24.7473, 24.7474
Heure des questions. Question Aeschi Thomas. La frénésie régulatrice de la Finma (1) / Titolo segue
Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Consiglio federale · San Gallo
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Finma ihre Aufgaben im Bereich der Krankenzusatzversicherung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen wahrnimmt. Die Finma tut dies gestützt auf das Versicherungsaufsichtsrecht zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und der Kundinnen und Kunden. Der Bundesrat hat dies bereits im Rahmen seiner Antworten auf die Interpellationen 22.4594 und 24.3179 ausführlich dargelegt. Allgemein gilt: Die Grundlage für die Regulierungstätigkeit der Finma bilden das Finanzmarktaufsichtsgesetz und die Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die Finma ist dabei selbstständig und unabhängig.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Bundesrätin, ich verstehe, dass die Finma selbstständig und unabhängig ist. Teilen Sie die Sichtweise, dass sich die Finma auf ihre Aufsichtsfunktion beschränken und nicht zusätzlich zum Gesetzgeber und zum Verordnunggeber - das wären Sie - auch noch regulierend in den Markt eingreifen sollte?
Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Consiglio federale · San Gallo
Herr Nationalrat Aeschi, ich kann das nicht beurteilen. Ich war nicht mit einem konkreten Fall konfrontiert. Wenn Sie solche Fälle haben, dokumentieren Sie diese bitte für uns. Aber grundsätzlich ist es so, dass die Finma ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig, gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen, wahrnimmt. Es gibt ja auch eine richterliche Überprüfung, wenn es um Verfügungen geht.