23.3501
Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Annahme des Postulates
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Buffat, Huber, Reimann Lukas, Tuena)
Ablehnung des Postulates
Proposition de la majorité
Adopter le postulat
Proposition de la minorité
(Steinemann, Buffat, Huber, Reimann Lukas, Tuena)
Rejeter le postulat
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 28. April 2023 den Bericht des Bundesrates bezüglich des Postulates 17.4121, "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister", behandelt und dazu eine ausführliche Anhörung durchgeführt. An der Anhörung waren nebst der Verwaltung betroffene Personen und Organisationen, Fachärzte sowie ein leitender Zivilstandsbeamter beteiligt. Von drei nichtbinären Personen hörten wir von den Schwierigkeiten in ihrem Alltag und erfuhren beispielsweise, dass auf dem Swiss Pass das Geschlecht mit "weiblich" oder "männlich" angegeben wird, man beim Fahrausweis hingegen ohne Angabe des Geschlechts auskommt.
Medizinische Expertinnen zeigten sehr differenziert die verschiedenen Bestandteile von Geschlecht auf und erklärten beispielsweise auch, dass die Geschlechtsidentität von uns allen bereits pränatal veranlagt ist. Angehört wurden auch Vertreterinnen der Rechtswissenschaften, der Nationalen Ethikkommission und eben ein Zivilstandsbeamter, der in seinem Arbeitsalltag mit nichtbinären Menschen konfrontiert ist, die sich Anerkennung wünschen.
Die Kommission hat nach der eindrücklichen Anhörung der Expertinnen mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat zur Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen eingereicht. Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nichtbinären Personen verbessert werden kann, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Hierfür soll eine Auslegeordnung mit möglichen Massnahmen erstellt werden, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Massnahmen sowie eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit beinhaltet. Dabei soll für den Bericht sowohl die Erfahrung der betroffenen Personen einbezogen werden als auch eine Übersicht über die Massnahmen erstellt werden, die im Ausland bereits eingeführt worden sind.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, durch eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern. Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von "männlich" auf "weiblich" bzw. von "weiblich" auf "männlich" zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit wenig oder nichts. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2022 dargelegt, dass die Einführung weiterer Geschlechtskategorien im Personenstandsregister oder ein Weglassen des Geschlechtseintrags darin und damit eine Abkehr vom traditionellen binären Geschlechtermodell mit einem grossen Aufwand verbunden wäre und er einen solchen Schritt auch grundsätzlich ablehnt.
Nicht beantwortet wurde hingegen im Bericht des Bundesrates die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Geschlechtermodell rechtlich infrage zu stellen. Zu denken ist hier etwa an konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zum Schutz der Persönlichkeit von nichtbinären Personen, an eine Möglichkeit zur erleichterten Änderung des Vornamens, an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend die Ausweise und andere Dokumente, an ein Zur-Verfügung-Stellen von Formularen, denen ein offeneres Geschlechtsmodell zugrunde liegt, oder an eine Berücksichtigung nichtbinärer Personen in der amtlichen Statistik.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, das Postulat abzulehnen. Frau Steinemann wird Ihnen später diesen Antrag begründen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, das Postulat anzunehmen.
Berthoud Alexandre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La Commission des affaires juridiques de notre conseil s'est réunie le 28 avril 2023 et a procédé à plusieurs auditions à la suite de la publication du rapport du Conseil fédéral "Introduction d'un troisième sexe ou abandon de la mention du sexe dans le registre de l'état civil - Conditions et conséquences pour l'ordre juridique" en réponse aux postulat Arslan 17.4121, "Inscription d'un troisième sexe à l'état civil", et Ruiz 17.4185, "Introduction d'un troisième genre. Conséquences pour l'ordre juridique et pour Infostar". Elle a eu l'occasion d'entendre des représentants d'associations de personnes trans et non binaires, ainsi que les milieux médico-éthiques et juridiques.
Dans le cadre des débats, un membre de la commission a proposé que nous adoptions un postulat de commission visant à ce que le Conseil fédéral présente les mesures susceptibles d'améliorer la situation des personnes non binaires, sans qu'il ne soit nécessaire d'abandonner sur le plan juridique le principe de la binarité des sexes. Cette approche permettrait d'adopter une approche plus douce dans le but de mieux prendre en compte les personnes concernées.
Sur la base de ce rapport, notre commission pourra ensuite formuler d'éventuelles exigences politiques concrètes. Il permettra également d'examiner plusieurs questions qui concernent la vie quotidienne des personnes binaires ou non et de voir si l'information sur le sexe de la personne est nécessaire ou pas. Par exemple, pour un abonnement demi-tarif, est-il nécessaire de mentionner le sexe d'une personne?
Partageant une vision humaniste et progressiste, une majorité de la commission vous propose d'adopter le postulat de commission. De cette façon, cela permettra de montrer que ce sujet est important et que des solutions doivent être trouvées. Le Conseil fédéral, d'ailleurs, propose également d'accepter ce postulat. Chères et chers collègues, ainsi, la commission propose, par 13 voix contre 6 et 1 abstention, d'adopter le postulat de la commission.
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nach dem Hype um Feminismus, Frauenförderung und dem regenbogenfarbenfrohen Bekenntnis zu Homosexuellen folgt nun sogleich die nächste Propaganda für ein neues Woke-Thema, nämlich die Nonbinären. Der Zeitgeist ist momentan regelrecht auf Geschlechterfragen und identitäre Nabelschauen fixiert, und alles, was mit Geschlecht und den Abweichungen vom Herkömmlichen zu tun hat, übt eine unglaubliche Faszination aus und wird medial ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt.
Seit Millionen von Jahren hat sich die Menschheit auf zwei Geschlechter beschränkt, und das Mann-Frau-Schema basiert auf einer gefestigten wissenschaftlichen Grundlage. Seit einiger Zeit tauchen in den westlichen Wohlstandsnationen plötzlich neue, bislang unbekannte Geschlechter auf, die den Gesetzgeber und die Gesellschaft vor neue Probleme stellen, zum Beispiel befeuert vom Fernsehen, wo sich Mitte Juni eine nonbinäre Person über Online-Händler, die sie mit "Frau" anschreiben, und fehlende Toiletten für Transmenschen beklagte. Eine heikle Forderung - seit "Me too" wissen wir, dass wir nicht einfach alle Räumlichkeiten für sämtliche Geschlechter öffnen sollten.
Viel realitätsnäher dürfte eine grosse Online-Umfrage diverser Tageszeitungen mit 30 000 Teilnehmern zu Woke-Themen sein, wonach zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung kein drittes Geschlecht wollen. Ein eindeutiger Beleg: Wenn wir gesunden Menschenverstand suchen, dann werden wir bei den Leuten auf der Strasse fündig.
Das Postulat der Kommission für Rechtsfragen fordert vom Bundesrat einen weiteren Bericht zu einer Erweiterung der amtlichen Geschlechterkategorien. Diesbezüglich lohnt sich ein Vergleich mit Deutschland: Dort hat das höchste Gericht des Landes den Gesetzgeber angewiesen, eine offizielle dritte Rubrik einzuführen. In den ersten knapp zwei Jahren haben insgesamt 394 Menschen den Geschlechtseintrag "divers" gewählt oder den Eintrag offen gelassen. Ausserdem wurden 19 Neugeborene als "divers" registriert. Auf die Schweiz umgerechnet wären es 40 Personen. Man kann es mit dem Minderheitenschutz also auch übertreiben.
Dennoch hat unser nördlicher Nachbar nicht das eingeführt, was hier die Transgender-Lobby fordert. Denn die Eintragung als drittes Geschlecht oder als Neutrum verlangt in Deutschland eine Art Objektivität. Die Behörden und Gutachter legen fest, wer mit der dritten Möglichkeit bedient wird und wer nicht. Das liegt nicht in der Macht der Betroffenen selber; das haben die höchsten Gerichte in Deutschland mehrmals entschieden. Nur intergeschlechtliche Menschen sind eintragbar.
Hierzulande wird hingegen verlangt, dass jedermann das dritte Geschlecht frei wählen darf. Es gibt einzelne Personen, die sich mit den herkömmlichen Geschlechtern schwertun. Jeder Person steht es frei, sich weder als Mann noch als Frau zu fühlen, sondern als ein Dazwischen. Aber die Frage ist natürlich, welche Rolle der Staat dabei spielen soll. Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie würde dazu führen, dass heutige Bestimmungen nicht mehr eindeutig anwendbar wären. Ein aufwendiger Anpassungsprozess in der Rechtsordnung wäre die Folge. Beispielsweise besteht bei der Wehrpflicht eine rechtliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, oder auch beim Sport wären wir vor diverse Probleme gestellt. In vielen Bereichen wäre in der Schweiz zwingend eine Verfassungsänderung notwendig. Wir kommen also um eine obligatorische Volksabstimmung und um ein Volks- und Ständemehr nicht herum. Die entsprechenden Diskussionen zu Dragqueens im Kindergarten und zu Unisex-Toiletten in Primarschulhäusern mit den krampfhaften Abgrenzungen verspricht einigen Unterhaltungswert.
Die Gender-Debatte hat auch die höchsten Richter erreicht, aber sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch, ganz aktuell, das Bundesgericht haben diese Fragen der politischen Sphäre zugewiesen und nicht der rechtlichen. Die Zuweisung dieser Fragen an die politische Sphäre sollten wir abschlägig beurteilen. Jeder soll so leben können, wie es ihm gefällt. Wichtig ist für Personen, die sich weder als Frau noch als Mann verstehen, dass die in der Bundesverfassung verbrieften Freiheiten und Grundrechte auch für sie gelten; diese gelten ja generell für alle Frauen und Männer.
Lehnen Sie bitte den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ab.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
En décembre dernier, le Conseil fédéral a publié un rapport relatif à l'instauration d'un troisième sexe ou à l'abandon de la mention du sexe dans le registre de l'état civil en réponse à deux postulats, respectivement le postulat de la conseillère nationale Sibel Arslan 17.4121 et de l'ancienne conseillère nationale Rebecca Ruiz 17.4185.
Le rapport arrivait à la conclusion qu'il n'était pas opportun d'instaurer un troisième sexe par le biais de diverses modifications de notre ordre juridique. Toutefois, le Conseil fédéral avait déjà soulevé le fait que la binarité des sexes autour de laquelle se construit l'ordre juridique peut entraîner des difficultés pour les personnes qui n'entrent pas dans le schéma de la binarité. On parle de la situation de personnes à titre individuel dans leur quotidien et non pas d'une modification de bases légales.
Dès lors, le Conseil fédéral estime opportun d'examiner dans un rapport s'il existe des possibilités d'amélioration de la situation des personnes non binaires. L'objectif de ce travail sera d'examiner de manière pragmatique si certaines mesures, et quelles mesures, peuvent améliorer la situation actuelle des personnes concernées, et ce sans remettre en question le principe juridique de la binarité des sexes.
Dès lors, le Conseil fédéral vous propose d'accepter ce postulat.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Eine Minderheit Steinemann beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 106 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen
(5 Enthaltungen)