in der Gemeinde Subingen angegeben, mit einem Dieselpreis von Fr. 1.75. Ich bin heute Morgen dort vorbeigefahren. Der Preis ist nicht Fr. 1.75, er ist Fr. 1.80. Beim Preisrechner steht auch drauf, dass die Daten 17 Tage alt seien. Das kann nicht funktionieren - Benzinpreise ändern täglich, ein 17-tägiger Benzinpreis ist rein gar nichts wert!
Wenn im Gegensatz zu Österreich und anderen Nachbarstaaten keine Meldepflicht besteht, kann der Rechner nicht zuverlässig funktionieren. Der Einzelantragsteller hat es gesagt: Das österreichische Modell ist einfach; es gilt; es ist die tägliche Echtzeit, die gilt; es umfasst alle Tankstellen; und es ist günstig zu realisieren.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Einzelantrag zuzustimmen und dem Nationalrat und der Kommissionsminderheit zu folgen.
Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Mich erstaunt schon, dass wir die analoge Motion Bischof 22.3804 im letzten Herbst angenommen haben. Nun beraten wir - es wurde gesagt - eine Motion des Nationalrates, die nur mit Stichentscheid angenommen wurde. Der Entscheid der Kommission ist sehr knapp ausgefallen. Ich hoffe aus staatspolitischen und auch aus ökologischen Gründen schon, dass wir heute eine klar ablehnende Mehrheit im Sinn der Mehrheit der Kommission haben.
Wir kennen in der Schweiz auf Basis unseres liberalen Wirtschaftsrechts das Kartellgesetz, das volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindern soll. Wir haben das Preisüberwachungsgesetz, um missbräuchliche Erhöhungen von Preisen zu verhindern. Wir haben also Gesetze, wir haben Instrumente, wir haben Organe, um Missbrauch zu verhindern. Nun soll gemäss der Motion in einem einzigen Bereich der Konsumgüter, nur beim Benzin, ein neues Instrument eingeführt werden, um Transparenz und Wettbewerb zu fördern. Dagegen sprechen aus meiner Sicht drei Gründe:
1. Wir haben, wie erwähnt, die bewährten gesetzlichen Instrumente und Organe. Beim Benzin haben wir - das Gegenteil wurde, glaube ich, auch nicht behauptet - keine kartellähnliche Situation. Wir haben auch keinen Preismissbrauch. Sonst würden nämlich die Instrumente, die wir haben, greifen. Interessant ist jetzt der relativ junge Bericht des Preisüberwachers vom 27. April 2023, "Treibstoffmargen. Analyse der Entwicklung der Margen von Raffinerien und Tankstellen im Zuge der gestiegenen Energiepreise im ersten Halbjahr 2022". Dieser wurde noch nicht erwähnt. Es wäre vielleicht gut, als Entscheidungsgrundlage diesen Bericht zu lesen; ich habe es gemacht. Der Preisüberwacher erkennt kein wettbewerbswidriges Verhalten, er erkennt keine problematischen Margenerhöhungen, geschweige denn Preismissbrauch. Dasselbe sagt unsere WAK zum folgenden Traktandum der Tagesordnung, der Motion 22.3885, "Vorabklärung des Weko-Sekretariates bzw. Untersuchung der Weko zu Wettbewerbsproblemen bei Brenn- und Treibstoffen". Ich zitiere aus dem Bericht der Kommission: "Nach Ansicht der Kommission gibt es keine konkreten Hinweise auf mögliche unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen. Die Weko analysierte die Kostentreiber im Bereich der fossilen Energien und fand keine Hinweise auf Absprachen." Zudem habe sich der Treibstoffmarkt bekanntlich entspannt. Das ist, wie gesagt, keine wettbewerbsrechtlich problematische Situation.
2. Wir würden - es wurde erwähnt, weshalb - für ein einziges Produkt ein neues Instrument einführen. Konsumentenorganisationen lassen grüssen: Es werden andere Forderungen für Konsumgüter des täglichen Gebrauchs wie Zahnpasta und Kaffee kommen. Als Velofahrer wäre ich auch froh, ich hätte einen staatlichen Preisrechner, um mir einen Vergleich bei den E-Bikes oder anderen Velos aufzuzeigen.
3. Es ist ein Staatseingriff. "Preisrechner" hört sich so leichtfüssig an. Österreich wird als Vorbild angeführt. Ich habe mir die Mühe gemacht, die entsprechende österreichische Regelung einmal anzuschauen. Das Gesetz, das den Spritpreisrechner, wie es dort heisst, ermöglicht, ist das Preistransparenzgesetz; es umfasst zwölf Paragrafen, und es gibt noch eine Ausführungsverordnung mit diversen Meldepflichten und Dokumentationspflichten für die Tankstellenbetreiber. Für mich ist das also kein Vorbild.
Man muss vielleicht noch daran denken, dass Österreich mit seinem Staatsaktionismus eine sehr hohe Staatsquote kennt - über 55 Prozent des BIP - und damit weltweit auf dem zwölften Platz liegt. Österreich ist diesbezüglich also am zwölftschlechtesten aller Staaten der Welt, am drittschlechtesten aller EU-Staaten. Ich finde, das ist kein Vorbild für uns, wenn es um neue Staatstätigkeiten geht.
Schliesslich noch zur Ökologie: Kollege Schmid hat erwähnt, dass man vielleicht weiter fährt, wenn man sieht, dass irgendwo in 100 Kilometern Entfernung der Preis etwas tiefer ist. Man kann sagen: Okay, das ist der Preis der Transparenz. Wie ist Österreich mit diesem Dilemma umgegangen? Da lohnt es sich vielleicht, einmal reinzuschauen. Ich habe es vorhin getestet: Wenn Sie "Wien Mitte" eingeben, dann kommen ganz genau zehn Tankstellen. Weshalb? Weil das Gesetz in Österreich sagt, dass der Preisrechner nur Tankstellen in Ihrem Umkreis benennen muss. Das sind genau zehn Tankstellen. Wenn ich zu Kollege Rieder ins Wallis fahre, sehe ich, dass es zwischen Oberwald und Brig etwa zehn Tankstellen gibt, und ich glaube, in Brig, von Ihrem Büro aus, Herr Kollege Rieder, würden Sie etwa zehn Tankstellen fast zu Fuss erreichen können - weiter geht das nicht. Die Transparenz wird also aus ökologischen Gründen wieder eingeschränkt. Man sieht: Man muss dann wieder korrigieren, was man angerichtet hat.
Damit komme ich zum letzten Punkt, den ich auch noch sagen muss: Der Preisüberwacher hat sich in diesem Bericht beklagt, er habe zu wenig Daten von den Tankstellen erhalten. Ich habe den Verdacht, dass es bei dieser Motion eigentlich darum geht, dem Preisüberwacher Daten rüberzuschaufeln. Es wird im letzten Satz ja auch gesagt: "Auch könnte deren Einführung mit den laufenden Arbeiten des Preisüberwachers zu den Margen auf dem Treibstoffmarkt koordiniert werden." Es geht also darum, dass der Preisüberwacher Daten kriegt. Er hat gemäss Preisüberwachungsgesetz die Möglichkeit, Daten zu erheben, das muss er halt tun - aber nicht über den Umweg eines Preisrechners. Also ich glaube, der Preisüberwacher braucht diese Motion nicht, und wir brauchen sie auch nicht.
Deshalb bitte ich Sie aus staatspolitischen Gründen - wirklich ganz grundsätzlich, ob das viel oder wenig kostet, ist mir eigentlich gleich -, die Motion abzulehnen.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Tout d'abord, j'aimerais remercier le rapporteur, M. Michel, pour avoir dit l'essentiel sur ce sujet.
Le 24 février 2022, le prix du baril de pétrole brut de type Brent a atteint 90 dollars. Ensuite, il est monté jusqu'à 125 dollars. Il était, début juin, autour de 75 dollars; il a chuté de 65 pour cent. La situation est similaire pour l'essence.
Le Conseil fédéral est et reste d'avis que le calculateur en ligne des prix du carburant proposé ne serait pas une mesure appropriée pour soulager les ménages de manière ciblée, notamment en raison de l'absence de nécessité d'une intervention étatique. Par ailleurs, il est contre en raison de l'effet incertain d'un tel calculateur, de la durée de la mise en oeuvre liée à l'absence d'une base légale - parce que nous n'avons pas de base légale - et de la bureaucratie que cela impliquerait pour les stations-service et pour la Confédération.
Nous connaissons déjà - et cela a été relevé - le comparateur suisse des prix des carburants en ligne du TCS, qui a été lancé en novembre 2022. En février de cette année, le service de comparaison en ligne Comparis et le TCS ont annoncé collaborer au sujet de ce comparateur. Ces différentes initiatives confirment ce que le Conseil fédéral avait prévu: si la demande est suffisamment forte, des solutions de coopérations privées apparaîtront sur le marché, sans bureaucratie étatique, sans contrôles et sans sanctions. Selon le Conseil fédéral, il n'est donc pas approprié que l'Etat agisse en imposant un calculateur en ligne des prix du carburant.
J'aimerais, avant de vous prier de rejeter cette motion, dire quelques mots sur l'aspect des marges, suite à l'intervention de M. le conseiller aux Etats Bischof. Les marges des stations-service peuvent également être influencées par d'autres facteurs qui ne nécessitent pas forcément de mesures étatiques. Ainsi, les marges plus élevées en Suisse peuvent, par exemple, s'expliquer par le fait que les automobilistes suisses, grâce à leur pouvoir d'achat, sont moins sensibles au prix que les gens qui sont à l'étranger. Cela a été dit par M. Michel: la Comco, qui est l'autorité compétente pour répondre à cette question, n'a jusqu'ici pas trouvé d'indice d'accords, de pratiques illicites ou d'autres entraves à la concurrence.
J'ajoute encore un élément avant que vous ne preniez votre décision. Il y a eu aussi des annonces selon lesquelles les exploitants du site Internet comparatif autrichien pourraient être enclins à envisager un hébergement pour une application en Suisse. Le Conseil fédéral est conscient du fait qu'une possibilité de coopération, par exemple entre la Surveillance des prix ou le Touring Club Suisse et les Autrichiens, pourrait être possible. Si cette décision devait être prise, et si les coûts de la solution autrichienne dépassaient le seuil de passation de marché en vertu des règles de l'OMC, un appel d'offres basé sur ces règles devrait obligatoirement être lancé. D'après les informations en notre possession, si une telle solution "autrichienne" était adoptée en Suisse, il faudrait s'attendre à un dépassement du seuil OMC. En outre, il faut s'attendre à ce que les acteurs privés suisses disposés à offrir des solutions ne laissent pas le champ libre aux Autrichiens sans se battre. Et il ne faut pas oublier que la fourniture de données en temps réel devrait être obligatoire. Il faudrait donc prévoir l'application du droit aussi par des menaces de sanctions, par exemple des amendes sensibles. C'est ce qui se passe en Allemagne; c'est aussi le cas en Autriche.
Pour toutes ces raisons, je vous prie, au nom du Conseil fédéral, de suivre la majorité de la commission et de rejeter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 9 Stimmen
Dagegen ... 32 Stimmen
(0 Enthaltungen)