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Nachhaltigkeit in den Schweizer KMU. Handeln statt Berichten
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, erster Vizepräsident): Der Interpellant hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklärt. Er verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Dem Bundesrat danke ich herzlich, dass er seiner Pflicht, meine gestellten Fragen zu beantworten, nachgekommen ist. Allerdings befriedigen die Antworten in keiner Art und Weise. Sie bleiben nämlich im Generellen, sind nichtssagend und beantworten eigentlich meine Fragen nicht.
Der Bundesrat schreibt von einem international abgestimmten Vorgehen, das er anstrebt, meint aber faktisch ausschliesslich die EU. Das ist ebenso kurzsichtig wie falsch. Denn die USA, das Vereinigte Königreich sowie die asiatischen Länder regulieren ganz anders. Weltweit werden GRI und ISSB zum Standard und nicht die komplizierten Detailrichtlinien der EU. Diese weltweiten Standards sind aber in den Augen der ESG-Apologeten nicht sogenannt gleichwertig. Wenn es dem Bundesrat also ernst ist mit alternativen internationalen Standards, dann muss er im Gesetz von den Anforderungen der Gleichwertigkeit wegkommen. Das wäre auch deshalb klug, weil der Markt es selber richtet. Diejenigen Unternehmen nämlich, die in der EU tätig sind, müssen, wie der Bundesrat selbst schreibt, deren Anforderungen ohnehin erfüllen. Da braucht es nicht noch ein doppeltes Gemoppel der Schweiz.
Dasselbe gilt für die Behandlung der KMU. Wenn das Prinzip "Nicht zu viel Bürokratie" keine hohle Phrase sein soll, dann braucht es weder CSR-Bundesportale noch Dialogforen oder Informationsveranstaltungen, sondern schlicht und ergreifend eine Gesetzesvorlage, die den Besonderheiten und Grössenordnungen der KMU Rechnung trägt, erstens durch gleichbleibende Schwellenwerte für das Reporting, zweitens durch Opting-out-Möglichkeiten und drittens durch alternative Standards, wie zum Beispiel die Anerkennung des FER-Leitfadens zur Nachhaltigkeit.
Der Green Deal ist der EU entglitten. Man braucht kein Prophet zu sein, um nach den EU-Parlamentswahlen, die eben stattgefunden haben, abschätzen zu können, dass dieser Wust an Gesetzesvorhaben in Kürze reduziert oder gar gestoppt wird. Ich rufe daher den Bundesrat im Namen der KMU und einer guten, nachhaltigen Wirtschaftspolitik auf, diesen Trend zu berücksichtigen, einen Marschhalt einzulegen und nicht eine Gesetzesvorlage zu präsentieren, die schon veraltet ist, bevor sie überhaupt in Kraft tritt.
Chassot Isabelle · Mit-F · Ständerat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Je souhaite saisir l'occasion de la discussion qu'a sollicitée notre collègue Burkart pour revenir à mon interpellation 23.4388, "Gestion durable des entreprises. Comment le Conseil fédéral entend-il parvenir à une réglementation cohérente?", déposée en décembre dernier. Cette interpellation portait sur l'annonce faite par le Conseil fédéral de mettre en consultation, d'ici à cet été, un avant-projet visant à adapter la réglementation suisse à la suite de la révision de la directive européenne sur la publication d'informations en matière de durabilité (CSRD) dont vient de parler notre collègue Burkart. Je demandais notamment au Conseil fédéral s'il n'était pas souhaitable, étant donné les développements en cours sur le plan européen - je me limiterai au plan européen -, d'élaborer un avant-projet combiné portant autant sur l'obligation de faire rapport que sur le devoir de diligence prévu par la future directive en la matière.
Dans son avis, le Conseil fédéral indiquait préférer limiter la consultation à la seule adaptation de la réglementation en vigueur. Son argument était: "Etant donné cette procédure échelonnée suivie par l'UE, il serait difficile pour la Suisse d'élaborer un avant-projet combiné". Cependant, il indiquait appeler de ses voeux une réglementation qui reste harmonisée avec ce qui se fait à l'international et suivre attentivement les développements en la matière, notamment dans l'Union européenne.
Je n'avais pas sollicité la discussion sur mon interpellation, car la directive sur le devoir de diligence en matière de développement durable des entreprises (CSDDD) avait pris du retard. Elle faisait en effet encore l'objet de discussions controversées au sein des organes de l'Union européenne et son adoption était incertaine. Mes questions étaient donc au mieux prématurées. Cela n'est plus le cas aujourd'hui. La CSDDD est maintenant adoptée. Elle concernera les entreprises suisses dans seulement deux ans. L'argumentation du Conseil fédéral afin de justifier la limitation de la consultation a dès lors perdu une partie de sa justification.
Je me permets dès lors de demander au Conseil fédéral s'il a changé d'avis à ce sujet ou s'il a toujours l'intention d'aborder uniquement la question de la publication d'informations en matière de durabilité dans l'avant-projet mis en consultation, dès lors que la CSDDD est définitive. En d'autres termes, un avant-projet coordonnant tant le devoir de diligence que la publication d'informations ne permettrait-il pas de favoriser une réglementation cohérente et, par conséquent, une planification simplifiée pour nos entreprises?
Si je vous pose ces questions, Monsieur le conseiller fédéral, c'est parce que nos entreprises ont besoin de stabilité et de prévisibilité plutôt que de mises en oeuvre successives de normes en partie non contraignantes. Les entreprises doivent connaître ce qui prévaut et doivent pouvoir s'y référer. Un projet combiné et cohérent en réponse au développement du marché intérieur européen serait, à mon sens, une mesure plus stable que des révisions partielles successives.
Broulis Pascal · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Je partage les remarques faites par Mme Chassot, d'autant plus que, on le dit tout le temps, un franc sur deux est gagné avec l'Europe, ce qui veut dire que nous commerçons en permanence avec les grands pays voisins. Le plus simple, à un moment donné, si nous voulons un commerce international, et puisqu'un franc sur deux est gagné avec l'Europe, ce n'est pas de vouloir tout harmoniser. Mais puisque l'Europe a avancé sur ces questions, il me semble utile qu'on puisse examiner ce dossier et qu'on puisse traiter cette loi qui pourrait favoriser le travail et nous éviter d'être de nouveau à la traîne, d'avoir des initiatives et de combattre, en se basant sur une approche idéologique et non pas pratique et pragmatique, la question du droit international pour les multinationales.
Je vous remercie pour votre réponse, Monsieur le conseiller fédéral.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bekanntlich wurde die Konzernverantwortungs-Initiative vom Schweizervolk knapp angenommen, meines Wissens scheiterte sie aber am Ständemehr. Über diese Thematik führten wir eine sehr emotionale Debatte. Ich glaube, es herrschte damals eine gewisse Einigkeit darüber, dass auch in der Schweiz Konzernverantwortungsmassnahmen getroffen werden sollten, und zwar in Koordination mit der internationalen, insbesondere der europäischen Gesetzgebung. Ich glaube, das gilt heute immer noch. Obwohl ich bei der Konzernverantwortungs-Initiative auf der Gegnerseite stand, halte ich mich immer noch an die Regelung.
Wo stehen wir nun heute? Die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Burkart enthält einen Satz, mit dem ich zufrieden bin. Dort heisst es, dass der Bundesrat die neuesten Entwicklungen in der EU berücksichtigen werde. Im darauffolgenden Satz schreibt er: "Erst nach dieser vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden." Ich glaube, das ist ein richtiger Satz. Wenn wir jetzt über das EU-Recht sprechen - nicht über den Rest der Welt; darüber kann man natürlich auch sprechen, etwa über das amerikanische und das asiatische Recht -, dann betrifft das primär die kleineren Schweizer KMU; sie sind die Haupthandelspartner der kleinen und mittleren Unternehmungen.
Vor diesem Hintergrund muss man durchaus etwas differenzieren. Was ist jetzt in der EU wirklich passiert? Wenn Sie die wirklichen "Schüsse" anschauen, also die Gesetze in der EU, dann sehen Sie, dass das einzige Gesetz, das dafür vorgesehen war, das EU-Lieferkettengesetz ist. Dieses ist aber bisher nicht durchgekommen, es hat keine Mehrheit gefunden. Direkt anwendbar sind in der EU aber nur EU-Gesetze. Angenommen wurde - das stimmt und ist vorhin auch mehrfach zitiert worden - eine Richtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive; sie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Nur: Eine EU-Richtlinie ist, wenn wir das mit unserer Gesetzgebung vergleichen, kein Gesetz! Eine EU-Richtlinie ist lediglich ein Auftrag an die Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung im Sinne der Richtlinie anzupassen. In der recht föderalistischen EU-Ordnung kann das zum Teil sehr lange dauern.
Warum sage ich das? Ich komme zurück auf die Aussage des Bundesrates, dass er die entsprechenden Entwicklungen prüfe, bevor er über das weitere Vorgehen entscheide. Das ist für den Bundesrat recht schwierig. Nachdem die EU eine Richtlinie beschlossen hat, mit herabgesetztem Schwellenwert und Ähnlichem - es geht um den Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden, der relativ viele schweizerische Unternehmen betreffen würde -, ist der Bundesrat nun mit der Situation konfrontiert, dass viele Schweizer Unternehmen wirtschaftlich schlichtweg dazu gezwungen sein werden, entsprechende europäische Normen zu übernehmen. Die Frage ist nur, welche. Die Haupthandelspartner der Schweiz, also Deutschland, Frankreich und Italien, werden wahrscheinlich unterschiedliche Gesetzgebungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen. Für den Bundesrat ist es daher eine ziemliche Herausforderung, herauszudestillieren, wann in der Schweiz was für wen zwingend gelten soll.
Meines Erachtens stimmt es: Mit der Stellungnahme des Bundesrates ist diese Frage noch nicht beantwortet. Daher würde ich dem Bundesrat empfehlen - wie er das übrigens auch selbst in Aussicht stellt -, in dieser Hinsicht sehr vorsichtig und differenziert vorzugehen, um für die schweizerischen Unternehmungen, namentlich die kleinen, nicht noch zusätzliche Hürden aufzubauen, indem man schweizerische Normen festsetzt, die dann in der EU gar nicht, noch nicht oder anders gelten.
Engler Stefan · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Im Unterschied zu den Vorrednern gehörte ich bei der Konzernverantwortungs-Initiative zu den Befürwortern, und mit mir hat auch eine Mehrheit des Volkes dieser Initiative zugestimmt, die Mehrheit der Stände bekanntlich nicht. Darum sind wir dort, wo wir heute stehen.
Ich möchte an die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Burkart anknüpfen, die notabene neun Tage vor dem finalen EU-Entscheid über die besagte Richtlinie erfolgt ist. Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme, auch er strebe im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung ein international abgestimmtes Vorgehen an. Das ist an und für sich nicht neu. Das hatte der Bundesrat auch bei seinem Alternativkonstrukt, dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative, so in Aussicht gestellt. Der Bundesrat sagt ausserdem, dass er nach einer vertieften Analyse und unter Beobachtung dessen, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, über das weitere Vorgehen entscheiden werde.
Darin sind wir uns einig, Herr Kollege Bischof, denn Sie haben das auch gesagt: Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen der EU mit der Schweiz - die Exporte der Schweiz, die in die EU fliessen, sind hinlänglich bekannt - wird man nicht darum herumkommen, ob es jetzt ein Gesetz oder eine Richtlinie ist, sich nach diesem Kompass auszurichten, was eine künftige schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich betrifft. Indem er von einem international abgestimmten Vorgehen und von einem "level playing field" spricht, gibt der Bundesrat auch selber die Leitlinien so vor.
Die Frage, die ich noch anfügen möchte, wäre noch diejenige nach dem Zeitplan. Abwarten und hinausschieben? Kollege Bischof hat es etwas angetönt: Warten, wie sich die Staaten der EU jetzt ausrichten werden, kann recht lange dauern und für unsere Wirtschaft schädlich sein. Entsprechend nähme es mich wunder, wie schnell man im Bundesrat bereit ist, jetzt auf diese Richtlinie zu reagieren, gerade auch unter dem Gesichtspunkt, Planungssicherheit und Rechtssicherheit für die Unternehmungen in der Schweiz zu schaffen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Bundesrat hat in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrfach seine Pläne für dieses Dossier kommuniziert. Er will insbesondere sicherstellen, dass das Schweizer Recht international abgestimmt ist und allfälligen internationalen Entwicklungen folgt. Dasselbe Ziel verfolgte das Parlament, als es den indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungs-Initiative im Obligationenrecht verabschiedete.
In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung - das ist ja eines von verschiedenen Elementen dieser Revision - soll vom Bundesrat in den kommenden Wochen eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden. Diese will die geltenden Bestimmungen im Obligationenrecht zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange an die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anpassen. Das verschärfte EU-Recht in diesem Bereich ist am 9. Januar 2023 in Kraft getreten.
Was die Thematik der Sorgfaltspflichten angeht, hat der Bundesrat noch keine materiellen Entscheide getroffen. Ich kann Ihre Frage, Frau Ständerätin Chassot, deshalb nicht beantworten. Ende letzten Jahres hat aber der Bundesrat eine erste Studie zu den Auswirkungen des Richtlinienentwurfes der EU über die Sorgfaltspflichten vom Februar 2022 zur Kenntnis genommen. Diese Studie soll nun aktualisiert werden, weil es ja in der EU auch Anpassungen gab. Inzwischen ist die Richtlinie definitiv verabschiedet. Der Bundesrat wird basierend auf dieser vervollständigten, vertieften Analyse über das weitere Vorgehen entscheiden. Geplant ist, dass das im September 2024 geschieht.
Ungeachtet dessen, ob die Schweiz ihr Recht anpasst oder nicht, werden mehrere tausend grosse oder kleine Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt von den Entwicklungen in der EU betroffen sein. So müssen nach den EU-Richtlinien auch ausländische Unternehmen die Regeln einhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wenn sie zum Beispiel auf dem EU-Markt einen bestimmten Nettoumsatz erreichen. Zudem geben die unmittelbar von den Pflichten betroffenen grossen Unternehmen in der EU diese Pflichten häufig ganz oder teilweise an ihre globalen Zulieferer weiter. Auch deshalb werden viele Schweizer Unternehmen, auch viele Schweizer KMU, unmittelbar von diesen Richtlinien betroffen sein. Aus diesem Grund und auch allgemein aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung ist es naheliegend, dass sich die Schweiz für eine internationale Abstimmung unmittelbar an den Entwicklungen in Europa orientiert.
Obwohl sich die EU-Regelung grundsätzlich nicht an KMU richtet, ist sie für KMU relevant. In den vergangenen Jahren hat der Bund den Unternehmen über das SECO verschiedene praktische Instrumente zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen abzufedern. Mögliche weitere Unterstützungsmassnahmen in diesem Sinn werden zurzeit im Rahmen des Postulates Dittli 23.4062, "Unterstützung von Schweizer KMU bei der Anwendung von ESG-Richtlinien", geprüft.
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Damit ist das Geschäft erledigt.