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Änderung des Asylgesetzes. Abschaffung des Status S

64730 · Amtliches Bulletin

Del 6 giu 2024

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/64730/de/anderung-des-asylgesetzes-abschaffung-des-status-s

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Modifica della legge sull'asilo. Abrogare lo statuto S (22.4548)

22.4548

Änderung des Asylgesetzes. Abschaffung des Status S

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Aufnahme von Personen mit Schutzstatus S erfolgt ohne Asylverfahren und ist befristet, die Frist kann aber immer wieder verlängert werden. Der im Februar 2022 ausgebrochene Ukraine-Krieg war sicherlich der Auslöser für die Anwendung des Schutzstatus. Gemäss der Schweizer Flüchtlingshilfe haben bisher rund 91 000 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Diese Möglichkeit zu uneingeschränkter Einreise und bedingungslosem Aufenthalt hat zu einer Überbeanspruchung der Empfangsstrukturen auf allen Staatsebenen geführt. Zudem bedeutet die obligatorische Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen eine grosse Belastung für die Schulgemeinden. Der automatische Anspruch auf Sozialhilfe, auch für vermögende Personen aus der Ukraine, stösst auf grosses Unverständnis und bedeutet eine klare Ungleichbehandlung gegenüber der Schweizer Bevölkerung.

Benachteiligt gegenüber Personen mit Schutzstatus S sind ebenfalls diejenigen Personen des Asylbereiches, die nicht aus der Ukraine stammen. Die Abschaffung des Schutzstatus S ist notwendig für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Sozialstaates und insbesondere des Asylwesens. Nicht die Herkunft alleine soll das Kriterium für die Aufnahme in der Schweiz sein, sondern dies sollen tatsächliche Asylgründe auf der Basis eines ordentlichen Verfahrens sein.

Auch die Mitte des Kantons St. Gallen sowie die St. Galler Regierung äusserten sich kritisch. Letztere teilte mit, dass es Probleme mit Roma-Grossfamilien gebe, die den Schutzstatus S beantragen, dann wieder ausreisen und später abermals einreisen würden. Hier findet definitiv ein Missbrauch statt. In ihrer Antwort auf eine Anfrage von Boris Tschirky, Präsident der Mitte-EVP-Fraktion im Kantonsrat St. Gallen, sprach die Regierung des Kantons St. Gallen sogar von einem systematischen Missbrauch des Schutzstatus S. Die St. Galler Regierung stellte weiter fest, es sei schwer nachvollziehbar, dass diese Personen wirklich auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, zumal manche die Zusammenarbeit mit den Behörden erschweren oder sogar verweigern. Wenn es solche Personen gibt, die in der Schweiz Schutz suchen, dann aber nicht mit unseren Behörden kooperieren, muss man doch die rote Karte zeigen - diese Personen muss man in die Schranken weisen.

Am 26. Januar 2024 intervenierte der zuständige St. Galler Regierungsrat mit einem Schreiben bei Bundesrat Beat Jans und verlangte umgehend eine Lösung zur Beendigung dieser Missbräuche. Auch Benedikt Würth von der Mitte-Fraktion verlangte daraufhin eine Verschärfung des Asylgesetzes. Im Kantonsrat St. Gallen wiederum reichten die Fraktionen der SVP, der Mitte-EVP und der FDP ein Standesbegehren ein, bei dem es ebenfalls darum geht, den Schutzstatus S abzuschaffen. Auch wenn Sie heute sagen, dass Sie mir nicht folgen wollen, werden wir dieses Thema wieder diskutieren, nämlich im Zusammenhang mit der Standesinitiative St. Gallen. Wenn die Kantone aufstehen und sagen, es funktioniert nicht, dann sollten wir hinhören und entsprechende Massnahmen treffen.

Geschätzter Herr Bundesrat, können Sie uns hier im Parlament, aber auch der Schweizer Bevölkerung vielleicht sagen, wie Sie diese Missstände korrigieren möchten, welche Massnahmen Sie dagegen einleiten möchten? Am Schluss wird das Ganze nämlich vom Schweizer Steuerzahler finanziert, und da machen wir von der SVP-Fraktion nicht mehr mit.

Wir bitten Sie deshalb, die Motion anzunehmen und den Schutzstatus S entsprechend abzuschaffen, damit die Bevölkerung, die Gemeinden und die Kantone nicht länger alleingelassen werden.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Geschätzter Herr Egger, Sie haben mir jetzt viele Fragen gestellt, aber ich muss hier zu Ihrer Motion sprechen, und diese verlangt, dass der Schutzstatus S aufgehoben wird. Diese Forderung kam bis jetzt auch nicht unmittelbar von Ihrem Kanton St. Gallen.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine aktivierte der Bundesrat den Schutzstatus S im März 2022 erstmals und innert kurzer Zeit, um den Flüchtenden rasch und unbürokratisch Schutz zu gewähren. Heute ist klar, dass dadurch eine Überlastung des Asylsystems verhindert werden konnte, weil die normalen Asylverfahren halt ihre Zeit brauchen. Das schweizerische Asylsystem war damals auf rund 24 000 Asylgesuche pro Jahr ausgerichtet. Innerhalb von nur zwei Monaten kamen aber alleine aus der Ukraine über 50 000 Menschen zu uns, um Zuflucht zu suchen. Seither ist die Zahl der Gesuche aus der Ukraine etwas zurückgegangen, doch die Bearbeitung dieser Gesuche in einem regulären Asylverfahren würde das Asylsystem nach wie vor überlasten. Das wäre die Konsequenz, wenn man jetzt den Schutzstatus S aufheben würde. Personen mit Status S würden wahrscheinlich in grosser Mehrheit ganz normale Asylgesuche stellen.

Da es zudem nach wie vor grosse Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach ganz Europa gibt, ist eine Koordination auf europäischer Ebene, eine abgestimmte Vorgehensweise, aus unserer Sicht die richtige Lösung. Der Rat für Justiz und Inneres der EU wird sich schon in den nächsten Tagen dazu äussern. Wir werden sehen, wie sich die internationale Gemeinschaft dazu stellt; die Situation ist in allen Ländern ähnlich. Es gibt auch eine externe Evaluationsgruppe, die sich genau diese Frage stellt: Wie machen wir mit diesem Schutzstatus S weiter, wenn sich der Krieg noch lange hinzieht? Auch hier werden wir Ihnen die Resultate noch zeigen. Aber klar ist, der Schutzstatus S hat sich angesichts dieser damaligen Dringlichkeit als Instrument grundsätzlich bewährt.

Sie haben recht, die Aufnahme der Schutzsuchenden stellte und stellt Bund, Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen, denen man aber eben nicht mit einer Abschaffung des Schutzstatus S begegnen kann. Vielmehr müssen in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen Lösungen für diese Herausforderungen gefunden werden. Gibt es eine zumutbare Schutzalternative ausserhalb der Ukraine, beispielsweise einen Schutztitel in einem EU-Mitgliedstaat oder in Australien, Neuseeland, Kanada, den USA oder im Vereinigten Königreich, lehnt das SEM heute schon Schutzgesuche ab und ordnet für diese Menschen den Wegweisungsvollzug an. Ich möchte zudem betonen, dass auch Personen mit Schutzstatus S nur dann Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Deshalb bemüht sich der Bund zusammen mit den Kantonen und Städten darum, dass die Leute möglichst bald auch arbeiten können, um ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Und noch etwas: Der Grundschulunterricht ist gemäss Bundesverfassung für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder sicherzustellen, und zwar unabhängig von ihrem Status.

Schliesslich wurde die externe Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S letzten Sommer beauftragt, eine Auslegeordnung zu einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutzstatus S vorzunehmen bzw. zu erarbeiten. Die entsprechenden Ergebnisse werden im Sommer vorliegen, und dann können Sie sich auch dazu äussern.

Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, Kollege Egger hat den Missbrauch angesprochen, sei dies bei der gefälschten Herkunft oder bei Sozialhilfebezug trotz Vermögen. Meine Frage: Wer trägt die Verantwortung für die Kontrolle und für die Umsetzung von Massnahmen bei Missbrauch? Ist es das SEM, oder sind es die Kantone?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Danke, Herr Schilliger, für diese Frage. Es kommt natürlich auf den Missbrauch, auf den Tatbestand, an. Ich bin mir nicht ganz sicher, welchen Sie meinen.

Was das SEM macht, ist, die Anträge einzeln zu prüfen: Sind die Dokumente korrekt, sind sie echt? Woher kommen die Leute? Verdienen sie bei uns Schutz oder nicht? Hier trägt natürlich das SEM die Verantwortung für den Entscheid, der getroffen wird. Zwar wurde schon immer eine Einzelfallprüfung durchgeführt, wir nehmen sie aber aufgrund der Missbrauchsmeldungen jetzt ernster. Die Verfahren dauern dadurch etwas länger. Das hat auch wieder Konsequenzen, weil wir dafür Personal brauchen.

Götte Michael · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Bundesrat, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Das Thema Sozialhilfe nehme ich in meiner Frage nochmals kurz auf. Sie haben erwähnt, dass die Sozialhilfe nur zum Tragen kommt, wenn die eigenen Mittel für den Unterhalt nicht genügen. Haben Sie das Gefühl, dass wir seitens Verwaltungen - ich bin selber Gemeindepräsident - jeweils die Tatsachen sehen, die auf die betroffenen Personen zutreffen? Ich habe klar das Gefühl, dass wir nie das sehen, was wirklich den Tatsachen entspricht. Somit spreche ich nicht von einem Betrug, sondern ich spreche davon, dass wir einfach nicht sehen, was vorhanden ist, und somit kommt immer die Sozialhilfe zum Tragen.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Hier sprechen Sie auch mögliche Missbrauchsfälle an, ich bin Ihnen dankbar dafür. Ich sage immer wieder das Gleiche: Wenn in Gemeinden und Kantonen Missbräuche festgestellt werden, so sollen sie diese dem SEM bitte auch melden. Das SEM hat natürlich ein Interesse daran, zu wissen, was genau läuft, ob allenfalls Missbrauch stattfindet. Wenn zum Beispiel Schutzsuchende kriminell werden, werden sie in den meisten Fällen ihr Aufenthaltsrecht verlieren, und das hat dann Konsequenzen. Das SEM ist allerdings darauf angewiesen, dass es entsprechende Informationen erhält.

Wyssmann Rémy · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, in der Stellungnahme zu einem Vorstoss haben Sie gesagt, dass sich in der Schweiz rund 12 000 wehrpflichtige Männer aus der Ukraine im Alter von 16 bis 60 Jahren befinden. Die ukrainische Militärführung wirft den westlichen Staaten implizit vor, dass ihr diese wehrpflichtfähigen Männer vorenthalten werden. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Vielen Dank, diese Frage durfte ich auch schon beantworten. Das Thema steht bei uns, ich sage es einmal so, auf der Pendenzenliste. Uns ist bewusst, dass die Ukraine wünscht, dass ihre Männer zurückkommen. Von den Flüchtlingen aus der Ukraine, die bei uns ankommen, machen Männer etwa 12 Prozent aus. Wir haben das nicht sauber erfasst, das ist ein Problem, aber ein grosser Teil von diesen Männern, die kommen, ist wahrscheinlich gar nicht wehrpflichtig. Man kann also nicht davon ausgehen, dass alle quasi Deserteure sind. Es gibt auch einige, die den Militärdienst geleistet haben und nachher in die Schweiz gekommen sind. Es gibt sehr unterschiedliche Schicksale in dieser Gruppe. Für uns ist das ein Thema, und wir werden das bereits in den nächsten Wochen behandeln, auch in Koordination mit anderen europäischen Staaten, die von der Ukraine mit dem genau gleichen Vorwurf konfrontiert werden. Ob da bereits Entscheide fallen? Vermutlich nicht, aber diese Diskussion läuft, und die Schweiz geht hier am besten koordiniert mit anderen Ländern vor.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 123 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40