20.3664
Promuovere la salutogenesi e integrare la medicina complementare nella prevenzione, nella cura e nel follow-up di epidemie e pandemie
Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Ettlin Erich · Mit-M · Consiglio degli Stati · Obvaldo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Diese Motion wurde am 17. Juni 2020 eingereicht. Am 1. Juni 2022 hat der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen die Ziffer 1 der Motion sowie mit 102 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Ziffer 2 angenommen. Dagegen hat der Nationalrat die Ziffer 3 mit 122 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Ziffer 4 hat er mit 122 zu 59 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Ziffern 3 und 4 der Motion sind somit nicht Bestandteil unserer Beratung, und sie waren auch nicht Bestandteil der Beratung in Ihrer Kommission.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dass mindestens eine Fachperson der Komplementärmedizin in die Clinical Care Task Force sowie die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) berufen wird; das ist die Ziffer 1. Weiter soll der Bundesrat beauftragt werden, den Pandemieplan mit Erfahrungen zur Salutogenese und zur Stärkung der Resilienz aus der Komplementärmedizin zu ergänzen; das ist die Ziffer 2.
Die Komplementärmedizin entspreche, so die Begründung der Motion, einem starken Bedürfnis der Bevölkerung. Generell, wie auch bei Covid-19-Erkrankungen, hätten die Patientinnen und Patienten ein verfassungsmässiges Recht, sich ambulant und stationär komplementärmedizinisch behandeln zu lassen. In der Bewältigung der Pandemie durch das neue Sars-CoV-2 sei das Augenmerk einseitig auf pathogenetische Aspekte gelegt worden. Genauso bedeutend sei jedoch die Erforschung der Gründe, warum gewisse Menschen gesund blieben, bei einer Krankheit einen milden Verlauf aufwiesen und mit Einschränkungen durch einen Lockdown besser umgehen könnten. Die Salutogenese versuche zu verstehen, welche Faktoren dazu beitragen würden.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, seine Stellungnahme stammt jedoch vom 19. August 2020, also mitten aus der Pandemie. Die Situation hat sich in der Zwischenzeit verändert, was Ihre Kommission bei der Würdigung der Ablehnungsgründe des Bundesrates berücksichtigt hat.
Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Oktober 2023 die Motion bzw. deren Ziffern 1 und 2 vorberaten und mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie begründet die Ablehnung damit, dass diese Forderungen teilweise nicht mehr aktuell sind und sie die geforderten Anpassungen für nicht zweckmässig hält. So stellt die Kommission fest, dass die Swiss National Covid-19 Science Task Force per 31. März 2022 aufgelöst wurde. Entsprechend können keine Fachpersonen der Komplementärmedizin mehr in diese berufen werden, was dieses Anliegen obsolet macht.
Ihre Kommission erachtet zudem zusätzliche Vorgaben zur Zusammensetzung der ständigen ausserparlamentarischen EKP als zu starr und nicht sinnvoll. So sind die verschiedenen betroffenen medizinischen Fachdisziplinen unter den 15 Mitgliedern der EKP vertreten. Ebenso erscheinen zusätzliche Vorgaben zur therapeutischen Ausrichtung nicht notwendig, damit die EKP ihren Auftrag erfüllen kann, den Bundesrat bei der Aktualisierung des Pandemieplans zu beraten. Die Kommission weist darauf hin, dass sich der Pandemieplan in erster Linie an die Bundes- und Kantonsbehörden und nicht an die Gesundheitsfachpersonen richtet. Er soll dazu dienen, das schweizerische Gesundheitssystem auf eine Pandemie vorzubereiten. Generell hält Ihre Kommission fest, dass die rechtlichen Grundlagen des Pandemieplans im Epidemiengesetz aufgrund der Erfahrung mit der Covid-19-Pandemie überarbeitet werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen Ihrer Kommission, die verbleibenden Ziffern 1 und 2 der Motion und damit schlussendlich die ganze Motion abzulehnen.
Amherd Viola · VPBR-F · Consiglio federale · Vallese
Der Kommissionssprecher hat die Motion gut dargestellt und auch gut dargelegt, dass eigentlich nur noch zwei Punkte übrig geblieben sind und warum diese auch abzulehnen sind. Der Bundesrat hat ja noch unter dem alten Regime in der schriftlichen Stellungnahme seine ablehnende Antwort zur Motion begründet. Der Bundesrat kann aber das, was jetzt ausgeführt wurde, hier so zur Kenntnis nehmen und dem explizit zustimmen.
Das heisst, wir bitten Sie, die Motion abzulehnen mit der Begründung, wie sie jetzt vom Kommissionssprecher ausgeführt wurde.
Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista
Abgelehnt - Rejeté