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Wachstumsorientierte Schuldenbremse
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Haus, das mit einer Hypothek belastet ist. Nun wollen Sie das Gebäude aufstocken, energetisch sanieren, erweitern. Sie gehen zur Bank, um über eine Aufstockung der Hypothek zu verhandeln. Die Bank sagt: "Nein, das geht nicht, Sie dürfen sich nicht weiter verschulden, denn das ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie müssen die Finanzierung vollständig mit Eigenkapital bewältigen." Das sagt sie, obwohl Sie persönlich eine sehr hohe finanzielle Bonität haben. Sie würden wohl zu Recht sagen, das sei keine sinnvolle Lösung, das verhindere in Zukunft auch Investitionen in sinnvolle Projekte.
Bei den Bundesfinanzen haben wir aber genau eine solche Regel. Gemäss der heutigen Ausgestaltung der Schuldenbremse darf der Bund ausser für ausserordentliche Ausgaben und für die Refinanzierung keine neuen Kredite aufnehmen. Die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremse führt zu einer Zementierung des Schuldenstandes. Das heisst, die Schuldenquote, also die Schulden in Prozenten des Bruttoinlandprodukts, sinkt laufend. Deutlich sinnvoller wäre es, wenn die Schuldenbremse nicht auf eine Stabilisierung des aktuellen Schuldenniveaus, sondern auf eine Stabilisierung der Schuldenquote abzielen würde. Übertragen auf das Beispiel der Immobilien würde das bedeuten, dass die Belehnungsquote und nicht das Niveau der Hypothek stabil gehalten wird, selbst wenn Sie das Gebäude erweitern und aufstocken.
Sie mögen jetzt vielleicht einwenden, dass der Vergleich mit einer Immobilie nicht standhält, weil dem Hypothekarkredit ja ein Gegenwert, das Haus, entgegensteht. Aber auch den Schulden des Bundes stehen Vermögenswerte gegenüber, z. B. die Strassen- und Eisenbahninfrastruktur, die Bundesbauten oder die Geräte der Armee. Zumindest für Investitionen des Bundes sollte deshalb eine Kreditaufnahme und somit eine neue Verschuldung möglich sein.
Sie mögen vielleicht einwenden, dass wir unseren Nachkommen keine Schuldenberge hinterlassen sollten. Aber die Nachkommen profitieren ja auch von den Investitionen, die gerade beim Staat sehr langfristig in das Schienennetz, das Strassennetz und in weitere Infrastrukturen fliessen. Zudem sind die Schweizer Staatsschulden zum überwiegenden Teil Vermögenswerte der Anlegerinnen und Anleger, vor allem auch der Pensionskassen. Nachkommen haben in den seltensten Fällen je Staatsschulden zurückzahlen müssen, denn Letztere sinken mit dem Wachstum. Schulden werden durch das Wachstum abgebaut. Wenn den Nachkommen heute schon Schulden hinterlassen werden, dann sind es nicht die Staatsschulden, sondern vor allem die Hypothekarschulden ihrer Eltern; denn das Hypothekarvolumen in der Schweiz übersteigt das Bruttoinlandprodukt heute deutlich.
Sie mögen vielleicht einwenden, dass wir keine Schulden machen dürfen, ja sie sogar abbauen müssen, damit wir für eine neue Krise gewappnet sind. Auch diese Aussage ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht nicht haltbar, denn es gibt keine wissenschaftlich eindeutig abgestützte maximale Höhe für die Schuldenquote. Die Schuldenquote der Schweiz gehört zu den tiefsten in Europa. Selbst wenn sie doppelt so hoch wäre wie heute: Die Schweiz könnte sich auf dem Kapitalmarkt dank ihrer guten Bonität immer noch Kapital verschaffen, auch in einer neuen Krise. Das konnten andere Länder ja auch.
Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Die Bewältigung der Erderwärmung und der Klimaschutz, der Schutz der Artenvielfalt und der Wiederaufbau der Ukraine sind Beispiele für Aufgaben des Bundes, welche in den kommenden Jahren hohe Investitionen erfordern, auch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft. Eine moderate jährliche neue Verschuldung für Investitionen unter der Bedingung, dass die Schuldenquote stabilisiert wird, würde der finanziellen Nachhaltigkeit des Bundes keinen Abbruch tun. Eine Ausgabenregel, welche die Schuldenquote stabilisiert, wäre auch ehrlicher als die heutige Praxis, bei welcher Grossinvestitionen an der Schuldenbremse vorbei oft im Rahmen von Fonds getätigt werden oder, wenn das nicht geht, als ausserordentliche Ausgaben gebucht oder halt einfach als Tresoreriedarlehen gewährt werden.
Wir feiern in diesem Jahr 20 Jahre Schuldenbremse. Sie leistet wertvolle Dienste; das akzeptieren wir. Das heisst aber nicht, dass man nicht von Zeit zu Zeit darüber diskutieren soll, wie man das System verbessern könnte.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die Schuldenbremse gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Das ist in Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung so vorgesehen. Damit bleiben die Schulden in Millionen Franken auf Dauer stabil, gleichzeitig sinkt die Schuldenquote. Die Schuldenquote zeigt die Schulden in Prozenten der Wirtschaftsleistung. Entsprechend ist die Schuldenquote seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 deutlich zurückgegangen. Das war auch das Ziel. Die Schuldenbremse wurde ja auch eingeführt, um die Schuldenwirtschaft der Neunzigerjahre zu beseitigen. Ich habe es gesagt: Wir haben heute eine Schuldenquote von 15 Prozent gegenüber 25 Prozent bei Einführung der Schuldenbremse. Dies ist so, obwohl die Bruttoschulden wegen der hohen Finanzierungsdefizite infolge der Corona-Pandemie aktuell nur um rund 4 Milliarden unter dem Niveau von 2003 liegen.
Es ist nicht so, dass die Investitionen in den vergangenen Jahren nicht getätigt werden konnten. Im Gegenteil, trotz Schuldenbremse sind die Investitionen gesteigert worden. Herr Nationalrat Fischer hat jetzt gesagt, ja gut, es gebe da Fonds usw., das gehe an der Schuldenbremse vorbei. Es ist so: Das Volk hat dem Bahninfrastrukturfonds und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zugestimmt. Ich denke, gerade bei der Infrastruktur ist dieses Vorgehen sinnvoll, weil man so eine Verstetigung auch der Investitionen erreichen kann. Man kann zudem Spitzen brechen. Auch in den zwanzig Jahren, in denen wir die Schuldenbremse haben, sind also die Investitionen nicht zurückgegangen, sondern haben, im Gegenteil, zugenommen.
Man kann schon sagen, dass wir weniger Schulden als andere Länder haben. Das stimmt. Aber Schulden kosten auch, und Sie, Herr Fischer, wissen als Präsident der Finanzkommission, dass wir im Budget 2024 jetzt 1,5 Milliarden Franken für Passivzinsen eingestellt haben. Das will man ja eben auch vermeiden.
Gerade diese tiefe Schuldenquote ist auch ein Standortfaktor der Schweiz. Wir haben eine hohe Bonität, das wurde gesagt, nämlich Triple-A-Status. Das ist gerade auch für eine kleine, offene Volkswirtschaft wichtig, damit wir auch finanziell so unabhängig wie möglich bleiben.
Das Postulat fordert, die Schuldenquote zu stabilisieren. Das wäre eine Neuausrichtung der Schuldenbremse. Die Schulden könnten dann im Gleichschritt mit der Wirtschaftsleistung zunehmen. Entsprechend wären die Ausgaben auf Dauer höher als die Einnahmen, und der Bund würde Finanzierungsdefizite schreiben. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig.
Der Bundesrat sieht derzeit keinen Grund, die rechtlichen Grundlagen der Schuldenbremse zu überprüfen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Schuldenbremse gerade auch in Krisenzeiten flexibel ist. Ich erinnere an die Corona-Bürgschaften oder an die Finanzierung der Kosten für die Ukraine-Flüchtlinge.
Der Bundesrat bittet Sie, dieses Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 80 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(2 Enthaltungen)