24.3007
Inventar der historischen Wasserkraftanlagen in der Schweiz
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin selber Inhaber und Betreiber eines historischen Wasserkraftwerkes.
In der letzten Frühjahrssession haben wir in unserem Rat die Motion 23.3498 der UREK des Nationalrates beraten und diese wie der Nationalrat teilweise angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem geklärt werden soll, in welchem Zeitraum bei knapp 400 Wasserkraftwerken die privaten, ehehaften Wasserrechte in eine Konzession zu überführen sind, welche die heute geltenden Umweltvorschriften beachtet. Da eine Klärung zur Schaffung von Rechtssicherheit dringend ist, hoffe ich, dass der Bundesrat diese Arbeiten rasch angeht und auch erledigt.
Im Rahmen der Beratung der Motion 23.3498 wurde in der UREK unseres Rates festgestellt, dass es keine zuverlässige gesamtschweizerische Übersicht über die noch bestehenden historischen Wasserkraftanlagen gibt. Dies erstaunt, denn gemäss Artikel 31 des Wasserrechtsgesetzes sind die Kantone in der Pflicht, über die an den Gewässern bestehenden und für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte in Betracht fallenden Rechte und Anlagen ein Verzeichnis zu führen. Ich schätze, dass von den ursprünglich rund 4000 direkt mit Wasserkraft betriebenen Industrie- und Gewerbeanlagen noch rund 400 erhalten sind, viele davon in betriebsfähigem Zustand und denkmalgeschützt.
Viele der historischen Wasserkraftanlagen verfügen über jahrhundertealte private, ehehafte Wasserrechte. Da diese gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 29. März 2019 bei erster Gelegenheit durch Konzessionen abgelöst werden müssen, ist der Weiterbetrieb bei vielen dieser kulturhistorisch wertvollen Anlagen ernsthaft infrage gestellt. Das ist auch nicht im Sinne des Heimat- und Denkmalschutzes. Damit der allfällige gesetzgeberische Handlungsbedarf für diese historischen Anlagen eruiert werden kann, ist es nach Auffassung der UREK unseres Rates nötig, über ein umfassendes Inventar zu verfügen. Dieses sollte über alle relevanten Informationen Auskunft geben. Im Text des Postulates sind die wichtigsten Punkte aufgeführt. Ich verzichte darauf, diese aufzuzählen. In einem Punkt erlaube ich mir jedoch eine Präzisierung: Bei den noch betriebenen Wasserkraftanlagen sollte auch ermittelt werden, ob diese noch regelmässig oder nur noch zeitweise, zum Beispiel für Vorführungen, in Betrieb sind.
Die Kommission hat zustimmend davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Annahme des Postulates beantragt. Dafür bedanke ich mich.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Wir empfehlen, wie bereits erwähnt, das Postulat zur Annahme. Für die Schweiz besteht mit der Statistik der Wasserkraftanlagen bereits ein Inventar, das jährlich nachgeführt wird. Dieses erfasst jedoch nur Anlagen mit einer installierten Leistung über 300 Kilowatt und berücksichtigt damit die ganz kleinen Anlagen nicht. Dadurch werden die meisten Anlagen mit einem ehehaften Wasserrecht statistisch nicht erfasst. Zudem sind in der Statistik der Wasserkraftanlagen weder Angaben über den Denkmalschutz noch über den allfälligen Stand der Ablösung eines ehehaften Rechtes erfasst.
Die Bedeutung der Anlagen mit einer Leistung von weniger als 300 Kilowatt ist relativ begrenzt. 2022 betrug die Produktion aus Wasserkraft 36 775 Gigawattstunden, davon stammten 240 Gigawattstunden oder rund 0,7 Prozent aus Anlagen mit einer Leistung unter 300 Kilowatt. So kann man das etwa einordnen.
Nun zum geplanten Vorgehen bei der Erarbeitung dieses Postulates: Für die Erfassung der bisher nicht berücksichtigten Anlagen und für die inhaltlichen Abklärungen bezüglich Denkmalschutz, Betriebszustand und wasserrechtlicher Verfahren wären wir auf Informationen seitens der Kantone angewiesen und müssten bei diesen eine Umfrage durchführen. Es ist davon auszugehen, dass auch auf kantonaler Seite nicht sämtliche gewünschten Angaben bereits vorliegen. Es dürfte somit ein beträchtlicher Abklärungsaufwand entstehen. Daher müssen Abgrenzungen gemacht werden, um die Abklärungen im Rahmen zu halten. Es ist beispielsweise nötig, eine Erfassungsuntergrenze, die deutlich unter 300 Kilowatt liegt, festzulegen. Auch werden Anlagen, von denen nur noch wenig Überreste vorliegen, wohl nicht erfasst. Aber ich denke, da werden wir uns finden.
Die Kleinwasserkraft wurde in den letzten Jahren oft kontrovers diskutiert. Es läuft ja auch die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative. Auch im Zusammenhang mit der Behandlung der ehehaften Rechte ist deshalb eine gute Datenbasis wünschenswert, damit wir bei dieser Diskussion weiterkommen.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, das gewünschte Inventar zu erstellen. Er beantragt Ihnen die Annahme des Postulates.
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
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