23.057
CC. Modifica (Misure contro i matrimoni con minorenni)
Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)
Code civil suisse (Mesures de lutte contre les mariages avec un mineur)
Ziff. I Art. 105a Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 105a al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 3 Art. 9a Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 3 art. 9a al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Il subsistait une seule divergence, sur la question de savoir ce qui doit advenir des mariages avec un mineur lorsque l'époux dont le mariage est en discussion en justice est toujours mineur. On est donc d'accord: lorsque l'époux en question, qui s'est marié en étant mineur, est devenu majeur, on laisse la place à l'appréciation d'un tribunal. La question qui subsistait est celle de savoir ce qui advient lorsque cet époux est mineur.
Une vision romantique de la situation consiste à se dire que l'on a affaire à des gens qui s'aiment et que ce n'est pas le rôle des tribunaux de perturber la vie des gens qui s'aiment. Une minorité de la commission a persisté à penser que, dans ces cas, une protection absolue des mineurs est adéquate. Pourquoi cela? On en a déjà parlé à plusieurs reprises dans tout ce processus législatif et on le sait: dans certains cas, on a affaire à de fortes pressions, notamment familiales, pour lesquels on n'arrive pas à savoir exactement si l'époux en question - qui est d'ailleurs en général l'épouse - agit véritablement librement.
Quoi qu'il en soit, le Conseil des Etats a fait un pas en direction de notre conseil. On se souvient que, dans les cas où l'époux en question est toujours mineur, on laisse la place à une appréciation du tribunal lorsqu'il y a un intérêt prépondérant à maintenir le mariage. Le Conseil des Etats a ajouté une condition supplémentaire: non seulement l'intérêt prépondérant, mais aussi le fait que le mariage ne peut être avalisé qu'à titre exceptionnel. Une partie de la commission, malgré cette adjonction que l'on a vue dans d'autres circonstances mais à laquelle elle ne croit pas, a pensé qu'il était bon de maintenir une protection absolue.
Finalement, à une majorité de 14 voix contre 8 et 1 abstention, la commission a décidé tout à l'heure de vous proposer de vous rallier à la version du Conseil des Etats, dans l'idée que l'essentiel, au terme de ce processus législatif, a été acquis et que, pour l'essentiel encore une fois, nous parviendrons, grâce à la décision du Conseil des Etats, à mieux protéger les mineurs contre les mariages forcés.
Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi
Erneut diskutieren wir über die Änderung des Zivilgesetzbuches, und zwar betreffend Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten. Wie Sie bereits wissen, kam der Bundesrat zum Schluss, dass im Bereich des Eheungültigkeitsgrundes der Minderjährigkeit Handlungsbedarf besteht und dass der Schutz und die Unterstützung für die Betroffenen weiter verbessert werden sollen. Schliesslich sollen minderjährige Kinder unter 16 Jahren ihr Leben geniessen, z. B. Holunderblüten sammeln, statt verheiratet zu werden. Minderjährigenheiraten sollen deshalb in der Schweiz nicht anerkannt werden, wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin zum Zeitpunkt des Eheschlusses den Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung ist deshalb sehr wichtig, weil wir sogenannte Sommerferienheiraten nicht akzeptieren wollen.
Heute diskutieren wir über die einzige Differenz zum Ständerat, nämlich die Interessenabwägung bei Minderjährigenheiraten gemäss Artikel 105a Absatz 2 Ziffer 1 ZGB. Der Ständerat und der Bundesrat sind der Meinung, dass in gewissen Bereichen, wenn es eine internationale Schnittstellenproblematik gibt, die Beibehaltung der Interessenabwägung wichtig wäre. Es gibt Länder, in denen das Ehemündigkeitsalter niedriger ist als in der Schweiz, z. B. in Schottland, Italien, Österreich oder in den meisten US-amerikanischen Staaten. Es gibt also demokratische Staaten, in denen eine Ehe von Personen, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, akzeptiert wird. Wenn die Ehepartnerinnen und Ehepartner an der Ehe festhalten wollen, sollten sie nicht zwangsgeschieden werden. In diesen Fällen soll der Richter den Einzelfall betrachten und eine Abwägung treffen.
Da der Nationalrat die Interessenabwägung nicht wollte, hat der Ständerat nun in der letzten Version eine Präzisierung vorgenommen und das Wort "ausnahmsweise" hinzugefügt. Neu würde es also heissen: "Die Ehe bleibt jedoch gültig, wenn der betreffende Ehegatte [...] noch minderjährig ist und das Gericht ausnahmsweise zum Schluss kommt, dass die Weiterführung der Ehe seinen überwiegenden Interessen und seinem freien Willen entspricht."
Der Richter soll also abwägen, ob überwiegende Interessen der Minderjährigen vorhanden sind. Hier ist es auch wichtig, dass wir neu nicht nur eine Interessenabwägung im Gesetz haben, sondern dass nur ausnahmsweise festgehalten werden darf, dass die Ehe besteht. Mit dieser Konkretisierung ist der Ständerat auch dem Willen des Nationalrates entgegengekommen.
Nachdem der Bundesrat bestätigt hat, dass er bereit ist, die Situation in den nächsten Jahren anzuschauen und in ein paar Jahren eine Auswertung der Situation vorzulegen, um sicherzustellen, dass eben nicht von einer generellen Interessenabwägung ausgegangen werden kann, hat die Kommission diesen Beschluss des Ständerates unterstützt. Es ist wichtig, dass wir hier nochmals klar festhalten, dass dies nicht der Regelfall sein darf, sondern eben eine Ausnahmeregelung bleiben soll.
Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Ich bitte Sie namens der Kommission, dies ebenfalls zu tun.
Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Fraktionen verzichten auf eine Stellungnahme.
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Heute Morgen war das Geschäft im Ständerat. Der Ständerat ist Ihnen in seiner Position noch einmal entgegengekommen. Im Grundsatz hat er festgehalten, und er hat gesagt, dass an der Interessenabwägung gemäss Artikel 105a Absatz 2 Ziffer 1 ZGB festzuhalten ist. Er hat aber auch gesagt, dass diese Regelung ausdrücklich Ausnahmecharakter haben muss, und hat das im entsprechenden Artikel auch festgehalten. Damit sollte sich nun auch Ihr Rat dieser Lösung anschliessen können, wie das bereits Ihre Kommission getan hat.
Damit wird auch die letzte Differenz in diesem wichtigen Geschäft ausgeräumt. Wir können die Beratungen zu dieser wichtigen Vorlage mit ihren zahlreichen Verbesserungen zum Schutz gegen Minderjährigenheiraten jetzt zum Abschluss bringen. Ich danke Ihnen und Ihrer Kommission für die speditive Arbeit und letztlich für die Kompromissbereitschaft.
Es wurde in der Kommission der Wunsch geäussert, dass wir hier Bericht erstatten und aufzeigen, wie diese Regelung dann umgesetzt wird. Das macht der Bundesrat gerne. Es gehört ja zu seinen Aufgaben gemäss Bundesverfassung, dass er die Wirksamkeit der Bundesmassnahmen überprüft. Das werden wir gerne tun. Es wird allerdings eine gewisse Frist verstreichen müssen, bis wir diesen Bericht machen können. Denn es braucht saubere Daten, und es geht hier wirklich um einen Sachverhalt, der wahrscheinlich sehr selten eintreffen dürfte.
In diesem Sinne möchte ich mich bedanken und freue mich, dass wir hier zum Ende der Beratung dieses Geschäfts kommen.
Angenommen - Adopté
Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.