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Heure des questions. Question Rechsteiner Paul. Swisscom. Participation majoritaire de la Confédération.

62 · Bollettino ufficiale

Del 13 dic 1999

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/62/it/heure-des-questions-question-rechsteiner-paul-swisscom-participation-majoritaire-de-la-confederation

Consultato il 11 set 2026

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  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Swisscom. Mehrheitsbeteiligung des Bundes (99.5143)

99.5143

Heure des questions. Question Rechsteiner Paul. Swisscom. Participation majoritaire de la Confédération.

Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom wurde durch den Bundesrat bislang nicht diskutiert. Das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement klären aber zurzeit die Vor- und Nachteile der Aktienmehrheit genauer ab. In jedem Fall kommen der langfristigen Gewährleistung der flächendeckenden Grundversorgung sowie der Erhaltung der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in der Schweiz die vorrangige und übergeordnete Bedeutung zu.

Im Übrigen ist die Mehrheitsbeteiligung vom Gesetz vorgeschrieben. Der Bundesrat kann also nicht selber darüber abschliessend entscheiden, eine Änderung müsste durch das Parlament vorgenommen werden. Vorbehalten bleiben zudem ein Referendum und eine Volksabstimmung.

Rechsteiner Paul · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Lieber Herr Bundesrat Leuenberger, das war jetzt doch eine etwas unentschlossene Mitteilung.

Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass eine Abgabe der Mehrheitsbeteiligung der Swisscom eine untragbare Verschleuderung von Volksvermögen darstellen würde und mit einem zusätzlichen - ebenfalls untragbaren - Druck auf die Arbeitsbedingungen verbunden wäre?

Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Wie gesagt, die Frage, ob die Eidgenossenschaft die Mehrheit an der Swisscom behalten solle oder nicht, ist im Gesetz geregelt; d. h., das Parlament müsste eine Abänderung beraten. Das Parlament und der Bundesrat müssten dabei verschiedene Kriterien prüfen.

Beispielsweise wäre zu prüfen, ob es für die Anlagestrategie sinnvoll ist, dass die Eidgenossenschaft ein derart riesiges Unternehmen mehrheitlich in Besitz hält und sich damit dessen Kursschwankungen aussetzt, ob das also nicht ein "Klumpenrisiko" darstellt. Es hat keinen Sinn, sich solche Fragen nicht zu stellen und einfach zu sagen: Im Gesetz stehe, der Bund habe eine Mehrheit. Jedes Gesetz könnte einmal geändert werden. Es könnten andere Umstände eintreten.

Es ist nicht gesagt, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes allein garantiert, dass die Swisscom ein florierendes Unternehmen ist und damit auch viele Arbeitsplätze garantiert sind. Es könnte auch sein, dass die Swisscom floriert, wenn der Bund, wie z. B. bei der Swissair, nur eine Minderheitsbeteiligung hat.

Ich will Ihnen damit nicht Angst machen und sagen, wir kämen mit einem entsprechenden Antrag. Wie haben ja gesagt: Es gibt kein Projekt; der Bundesrat hat die Frage nicht diskutiert. Aber man soll diese Kriterien auflisten und durchdiskutieren.

Was ich auch gesagt habe: Es gibt ein Kriterium, das im Vordergrund steht, nämlich die Aufrechterhaltung des Service public. Der Service public muss garantiert bleiben. Das ist das wichtigste Kriterium.