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Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen

66229 · Amtliches Bulletin

Del 2 dic 2024

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/66229/de/fur-die-akzeptanz-des-schutzstatus-s-braucht-es-anpassungen

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Per essere accettato, lo statuto di protezione S deve essere adeguato (24.3022)

24.3022

Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Schläfli, Glättli, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Tschopp, Widmer Céline)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Schläfli, Glättli, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Tschopp, Widmer Céline)

Rejeter la motion

Präsident (Nussbaumer Eric, S, BL): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vi presento volentieri il rapporto della maggioranza sulla mozione Würth, che invita il Consiglio federale ad adeguare alcune disposizioni dello statuto di protezione S. La commissione, con 15 voti favorevoli, 8 contrari, e 1 astensione, raccomanda l'approvazione della mozione.

Questa mozione nasce dalla constatazione di importanti lacune nell'attuale gestione dello statuto di protezione S. In particolare si osservano situazioni di abuso che vanno contrastate con urgenza. Parliamo ad esempio del cosiddetto turismo dello statuto S, ovvero di persone che hanno beneficiato di aiuti al ritorno in patria e che tornano in Svizzera per chiedere nuovamente la protezione. Questo comportamento non è solo inaccettabile, ma genera oneri finanziari significativi per il nostro Paese.

La mozione propone misure concrete, tra cui la revoca dello statuto S in caso di assenza prolungata dalla Svizzera, per esempio 14 giorni, l'impossibilità di riottenere lo statuto dopo aver beneficiato dell'aiuto al ritorno, una verifica più stringente sulla autenticità dei documenti presentati per ottenere la protezione. Occorre inoltre garantire che lo statuto di protezione sia concesso soltanto una volta all'interno dello spazio Dublino.

Il Consiglio federale ha espresso contrarietà alla mozione, ritenendo che il quadro legislativo vigente sia già sufficiente per contrastare gli abusi. Tuttavia, la commissione ritiene che le disposizioni attuali siano applicate in modo inefficace e che gli strumenti disponibili non siano sufficientemente dissuasivi. La maggioranza della commissione riconosce inoltre l'importanza di garantire che lo statuto di protezione S rimanga uno strumento per gestire situazioni eccezionali, come la crisi in Ucraina, senza che ciò comprometta la sostenibilità del nostro sistema di asilo. La mozione non mira dunque a penalizzare i rifugiati, ma promuove un sistema equo e trasparente, riducendo al minimo i rischi di abuso.

Vorrei inoltre sottolineare che misure come quelle proposte sono essenziali, non solo per il contenimento dei costi, ma anche per favorire un'integrazione efficace dei rifugiati che hanno deciso di stabilirsi nel nostro Paese.

Limitare partenze e ritorni ripetuti è cruciale per garantire un'integrazione coerente nel mercato del lavoro, e anche nel sistema scolastico.

Vi invito dunque a sostenere la proposta della maggioranza e ad approvare la mozione. È una questione di giustizia, di efficienza e di responsabilità nei confronti della nostra popolazione e delle persone bisognose di protezione. La Commissione delle istituzioni politiche si è impegnata a fondo per analizzare questa proposta, e siamo convinti che le misure richieste siano necessarie per migliorare la gestione dello statuto di protezione S e per rafforzare la fiducia nel nostro sistema di asilo.

Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich darf Ihnen als Berichterstatter über die Beratung der SPK zur vorliegenden Motion Würth berichten. Die Kommission hat die Motion an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2024 behandelt. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, der Motion zuzustimmen.

Was will die Motion? Sie möchte im Gegensatz zu anderen hängigen Vorstössen nicht an der Grundlage zur Gewährung des Schutzstatus S rütteln. Dem Motionär geht es ganz offensichtlich um die Bekämpfung gewisser Fehlentwicklungen, dies mit dem Ziel, die generelle Akzeptanz des Schutzstatus S in der Bevölkerung nicht zu verlieren. Der Motionär möchte, dass der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wiedererlangt werden kann, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer - der Motionär spricht exemplarisch von einer Dauer von 14 Tagen - aus der Schweiz ausreist, wenn eine Person Rückkehrhilfe oder andere rückkehrorientierte Hilfe bezogen hat oder wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt worden ist. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur einmal erteilt wird.

Der Ständerat hat der Motion am 12. Juni 2024 mit 29 zu 11 Stimmen zugestimmt. Unser Rat hat am 24. September 2024 einer gleichlautenden Motion Paganini mit 131 zu 62 Stimmen ebenfalls zugestimmt.

Für die Mehrheit der SPK ist der Inhalt der Motion nach wie vor aktuell. Die Rückmeldungen aus Kantonen und Gemeinden sprechen eine klare Sprache: Auch wegen missbräuchlichen Verhaltens weniger Schutzsuchender geraten die Vollzugsorgane an ihre Grenzen. So gibt es etwa Rückmeldungen, wonach Schutzsuchende, die in einer zugewiesenen Wohnung lebten, quasi über Nacht in die Ukraine zurückreisten und in der Wohnung Chaos und Verwüstung hinterliessen. Genauso plötzlich kam die Familie wieder zurück in die Schweiz und wurde der gleichen Gemeinde zugewiesen, woraufhin die nächste Wohnung ruiniert wurde. Man kann vor solchen Sachverhalten schon die Augen verschliessen, aber damit tut man der Sache keinen Gefallen.

Etwas besser sieht es mittlerweile offenbar bei der Aufdeckung missbräuchlich erlangter Ausweispapiere aus. Es darf nicht sein, dass Menschen, die weder Ukrainisch sprechen noch je in der Ukraine gelebt haben, sich in der Ukraine echte Ausweispapiere beschaffen, um dann als Schutzsuchende vom Schutzstatus S profitieren zu können. Es ist gut, dass hier im Verlauf des Jahres begonnen wurde, genauer hinzuschauen. Für das Parlament bietet die vorliegende Motion die Möglichkeit, hier unmissverständlich klarzumachen, wo die Grenzen liegen und was nicht akzeptiert werden kann. Damit das nochmals erwähnt ist: Das Thema der Motion ist der Erhalt der Akzeptanz des Schutzstatus S in der Bevölkerung. Die Kommission unterstützt die Motion deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Minderheit, die ihre Argumente heute separat darlegen kann - Kollegin Schläfli wird das dann machen -, erachtet die Motion, wie übrigens auch der Bundesrat, als unnötig, weil dem Anliegen bereits mit den bestehenden Regeln Nachachtung verschafft werden könne.

Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie aber, der Motion heute zuzustimmen.

Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen, in erster Linie deshalb, weil die bestehenden Regelungen zur Erfüllung des Anliegens des Motionärs bereits ausreichen. Ich möchte Ihnen das kurz anhand der einzelnen Forderungen erläutern.

1. Zum mehrmaligen Bezug von Rückkehrhilfe: Das ist bereits heute ausgeschlossen. Haben Ukrainerinnen und Ukrainer Rückkehrhilfe bezogen und sind in die Ukraine zurückgekehrt, muss es ihnen trotzdem möglich bleiben, bei einer veränderten Sicherheitslage an ihrem Heimatort erneut zu fliehen und einen Schutzstatus zu erlangen. Eine erneute Einreichung ist in diesem Falle also sicher kein Missbrauch. Der Krieg ändert sich laufend. Es ist daher leider immer wieder möglich, dass sich Menschen, die sich gestern noch an einem Wohnort in der Ukraine sicher gefühlt haben, morgen zur Flucht gezwungen sehen. Wenn wir diese Menschen nicht wieder in den Status S zurücknehmen, bleibt ihnen immer noch die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen. Das kann aber nicht die Intention sein, weil es bei der Einführung des Schutzstatus ja gerade auch darum ging, das Asylsystem zu entlasten.

2. Zur missbräuchlichen Erlangung des Schutzstatus: Werden zum Beispiel gefälschte Dokumente eingereicht - das haben die Berichterstatter ausführlich dargelegt -, kann das schon heute zu einem Widerruf führen. Die zuständigen Behörden und allen voran das SEM sind sehr sorgfältig in der Prüfung der einzelnen Gesuche. Vielleicht sind sie dabei in den letzten Monaten auch etwas überbordet. Die inzwischen deutlich längere Wartezeit rund um die Status-S-Erteilung zeigt unter anderem genau das.

3. Zu den Heimatreisen: Wer sich 15 Tage und länger oder wiederholt im Heimat- oder Herkunftsstaat aufhält oder seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt hat, kann seinen Schutzstatus verlieren. Heimatreisen müssen dennoch möglich bleiben, und es gibt dafür eine ganze Reihe guter Gründe. Gründe sind zum Beispiel: zuhause nach dem Rechten schauen, die Liegenschaft instand halten, Unterstützung von Hilfsprojekten an der Grenze oder für von innerhalb der Ukraine Vertriebene. Nur weil sie sich trauen, sich ein paar Tage in einem Kriegsgebiet aufzuhalten, heisst das noch lange nicht, dass dauerhaft ein würdiges und sicheres Leben für die ganze Familie vor Ort möglich wäre.

Der Schutzstatus S ist sicherlich kein perfektes Konstrukt, aber wenn wir etwas daran ändern und die Akzeptanz aller Beteiligten verbessern möchten, dann gäbe es zum Beispiel im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Integration, ja überhaupt im Zugang zu Integrationsprogrammen, bei einer besseren Koordination der verschiedenen politischen Ebenen oder bei der Ungleichbehandlung von Status S, Status F und anerkannten Geflüchteten eine ganze Reihe grosser Herausforderungen, die wir anpacken könnten und die auch tatsächlich etwas bewirken könnten.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen wird. Es gibt nachvollziehbare Gründe, dass jemand auf den Schutzstatus verzichtet und diesen später erneut beantragt, zum Beispiel wenn eine Person nach der Rückkehr in die Ukraine feststellt, dass sich die Sicherheitslage aufgrund der anhaltenden russischen Angriffe wieder verschlechtert hat. Dies stellt kein missbräuchliches Verhalten dar. In solchen Fällen muss es möglich sein, den Schutzstatus erneut zu beantragen. Die Rückkehrhilfe wird aber selbstverständlich nur einmal ausbezahlt.

Personen, die bereits einen Schutztitel oder ein Aufenthaltsrecht in einem EU- oder EFTA-Staat haben, erhalten in der Schweiz keinen Schutzstatus. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das dies so praktiziert. Kommt jemand mit einem Schutztitel aus der EU oder aus einem EFTA-Staat, gewährt die Schweiz dieser Person keinen Schutz.

Der Missbrauch wird ebenfalls konsequent bekämpft. Die vertieften Abklärungen des SEM zur Missbrauchsbekämpfung spiegeln sich in der Schutzgewährungsquote wider. Auch auf Ihren Wunsch hin haben wir beschlossen, die Schutzgesuche genauer zu prüfen. Im Vergleich zum Vorjahr sank dadurch die Anerkennungsquote per 31. Oktober 2024 von 95 Prozent auf rund 89 Prozent. Missbrauch kann schon heute zum Entzug des Schutzstatus führen, was auch vorkommt.

Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat diese Motion ab. Er glaubt, dass die Anliegen bereits heute erfüllt sind, und bittet Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Nussbaumer Eric, S, BL): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Schläfli und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 120 Stimmen

Dagegen ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)