23.4440
Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Jost, Flach, Fonio, Glättli, Gysin, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Jost, Flach, Fonio, Glättli, Gysin, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Rejeter la motion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Die Motion Gössi behandelt eigentlich ein Thema, das in der Umsetzung sehr, sehr schwierig zu handhaben ist. Trotzdem hat eine Mehrheit des Ständerates den Vorstoss angenommen. Auch die Mehrheit unserer Kommission ist dafür, die Motion unverändert anzunehmen. In der vorhergehenden Motion in Bezug auf Eritrea - die Motion Minder 23.4038, "Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben" -, die ja unbestritten angenommen worden ist, steht zusätzlich, dass das SEM in Eritrea eine Vertretung bereitstellen soll. Bei dieser Motion hier geht es aber um etwas anderes. Es geht um die Einführung der sogenannten Drittstaatenlösung bei Asylbewerbern, deren Antrag abgelehnt wurde. In der Summe ergeben diese zwei Vorstösse aber schon eine kleine Offensive, um die Asylprobleme betreffend Eritreerinnen und Eritreer konsequent anzugehen.
Es war in der Kommissionssitzung nicht ganz einfach, sachlich über das Thema zu diskutieren. Einige Aspekte der Motion verstand man gezielt falsch. So wurde zum Beispiel auch immer wieder erwähnt, dass in Bezug auf das mit Senegal ausgehandelte Transitabkommen die 72-Stunden-Frist sehr streng eingehalten werden müsse, wobei diese Frist zum Beispiel im Motionstext gar nicht aufgeführt ist. Es wird auch in der Begründung der ablehnenden Haltung des Bundesrates sehr stark auf dieses Musterabkommen mit Senegal verwiesen, um die Drittstaatenlösung nicht umsetzen zu müssen.
Wir stellten in der Kommission ferner fest, dass es - ich kann es einfach nicht anders sagen - keine Möglichkeit gab, die Verwaltung davon zu überzeugen, hier wieder einen Anlauf zu nehmen. Es ist nicht sinnvoll, einfach dem Motto "Augen zu und durch" zu folgen und keine Alternativen bereitzustellen, um die Problematik der abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea anzugehen. Erwähnt wurde nur eine Option, nämlich jene der Städte, einfach kollektiv Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen. Wir von der Mehrheit der Kommission müssen uns schon fragen, ob es sinnvoll ist, einfach so kollektiv Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, wenn es um abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber aus dem Staat Eritrea geht. Was ist denn das für eine Aussage, wenn man auf der einen Seite die Leute abweist und auf der anderen Seite dann schon überall eine Aufenthaltsbewilligung erteilt?
Nach Auffassung der Mehrheit befeuert das den sogenannten Pull-Faktor der Migration, und diesen Pull-Faktor wollen wir gezielt ausschalten. Eine der möglichen Lösungen besteht darin - andere Länder haben das auch schon gemacht -, dass man versucht, mit einem Drittstaat ein Abkommen abzuschliessen, um abgewiesene Personen aus Eritrea dorthin ausschaffen zu können. Es ist mir und der Kommissionsmehrheit bewusst, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen ist. Wenn wir aber einfach nichts unternehmen - und ich betone, dass wir in Bezug auf Eritrea und das doch hochgradig unverbindliche und unzugängliche Regime dort wirklich ein Vollzugsproblem haben -, dann müssen wir uns schlichtweg den Vorwurf gefallen lassen, dass wir die Augen davor verschlossen haben.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, diesem Vorstoss zuzustimmen, um die Möglichkeit eines Transitabkommens ins Auge fassen und ein solches dann auch abschliessen zu können. Wenn ich "Transitabkommen" sage, dann meine ich damit ein Abkommen zwischen zwei Staaten. Dabei ist es selbstverständlich, dass ein solches Abkommen selbstredend nur dann abgeschlossen werden soll, wenn wir uns einen Vorteil davon versprechen. Die Motion will nichts anderes, als die Möglichkeit eines Transitabkommens zu eruieren und ein solches, wenn es einen Vorteil bringt, abzuschliessen. Es ist nicht so, dass wir, wie oft ausgeführt wurde, von Anfang an einfach die Tür schliessen, weil es bezüglich einer Kooperation betreffend Eritrea Probleme geben könnte. Deshalb nehmen wir hier den Ball des Ständerates auf und wollen der Motion zum Durchbruch verhelfen.
Ich bitte Sie um Unterstützung für die Motion.
Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Con questa mozione la nostra ex collega Petra Gössi, ora al Consiglio degli Stati, chiede al Consiglio federale di concludere un accordo di transito che consenta di rinviare in un paese terzo i richiedenti l'asilo respinti che fanno parte della comunità eritrea. A tal fine deve adottare le seguenti misure: identificare rapidamente un paese terzo disposto a concludere un accordo di transito, applicare tale accordo di transito in un primo tempo soltanto ai cittadini eritrei la cui domanda di asilo è stata respinta e ispirarsi a tal fine all'accordo di transito che l'ex consigliera federale Ruth Metzler-Arnold aveva firmato l'8 gennaio del 2003 a Dakar.
L'accordo menzionato prevedeva un transito massimo di 72 ore per i richiedenti l'asilo. Durante questo periodo dovevano essere identificati e ottenere un documento di viaggio presso la rappresentanza consolare del loro paese d'origine in Senegal. Secondo l'articolo 3 dell'accordo, la parte richiedente era obbligata a riammettere il richiedente in transito se il proseguimento del viaggio verso il paese di destinazione non poteva essere organizzato entro il termine previsto.
Il Consiglio federale sottolinea che la cooperazione del paese d'origine è sempre la condizione più importante per il rimpatrio dei richiedenti l'asilo. Poiché l'Eritrea rifiuta categoricamente il rimpatrio coatto dei suoi cittadini, il transito attraverso uno Stato terzo non faciliterebbe la loro ammissione. È probabile che la rappresentanza eritrea nello Stato terzo respingerebbe la richiesta di documento di viaggio. Di conseguenza i richiedenti l'asilo eritrei trasferiti dovrebbero essere riammessi in Svizzera dopo la scadenza delle 72 ore.
Il Consiglio federale ritiene una tale procedura dunque infruttuosa che non produrrebbe particolari benefici. Nei dibattiti commissionali il tema è stato ampiamente discusso. Il confronto con il consigliere federale e i rappresentanti della SEM ha permesso di approfondire la proposta.
La commissione ritiene che per molti anni il Consiglio federale abbia avuto la possibilità di agire per trovare una soluzione a questa annosa situazione. Il fatto che le autorità eritree rifiutino il rimpatrio non è motivo per non agire e per lasciare sul tavolo la questione. L'elevato numero di eritrei che dipendono dagli aiuti di emergenza e beneficiano del nostro Stato sociale confermano la necessità di agire con convinzione. Si ritiene infatti inaccettabile che l'inattività delle autorità svizzere ci mettano oggi, dopo anni di discussioni, nella critica situazione di non avere una strategia per attuare quanto da tutti o almeno da molti è ritenuto necessario.
La maggioranza della commissione ritiene infatti che le persone che hanno una decisione negativa devono lasciare la Svizzera. Questo è l'obiettivo se non si vuole minare la credibilità e l'affidabilità del sistema d'asilo. Sostenere, come fatto sinora dal Consiglio federale e dalla SEM, che è complicato, che è difficile o addirittura impossibile, è la migliore strategia per non cambiare nulla e dunque per non raggiungere l'obiettivo. L'approvazione di questa mozione equivale a un chiaro mandato all'indirizzo del Consiglio federale di voler procedere con tutti i mezzi all'implementazione del rimpatrio degli eritrei, la cui domanda di asilo è stata respinta.
Una minoranza invece sostiene che questa mozione sia del tutto simbolica e inefficace.
Con 14 voti contro 11 la Commissione delle istituzioni politiche vi invita a sostenere la mozione.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Collega Marchesi, ho una domanda sui costi che implica la mozione.
Londres a déboursé plus de 120 millions de livres sterling dans le cadre de son accord avec le Rwanda, accord qui a d'ailleurs été jugé illégal par la Cour suprême. Etes-vous bien au fait que cette opération, très coûteuse qui concerne seulement 300 personnes, ressemblera plus à un aller-retour en Suisse?
Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Certo, il tema dei costi si pone, sono d'accordo di valutare anche questo aspetto. Ricordo che ci sono 42 000 eritrei in Svizzera e le difficoltà del rimpatrio sono reali. Quindi, o si prende il toro per le corna - è l'obiettivo della mozione - e si spinge il Consiglio federale a trovare delle soluzioni per applicare quanto contenuto in questa mozione, oppure si continua a discuterne senza avere delle soluzioni concrete.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Cher collègue, ne pensez-vous pas que si, contrairement à ce que préconisent les Verts et la gauche, nos frontières étaient mieux contrôlées, on n'aurait même pas ce débat?
Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Caro collega, ovviamente non posso che sostenere questa tesi. D'altronde possiamo costatare che i paesi attorno a noi sono tornati a difendere e a controllare i loro confini - penso a Francia, Italia e Germania. Il Consiglio federale non lo vuole fare anche se vi sono molte proposte che vorrebbero spingere il Consiglio federale a tornare a controllare le frontiere. È una proposta che sostegno anche personalmente.
Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Diese Motion fordert, wie gesagt, ein Transitabkommen mit einem Drittstaat über abgewiesene Eritreer. Es geht also nicht um ein Rückübernahmeabkommen. Es geht auch nicht darum, die Asylverfahren in ein anderes Land zu verlagern. Somit geht es also zum Beispiel nicht um einen Deal gemäss dem Vorbild Grossbritanniens und Ruandas. Worum geht es stattdessen? Ein Transitabkommen erlaubt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, in diesem Fall hier von Eritreern, für eine beschränkte Zeit im Transitland, damit diese später dann ins Heimatland zurückgeführt werden können. Der Vorstoss nennt kein Land, aber nimmt das Transitabkommen mit Senegal aus dem Jahr 2003 als Vorbild. Dieses Abkommen trat dann aber nie in Kraft.
Dieser Vorstoss ist aus Sicht der Kommissionsminderheit aus den folgenden drei Gründen problematisch. Das erste Problem: Welches Land sollte ein solches Transitabkommen eingehen? Senegal wurde damals, 2003, ausgewählt, weil es in Westafrika liegt und man alle abgewiesenen Asylsuchenden aus dieser Region, also Westafrika, dorthin bringen wollte, um deren Identität festzustellen und dann das Herkunftsland zu bestimmen, in das sie innerhalb der Frist - sie wurde erwähnt: 72 Stunden - zurückgebracht werden sollten. Betreffend Eritrea dürften die Nachbarländer für ein solches Abkommen hier nun kaum infrage kommen. Der Sudan und Djibouti sind fragil und instabil, und mit Äthiopien stand das Land bis vor Kurzem im Krieg. Immer wieder wird auch Ruanda als eine Möglichkeit erwähnt. Dieser Staat liegt in Zentralafrika, ist also nicht in Ostafrika, und ist über 2000 Kilometer entfernt. Ruanda liegt also weder an der Strecke noch in der Nähe. Auch werden dort andere Sprachen gesprochen. Während in Eritrea vorwiegend Tigrinya und Arabisch gesprochen werden, sind es in Ruanda Suaheli und andere Sprachen.
Das zweite Problem der Motion ist noch viel grösser: Es besteht eben kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea. Wir haben in der vorigen Motion gerade stillschweigend beschlossen, dass der Abschluss eines solchen angestrebt werden soll und dass auch die Präsenz in Eritrea verstärkt werden soll. Aber ohne ein solches Rückübernahmeabkommen macht auch ein Transitabkommen keinen Sinn. Eritreer in einem Transitland müssten dann nach Ablauf der wie auch immer ausgestalteten Frist durch Kantonspolizisten wieder zurück in die Schweiz begleitet werden. Aber wenn ein Rückübernahmeabkommen bestehen würde, wenn man wirklich ein Abkommen mit Eritrea hätte, dann kann man die Reise direkt dorthin machen, dann braucht es keinen Umweg. Die direkte Reise ist einfacher, effizienter und kostengünstiger.
Ich komme damit zum dritten Problem. Aus Sicht der Kommissionsminderheit sind das schlicht und einfach die Kosten. Es entstehen in zwei Bereichen neue Kosten: zum einen die Summe, die man mit dem Transitland für das Abkommen aushandeln würde, sei das pro Person oder pauschal, und zum andern die Kosten für die Überführung ins Transitland und dann weiter in das Herkunftsland oder, bei einem fehlenden Rückübernahmeabkommen, wieder zurück in die Schweiz.
Damals, 2003, machte das Projekt von Ruth Metzler Sinn, weil es eine komplett andere Situation war. Der Vollzug von Rückführungen war anders, viel schlechter gestaltet. Heute sind wir insgesamt bei rund 60 Prozent. Aber die Kantone mussten damals einzeln mit den Botschaften und ausländischen Delegationen verhandeln, um die Identitäten festzustellen. Heute macht der Bund das zentral, und es ist vereinfacht. Das Problem von 2003 besteht also nicht mehr.
Das Fazit der Kommissionsminderheit: Das Problem mit Personen aus Eritrea, die keinen Schutz in der Schweiz brauchen, wird mit dieser Motion nicht gelöst. Vielmehr löst sie unnötige Kosten in doppelter Hinsicht aus: für die Reise ins Transitland und, nach Ablauf der Frist, für die Reise zurück in die Schweiz. Ein Abkommen mit Ruanda besteht nicht.
Ausser Spesen nichts gewesen - das ist das Fazit aus Sicht der Minderheit der Kommission. Lehnen Sie die Motion ab.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es stimmt eben nicht, dass der Bundesrat dieses Dossier vernachlässigt. Die Schweiz verfolgt eine konsequente Rückkehrpolitik. Sie ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gut unterwegs. Der Bundesrat nimmt deshalb Vorstösse, die den Rückkehrvollzug verbessern oder weitere Abkommen mit Drittstaaten abschliessen wollen, in der Regel an. Er hat deshalb die abgeänderte Motion Minder, übernommen von Friedli Esther, angenommen. Sie verlangt vom Bundesrat, Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen und eine Verbindungsperson des SEM in die Region zu entsenden. Er hat in der letzten Session die abgeänderte Motion Salzmann angenommen, und wir werden in einem Bericht aufzeigen, wie wir die Zahl der Ausreisen weiter steigern können. Weiter hat er das Postulat Caroni angenommen, und wir werden im Bericht nochmals die Frage genau analysieren, ob wir Asylverfahren in andere Länder verlagern können. Und er hat, wie bereits gesagt, die soeben beratene Motion Minder, die ein Migrationsabkommen mit Eritrea anstrebt, zur Annahme empfohlen und nicht bekämpft.
Aber die vorliegende Motion lehnt der Bundesrat ab, und dies aus zwei Gründen:
1. Wenn wir Eritreerinnen und Eritreer nach Eritrea zurückschaffen wollen, wäre ein Transitabkommen mit einem Drittstaat wirkungslos. Eritrea würde seine Staatsangehörigen auch aus einem Transitstaat nicht zurücknehmen. Wir müssten die Eritreerinnen und Eritreer, die wir zuerst in einen Transitstaat geflogen hätten, wieder in die Schweiz zurückholen. Das wäre mit einem grossen Aufwand verbunden. Der Bund und die Kantone müssten zusätzliches Geld ausgeben, ohne einen Nutzen davon zu haben.
2. Vor zwanzig Jahren hätte ein Transitabkommen, wenn es denn je funktioniert hätte, durchaus Sinn gemacht. Damals funktionierte die Kooperation mit zahlreichen afrikanischen Staaten schlecht, vor allem bei der Identifikation der Personen. Diese Identifikation ist zwingend notwendig, denn ohne Dokumente kann niemand in ein Flugzeug steigen. Genau deshalb strebte die Schweiz damals Transitabkommen an. Heute sind diese Probleme aber gelöst. Damals war es Aufgabe der Kantone, die Menschen zu identifizieren. Heute ist der Bund für die Identifikation zuständig, und es funktioniert mit vielen Staaten, sogar mit Eritrea. Ein Transitabkommen wäre also auch für die Identifikation wirkungslos. Ausserdem hatte die Schweiz vor zwanzig Jahren noch mit keinem einzigen afrikanischen Staat ein Abkommen im Rückkehrbereich. Seither hat die Schweiz mit 66 Staaten, davon 14 afrikanischen, solche Abkommen abgeschlossen.
Ich versichere Ihnen, dass sich der Bundesrat mit der nötigen Konsequenz für einen effektiven Vollzug einsetzt, aber Massnahmen, die kompliziert und teuer sind und nichts bringen, möchte er nicht ergreifen.
Daher beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat Jans, eine Ihrer Vorgängerinnen, Ihre Genossin alt Bundesrätin Sommaruga, sagte vor wenigen Jahren, dass die eritreische Führung kriminell sei und dass die Schweiz mit Kriminellen kein Rückübernahmeabkommen abschliesse. Hat sich diese Einstellung unterdessen verändert?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich kann für die Aussagen meiner Vorgängerinnen keine Verantwortung übernehmen. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir es versuchen. Bei jedem Gespräch versuchen wir, ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen.
Wenn die Leute freiwillig zurückgehen, dann ist Eritrea einverstanden, es liefert dann auch die nötigen Papiere und Dokumente. Eine unfreiwillige Rückkehr aber lehnt es ab, und zwar gegenüber allen Ländern: Mir ist kein anderes Land bekannt, das es geschafft hätte, Menschen, die nicht freiwillig gehen wollen, nach Eritrea zurückzuführen. Das ist das Problem.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat Jans, haben Sie bei Ihren Verhandlungen mit Eritrea bezüglich Rückübernahmeabkommen auch einmal versucht, in Aussicht zu stellen, dass wir die Entwicklungshilfe streichen werden, wenn sie nicht bereit sind, die Leute, die hier kriminell sind, zurückzunehmen?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Diese Frage wird immer wieder gestellt. In diesem konkreten Fall kann ich sie nicht beantworten. Ich weiss nicht genau, was in diesem Zusammenhang vereinbart wurde. Aber das Thema ist Folgendes: Wenn wir jetzt ein Transitabkommen abschliessen müssten oder wollten - und das ist ja die Frage -, dann müssten wir zusätzliches Geld in die Hand nehmen und sicherstellen, dass Eritrea bereit wäre, die Leute aus diesem Transitland zu übernehmen. Bisher hat das wirklich noch nie ein Land geschafft, unabhängig davon, ob Entwicklungshilfe bezahlt wird oder nicht. Es gibt ein anderes Modell: Eritrea verlangt von den Leuten im Ausland eine Diaspora-Steuer, ich werde das nachher noch ausführen. Das ist ein Einkommensmodell von Eritrea, aber nicht unbedingt die Entwicklungshilfe.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Motion beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Jost und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 120 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
(1 Enthaltung)