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Kein systematisches Asyl für afghanische Frauen und Kinder. Nicht mehr auf offensichtlich missbräuchliche Asylanträge eintreten

65409 · Amtliches Bulletin

Del 12 set 2024

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/65409/de/kein-systematisches-asyl-fur-afghanische-frauen-und-kinder-nicht-mehr-auf-offensichtlich-missbrauchliche-asylantrage-eintreten

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Nessun asilo sistematico per le donne e i bambini afghani. Non entrare più nel merito di doman-de d'asilo manifestamente abusive (23.4020)

23.4020

Kein systematisches Asyl für afghanische Frauen und Kinder. Nicht mehr auf offensichtlich missbräuchliche Asylanträge eintreten

Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir wissen es alle: Die Taliban haben in Afghanistan wieder die Macht übernommen. Die Lage mit Blick auf die Frauenrechte ist katastrophal; die Frauen werden beispielsweise von der Bildung ausgeschlossen, dürfen nicht mehr alleine auf die Strasse und werden abgeschottet. Das Staatssekretariat für Migration hat daraufhin seine Praxis geändert. Neu sollen afghanische Frauen ein Recht auf Asyl haben, sprich, sie sollen als echte Flüchtlinge anerkannt werden. Das ist - so weit, so gut - die Theorie.

Doch ich sage Ihnen, wie die Praxis ist: Eine Ausreise aus Afghanistan ist heute nicht möglich. Die Grenzen sind geschlossen. Das hat der Bundesrat immer wieder bestätigt. Ja, von wo kommen dann diese vielen Afghaninnen, die in der Schweiz jetzt alle den Flüchtlingsstatus erhalten haben? Teilweise waren es mehrere hundert Afghaninnen pro Monat, die von der Schweiz aufgenommen wurden und die jetzt neu Flüchtlinge sind, weil sie als an Leib und Leben bedroht gelten. Ich kann es Ihnen sagen: Das sind alles Afghaninnen, die bereits seit Jahren in der Schweiz wohnen. Sie hatten aber die vorläufige Aufnahme; sie hatten nicht eine B-Bewilligung, sondern lediglich die vorläufige Aufnahme. Mit seiner Praxisänderung hat das SEM, der Bund, genau diese Frauen, die in Sicherheit leben, die nicht unterdrückt werden, die hier in der Schweiz ihre Frauenrechte haben, jetzt alle als echte Flüchtlinge anerkannt. Das ist doch eine Farce!

Entsprechend bitte ich Sie, diesen Vorstoss anzunehmen und diese Praxisänderung wieder rückgängig zu machen. Mit dieser Praxisänderung haben Sie keine einzige afghanische Frau vor den Taliban gerettet. Sie haben lediglich den Frauen in der Schweiz mit vorläufiger Aufnahme zur B-Bewilligung verholfen, nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine richtige Asylpolitik.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Die Motionärin fordert vom Bundesrat eine Gesetzesänderung, damit auf Asylgesuche nicht mehr eingetreten wird, wenn die Verfolgung nicht in dem Land stattgefunden hat, in dem die asylsuchende Person zuletzt wohnte. Zusätzlich wird gefordert, die Änderung der Asylpraxis für afghanische Frauen und Mädchen rückgängig zu machen.

Ich beginne mit der zweiten Forderung. Die Asylpraxis für Afghaninnen wurde im letzten Jahr durch das Staatssekretariat für Migration angepasst, weil sich die Situation der Frauen und Mädchen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert hatte. Müssten sie heute nach Afghanistan zurück, bestünde objektiv die begründete Gefahr, dass sie Opfer diskriminierender Gesetzgebung und einer religiös motivierten Verfolgung würden. Ein menschenwürdiges Leben ist für Frauen und Mädchen in Afghanistan nicht möglich. Deshalb gewährt das SEM geflüchteten Afghaninnen nach einer Einzelfallprüfung Schutz in der Schweiz.

In Bezug auf die erste Forderung der Motion - verlangt wird sinngemäss die Unterbindung der Sekundärmigration - kann ich Ihnen versichern, dass der Bundesrat dieses Anliegen vollumfänglich teilt. Asylgesuche von Afghaninnen stellen diesbezüglich keine Ausnahme dar. Auch bei diesen Gesuchen muss genau hingeschaut werden. Eine wirkungsvolle Bekämpfung der Sekundärmigration ist bereits gestützt auf das geltende Recht möglich. Sind afghanische Frauen und Mädchen nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen, weil sie in einem Drittstaat Schutz erhalten, wird auf ihr Asylgesuch in der Schweiz nicht eingetreten. Dies ist der Fall, wenn sie in einen Drittstaat zurückkehren können, in dem sie sich vorher aufgehalten haben, oder wenn gemäss Dublin-Abkommen ein anderer Staat für das Asyl- und Wegweisungsverfahren zuständig ist. Voraussetzung für einen Nichteintretensentscheid ist, dass der entsprechende Drittstaat der Rückübernahme zugestimmt hat und dass er ausreichenden Schutz vor Abschiebung bietet.

Von August 2023 bis Juli 2024 hat das SEM bei durchschnittlich 15,6 Prozent der Asylgesuche von Afghaninnen einen Nichteintretensentscheid erlassen, weil sie über einen Dublin-Staat oder einen sicheren Drittstaat in die Schweiz gereist sind. Diese Quote veranschaulicht, dass das SEM bei der Behandlung der Asylgesuche von afghanischen Frauen und Mädchen eine sorgfältige Einzelfallprüfung durchführt und dass es keinen Automatismus der Asylgewährung gibt.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 87 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(6 Enthaltungen)