23.425
Creare trasparenza nelle attività di lobbismo dei Cantoni
Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Schläfli, Flach, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Tschopp, Widmer Céline)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Schläfli, Flach, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Tschopp, Widmer Céline)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Denken Sie an Lobbying, so gehen Ihnen wohl wie mir in erster Linie Krankenkassenmandate oder Lobbyistengespräche und Briefe von Wirtschafts- oder auch Umweltverbänden durch den Kopf. Sie werden wohl kaum an die Kantone denken, doch darum geht es hier in dieser parlamentarischen Initiative.
Diese politisch breit abgestützte parlamentarische Initiative will, dass in Zukunft auch offengelegt wird, welche Kantonslobbyistinnen und -lobbyisten im Bundeshaus ein- und ausgehen respektive über einen Dauerzutrittsausweis verfügen. Es geht hier nicht um eine Einschränkung, sondern lediglich um die Offenlegung, welcher Kanton eben mit welchen Personen in Bundesbern vertreten ist.
In vielen Gesprächen ist mir erst recht bewusst geworden, dass viele von uns gar nicht wissen, dass auch die Interessenvertreterinnen der Kantone über solche Zutrittsausweise, Badges für das Bundeshaus verfügen. Genau dies entschied aber die Verwaltungsdelegation 2011. Seither darf pro Kanton ein solcher Zutrittsbadge für das Bundeshaus beantragt werden. Die Liste der Kantonsvertreterinnen mit solchen Badges existiert zwar, sie ist aber nicht öffentlich, sie wird nur auf Anfrage herausgegeben. Das ist meines Erachtens unverständlich. Es spricht doch nichts dagegen, diese Liste, die existiert, analog zu den zwei Zutrittsausweisen, die wir Parlamentsmitglieder vergeben, auch offenzulegen.
Sie erinnern sich sicher: Beim Legislaturwechsel sind wir erneut aufgefordert worden, mitzuteilen, an wen wir unsere zwei Badges vergeben. Das ist richtig und wichtig. Dass diese Zugänge ins Bundeshaus begehrt sind, sprich von grossem Wert für die Lobbyistinnen und Lobbyisten, haben dabei wohl auch Sie bemerkt. Das Lobbyieren für die Interessen Dritter oder für Interessengruppen gehört zu unserem politischen System dazu. Lobbying braucht aber Transparenz, klare Regeln sowie einen chancengleichen Zugang.
Warum soll das nicht auch für die Kantone gelten? Meines Erachtens wäre dies nur konsequent, denn die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, haben das Recht, zu wissen, wer im Bundeshaus ein- und ausgeht und eben auch wer wie lobbyiert. Dass die Kantone aktiv lobbyieren, ist unbestritten und uns allen sicher auch schon öfters aufgefallen.
Ein Kantonslobbyist fasste in einem "NZZ"-Artikel die Gründe für das Lobbying einst wie folgt zusammen: "Bekommen wir mehr Geld, oder zahlen wir drauf? Erhält der Kanton Kompetenzen, oder muss er sie abgeben? Steigt der Aufwand, oder nimmt er ab?"
Ob es also um Tunnels, Finanzen, das Gesundheitssystem oder die Energieversorgung geht, Kantone und ihre Lobbyistinnen weibeln genau wie Umwelt- oder Wirtschaftsverbände sowie Krankenkassen für ihre Anliegen. Aber sie müssen nichts offenlegen - das ist nicht gerechtfertigt.
Die Amtsälteren im Saal erinnern sich vielleicht, dass wir hier vor gut vier Jahren eine grosse Lobbying-Vorlage, die parlamentarische Initiative Berberat 15.438, behandelten. Offengelegte Kantonsbadges waren damals auch bereits Bestandteil und komplett unbestritten, die Vorlage wurde am Ende aber abgelehnt. Auch die überwiegende Anzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortete damals die Erweiterung der Offenlegungspflichten auf sämtliche Interessenvertreterinnen, die eben mit einem solchen Dauerausweis im Bundeshaus ein- und ausgehen.
Aber nun zurück ins Jahr 2024: Ihre Staatspolitische Kommission hat im Januar dieses Jahres der vorliegenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission, notabene die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter, sprach sich allerdings dann mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus. In der Folge kippte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates leider ihren ursprünglichen Entscheid und folgte der ablehnenden Haltung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates.
Wir bitten Sie, der Kommission des Ständerates nicht nachzugeben und ihr nochmals die Chance zu geben, sich mit diesem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen. Es geht eben um die Grundsatzfrage: Wollen wir, dass die Stimmbürgerinnen wissen, wer über einen direkten Zugang ins Bundeshaus verfügt? Dazu gehören in unserem föderalen System auch die Kantone.
Vielen Dank, wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben.
Schläfli Nina · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo socialista
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Mir sind fast die Augen aus dem Kopf gefallen, als ich gelesen habe, dass die Kantone eigene Lobbyisten haben und diese dann auch noch praktisch uneingeschränkt Zugang zum Bundeshaus haben, ohne dass das öffentlich ist. Eigentlich wäre es doch gar keine grosse Sache. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone würden ihre Interessenbindungen angeben, und die entsprechende Liste würde dann veröffentlicht. Ich persönlich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und alle Personen - insbesondere alle ehemaligen Mitglieder der Räte, die nach wie vor uneingeschränkt Zugang zum Bundeshaus und zur Wandelhalle haben - und ihre Interessen erfassen und veröffentlichen. Aber das steht heute nicht einmal zur Debatte.
Die parlamentarische Initiative fordert nämlich lediglich, dass ein öffentliches Register der Interessenvertreterinnen und -vertreter der Kantone mit Zugangsberechtigung zum Bundeshaus erstellt wird und dass diese Personen ihre Nebentätigkeiten und Interessenbindungen angeben müssen - so, wie wir das tun müssen; so, wie die Personen das tun müssen, die durch uns eine Zugangsberechtigung erlangen. Warum sollen Dritte, die genauso Zugang zu diesem Gebäude haben, leichtere und vor allem nicht öffentliche Zugangsbedingungen haben? Das ist doch unlogisch und inkonsequent.
Davon betroffen wären rund zwei bis drei Dutzend Personen. Für einige Kantone hätte das überhaupt keine Auswirkung, weil sie ihre Zugangsberechtigung nicht nutzen. Eine zweite Gruppe von Personen hätte nichts zu befürchten, weil diese tatsächlich nur für Anliegen ihres Kantons im Einsatz sind. Dann gibt es noch ein paar wenige kritische Fälle, in denen Interessenvertreter von Kantonen ihren Zugang nutzen und für weitere Interessen weibeln. Das könnten sie nachher weiterhin tun, aber wir wüssten darüber Bescheid. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. So viel Transparenz sind wir uns, so viel Transparenz sind wir unserer Bevölkerung und unserer Demokratie schuldig.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich mache es hier kurz, nicht, weil das Anliegen der Initiantin nicht mehr verdienen würde, sondern weil die inhaltliche Auseinandersetzung darüber in beiden Kommissionen stattgefunden hat und jetzt noch einmal die inhaltlichen Argumente aufgezählt wurden.
Worum geht es im Kern? Die Kantonsregierungen, das wissen vielleicht nicht alle hier, haben Personen oder Organisationen, die im Rahmen des parlamentarischen Lobbyings ihre Interessen vertreten. Diese Interessenvertreter erhalten einen Zugangsbadge, wie ihn auch die Mitglieder des Parlamentes je zweimal vergeben können. Die Namen der Halter der Badges, die durch die Parlamentsmitglieder vergeben werden, sind öffentlich in einem Register einsehbar. Die Namen der Halter der Badges, die für die Kantonsregierungen die Interessen vertreten, sind es nicht.
Die parlamentarische Initiative Masshardt will auch diese Liste öffentlich machen. Die Initiantin erachtet es als wichtig, dass die Öffentlichkeit weiss, wer für die Kantonsregierungen lobbyiert. In der ersten Phase gab eine knappe Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission von 13 zu 12 Stimmen der Initiative Folge.
Der wichtigste Grund für diese knappe Mehrheit war, dass festgestellt wurde, dass es unterschiedliche Praxen gibt, an wen die Kantonsregierungen diese Badges vergeben: Die einen Kantonsregierungen geben ihren Badge einem Regierungsratsmitglied, die anderen geben sie einem Staatsschreiber oder einer Staatsschreiberin, und die dritten geben ihn einer Lobbyagentur. Die SPK-Mehrheit wollte damals, dass man zumindest einmal transparent einsehen können soll, welche Kantone welche Praxis verfolgen. Die Kommissionsmehrheit war damals der Meinung, dass es schon ein Unterschied sei, ob ein Mitglied einer Kantonsregierung diesen Badge hat und hier die Interessen vertritt oder ob eine PR-Agentur, die x Mandate hat, darunter auch das Mandat für den Kanton XY, diese Interessen hier vertritt. Diesen Unterschied wollte man mindestens einmal transparent machen.
Nach dem Folgegeben der Schwesterkommission beriet die SPK des Ständerates diese Initiative am 30. April dieses Jahres. Sie schloss sich der Minderheit der SPK des Nationalrates an und verneinte einen Handlungsbedarf in diese Richtung. Sie gab der parlamentarischen Initiative mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Diesen Entscheid wiederum nahm die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 27. und 28. Juni zur Kenntnis. Angesichts des ersten, knappen Entscheids in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates und der deutlichen Ablehnung im Ständerat beantragt sie Ihnen nun mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es angesichts des knappen Entscheids in der SPK-N und angesichts des deutlichen Entscheids in der SPK-S als unwahrscheinlich, dass die ständerätliche SPK auf ihren Entscheid zurückkommen wird. Deshalb beantragt Ihnen die SPK-N jetzt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Schläfli beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 75 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(1 Enthaltung)