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Abschaffung der humanitären Visa
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz 30 223 Asylgesuche gestellt. Dies bedeutet 5712 Gesuche mehr als im Vorjahr oder, anders gesagt, 23,3 Prozent mehr als im vom SEM als Rekordjahr bezeichneten Jahr 2022. Auch für 2024 rechnet das SEM mit einer sehr hohen Zahl, mit über 30 000 Asylgesuchen. Viele Migranten reisen zudem illegal in die Schweiz ein. Die meisten unter ihnen haben bereits in Österreich oder in einem anderen sicheren Drittstaat ein entsprechendes Asylgesuch gestellt, können aber aufgrund der Nichtumsetzung des Dublin-Abkommens nicht zurückgeführt oder nur in einem sehr langwierigen Prozess zurückgeschoben werden.
Der Bund erwartet von den Kantonen, dass sie mit der Unterbringung von bis zu 1000 Asylsuchenden pro Woche rechnen, und zwar bevor deren Asylgesuch abgeschlossen ist. Diese Forderung kommt einer Aufhebung der Asylgesetzrevision aus dem Jahr 2019 gleich, die mit der Einrichtung von Bundesasylzentren genau diese Entwicklung hätte verhindern sollen. Die Gemeinden und auch der Kanton St. Gallen als Grenzkanton leiden stark unter den hohen Asylzahlen. Neben der starken Belastung aus den Vorjahren sind, wie gesagt, die Prognosen für 2024 nicht besser. Das bringt die Infrastruktur an ihre Grenzen, aber auch die Gesellschaft an den Rand der Akzeptanz.
Die Kosten im Asylbereich explodieren. 2021 gaben wir noch rund 1,5 Milliarden Franken auf Bundesebene aus, 2023 sind wir bei 4 Milliarden Franken angelangt; das ist mehr als für die Landwirtschaft. Dies wird dem Schweizer Steuerzahler dann noch mit zunehmender Kriminalität verdankt. Fakt ist nämlich, dass immer mehr Straftäter Personen aus dem Asylbereich sind. Ihr Anteil unter den ausländischen Tätern stieg von 8 Prozent im Jahr 2022 auf 12 Prozent im Jahr 2023. Insbesondere Staatsangehörige nordafrikanischer Staaten fallen durch ihre hohe Kriminalitätsrate entsprechend auf. Ich frage mich schon: Ist es wirklich die neue Normalität, dass wir täglich Meldungen wie die folgenden haben? Am 21. August schnappte die Polizei in Oensingen zwei Marokkaner wegen Einbrüchen; am 22. August wurden in Herisau zwei algerische Autoeinbrecher festgenommen; am 23. August fand in Basel eine Schlägerei zwischen Asylmigranten statt; am 30. August brachen ebenfalls in Basel Tunesier und Algerier aus dem Gefängnis aus, und am 2. September kam in Lenzburg ein Syrer vor Gericht.
Während umliegende Länder klare Forderungen stellen - CDU-Chef Merz beispielsweise fordert einen Aufnahmestopp - und Deutschland wieder Grenzkontrollen einführt, bleibt die Schweiz untätig, obwohl eben die Kriminalität derartig steigt. Ich frage mich schon, Herr Bundesrat Jans: Was muss noch alles passieren, damit Sie endlich anfangen zu arbeiten, damit Sie endlich entsprechende Massnahmen ergreifen? Es reicht nicht, die Schweizer Gesellschaft einfach mit irgendwelchen politischen Floskeln zu besänftigen. Es kann nicht sein, dass man der Schweizer Gesellschaft dann rät, am Abend vorsichtiger zu sein und den Schmuck besser abzudecken. Die Schweizer Bevölkerung will sicher sein. Die Schweizer Bevölkerung hat genug von leeren politischen Floskeln. Wir müssen uns in diesem Land ganz sicher nicht den Kriminellen anpassen.
Zu meiner Motion: Beim früheren Botschaftsasylverfahren mussten jeweils noch Abklärungen gemacht werden, ob die Person wirklich und tatsächlich schutzbedürftig ist - dieses Botschaftsasyl gibt es ja heute nicht mehr. Beim humanitären Visum ist das eben nicht der Fall. Die grosse Anzahl der abgelehnten Anträge auf humanitäre Visa zeigt eben genau, dass sich herumgesprochen hat, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, in die Schweiz hereinzukommen und einen entsprechenden Aufenthalt zu erwirken. Das öffnet eben Tür und Tor für Missbräuche. Die Tatsache, dass die grosse Mehrheit der Personen, die einen Asylantrag stellen, keinen Flüchtlingsstatus bekommt, zeigt, dass die Umsetzung des eigentlichen Zwecks des Asylwesens - Personen, die an Leib und Leben verfolgt sind, Schutz zu gewähren - durch die Hintertür eben immer noch verhindert wird. Anders gesagt, ist das Asylwesen zu einem Instrument der Einwanderung geworden. Die Abschaffung des humanitären Visums trägt dazu bei, das Asylwesen zumindest etwas zu straffen, etwas transparenter zu gestalten und auch den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Es ist ein kleiner Schritt. Aber setzen Sie damit ein klares Zeichen. Personen, welche Schutz brauchen, können diesen auch weiterhin bekommen.
Ich bitte Sie hier, meiner Motion entsprechend zuzustimmen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Wie der Motionär richtig gesagt hat, wurde mit der Revision des Asylgesetzes von 2012 das sogenannte Botschaftsasyl abgeschafft, also die Möglichkeit, einen Asylantrag bei einer Schweizer Vertretung im Ausland zu stellen. In diesem Zusammenhang hielt der Bundesrat fest, dass auch in Zukunft gefährdete Personen den Schutz der Schweiz erhalten sollen und die Schweiz damit ihre humanitäre Tradition wahrt. Deshalb wurde das humanitäre Visum eingeführt.
Ein humanitäres Visum wird nur erteilt, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind. Im Einzelfall muss das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person in ihrem Heimat- oder Herkunftsland unmittelbar, ernsthaft und konkret bedroht sein. Die Person muss sich in einer besonderen Notlage befinden, die zwingend das Eingreifen der Behörden erfordert und die Erteilung eines Einreisevisums rechtfertigt. Es können weitere Kriterien mitberücksichtigt werden, wie etwa ein enger Bezug zur Schweiz, die Aussicht auf Integration in der Schweiz oder die Unmöglichkeit, in einem anderen Land um Schutz zu ersuchen.
Im Vergleich zur Gesamtzahl der Asylanträge reisen pro Jahr jeweils nur wenige Personen mit einem humanitären Visum in die Schweiz ein. Im letzten Jahr waren es 103 Personen, davon 77 Personen aus Afghanistan. Diese Menschen befanden sich in einer besonderen Notsituation bzw. waren direkt an Leib und Leben bedroht, und deshalb haben sie den Schutz der Schweiz erhalten. Im letzten Jahr wurden 1111 humanitäre Visa verweigert. Im Jahr 2022 wurden 142 humanitäre Visa ausgestellt und 3561 humanitäre Visa verweigert.
Sie sehen, diese Einreisen wirken sich nicht wesentlich auf die Unterbringungskapazitäten im Asylbereich aus. Das humanitäre Visum ist jedoch ein wichtiges Instrument der humanitären Tradition der Schweiz, das sich in der Praxis bewährt hat.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzulehnen.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, aufgrund des Erdbebens wurden diese humanitären Visa ja grosszügig verteilt. Ein solches Visum ist 90 Tage gültig. Können Sie sagen, wo sich die Menschen, die ein Visum für 90 Tage erhalten haben, jetzt befinden? Sind sie immer noch in der Schweiz? Oder wo sind diese Menschen jetzt?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Besten Dank, Frau Bircher, für diese Frage. Ich kann sie so spontan natürlich nicht beantworten, werde Ihnen aber gerne eine schriftliche Antwort zukommen lassen.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, sind Sie der Meinung, dass Leute, welche hierherkommen, weil sie, wie Sie selber gesagt haben, in ihrem eigenen Land an Leib und Leben bedroht sind, und sich dann hier straffällig verhalten, hierbleiben können sollen? Wenn ja, warum?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Nein, wir haben hier klare Gesetze. Leute, die sich straffällig verhalten, werden zurückgeschafft, so gut, wie wir das können.
Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, ein guter, enger Freund von mir ist vor siebzehn Jahren mit einem humanitären Visum in die Schweiz eingereist. Mittlerweile ist er eingebürgert und auch Grossrat-Stellvertreter in Chur. Er war an Leib und Leben bedroht, weil ihm und einem Journalistenkollegen von maoistischen Schergen in Nepal sozusagen mit dem Tod gedroht wurde. Finden Sie es richtig, dass solche Geschichten auch in Zukunft noch möglich sein sollen, dass solche Menschen hier Schutz finden können?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Besten Dank für diese Frage. Der Bundesrat lehnt diese Motion ab, damit so etwas auch in Zukunft möglich sein kann.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(1 Enthaltung)