24.3000, 23.303
Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums / Bekämpfung der Schuldenspirale. Berücksichtigung der Steuerlast des laufenden Jahres in den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Anpassung der Bundesgesetzgebung
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben zur Motion und zur Standesinitiative einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Votre Commission des affaires juridiques s'est réunie le 12 avril 2024 et a procédé à l'examen préalable des objets suivants: premièrement, la motion 24.3000 de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats, "Intégrer les impôts courants dans le calcul du minimum vital", et deuxièmement, l'initiative 23.303 du canton de Genève, "Pour lutter contre la spirale d'endettement. Modifier la législation fédérale, de sorte que les directives relatives au minimum insaisissable par l'office des poursuites incluent la charge de l'impôt de l'année en cours".
Par 23 voix contre 0 et 1 abstention, la commission propose d'adopter la motion 24.3000. Par 19 voix contre 3, elle propose de ne pas donner suite à l'initiative 23.303. Le Conseil des Etats a décidé, sans opposition, d'adopter la motion de sa propre commission et de ne pas donner suite à l'initiative. Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion. Pourquoi?
Gemäss der aktuellen Praxis werden, wenn man das existenzrechtliche Minimum berechnet, die Steuern nicht mit einbezogen. Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel aus Situationen in Scheidungsfällen, das zeigt, welche Konsequenzen dies haben kann. Die Steuern sind geschuldet und bilden oftmals einen wesentlichen Anteil des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Wenn man sie nicht mitberücksichtigt, beispielsweise im Falle einer Scheidung, entstehen dadurch neue Probleme, indem grössere Schulden entstehen. Auch sonst schaffen wir grosse Probleme, wenn wir diesen wesentlichen Punkt, die vom Staat veranlagten Forderungen, nicht in diese Berechnungen mit einbeziehen.
Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates 18.4263, "Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums prüfen", eine umfassende Prüfung durchgeführt und ist ebenfalls zur Überzeugung gelangt, dass die Nichtberücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums Probleme schafft.
Sie müssen sich vorstellen, dass heute Krankenkassenprämien, Mietkosten usw. Teil dieses betreibungsrechtlichen Existenzminimums sind, aber eben nicht die Steuern, die ebenso geschuldet sind und die eben auch wichtig sind. Das hat zur Folge, dass diese Art der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums durchaus eine neue Schuldenspirale lancieren kann. Vor allem aber führt sie beispielsweise bei einer Scheidung, aber auch in anderen Fällen, in welchen das betreibungsrechtliche Existenzminimum eine Rolle spielt, zu Ungleichbehandlungen, und sie führt zu neuen Problemen, die es zu lösen gilt.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man das betreibungsrechtliche Existenzminimum in Zukunft so berechnet, dass man die Steuerschulden gleich behandelt wie beispielsweise eben die Mietzinsen oder die Krankenkassenprämien. Es ist aber klar, dass es in diesem Zusammenhang noch einige Fragen zu prüfen gilt, dies insbesondere auch deshalb, weil zum heutigen Zeitpunkt noch offen ist, wie das Problem am besten gelöst werden könnte. Die Kommission möchte, dass der Bundesrat im Rahmen dieser Motion eine vertiefte Evaluation der Lösungsvarianten durchführt und insbesondere prüft, ob nebst der Regelung für familienrechtliche Unterhaltsforderungen eine Sonderregelung für weitere Forderungen vorgesehen werden müsste. Diese Möglichkeit hat der Bundesrat.
Damit standen wir in der Kommission vor der Wahl: Wollen wir der Standesinitiative Genf oder der Motion des Ständerates den Vorrang geben? Wir sind überzeugt, dass die Motion des Ständerates der zielführendere Weg ist und dass der Bundesrat im Rahmen dieser Motion, die er zur Annahme empfiehlt, diese Abklärungen wird machen können.
Je vous invite à suivre votre commission et à adopter la motion CAJ-E "Intégrer les impôts courants dans le calcul du minimum vital".
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich äussere mich nur zur Motion der RK-S, da der Bundesrat in dieser Phase ja nicht zur Standesinitiative Genf Stellung nimmt.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 1. November 2023 zum Postulat Gutjahr 18.4263, "Berücksichtigung von Steuerforderungen bei der Berechnung des Existenzminimums", eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs befürwortet. Die laufenden Steuern sind heute nicht Teil des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Das geht auf eine Richtlinie der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten zurück.
Was bedeutet es, dass die laufenden Steuern heute nicht berücksichtigt werden? Der Schuldnerin bzw. dem Schuldner bleibt weniger, als sie oder er für die zwingenden laufenden Ausgaben tatsächlich braucht. Das bedeutet, dass für die Dauer einer Pfändung zur Abzahlung von Schulden neue Schulden entstehen. Aus Sicht des Bundesrates spricht vieles für eine Änderung dieser Regelung. Es ist für die Schuldnerinnen und Schuldner sehr belastend, dass laufend neue, unvermeidbare Schulden entstehen. Es handelt sich bei den Steuern, wie bei anderen Posten des Existenzminimums auch, um eine zwingende laufende Verpflichtung. Diese Steuerforderungen fallen durch ihren Entstehungszeitpunkt zeitlich in eine andere Kategorie als die Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger, weshalb es sich auch nicht um eine Privilegierung handelt.
Bei der Umsetzung der Motion sind verschiedene Lösungen denkbar. Diese hat der Bundesrat in seinem Bericht bereits skizziert. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die laufenden Steuern nur dann beim Existenzminimum berücksichtigt werden, wenn sie auch tatsächlich bezahlt werden. Für den Bundesrat ist zudem wichtig, dass für das Familienrecht eine Ausnahmeregelung vorgesehen wird. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist heute nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes auch für die Bemessung der familienrechtlichen Unterhaltsbeiträge massgebend. Diese Berechnung sollte gleich bleiben wie heute, bei knappen finanziellen Verhältnissen also ohne Berücksichtigung der laufenden Steuern. Bei der Umsetzung der Motion sind auch die Auswirkungen auf weitere Gläubiger sorgfältig zu untersuchen.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nach Ansicht des Bundesrates also klar gegeben.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates, diese Motion anzunehmen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
24.3000
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Angenommen - Adopté
23.303
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative