23.3799, 23.3800, 23.3801
Opferschutz durch Täterarbeit / Opferschutz durch Täterarbeit / Opferschutz durch Täterarbeit
Page Pierre-André · 2VP-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Président (Page Pierre-André, deuxième vice-président): Le postulat Studer a été repris par M. Gugger. Les postulats sont combattus par Mme Bircher.
Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es ist wichtig, die Arbeit mit den gewaltausübenden Personen zu verstärken. Dies ist nicht nur die Antwort des Bundesrates zum vorliegenden Postulat, das er Ihnen zur Annahme empfiehlt. Diese Forderung steht sogar explizit in der achten Handlungsempfehlung der Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt vom 21. April 2021, die vom Bund, vom EJPD, von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren unterzeichnet wurde.
Trotz dieses Bekenntnisses unterscheidet sich das Angebot im Bereich der Täterarbeit aus verschiedensten Gründen sehr. Auch im Bericht der unabhängigen Expertengruppe Grevio zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vom November 2022 steht zur Täterarbeit: "Es besteht weiterhin eine grosse Heterogenität innerhalb der Kantone bezüglich der Art der Angebote." In den meisten Kantonen wird auch die fehlende Zusammenarbeit bemängelt, insbesondere zwischen den Opferhilfestellen und den Täterprogrammen. Dadurch kann die Sicherheit und Unterstützung der Opfer nicht hinreichend gewährleistet werden.
Die Investition in die Täterarbeit ist vielversprechend, effektiv. Ich kann das aus meiner täglichen Arbeit auch als Schulsozialarbeiter berechnen. Denn durch die Rückfallprävention kann einiges bewirkt werden. Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an gewaltausübenden Personen, die rückfällig werden, sinkt, wenn die Justizbehörde eine Beratung bzw. ein Lernprogramm als ergänzende Massnahme verordnet oder man gewaltausübende Personen zu Massnahmen motivieren kann. Berechnungen zufolge können pro in ein Lernprogramm investierten Franken vier Franken eingespart werden. Denn Nichtteilnehmende werden signifikant schneller wieder rückfällig. Damit die Tatperson langfristig aufhört, Gewalt auszuüben, muss sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Gezielte Begleitmassnahmen und spezialisierte Programme zielen darauf ab, diesen Prozess zu erleichtern, anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, die Gefahr von Rückfällen sowie die Übertragung gewalttätigen Verhaltens von Generation zu Generation zu verhindern.
Dieses Postulat, welches auch von Tamara Funiciello und Patricia von Falkenstein eingereicht wurde, soll die Palette der systematischen Arbeit mit gewaltausübenden Personen aufzeigen und die Anforderungen bezüglich Täterprogrammen klären. Somit würde ein nationaler Rahmen geschaffen, der die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiert und insbesondere den Opfern grösseren Schutz zukommen lässt.
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann das Ganze eigentlich sehr kurz machen, da mein Kollege das meiste bereits gesagt hat, und das sehr gut. Erlauben Sie mir dennoch ein paar Worte.
Täterarbeit ist Präventionsarbeit, und Präventionsarbeit ist Opferschutz. Wir wissen aus verschiedenen Studien: Damit die Tatperson langfristig mit der Gewaltanwendung aufhört, muss sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Dazu gehört auch, solche Täterarbeitskurse zu besuchen. Gezielte Begleitmassnahmen oder spezialisierte Programme zielen darauf ab, diese Prozesse zu erleichtern, anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, die Gefahr von Rückfällen zu reduzieren sowie die Übertragung gewalttätigen Verhaltens von Generation zu Generation zu verhindern. Der Erfolg dieser Arbeit ist unbestritten und wird in den genannten Studien auch nachgewiesen.
Das Postulat, das eben auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, verlangt, dass analysiert werden soll, wie diese wichtige Arbeit gefördert werden kann, denn dass wir diese Arbeit machen wollen, ist bereits geklärt. Sowohl in der Roadmap von Bund und Kantonen zu häuslicher Gewalt als auch in der Revision des Sexualstrafrechts haben wir uns klar für die Ausweitung, Standardisierung und Verankerung dieser Arbeit ausgesprochen, und zwar schweizweit. Weiter hat auch Grevio bei der Auswertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention moniert, dass dies nun geschehen sollte, wie das auch mein Vorredner ausgeführt hat. Nun geht es um die konkrete Umsetzung. Fragen nach Kriterien und Finanzierung sollen geklärt werden, nicht mehr und nicht weniger.
Ich bitte Sie daher, diesem Vorstoss zuzustimmen.
von Falkenstein Patricia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion
Nach den Voten meines Vorredners und meiner Vorrednerin zum selben Thema möchte ich noch Folgendes ergänzen oder auch wiederholen, weil es mir sehr wichtig erscheint: Täterarbeit ist Präventionsarbeit, und Präventionsarbeit ist Opferschutz, wie wir bereits von Kollegin Funiciello gehört haben und wie wir auch alle wissen. Die Studien bestätigen, dass durch gezielte Begleitmassnahmen und spezialisierte Programme erneute oder wiederholte häusliche Gewalt eingedämmt oder gar verhindert werden kann. In einigen Kantonen läuft zu wenig, doch die Rückfallprävention bewirkt einiges. Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an gewaltausübenden Personen, die rückfällig werden, sinkt, wenn die Justizbehörde eine Beratung bzw. ein Lernprogramm als ergänzende Massnahme verordnet oder man gewaltausübende Personen zu Massnahmen motivieren kann. Das Postulat, das auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, verlangt, dass analysiert wird, wie diese wichtige Arbeit gefördert werden kann.
Die Kantone haben sich bereits dahin gehend geäussert, dass sie sich im Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt auch mit der Arbeit mit gewaltausübenden Personen beschäftigen werden. Es soll nun geklärt werden, wo der Bund und die Kantone vermehrt eine Zusammenarbeit sehen bzw. welche Zuständigkeit zu einer wirksameren Täterarbeit führt. Nun geht es um die konkrete Umsetzung. Langfristige und gemeinsame Arbeit werden den Effekt haben, dass Rückfallquoten erheblich reduziert werden können, was wir ja alle wollen.
Darum bitte ich Sie, mein Postulat anzunehmen.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Postulat fordert Opferschutz durch Täterarbeit. Ich wünsche mir schon längst Opferschutz statt Täterschutz. Häusliche Gewalt ist aufs Schärfste zu verurteilen. Die Täter sind mit allen möglichen Mitteln des Rechtsstaates zu verurteilen. Dazu zählt beispielsweise, dass der Täter und nicht das Opfer aus der Familienwohnung ausgewiesen und dass dem Täter konsequent ein Kontakt- oder Rayonverbot auferlegt wird. Ein Grossteil der häuslichen Gewalt ist auch darauf zurückzuführen, dass es sich bei den Urhebern um Männer aus patriarchalischen Kulturen handelt. Hier müsste das Ausländergesetz schon längst entsprechend konsequent umgesetzt werden.
Wer die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert, wer Frauen unterdrückt und als minderwertig abtut, ist nicht integrierbar. Dieses Postulat will jedoch eine weitere Fachstelle. Statt die Opfer ins Zentrum zu rücken, welche vielleicht ihr Leben lang darunter leiden, sollen also Millionen von Steuerfranken in die Täter investiert werden.
Ich stehe für den Opfer- statt für den Täterschutz, daher bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich spreche gerne zu allen drei Postulaten gleichzeitig.
Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist für den Bundesrat seit Jahren ein vordringliches Anliegen. Viel zu oft handelt es sich leider um tödliche Gewalt. Femizide sind auch in der Schweiz eine schreckliche Realität. Beharrlich unterstützt der Bund die Kantone in ihren Bemühungen, den Teufelskreis eskalierender Gewalt zu durchbrechen. Die Kantone haben ihre Anstrengungen in vielen Bereichen auch intensiviert. Zu diesen Bereichen gehört mitunter die Arbeit mit gewaltausübenden Personen. Entschlossen betreiben bereits viele Kantone Täterarbeit, und ihre Lernprogramme scheinen Wirkung zu zeigen. Bekannt ist aber auch, dass die Anstrengungen noch nicht in allen Kantonen gleich weit sind. Vor diesem Hintergrund wäre es nützlich, wenn die bisherigen Erfahrungen analysiert und gute Praktiken ausgetauscht werden könnten.
Gleichzeitig hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass es hier nicht um eine finanzielle Entlastung der zuständigen Kantone aus der Bundeskasse gehen kann und auch nicht, wie Frau Bircher befürchtet, um eine zusätzliche Fachstelle, sondern es geht eben um einen Bericht, und dieser bietet die Chance, bisherige Erkenntnisse zu vertiefen und nützliche Ratschläge für eine systematische Arbeit mit gewaltausübenden Personen zu formulieren. Teuer ist das nicht. Den verlangten Bericht kann die Bundesverwaltung mit den bestehenden Ressourcen realisieren.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen im Namen des Bundesrates diese drei Postulate zur Annahme.
Abstimmung
Président (Page Pierre-André, deuxième vice-président): Le Conseil fédéral propose d'adopter les postulats.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Postulate ... 130 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(0 Enthaltungen)