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Subordinare a condizioni i finanziamenti esteri di luoghi di culto e istituti di formazione in Svizzera
Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
An ihrer Sitzung vom 13. und 14. Mai 2024 nahm Ihre Sicherheitspolitische Kommission Kenntnis vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.3451 der SiK-S, "Imame in der Schweiz". Dabei kam sie namentlich zum Schluss, dass die in Artikel 26a des Ausländer- und Integrationsgesetzes kodifizierten Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen nicht ausreichen, um zu verhindern, dass extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Menschenrechten zuwiderlaufendes Gedankengut in Gebetshäusern oder religiösen Bildungseinrichtungen in der Schweiz verbreitet wird. So ist beispielsweise die türkische Religionsbehörde Diyanet der verlängerte Arm der aggressiven Aussenpolitik des türkischen Präsidenten Erdogan und dessen nationalistischer und fundamentalistischer Ideologie. Diyanet schreibt den Imamen weltweit vor, die türkischen Angriffskriege auf die Nachbarländer Irak und Syrien oder jüngst den Hamas-Terrorismus zu rechtfertigen. Nicht besser steht es beispielsweise mit dem erzkonservativen, von Saudi-Arabien finanzierten Salafismus. Die Liste liesse sich beliebig verlängern.
Diese Indoktrination von Kindern und Jugendlichen gegen die Schweizer Rechtsordnung und gegen die Menschenrechte ist inakzeptabel und kann ihre Radikalisierung begünstigen. Ein Ansatzpunkt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, liegt dabei in der ausländischen Finanzierung solcher Bildungs- und Kultusinhalte.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Kommission einstimmig, das vorliegende Postulat einzureichen, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann. Die Bedingungen müssen unabhängig von der Religion oder der politischen Ideologie gestellt werden und auf die Frage fokussieren, ob mit den Geldflüssen die Verbreitung von extremistischem, gewaltverherrlichendem oder den Menschenrechten zuwiderlaufendem Gedankengut finanziert wird. Dabei ist festzuhalten, dass damit nicht in die verfassungsmässig garantierte Hoheit der Kantone über die Bildung und die Religion eingegriffen wird. Die allfällige Einführung von Regeln für Finanzintermediäre liegt gemäss Kompetenzordnung in der Zuständigkeit des Bundes.
Ich bitte Sie entsprechend im Namen Ihrer einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, das vorliegende Postulat anzunehmen.
de Quattro Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
La Commission de la politique de sécurité de votre conseil a pris connaissance du rapport du Conseil fédéral donnant suite au postulat 21.3451, "Imams en Suisse", déposé par son homologue du Conseil des Etats. Cependant, elle estime que les conditions d'admission pour les personnes assurant un encadrement ou un enseignement prévues par la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration ne sont pas suffisantes afin d'empêcher la diffusion de pensées extrémistes, qui font l'apologie de la violence ou qui sont contraires aux droits humains, et ce, dans les maisons de prière et les établissements d'enseignement religieux en Suisse.
Le rapport du Conseil fédéral donnant suite au postulat 21.3451 confirme qu'il est de notoriété publique, qu'"environ 34 imams envoyés en Suisse par la présidence turque des affaires religieuses 'Diyanet' sont employés et rémunérés par l'ambassade de Turquie en tant qu'agents de l'Etat, leurs conditions d'admission étant régies par les articles 18 à 26 et en particulier par l'article 26a LEI". Or, le Diyanet est le bras armé de la politique extérieure menée par le président turc, Recep Erdogan. Ainsi, elle prescrit - j'insiste sur "prescrit" - aux imams du monde entier de justifier les guerres d'agression turque contre les pays voisins, comme l'Irak ou la Syrie, ou, plus récemment encore, le terrorisme du Hamas. La situation n'est guère mieux, comme l'a rappelé mon collègue, en ce qui concerne le salafisme ultraconservateur financé par l'Arabie saoudite.
C'est donc bien le financement étranger des maisons de prière qui constitue un des principaux problèmes. Il est par conséquent nécessaire d'encadrer, de manière générale, le financement étranger des maisons de prière et des établissements d'enseignement dans notre pays. Par exemple, il s'agit de soumettre à des conditions l'enseignement religieux financé par des fonds étrangers, ainsi que l'enseignement de la langue et de la culture d'origine. C'est le meilleur moyen pour la Suisse d'empêcher que le Diyanet, les salafistes et autres extrémistes diffusent de la propagande incitant à la haine et propagent de la désinformation, d'autant plus que le contexte géopolitique actuel est plus tendu que jamais.
Dans ce contexte, la commission de votre conseil vous recommande de charger le Conseil fédéral d'établir un rapport dans lequel il présentera comment assortir de conditions le financement étranger de maisons de prière et d'établissements d'enseignement en Suisse. A l'unanimité, elle a approuvé le dépôt d'un postulat à ce sujet.
On nous répondra peut-être que toutes ces améliorations viendront avec le projet de la révision de la loi fédérale sur le renseignement, dans laquelle des possibilités supplémentaires pour faire la lumière sur les flux financiers sont prévues, nous dit-on. Toujours est-il que la Commission de la politique de sécurité du Conseil national constate que, depuis trop longtemps, nous attendons ce projet de révision. Nous souhaitons savoir quand nous pourrons enfin disposer de moyens afin de faire face à ces attaques et à ces menaces contre la Suisse et sa population.
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass Hassprediger in Schweizer Religionshäusern nichts zu suchen haben. Er lehnt das Postulat aber ab, weil er glaubt, dass dessen Ansatz nicht zielführend ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bisherige Ansatz, nämlich die Transparenzvorschriften zu verschärfen, besser ist und weiterverfolgt werden sollte. Seit dem 1. Januar 2023 - zwar noch nicht so lange, aber immerhin seit Anfang des letzten Jahres - gelten schärfere Transparenzvorschriften für bestimmte transnational tätige Vereine.
Der Bundesrat hat erst kürzlich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3451 der SiK-S, "Imame in der Schweiz", dargelegt, dass ein Verbot ausländischer Finanzierung speziell für Moschee-Vereine und für alle privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften, wie es jetzt gefordert wird, nicht zur Eindämmung von unerwünschtem Gedankengut führen würde. Der Kontrollaufwand wäre aber unverhältnismässig, und eine Umgehung wäre leicht. Ähnliche Probleme könnten sich auch bei den im Postulat vorgesehenen Einschränkungen stellen.
Im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes sind zusätzliche Möglichkeiten vorgesehen, damit der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Finanzflüsse aufklären kann. So soll der Nachrichtendienst neu unter gewissen Umständen Informationen von Finanzintermediären über die Finanzierung von sicherheitsrelevanten Personen oder Gruppierungen, dazu gehören auch religiöse Einrichtungen, anfordern können. Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes sieht zusätzlich vor, dass der NDB genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen wie beispielsweise das Eindringen in Computersysteme oder Computernetzwerke anordnen kann, wenn die Nichtaufklärung eine schwere Bedrohung der Schweiz zur Folge hätte. Zu denken ist an Fälle, in denen Erkenntnisse vorliegen, dass gewalttätig-extremistische Personen sich bewaffnen, ausbilden und sich immer stärker von der Aussenwelt abkapseln, während sie sich zunehmend, namentlich in sozialen Medien, mit bereits erfolgten gewaltextremistischen oder terroristischen Anschlägen befassen und sich dazu äussern.
In zwei weiteren Postulatsberichten hat der Bundesrat erst kürzlich ähnliche Fragen beantwortet. So hat der Bundesrat etwa dargelegt, inwiefern die Schweiz von ausländischen Beeinflussungsaktivitäten betroffen ist, und hat Massnahmen unterbreitet, wie der Bedrohung entgegenzuwirken ist. Hier ist der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3006 der SiK-N, "Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen", zu erwähnen. Der Bundesrat hat auch festgestellt, dass sich das Schweizer System der Zulassungsvoraussetzungen für religiöse Betreuungspersonen aus Drittstaaten wie auch die Regelung der Integrationsvereinbarungen grundsätzlich bewährt haben.
Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen, nämlich darauf, dass die Kantone und die Städte in diesem Bereich in den letzten Jahren enorm viel gemacht haben. Auch ich persönlich war dafür verantwortlich. Die Situation hat sich eindeutig verbessert. Wir haben in den Städten den Überblick darüber, was in diesen Moscheen läuft. Es ist enorm viel gegangen. Das dürfen Sie nicht aus den Augen verlieren, und Sie dürfen jetzt nicht auf Aktivismus umschalten.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen. Er wird in seinen Aktivitäten gegen solche Hassprediger weiterhin nicht nachlassen.
Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Erlauben Sie mir namens der Kommission noch eine Präzisierung im Nachgang zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates. Der Herr Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes Massnahmen zur besseren präventiven Überwachung von Finanzflüssen vorgesehen sind. Was das Postulat aber verlangt, ist, dass Finanzflüsse für Kultus- oder Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden können. Das ist nicht dasselbe. Es geht darum, dass man präventiv verhindert, dass solche Finanzflüsse überhaupt in die Schweiz gelangen können, und nicht darum, dass der Nachrichtendienst, wenn solche Finanzflüsse bereits fliessen, eine gewisse Überwachungstätigkeit vornehmen kann. In diesem Sinne geht das Postulat weiter, und der Bundesrat wird gebeten, dies einmal in einem Bericht darzulegen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu unterstützen.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 190 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)