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Anche la Confederazione comunica in "lingua facile"
Weichelt Manuela · Mit-F · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dei Verdi
Damit unsere Demokratie funktioniert, müssen alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können. Zu den Bürgerinnen und Bürgern gehören geschätzt 60 000 Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, welche, um informiert abstimmen zu können, auf Informationen in Leichter Sprache angewiesen sind. Mit für sie verständlichen Informationen in Leichter Sprache können sie sich eine eigenständige Meinung bilden, diese im demokratischen Prozess einbringen und so von ihren politischen Rechten Gebrauch machen.
Neben der allgemeinen Verpflichtung der Behörden, die Bevölkerung zu informieren, muss der Bund aufgrund der Bundesverfassung und des Behindertengleichstellungsgesetzes Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung beseitigen. Informiert der Bund nicht in für Menschen mit einer geistigen Behinderung verständlicher Art und Weise, führt dies zu einer Benachteiligung und zu einem faktischen Ausschluss dieser Bürgerinnen und Bürger. Dazu kommt, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren dazu bereit erklärt hat, Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere auch das politische Leben. Dabei hat der Bund in den letzten Jahren erste erfreuliche Schritte gemacht, um zum Beispiel die Wahlanleitung in Leichter Sprache zu erarbeiten.
Das Anliegen der Motion wurde von Menschen mit einer geistigen Behinderung an die Politik herangetragen. Die Nutzerzahlen der Wahlanleitung in Leichter Sprache zeigen, dass die Kommunikation des Bundes in Leichter Sprache auch von weiteren Personengruppen genutzt wird. Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung stimmen zwar bereits heute ab. Mit der Annahme der Motion kann aber dank neutralen und zugänglichen Informationen sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden und abstimmen können.
Dabei ist klar, dass die Erarbeitung von Informationen in Leichter Sprache verhältnismässig sein muss. Aus diesem Grund wird mit dieser Motion auch gefordert, dass als nächster Schritt langfristig gültige Hintergrundinformationen wie "Der Bund kurz erklärt" in Leichte Sprache zu übersetzen sind. Es soll geprüft werden, wie die bestehenden Begleittexte und Erklärvideos so weiterentwickelt werden können, dass sie auch Menschen mit einer geistigen Behinderung verstehen. Entgegen der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion sind diese für Menschen mit einer geistigen Behinderung nämlich nicht zugänglich. Weiter widersprechen die Forderungen den Massnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik 2023-2026 nicht, sondern gehen Hand in Hand mit der Schaffung eines Kompetenzzentrums für Leichte Sprache im EDI. Schlussendlich kann der Bund ein Zeichen gegenüber Menschen mit einer Behinderung setzen, dass ihre Teilhabe am politischen Leben wichtig ist.
Ich bitte Sie daher zusammen mit den elf Mitunterzeichnenden Islam Alijaj, Martin Candinas, Jacqueline de Quattro, Barbara Gysi, Philipp Kutter, Christian Lohr, Léonore Porchet, Katharina Prelicz-Huber, Susanne Vincenz-Stauffacher, Céline Weber und Céline Widmer, die Motion zu unterstützen; ich danke Ihnen herzlich.
Rossi Viktor · BK-M · Berna
Im Rahmen der Schwerpunktprogramme zur Behindertenpolitik 2023-2026 sieht der Bundesrat auch Massnahmen vor, die zum Ziel haben, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Bereits heute stellt der Bund deshalb Texte und Erklärvideos zur Verfügung, die in einer einfach verständlichen Sprache verfasst sind. Der Bundesrat prüft auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen in sogenannter Leichter Sprache.
Vielen Personen ist nicht bekannt, was sich genau hinter der Bezeichnung "Leichte Sprache" verbirgt. Es geht dabei nicht einfach um leicht verständliche Standardsprache. Leichte Sprache ist eine eigene Sprachform mit stark vereinfachtem Satzbau und Wortschatz, die speziell für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen entwickelt wurde. Texte in Leichter Sprache müssen von besonders ausgebildeten Fachpersonen verfasst werden. Heute muss der Bund dafür mehrheitlich auf private Anbieter zurückgreifen. Dadurch entstehen wesentlich höhere Kosten als bei der Erstellung von Texten in einfach verständlicher Standardsprache. Umso wichtiger ist es deshalb, eine sinnvolle Auswahl zu treffen, welche Informationen der Bund in Leichter Sprache zur Verfügung stellen soll. Eine solche Auswahl muss auf einer Gesamtsicht beruhen, wie sie im Rahmen der Behindertenpolitik erarbeitet wird. Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht zielführend, bereits jetzt vorzuschreiben, dass bestimmte Publikationen in Leichte Sprache zu übertragen sind.
Auch um Erfahrungen zu sammeln, hat der Bund 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes eine Wahlanleitung - es wurde vorhin erwähnt - in Leichter Sprache erstellt. Die Auswertung dieses Pilotprojektes ist noch im Gang. Als weitere Massnahmen werden durch die Bundeskanzlei Weisungen zur Sicherstellung der Qualität von Texten in Leichter Sprache ausgearbeitet. Zudem wird beim Generalsekretariat des EDI ein Kompetenzzentrum für die Übertragung von Texten in Leichte Sprache geschaffen. Dieses soll unter anderem die Ämter betreffend die Auswahl, Priorisierung und Veröffentlichung von Informationen in Leichter Sprache beraten.
Aus diesem Grund und weil es, wie erwähnt, nicht zielführend ist, jetzt bestimmte Informationen bzw. Publikationen vorzugeben, die bereits übersetzt werden müssen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 77 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(3 Enthaltungen)