23.4335
Per una strategia e un piano d'azione contro il razzismo e l'antisemitismo
Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Friedli Esther, Schwander)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Friedli Esther, Schwander)
Rejeter la motion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Consiglio degli Stati · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ihre Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 30. April beschlossen, einem Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus zuzustimmen. Sie beauftragt damit den Bundesrat, eine solche Strategie auszuarbeiten. Sie fällte diesen Entscheid mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Eine Minderheit Ihrer Kommission erachtet eine nationale Strategie als unnötig. Die Kantone wüssten selbst am besten, wie man solcher Probleme Herr werden könne. Die Minderheit wird dies natürlich dann selber noch begründen.
Der Nationalrat hat dieser Motion bereits zugestimmt, und zwar mit 125 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen, dies auf Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Der konkrete Auftrag lautet, dass Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten besser in die Pflicht genommen werden. Dabei soll die bestehende Fachstelle für Rassismusbekämpfung gestärkt werden. Sie braucht ausreichende Ressourcen. Ebenso soll geprüft werden, ob explizit eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Rassismus- oder Antisemitismusbekämpfung eingesetzt werden soll.
Die Begründung der Mehrheit liegt gerade angesichts der erschreckenden Zunahme bei den Fällen von Antisemitismus auf der Hand. Seit dem fürchterlichen Angriff der Terrororganisation Hamas und dem Krieg im Nahen Osten häufen sich antisemitische Vorfälle in Europa, in den westlichen Staaten, in der Schweiz, überall auf der Welt. Was die Schweiz betrifft, verweise ich auf die Messerattacke auf einen jüdischen Menschen in Zürich; auf die Tatsache, dass jüdische Schülerinnen und Schüler, jüdische Studentinnen und Studenten in Angst vor Angriffen sind; auf die Forderung, die auch hier an Hochschulen geäussert und von gewissen Demonstrierenden skandiert wird: Israel sei von der Landkarte zu löschen.
Ihre Kommission hält es für inakzeptabel, dass rassistische und antisemitische Ideologien sich in der Gesellschaft festgesetzt haben, sich ausbreiten und sich nun in Form von Gewalt äussern. Ganz offensichtlich genügen die bisherigen Massnahmen nicht. Das Bewusstsein für die Gefahr, die vom dramatisch ansteigenden Antisemitismus ausgeht, ist ganz offensichtlich zu wenig vorhanden. Und diese Gefahr ist eminent. Sie betrifft den Rechtsstaat in seinen Grundfesten, in seiner Selbstverständlichkeit, in seiner Begründung.
Es kann nicht sein, dass nicht einmal achtzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg auf unseren Strassen dieselben Parolen wieder zu hören sind, dieselben Forderungen erhoben, dieselben Fahnen geschwungen, dieselben Transparente entrollt und dieselben Symbole gezeigt werden. Denken Sie nur schon daran, dass man heute plötzlich an Universitäten jüdischen Forschern das Wort verbieten oder die Zusammenarbeit mit jüdischen Forschungsinstitutionen verbieten will. Man denke daran, dass Demonstrierende plötzlich vor Synagogen aufkreuzen, dass man ein Kalifat fordert, also Parallelsysteme im Rechtsstaat, die die sogenannt Ungläubigen ihrer Rechte berauben. An Rassismus ist dies nicht zu überbieten.
Es geht hier auch nicht um eine Debatte darüber - diese Debatte kann man ja dann im Rahmen dieses Aktionsplans führen, aber nicht hier -, welcher Provenienz dieser Antisemitismus ist. Es geht darum, dass er ganz offensichtlich da ist. Und da erlaube ich mir ein Bild: Der Antisemitismus ist meines Erachtens wie Jauche unter morschen Brettern; tritt man ein bisschen auf die Bretter, dringt die Sauce durch die Löcher. Da frage ich angesichts der Ereignisse der letzten Zeit: Wo sind wir hier gelandet?
Ein nationaler Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus muss zwingend koordiniert gefasst werden, zusammen mit den Kantonen, zusammen mit den Gemeinden. Hier geht es um Sicherheit, und es geht vor allem auch um Bildung. Die Bewusstmachung dessen, was unserer Gesellschaft droht, wenn sie nicht achtsam ist, hat zwingend zu geschehen, in den Schulen, aber auch im Elternhaus.
Demokratien sind sensible Gebilde, die Freiheit des Gedankens ist grundlegend, die Meinungsäusserungsfreiheit auch. Daran hat man sich offensichtlich so gewöhnt, dass die eigene Meinung zum Faktum wird, die historische und aktuelle Einordnung der weltpolitischen Ereignisse eine Sache der persönlichen Interpretation. Opfer werden zu Tätern, man sieht das ja auch bei gewissen Interpretationen der Einordnung des Ukraine-Krieges. Wer sein freies und unabhängiges Land verteidigt, dem wird plötzlich der Vorwurf gemacht, es selbst zu zerstören.
Ein weiterer Grundwert in unseren Demokratien ist die Toleranz. Aber wenn diese Toleranz dazu führt, intoleranten Strömungen das Wort zu reden, rechtsstaatsfeindliche Bewegungen zu tolerieren, dann führt dies den zentralen Wert der Toleranz ad absurdum, gerade wenn wir dieser galoppierenden Geschichtslosigkeit und Saloppheit des Denkens freien Raum lassen.
Ich bitte Sie also, diesem Aktionsplan zuzustimmen, weil Rassismus und Antisemitismus nicht zum Grundrauschen eines freien Rechtsstaats werden dürfen, zu einer Art Selbstverständnis, denn dann hebelt sich der Rechtsstaat selber aus.
Friedli Esther · Mit-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die vorliegende Motion Anfang November 2023 aufgrund des Terrorakts der Hamas in Israel und eines tätlichen Angriffs eines Jugendlichen auf einen jüdischen Mitbürger in der Schweiz eingereicht. Sie möchte einen neuen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus.
Vorweg: Rassismus und Antisemitismus sind in unserem Land nicht tolerierbar. Straftaten mit einem rassistischen oder antisemitischen Hintergrund müssen bestraft werden. Dafür gibt es in unserem Land bereits eine Antirassismus-Strafnorm und ein Strafgesetz.
Ich beantrage Ihnen, diese Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Die Politik neigt dazu, aufgrund von Einzeltaten und kurzfristigen Ereignissen sofort zu handeln, oft ohne zuerst einmal genau zu analysieren, wie die Situation ist, ob es eine Einzeltat ist, warum es geschehen ist. Es gab in der Vergangenheit einige Beispiele, an denen man aufzeigen kann, dass solche Affektaktionen in der Politik nichts bringen. Teilweise müssen neue Regelungen nach wenigen Jahren wieder geändert oder abgeschafft werden.
Dem Krieg in Israel und Palästina können wir in der Schweiz nicht mit einem Aktionsplan entgegnen. Die furchtbare Straftat eines Jugendlichen gegen einen jüdischen Bürger ist schrecklich, und ich verurteile sie in aller Schärfe. Aber haben Sie die Geschichte dieses Jugendlichen einmal angeschaut? Als Kind tunesischer Eltern wurde er in der Schweiz geboren, mit drei Jahren eingebürgert, dann ist er mit der Mutter in Tunesien aufgewachsen. Während der Covid-19-Pandemie nahm der Vater die Familie wieder zurück in die Schweiz. Der Jugendliche kam also mit etwa zwölf Jahren wieder in die Schweiz und hätte sich da integrieren sollen, was aber anscheinend nicht geschah. Stattdessen hat er sich über Social Media radikalisiert. Hier hätte der bereits bestehende nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung greifen müssen, hat er aber nicht, weil solche Aktionspläne zu fest auf dem Papier und in der Theorie entstehen und zu wenig bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Es gibt also bereits ein nationales Programm gegen Radikalisierung. Es braucht nicht noch weitere ähnliche Aktionspläne.
Das führt mich zu meinem zweiten Argument. Gefordert sind bei diesem Thema primär die Kantone und die Gemeinden. Gemäss Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone für die Integration und die Bildung zuständig. Genau da muss man ansetzen. Die Kantone und die Gemeinden machen in diesen Bereichen schon heute sehr viel. Die Volksschule ist wohl die grösste Integrationsleistung unseres Landes. Täglich engagieren sich unzählige Lehrerinnen und Lehrer und andere Personen im Bildungsumfeld für die Integration, und es gibt bereits in allen Kantonen kantonale Integrationsprogramme. Wir haben bereits heute Morgen darüber gesprochen, und hier ist es wieder so: Wir neigen dazu, ständig Aufgaben der Kantone zu übernehmen - und dann wundern wir uns, dass der Bund vor finanziellen Schwierigkeiten steht.
Gerade wir im Ständerat sollten die Aufgaben, bei denen die Kantone im Lead sind, auch bei den Kantonen belassen. Die Kantone können diese Aufgaben erfüllen, und wenn sie etwas gemeinsam machen möchten, dann wäre es Aufgabe ihrer Konferenzen, zum Beispiel der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren oder der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, hier Massnahmen zu ergreifen. Übernimmt der Bund ständig neue Aufgaben, bedeutet das auch Mehrkosten und Mehrausgaben.
Im Herbst werden wir, damit wir ein schuldenbremsenkonformes Budget erlassen können, wieder über Kürzungen sprechen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir etwas aufs Bremspedal drücken und dem Bund nicht ständig neue Aufgaben übertragen oder neue Ausgaben tätigen, sondern jetzt mal eine Konsolidierung machen. Die vorliegende Motion möchte mehr finanzielle Ressourcen für die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und einen neuen nationalen Beauftragten. Das wird ja dann nicht nur eine Person sein, sondern der oder die Beauftragte wird ein ganzes Büro errichten wollen. Lassen wir uns nicht immer von Einzelereignissen und Aktualitäten treiben, sondern treten wir einen Schritt zurück. Analysieren wir zuerst und entscheiden wir dann, was es braucht. Versuchen wir, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen stets im Fokus zu halten, und lassen wir die Aufgaben, für welche die Kantone zuständig sind, bei den Kantonen.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura
L'attaque terroriste du Hamas du 7 octobre et la guerre actuelle à Gaza ont des conséquences bouleversantes pour le vivre-ensemble dans notre pays. Les derniers mois ont clairement montré que la prévention du racisme et de l'antisémitisme relève tant de l'éthique que de la sécurité. L'agression d'un homme juif à Zurich, les incidents antisémites dans les écoles, les attaques contre des concitoyennes ou concitoyens musulmans, mais aussi contre des institutions juives et musulmanes, sont malheureusement la pointe de l'iceberg. Nous sommes témoins d'un débat de plus en plus polarisé qui rend le dialogue difficile et met durablement en péril la cohésion sociale.
Le Conseil fédéral condamne avec la plus grande fermeté tout acte de violence. Il exprime son inquiétude, mais souhaite également prendre ses responsabilités face à cette polarisation. Nous sommes confrontés à une réalité que nous ne saurions admettre sans réagir, et réagir avec détermination. Les chiffres indiquent que le racisme et l'antisémitisme ne représentent pas un phénomène marginal ou un phénomène récent, mais un phénomène structurel qui met notre société tout entière au défi de garantir la sécurité et la dignité de chacune et de chacun. Depuis 2010, le nombre de personnes déclarant avoir été victimes de discriminations raciales a presque doublé. Ces personnes représentent aujourd'hui quelque 17 pour cent de la population âgée de 15 ans et plus selon l'enquête "Vivre ensemble en Suisse" réalisée par l'Office fédéral de la statistique en 2022. Un tiers de la population se sent importunée ou questionnée, dérangée, par des personnes noires, juives, musulmanes ou des personnes ayant un mode de vie itinérant. Le rapport d'évaluation du Réseau de centres de conseil pour les victimes du racisme publié en avril dernier montre un pic d'incidents en 2023. La haine et le racisme envers nos concitoyennes, nos voisins, nos amis touchent le coeur de notre société et, comme je l'ai indiqué, mettent en danger la cohésion de notre pays. Nous ne pouvons tolérer le racisme ni même l'antisémitisme.
Il est inadmissible pour une communauté, quelle qu'elle soit, dans notre pays, de se sentir menacée ou de devoir vivre dans la peur.
Wir müssen entschlossen handeln, um unsere Werte zu verteidigen: im Bereich der Repression, indem wir die Täter verfolgen, aber auch im Bereich der Prävention, indem wir mehr in Massnahmen investieren, die darauf abzielen, Vorurteile und Missverständnisse, die zu Rassismus führen können, bereits im Vorfeld abzubauen.
Aus diesen Gründen rufen der Bundesrat, der Nationalrat und Ihre Staatspolitische Kommission Sie auf, diese Motion für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus zu unterstützen.
J'aimerais revenir sur la question de la stratégie et du plan d'action. Il ne s'agit pas de faire un nouveau plan incroyable. En revanche, il s'agit véritablement de coordonner et rassembler les forces, de voir ce qui fonctionne dans les cantons ou dans les villes qui ont mis en place des projets, de définir des priorités, de mesurer efficacement les programmes ainsi que les succès et de procéder à tous les ajustements nécessaires au fil du temps.
L'objectif premier est donc d'accroître l'efficacité et d'agir en matière de prévention et de protection. Les travaux correspondants qui doivent être réalisés le sont par plusieurs services, et ce, à tous les niveaux de l'Etat, mais ces travaux doivent être coordonnés, et ces tâches peuvent être assumées par le Service de lutte contre le racisme. Effectivement, ce service recevra à cette fin davantage de ressources, mais je tiens à rassurer Mme la conseillère aux Etats Esther Friedli sur le fait que ces ressources sont modestes et qu'elles seront compensées au sein du département. Actuellement, le Service de lutte contre le racisme dispose de 3,8 EPT; il disposera de 1 EPT de plus en 2025 et de 0,5 EPT supplémentaire dès 2026, donc en tout et pour tout 1,5 EPT dès 2026, qui, je le précise, sera compensé au sein du département, parce qu'on estime que c'est un élément de politique prioritaire.
Au cours des trente dernières années, de nombreux progrès ont été réalisés dans la lutte contre le racisme, mais, aujourd'hui, compte tenu de ce qui se passe - et il n'y a pas que l'événement tragique du 7 octobre, mais aussi différentes polarisations dans les discours politiques -, on ne peut pas ne pas voir la nécessité de coordonner les différentes actions au niveau cantonal avec la mise en place d'un programme sur le plan national.
J'aimerais encore indiquer qu'avec l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale sur l'élimination de toutes les formes de discrimination raciale en 1994, et à la suite de l'acceptation par le peuple de la norme pénale contre le racisme, l'article 261bis de notre code pénal, la Commission fédérale contre le racisme a été créée en 1995. La création du Service de lutte contre le racisme en 2001 doit donc être comprise comme l'expression d'une volonté politique de faire de la lutte contre le racisme une tâche étatique, mais il ne s'agit pas du tout de s'imposer ou de reprendre des tâches ou des programmes cantonaux d'intégration.
Vu ce qui précède, le Conseil fédéral estime qu'il y a lieu d'agir de manière concertée, coordonnée, contre ces fléaux que sont le racisme et l'antisémitisme, et cela n'a malheureusement jamais été aussi manifeste qu'au cours des derniers mois.
Considérant qu'une stratégie et un plan d'action s'imposent, le Conseil fédéral, tout comme le Conseil national et la majorité de votre commission, proposent d'accepter la motion. Nous nous engagerons pour qu'elle soit mise en oeuvre de manière pragmatique et dans les meilleurs délais possibles.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 31 Stimmen
Dagegen ... 7 Stimmen
(0 Enthaltungen)