23.065
Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 18.3383
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Die Motion 18.3383 abschreiben
Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Motion 18.3383 nicht abschreiben
Schriftliche Begründung
Die Beratung der von der Kommission für Rechtsfragen eingereichten Motion 18.3383, welche die Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung vorschlug, wurde insbesondere aufgrund unterschiedlicher Meinungen und Diskussionen über die steuerliche Behandlung des Trusts blockiert. Die Nützlichkeit der Einführung des Trusts aus zivilrechtlicher Sicht in das schweizerische Rechtssystem wurde nicht besonders in Frage gestellt. Die steuerliche Praxis in Bezug auf die Besteuerung von Trusts ist jedoch seit über 15 Jahren im Kreisschreiben Nr. 30 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom 22. August 2007 festgelegt und wurde mit dem Kreisschreiben Nr. 20 ESTV vom 27. März 2008 wörtlich übernommen. Die Abschreibung der Motion 18.3383 erscheint daher verfrüht, da die zivilrechtliche Einführung des Trusts bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen, konsolidierten Steuerpraxis beibehalten werden könnte. Dieser Ansatz hätte keine negativen steuerlichen Auswirkungen, wäre konsistent mit der Behandlung aller derzeitigen ausländischen Trusts, würde aber die Entwicklung der mit Trusts verbundenen Schweizer Aktivitäten ermöglichen, indem die gute Reputation und Stabilität des schweizerischen Rechtssystems genutzt werden.
Proposition de la commission
Classer la motion 18.3383
Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre
Ne pas classer la motion 18.3383
Buffat Michaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous allons traiter aujourd'hui de la question de l'introduction du trust dans notre système juridique suisse, sujet qui a suscité des débats approfondis au cours des dernières années, ainsi que d'une alternative, à savoir la motion Burkart 22.4445, "Renforcer les fondations de famille suisses en supprimant l'interdiction des fondations d'entretien".
Tout a commencé le 26 avril 2018 avec la motion 18.3383 de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats chargeant le Conseil fédéral de créer les bases légales pour le trust en Suisse. Comme étapes suivantes, il y a eu l'adoption de la motion par les deux conseils en 2018 et 2019, ce qui a abouti à un avant-projet. La consultation a révélé des avis partagés. Une majorité relative approuve le principe de l'introduction du trust en droit suisse, mais des divergences marquées existent entre le volet de droit civil et le volet fiscal. Notamment, le volet fiscal a été largement rejeté par plusieurs participants qui conditionnent leur approbation à des modifications substantielles. Le Conseil fédéral propose donc le classement du projet, arguant qu'il n'y a pas de consensus suffisant sur la nécessité de créer cette nouvelle institution juridique.
Les résultats de la consultation montrent des préoccupations majeures, allant du cercle restreint des bénéficiaires potentiels aux problèmes fiscaux et aux risques d'abus. Selon le Conseil fédéral, même si la réglementation actuelle présente des dysfonctionnements, il n'existe pas actuellement d'accord général pour instaurer le trust en tant que nouvelle entité juridique, cela malgré la reconnaissance du besoin d'ajustement de la réglementation.
C'est ainsi que votre Commission des affaires juridiques, qui a siégé le 18 janvier de cette année, vous recommande, comme le Conseil des Etats, de suivre le Conseil fédéral et de classer la motion visant l'introduction du trust dans le droit suisse.
Toutefois, afin de répondre à un besoin avéré, la commission a décidé de soutenir la motion Burkart 22.4445. Actuellement, les fondations de famille en Suisse sont soumises à des restrictions sévères quant à leur objectif. Les fondations d'entretien, en particulier, sont interdites, limitation que nous considérons comme obsolète dans le cadre actuel.
La motion vise une révision significative du droit suisse sur les fondations de famille, soulignant qu'il n'existe actuellement aucun instrument adéquat pour planifier un patrimoine et une succession dans un cadre familial. Cela conduit souvent à l'utilisation des trusts étrangers ou des fondations de famille situées à l'étranger.
Les points clés de la motion concernent tout d'abord l'interdiction des fondations d'entretien. Le texte plaide en faveur de la levée de l'interdiction de créer des fondations d'entretien, offrant ainsi une flexibilité accrue dans l'utilisation de ces structures. Ensuite, une idée novatrice est d'envisager une limitation dans le temps afin d'éviter des perpétuations illimitées de patrimoine. Enfin, la motion prévoit d'examiner la possibilité de rendre licites les droits de révocation et de modification pour les fondations.
L'objectif sous-jacent de ces propositions est de combler une lacune dans le droit suisse. La création d'une fondation de famille suisse d'entretien offrirait une alternative locale au trust étranger. Intégrer des éléments de notre système juridique existant nécessite moins de modifications législatives que l'introduction du trust. La mise en oeuvre de cette proposition pourrait non seulement réduire les transferts de capitaux à l'étranger, mais également offrir aux Suisses une plus grande possibilité de contrôler ces structures, si cela est nécessaire. En conclusion, la motion Burkart représente une alternative intéressante pour répondre aux besoins de planification patrimoniale et successorale dans un contexte familial.
C'est ainsi que la commission vous recommande d'accepter cette motion par 15 voix contre 9.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft respektive eben die Geschäfte zum Trust und zu den Familienstiftungen am 18. Januar 2024 behandelt. Das Ergebnis ist einfach: Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir die Motion 18.3383 abschreiben und stattdessen der Motion 22.4445 zustimmen. Anders oder viel einfacher formuliert: kein Trust, dafür aber eine erweiterte Familienstiftung.
Gerne erläutere ich Ihnen einige Anhaltspunkte zum Ursprung dieser Diskussion. Der heutige Ständerat und Unternehmer Fabio Regazzi hat richtig erkannt, dass es ein rechtliches Instrument zur Nachlass- und Vermögensplanung braucht. Gerade Unternehmen, besonders kleinere und mittlere, müssen ziemlich einfach von den Eltern an die Kinder übergeben werden können. Hier hätte der Trust zweifelsfrei eine gute Möglichkeit geboten.
Die Kommission teilt die Ansicht von Fabio Regazzi, und sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben. Das Resultat dieser Abklärungen war: Ja, es gibt das Anliegen, es besteht Handlungsbedarf, und nein, der Trust ist das falsche Instrument, die Familienstiftung ist geeigneter.
Warum ist die Familienstiftung geeigneter? Die Familienstiftung kennen wir bereits im schweizerischen System. Sie ist ein Rechtsinstitut des Schweizer Rechts, dies im Gegensatz zum Trust, der ein internationales Recht ist respektive dem Common Law entstammt. Die Kommission war der Meinung, es sei einfacher und auch besser, wenn man bestehende Schweizer Rechtsinstitute ausweite und so innerhalb der Rahmenbedingungen weiterfahre, die wir in der Schweiz bereits hätten.
Warum? Die Familienstiftung, ich habe es gesagt, ist im Schweizer Recht bekannt. Sie hat aber ein Problem: Der Zweck ist begrenzt. Das heisst, die sogenannte Unterhaltsstiftung ist verboten, oder anders formuliert: Es dürfen keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken gemacht werden, sondern nur für ganz spezifische, detaillierte Aufgaben, beispielsweise für eine Ausbildung, eine Erziehung usw.; das sind klar definierte Punkte. Das schränkt die Nutzung der Familienstiftung sehr stark ein. Trotzdem: Die Familienstiftung an sich wäre, wenn sie diese Einschränkungen hat, ein geeignetes Institut.
Die Motion Burkart will dies nun ändern. Der Ständerat hat dieser Motion denn auch mit 31 zu 12 Stimmen klar zugestimmt. Der Ständerat will, dass die Familienstiftung gelockert und der Zweck weiter gefasst werden kann, und er will so auch beispielsweise Unternehmensnachfolgen mittels einer Familienstiftung ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, als heute der Trust in der Schweiz zwar als schweizerisches Rechtsinstitut nicht besteht, aber als ausländisches Rechtsinstitut akzeptiert wird. Das heisst, ein liechtensteinischer Trust würde in der Schweiz akzeptiert, ein schweizerischer hingegen nicht. Das entzieht diese Frage auch dem schweizerischen Steuersubjekt. Darum versteht sich auch relativ einfach, warum mir letzthin ein Steuerbeamter gesagt hat: "Hey, regelt es lieber in der Schweiz, regelt es auf Basis des Schweizer Rechts, als dass ihr Regelungen aus dem Ausland akzeptiert."
Die Familienstiftung ist die schweizerische Lösung und kann in vielen Teilen ähnlich wie der Trust behandelt werden. Ebenfalls gesagt ist, dass in diesem Zusammenhang die steuerlichen Fragen geklärt werden müssen. Aber es ist auch klar, dass die steuerlichen Fragen geklärt werden können. Und es ist klar, dass die Familienstiftung nicht dazu dienen soll, dass man steuerliche Umgehungen machen kann, sondern dass eben der Nachlass und die Vermögensplanung vereinfacht erfolgen können.
Das alles hat Ihre Kommission überzeugt. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie die Motion Familienstiftung angenommen und einstimmig für die Abschreibung der Bestimmungen rund um den Trust gestimmt - ganz einfach, weil es eine Verbesserung von Bekanntem statt die Einführung von Unbekanntem ist.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie sich ebenfalls für eine gute Lösung für Nachlass- und Vermögensplanungen einsetzen, Ihrer Kommission folgen, die Familienstiftungen akzeptieren und den Trust ablehnen.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Kollege, ich habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört. Meines Erachtens besteht bei solchen Unterhaltsstiftungen ein grosses Missbrauchspotenzial. Es besteht die Möglichkeit der Umgehung des Erbrechts und - Sie haben es etwas anklingen lassen - der sogenannten Steueroptimierung. Ich bitte Sie zu wiederholen: Was ist denn genau Sinn und Zweck einer Unterhaltsstiftung, wenn eine vermögende Familie eine solche Stiftung einrichtet?
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzte Frau Kollegin, erst einmal danke ich Ihnen, dass Sie mir aufmerksam zugehört haben. Und dann sage ich Ihnen gerne, dass Ziel und Zweck einer Familienstiftung die Vermögens- und Nachlassplanung ist. Mit dem erweiterten Zweck kann dies ausgeführt werden.
Sie müssen diese Vorlage auch in engem Zusammenhang mit der Vorlage zur Unternehmensnachfolge sehen. Diese wollten wir im Zivilgesetzbuch regeln, wir haben aber im Laufe der Beratungen realisiert, dass dies in dieser Form nicht geht, weil es Ungerechtigkeiten schaffen würde. Mit einer Familienstiftung würden Sie die Probleme, die wir bei der Vorlage zur Unternehmensnachfolge hatten, beseitigen. Sie könnten helfen, dass dieser Übergang einfacher erfolgen kann. Dafür braucht es aber, und das habe ich gesagt, eine Ausweitung des Zwecks. Diese sehr starke Eingrenzung des Zwecks bei der Familienstiftung verhindert das heute, und es soll ermöglicht werden, Vermögens- und Nachlassplanung zukünftig einfacher zu machen.
Dandrès Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La majorité cherche, comme d'habitude, à essayer de faire passer cet instrument d'optimisation fiscale en le présentant comme étant dans l'intérêt des PME. Mais on a traité l'année dernière de la question des successions d'entreprises et l'on a pris un certain nombre de décisions qui permettront de faciliter le transfert, afin de maintenir le capital de l'entreprise et permettre à l'entreprise de se développer. L'articulation des deux textes posés est significative, parce que le trust est d'abord l'institution juridique qui représente le mieux les intérêts d'une poignée d'oligarques financiers. C'est un instrument déjà connu en Suisse, mais le groupe libéral-radical veut entrer dans une dynamique de moins-disant, dans une dynamique de dumping fiscal. Cela n'a aucun lien avec la question des PME. Comme le projet a du plomb dans l'aile, parce que les cantons ne veulent pas flanquer le trust d'un régime fiscal d'exception supplémentaire, on se rabat sur autre chose: on se rabat sur les fondations de familles. On commencera à fouiller dans l'héritage de l'Ancien Régime pour pouvoir tailler sur mesure, pour quelques familles qui concentrent des richesses qui ne sont quasiment jamais atteintes dans l'histoire de l'humanité, et de pouvoir la préserver de générations en générations. C'est vraiment un système sordide. Je pense que le groupe libéral-radical liquide, avec cette proposition, ce qu'il lui reste de son héritage libéral. Le groupe libéral-radical veut donner la possibilité à ces nouveaux seigneurs de la finance de s'assurer que leur immense fortune reste à tout jamais en leur possession. Cette logique d'Ancien Régime - je pense qu'on doit le rappeler afin de montrer à quel point il s'agit de quelque chose de réactionnaire - est une logique tout à fait paternaliste et accompagnée du sexisme qui va avec. Ce n'est pas uniquement une question d'optimisation fiscale. On a véritablement un changement d'optique assez fondamental, car le but de la fondation de famille est de conserver intact le désir du fondateur, le désir du patriarche. On ne peut pas modifier le but sans respecter cette volonté. Le fondateur imposera à sa lignée, aux générations futures, sa conception de la famille, sa conception des modes de vie légitimes, sous peine que les personnes descendantes soient exclues de la fortune familiale. On peut prendre quelques exemples issus de la jurisprudence qui sont assez éloquents: tout d'abord, l'exclusion des descendants qui ne portent pas le nom de famille, donc des femmes et des descendants mâles qui ont choisi de porter le nom de famille de leur conjoint ou de leur conjointe.
Un autre exemple significatif est l'exclusion des descendants qui vivent en concubinage et, du coup, l'affirmation de la prévalence des liens du sang et des alliances sacrées ou, à tout le moins, des alliances notariées. On traite aussi, dans la jurisprudence, des cas limites d'enfants issus de descendants en union libre avec leur mère, mais qui ont été admis au bénéfice de la fortune de la fondation du fait de la reconnaissance.
Franchement, on est vraiment dans une conception profondément réactionnaire, mais, au moins, dans le droit en vigueur, on limite la portée de cette conception aux questions d'assistance, puisque le bénéficiaire doit être confronté à des difficultés matérielles. C'est une forme d'intérêt public, même s'il faut le dire vite, puisqu'on n'autorise pas aujourd'hui les fondations de famille qui ont pour objectif de permettre à leurs descendants de rouler carrosse à travers les âges. Et c'est ce que veut rendre possible le libéral-radical, M. Burkart, avec cette motion. Il veut aussi soutenir la multitude de gestionnaires d'actifs, d'avocats d'affaires et autres conseillers qui d'habitude gravitent autour de ces grandes fortunes. C'est vraiment un beau programme qui nous est présenté ici.
Le groupe socialiste n'est pas adepte de la pensée du libéralisme, qui voit dans le profit personnel la récompense du risque, la récompense de l'inventivité et du talent. Je crois que la violence sociale que subissent de nombreux salariés et de nombreux petits indépendants aujourd'hui en atteste. Mais face à la vision du monde qui est portée par M. Burkart et sa motion, le libéralisme classique, c'est presque une bouffée d'oxygène, mesdames et messieurs.
Le groupe socialiste vous invite donc à rejeter ces deux propositions, et, au moins, s'il faut avancer dans le sens qui est préconisé par M. Burkart, alors il faut examiner la portée réelle des propositions qui sont faites et de leurs conséquences. C'est ce que proposait le Conseil fédéral, qui proposait de transformer la motion en un mandat d'examen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Bundesrat schlägt gemäss dem Bericht vom 15. September 2023 vor, die Motion 18.3383 abzuschreiben. Der Ständerat und auch die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates sind diesem Antrag bereits einstimmig gefolgt. Bei dieser klaren Ausgangslage möchte ich mich hier kurzfassen, aber dennoch folgende drei Punkte festhalten, weil sie zeigen, warum die Trusts abgelehnt wurden.
Erstens hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion 18.3383 mit Unterstützung von Experten einen Vorentwurf mit einem zivilrechtlichen und einem steuerrechtlichen Teil ausgearbeitet und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt - mit dem bekannten negativen Resultat.
Zweitens wurde in der Vernehmlassung nur der zivilrechtliche Teil von einer Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt. Der steuerrechtliche Teil wurde von einer grossen Mehrheit klar abgelehnt. Derzeit besteht somit nach Ansicht des Bundesrates kein ausreichender Konsens darüber, ob ein Schweizer Trust notwendig ist oder nicht. Die durchgeführte vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung ergab zwar, dass hier ein Regulierungsversagen vorliegt, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass kein Marktversagen vorliegt, weil der Markt durchaus in der Lage ist, Lösungen für die Vermögensstrukturierung und für die Nachlassplanung zu finden.
Drittens wurden primär die Vorschläge zur Besteuerung von Trusts klar abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates ist die Situation beim Trust in diesem Bereich derzeit aussichtslos, insbesondere weil es derzeit keine bessere Option in diesem Bereich gibt. Wohl auch deshalb wurde in der Vernehmlassung teilweise gefordert, dass anstelle der Einführung eines Schweizer Trusts oder parallel dazu die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über die Familienstiftung revidiert werden sollten, auch wenn sich dabei insbesondere im Bereich der Besteuerung ähnliche Fragen und Probleme stellen dürften.
Was die Einführung eines Schweizer Trusts betrifft, schlägt Ihnen der Bundesrat deshalb vor, die entsprechende Motion abzuschreiben.
Nun komme ich zur Motion Burkart 22.4445. Diese Motion verlangt die Aufhebung des Verbots der Familienunterhaltsstiftungen in Artikel 335 ZGB und damit eine Revision der Familienstiftung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Motion Burkart in der vorliegenden Fassung nicht weiterverfolgt und daher abgelehnt werden sollte. Warum?
Nach Ansicht des Motionärs wäre eine Streichung des in Artikel 335 ZGB enthaltenen Verbots von Unterhaltsstiftungen ausreichend, um Unterhaltsstiftungen zuzulassen. Auch eine Anpassung des Steuerrechts wäre nicht notwendig, da Familienstiftungen im Gegensatz zu Trusts grundsätzlich als Steuersubjekte anerkannt seien. Die derzeitige Praxis der Besteuerung von Familienstiftungen könnte nach Ansicht des Motionärs also beibehalten werden.
Der Bundesrat hat bereits im erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Einführung eines Schweizer Trusts festgehalten, dass er im Grundsatz offen ist, eine Anpassung des Stiftungsrechts zur Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu prüfen. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Einführung der Unterhaltsstiftung nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts erfolgen kann.
Eine Unterhaltsstiftung sollte internationale Transparenzstandards erfüllen. Sie darf dem Ruf der Schweiz nicht schaden und sich nicht negativ auf die Bewertungen der Financial Action Task Force (Gafi) und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes auswirken. Damit eine Schweizer Familienstiftung im internationalen Vergleich ein ausreichendes Mass an Rechtssicherheit bietet, sollten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über Familienstiftungen daher insgesamt ergänzt und angepasst werden. Es müsste sichergestellt werden, dass die Sonderbehandlung der Unterhaltsstiftungen, insbesondere die fehlende staatliche Aufsicht und die fehlende Revision der Jahresrechnung, nicht zu einer Ungleichbehandlung mit anderen sogenannten privaten Stiftungen führt, die dem ordentlichen Stiftungsregime unterstehen.
In steuerlicher Hinsicht stellt sich die Situation ähnlich dar. Nach Ansicht des Motionärs würde die Legalisierung von Unterhaltsstiftungen keine Anpassung des Steuerrechts erfordern. Die im Rahmen des Projektes zur Einführung des Schweizer Trusts durchgeführte Regulierungsfolgenabschätzung hat jedoch das Gegenteil gezeigt, nämlich dass die steuerlichen Rahmenbedingungen bei einer Zulassung von Unterhaltsstiftungen angepasst werden müssten. Das betrifft weniger die Tatsache, dass bei der Gründung einer Unterhaltsstiftung die Beiträge an die Stiftung auf kantonaler Ebene der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterworfen werden können. Während ihres Bestehens wird die Unterhaltsstiftung jedoch auf ihren Gewinn und ihr Kapital besteuert. Ausschüttungen an die Begünstigten werden als steuerpflichtiges Einkommen der Begünstigten behandelt.
Ohne Anpassung würde die Unterhaltsstiftung also dem gleichen System unterliegen wie der Trust nach dem Vorentwurf des Bundesrates. Dies würde also zu den gleichen Schwierigkeiten führen, wie sie beim Vorschlag für einen Schweizer Trust bemängelt wurden; deshalb wurde ja das Ganze abgelehnt.
Es sprechen somit zwei zentrale Punkte gegen diese Motion, ich fasse zusammen: Zum einen wäre damit eine weitgehende Revision der Familienstiftung und des Stiftungsrechts im Ganzen unumgänglich, und zum andern würde die Idee einer Familienunterhaltsstiftung in steuerlicher Hinsicht die gleichen Fragen und damit Schwierigkeiten aufwerfen wie die Schaffung eines Schweizer Trusts. Daher müsste nach Ansicht des Bundesrates eigentlich zuerst eine vertiefte Prüfung dieser Punkte und eine Abklärung des konkreten Revisionsbedarfs gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat in einem ersten Schritt einen entsprechenden Prüfauftrag für angebracht, für das richtige Instrument. Ihre Kommission hat sich allerdings gegen einen entsprechenden Prüfauftrag und für den direkten Weg eines Gesetzgebungsauftrages ausgesprochen, wenn auch mit dem Hinweis, dass noch offene Fragen im Rahmen der Umsetzung der Motion geklärt werden könnten.
Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat Jans, Sie haben soeben ausgeführt, dass die Einführung des Trusts in der Schweiz zu Problemen mit den Vorgaben der Financial Action Task Force oder den Gafi-Vorgaben führen könnte. Jetzt kennen aber auch andere Länder, wie zum Beispiel die USA, Grossbritannien, Singapur und zahlreiche weitere, den Trust. Dort scheint es kein Problem zu sein, denn sie halten sich ebenfalls an die Financial-Action-Task-Force- und Gafi-Vorgaben.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Besten Dank, Herr Aeschi, für diese Frage. Damit haben Sie wahrscheinlich recht. Aber das Anliegen eines sauberen Finanzplatzes wird dadurch wahrscheinlich nicht gefördert. Das ist ein möglicher Nachteil dieses Vorstosses. Deshalb kommt unter anderem der Bundesrat zum Schluss, dass diese Motion kein guter Weg ist, dass es zu schnell geht und dass man zuerst ein paar Fragen prüfen müsste, bevor man in den Gesetzgebungsprozess einsteigt.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion 18.3383 abzuschreiben. Die SVP-Fraktion beantragt, die Motion 18.3383 nicht abzuschreiben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 125 Stimmen
Für den Antrag der SVP-Fraktion ... 61 Stimmen
(1 Enthaltung)