24.4257, 22.3477, 22.3478
Zielgerichtete Regulierung des Wolfs mit weniger Bürokratie / Weniger Bürokratie und wirksamere Massnahmen zum Schutz vor Wolfsschäden in der Schweiz / Gesetzliche Grundlagen dafür schaffen, dass die Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
24.4257
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Stocker)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Stocker)
Rejeter la motion
22.3477
Antrag der Mehrheit
Annahme der Ziffern 2 und 3 der Motion
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Stocker)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter les chiffres 2 et 3 de la motion
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Stocker)
Rejeter la motion
22.3478
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben zwei Berichte der Kommission zu den Motionen 22.3477 und 22.3478 erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der drei Motionen.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wenn Sie erlauben, rede ich gleich zu allen drei Motionen, weil diese zusammenhängen. Wir haben auch in der Kommission eine gemeinsame Beratung der Motionen vorgenommen.
Die beiden Motionen Regazzi sind vom Nationalrat angenommen worden. Mit der Motion Regazzi 22.3478 werden wolfsfreie Zonen gefordert, die von den Kantonen festgelegt werden können, sowie Anpassungen auf Verordnungsebene, um Abschussgesuche rascher bewilligen zu können. Dann gibt es die zweite Motion Regazzi, nämlich die Motion 22.3477. Dort ist zu beachten, dass Ziffer 1 im Nationalrat zurückgezogen wurde. Es stehen also nur noch die Ziffern 2 und 3 zur Debatte. Beide Ziffern wurden vom Nationalrat angenommen.
Die Motion 22.3477 fordert eine weitergehende Unterstützung für die Tierhalterinnen und Tierhalter. In Bezug auf die Anliegen der Motion 22.3477 gilt es zu erwähnen, dass darauf teilweise bereits eingegangen wurde. In Bezug auf das Anliegen, die Verfahren der genetischen Analyse zu beschleunigen, wurden die Kapazitäten erhöht. Ein genetischer Nachweis ist jedoch nicht mehr nötig, um eine Regulierung anzustossen. Die dritte Forderung der Motion betrifft den Herdenschutz. Dort soll aufgestockt werden. Das haben wir über den Gesetzes- wie auch den Budgetweg bereits eingeleitet. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ihnen die Kommission, diese Motion anzunehmen.
Hingegen beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung der Motion 22.3478, bei der es eben um die sogenannten wolfsfreien Zonen geht. Sie wissen, dass Wölfe extrem bewegungsintensiv sind. Sie legen enorme Distanzen zurück, und aufgrund dieser grossen Streifgebiete ist dieser Ansatz der wolfsfreien Zone nur sehr schwer umsetzbar. Mit anderen Worten: Der Wolf hält sich letztlich nicht an behördlich festgelegte Zonengrenzen, und auch seine Bejagung ist bekanntlich sehr anspruchsvoll.
Mit dem vom Parlament im Dezember 2022 verabschiedeten revidierten Jagdgesetz ist es möglich, dass Wolfsrudel proaktiv reguliert werden können, wenn sie Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Hier knüpft die Motion 24.4257 der Kommission an. Das Jagdgesetz hat zwar Verbesserungen gebracht; das ist unbestritten. Aber die definierten Rahmenbedingungen bedeuten in der Praxis nach wie vor einen massiven bürokratischen Aufwand. Es wurde mir konkret zugetragen, dass der Kanton Wallis im November, Dezember letzten Jahres für die erste proaktive Regulation einiger Rudel 495 Seiten Papier an das BAFU schicken musste, um die Zustimmung zu erhalten. Das Ganze ist dann noch mit der Gefahr verbunden, dass solche Projekte doch wieder vor den Gerichten landen. Das kann es nach Auffassung der Kommission nicht sein. Wir haben zwar Verbesserungen erzielt, aber wir verharren immer noch in einer Wolfsbürokratie mit grossem Mikromanagement.
Parallel läuft auf internationaler Ebene eine Diskussion - Sie haben vielleicht Kenntnis davon genommen -, dass die Vertragsstaaten der Berner Konvention, bei der die Schweiz auch Mitglied ist, aktuell bzw. gerade heute, wenn ich richtig informiert bin, die Rückstufung des Wolfes von Anhang 2, "streng geheim", (Heiterkeit) nein: "streng geschützt", auf Anhang 3, "geschützt", diskutieren.
Kollege Rieder hat mir da einen Wolfszettel zustecken wollen; ich weiss nicht, ob es darum geht - voilà, er hat mir soeben gesagt, dass die Vertragsstaaten der Berner Konvention offensichtlich diese Rückstufung beschlossen haben. Besten Dank dem "Sekretär" zu meiner linken Seite. (Heiterkeit) Herr Rieder hat da offenbar direkte Kanäle in diese Konferenz. Ich danke Ihnen sehr herzlich, Herr Kollege Rieder. So aktuell hat Ihnen wohl kaum ein Berichterstatter je rapportiert.
Ich kann es abkürzen: Diese Rückstufung wurde jetzt offensichtlich beschlossen, und das bedeutet nach Auskunft der Verwaltung konkret, dass diese Änderungen der Berner Konvention im März 2025 in Kraft treten werden. Das verlangte Quorum von mindestens 34 von 51 Vertragsstaaten wurde erreicht; wenn ich es richtig gesehen habe, haben 38 Staaten zugestimmt.
Das schafft nun auch auf der internationalen Ebene rechtlich eine neue Ausgangslage, die es uns erlaubt, Änderungen im nationalen Recht umzusetzen. Es bietet sich die Chance, dass wir eine regional differenzierte Bestandesregulierung aufgleisen, die mit sehr viel weniger Aufwand, Bürokratie und Mikromanagement verbunden sein soll. Das ist die Zielrichtung der Kommissionsmotion.
Ein Paradigmenwechsel ist angezeigt, denn der Wolf ist mittlerweile im schweizerischen Alpenraum dermassen präsent, dermassen ansässig, dass er, unter Berücksichtigung der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen, im Rahmen von festgelegten Abschussquoten, wie andere Wildtiere auch, ganz normal gejagt werden soll. Die Schnittstelle zur eben erst beschlossenen Jagdgesetzrevision wurde in der Kommission sehr kontrovers diskutiert; auch die ablehnende Haltung des Bundesrates zur Kommissionsmotion beruht unter anderem darauf. Es ist selbstverständlich, dass die Wirkung der beschlossenen Jagdgesetzrevision auf den Wolfsbestand evaluiert werden muss. Aber Sie wissen auch, wie die Prozesse laufen: Bis eine Motion, wie sie Ihnen vorliegt, in Rechtskraft erwächst und sie in konkretes Gesetzesrecht überführt werden kann, dauert es immer eine gewisse Zeit.
Wir wollen dem Bundesrat aber auch die Chance geben - so ist die Motion formuliert -, nicht nur auf Gesetzesstufe zu regulieren, sondern möglichst auch auf Verordnungsstufe tätig zu sein. Wir appellieren an den Bundesrat, diesbezüglich möglichst den ganzen Spielraum auszuschöpfen. Kurzum, wir sind der Meinung, man könne durchaus parallel vorgehen und die beschlossene Jagdgesetzrevision evaluieren, gleichzeitig aber auch weitere Massnahmen aufgleisen, dies, weil - und das ist der Kern der Überlegung - die Situation dringlich ist. Ein Zuwarten ist nicht zu verantworten.
Ich war Jagddirektor, als in der Schweiz vor zwölf Jahren das erste Wolfsrudel auftrat, und zwar am Calanda. An dieser Stelle muss ich erwähnen, dass der Calanda ein Grenzberg zwischen Graubünden und St. Gallen ist. Wegen des Calanda-Biers meinen natürlich immer alle, dieser Berg stünde ausschliesslich auf Bündner Boden. Das ist aber nicht der Fall, es handelt sich um einen Grenzberg. Vor zwölf Jahren machten wir mit dem Kanton Graubünden das erste Wolfskonzept. Die Entwicklung in den letzten zwölf Jahren war dynamisch, der Wolfsbestand nahm exponentiell zu. Wenn wir nicht kräftig Gegensteuer geben, wird diese Entwicklung in den nächsten zwölf Jahren weitergehen. Die Angelegenheit droht aus dem Ruder zu laufen.
Die Vertragsstaaten der Berner Konvention haben nun endlich eingesehen und mit ihrem Beschluss gezeigt - damit komme ich wieder zur Aktualität -, dass Korrekturen dringlich sind. Darauf wollen wir nun aufbauen und im innerstaatlichen Recht rasch die Grundlagen schaffen, damit eine normale und einfache Bestandesregulierung, wie bei anderen Wildtieren auch, eingeführt wird.
Die Kommissionsmotion 24.4257 erwähnt auch das Thema der wolfsfreien Zonen im Sinne eines Prüfungsauftrags. Ich habe vorhin erwähnt, dass das sehr anspruchsvoll ist, aber immerhin haben wir das als Prüfungsthema integriert. Dies soll mit Einbezug der Kantone, der Fachleute usw. geprüft werden. Vielleicht gibt es ja doch noch gewisse Chancen, etwas im Sinne dieser Idee zu machen; wie erwähnt ist das aber nicht ganz einfach.
Ich komme zum Schluss und zum Abstimmungsergebnis. Bei der Motion Regazzi 22.3478 beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung. Bei der Motion Regazzi 22.3477 beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Annahme der Ziffern 2 und 3. Bei der Kommissionsmotion 24.4257 beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Annahme.
Ich glaube, die Kommissionsmotion ist inhaltlich wie zeitlich goldrichtig. Wir haben vorhin von den aktuellsten Beschlüssen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention von heute Morgen Kenntnis genommen. Herr Bundesrat Rösti, ich hoffe, dass Sie diesen Ball aufnehmen und die ablehnende Haltung des Bundesrates aufgrund dieser neuesten Aktualitäten, die Sie wahrscheinlich von Ihren Leuten zur Kenntnis erhalten haben, vielleicht ein bisschen revidieren können.
Besten Dank für die Annahme der Motionen 22.3477 und 24.4257 und für die Ablehnung der Motion 22.3478.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
L'ordonnance révisée sur la chasse entrée en vigueur fin 2023 ainsi que la nouvelle ordonnance révisée qui, elle, entrera en vigueur le 1er février 2025 ont considérablement étendu les possibilités d'abattre, ou, pour reprendre la pudique nomenclature de la branche, de "prélever" le loup. Pour mémoire, les nouvelles dispositions fixent à 12 le nombre minimal de meutes à maintenir sur le territoire suisse. Autrement dit, sur les quelque 35 meutes présentes actuellement sur le territoire suisse, il est déjà possible d'en éradiquer entièrement une bonne vingtaine, sans autres complications administratives. En un mot comme en cent, avec les dispositions actuelles, si vous vous promenez dans les bois, il y a de fortes chances qu'à l'avenir le loup n'y soit pas.
Dans ce contexte, prétendre que les mesures de régulation devraient encore être durcies, c'est quand même faire preuve d'une certaine mauvaise foi. Nous savons, d'une part, que malgré l'augmentation du nombre de spécimens - et d'ailleurs également du nombre d'ovins en estivage - les attaques de troupeaux et les morts causées par le loup ont diminué ces dernières années, ce qui peut être mis en rapport avec les mesures de protection des troupeaux qui ont été adoptées. Cela montre qu'elles sont efficaces et que la Confédération les soutient. Ceci sera d'ailleurs discuté dans le cadre de l'objet de la deuxième motion qui vous est soumise. Cette protection des troupeaux est donc efficace, indépendamment des tirs de régulation préventifs, proactifs, qui sont une nouveauté dans la loi sur la chasse.
Pour évaluer l'effet des dispositions adoptées, nous devons attendre que les expériences aient été réalisées. Ce serait absolument prématuré dans ce contexte, alors que la dernière révision de l'ordonnance n'est pas encore entrée en vigueur, d'en tirer des conclusions hâtives et de prétendre que la protection prévue désormais par le Conseil fédéral et le Parlement est insuffisante.
Je défendrai mes deux propositions de minorité en même temps, suivant la direction donnée par le rapporteur. Pour la motion 24.4257 de la commission, examinons un peu en détail ce qu'elle vise. D'une part, elle charge le Conseil fédéral de soutenir activement les décisions visant à rétrograder le loup dans la Convention de Berne. Or, nous avons appris en "breaking news" que le comité permanent de la Convention a accepté, ce matin même, au moment où nous parlons, cette rétrogradation. La décision du comité permanent est que le loup ne sera plus une espèce "strictement protégée", au sens de l'annexe 2 de la Convention de Berne relative à la conservation de la vie sauvage et du milieu naturel de l'Europe, mais une espèce "protégée", au sens de l'annexe 3. Nous pouvons donc considérer désormais que ce premier objectif de la motion est complètement réalisé. D'autre part, le deuxième objectif de cette motion de commission est d'examiner ces zones "zéro loup" qui font l'objet de la motion 22.3478, "Créer les bases légales qui permettront aux cantons de constituer des zones 'zéro loup'". Je ne répèterai pas ce qu'a dit le rapporteur: la commission vous invite à refuser cette motion, car l'instauration de telles zones échappe à toute la nomenclature des zones protégées en vertu du droit de l'aménagement du territoire fédéral ou cantonal.
Soyons clairs, c'est impossible de définir des zones "zéro loup", d'interdire à un loup d'entrer dans tel ou tel territoire. Nous savons également que les loups ont des territoires très étendus.
Dans les faits, comme la commission l'a admis, sachant qu'elle vous invite à rejeter la motion 22.3478, "Créer les bases légales qui permettront aux cantons de constituer des zones 'zéro loup'", ce n'est pas possible à réaliser. La motion de commission 24.4257, "Régulation ciblée des populations de loups avec moins de bureaucratie", consiste à évincer élégamment la motion 22.3478 en reprenant l'objectif d'une zone "zéro loup", avec la recommandation, pour le Conseil fédéral, d'examiner la possibilité de les introduire, tout en sachant pertinemment que ce n'est pas possible.
On constate donc que cette première motion de la commission n'a pas tellement d'objet, qu'elle est relativement vide de sens. Selon l'usage que nous avons à la chambre dite de réflexion, où nous sommes attachés au bon ordre des processus législatifs, où nous nous targuons de prendre les voies les plus efficaces pour atteindre les objectifs en évitant - et c'est tant mieux - le foisonnement d'interventions qui suscitent l'attention médiatique, mais dont nous savons qu'elles ne sont que de la poudre aux yeux, je vous invite à rejeter cette motion de commission.
La motion 22.3477, "Dégâts causés par le loup en Suisse. Moins de bureaucratie et plus d'efficacité", comporte trois revendications. Le Conseil national, admettant que les révisions de la loi sur la chasse (LChP) et de l'ordonnance sur la chasse (OChP) permettaient d'atteindre cet objectif, n'a pas repris la première et y a renoncé. Reste à examiner la revendication numéro 2, dont le but est d'accélérer les analyses génétiques, et la revendication numéro 3 visant à développer et à simplifier les modalités de soutien et les aides financières allouées au titre des mesures de protection des troupeaux. Dans son avis, le Conseil fédéral a confirmé que les capacités d'analyses génétiques ont été augmentées et que les temps d'analyse ont été améliorés. Surtout, en vertu de la nouvelle ordonnance, il n'est plus nécessaire désormais de produire des analyses génétiques pour autoriser l'abattage d'un loup. La revendication numéro 2 de la motion 22.3477 peut donc être considérée comme réalisée.
Pour ce qui est des aides financières et du soutien à la protection des troupeaux, le Conseil fédéral a aussi agi et débloqué suffisamment de crédits, à tel point que, ces dernières années, certains de ces crédits n'ont pas été entièrement épuisés. En 2023 et 2024, ce sont 7 à 10 millions de francs qui ont été versés au titre des mesures de protection des troupeaux. A partir de 2025, 7 millions de francs également seront dédiés à ces mesures. Dans un contexte de restrictions budgétaires, nous pouvons admettre que les moyens qui sont actuellement débloqués sont suffisants. Preuve en est qu'ils suffisent à couvrir les besoins et les demandes des cantons en la matière. Par conséquent, l'objectif de cette motion est également rempli.
Je plaide aussi pour laisser le temps aux cantons de mettre en oeuvre les dispositions révisées des ordonnances, de corriger aussi les "Kinderkrankheiten" des nouvelles dispositions.
On a vu que la régulation proactive du loup n'allait pas sans mal. En Valais, ce sont quand même 40 pour cent des loups abattus qui n'étaient pas des loups à abattre, donc 11 spécimens sur 27 n'auraient pas dû être abattus mais l'ont été. Aux Grisons, ce sont trois lynx qui ont été abattus en lieu et place d'un loup.
Je vous invite vraiment à avoir l'intelligence de ne pas nourrir ce débat qui est très émotionnel et qui n'est plus très factuel, et d'admettre, comme on a l'habitude de le faire, que les revendications et les objectifs de toutes ces motions sont remplis pour l'instant. Je vous invite aussi à entendre les voix des milieux directement concernés, qui demandent un peu d'apaisement dans ce domaine; le but est de pouvoir, comme cela a déjà été dit, mettre en oeuvre les nouvelles mesures de manière apaisée et cohérente.
Enfin, faisons confiance aussi au Conseil fédéral et ayons confiance dans la volonté du chef de département qui, je crois, a suffisamment démontré son intention d'agir de façon musclée dans la régulation du loup. Si vraiment la situation devait encore s'aggraver, le Conseil fédéral, de lui-même, prendrait les mesures qui s'imposent.
Je vous invite ainsi à avoir la correction et le courage politique de rejeter ces motions. Je vous invite donc à suivre la voie de la raison, qui est celle du Conseil fédéral et de la minorité de la commission.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin sehr froh darüber, dass die wolfsfreien Sessionen endlich vorbei sind. So können wir uns hier drin wieder um wichtige Themen wie den Wolf kümmern.
Seit 2015 bin ich im Ständerat eigentlich schon alles gewesen: Initiant, Motionär, "Sekretär", Kommissionspräsident. Gerade deswegen ist es mir ein Anliegen, unseren Berichterstatter auf die neueste Information aus dem Sekretariat der UREK-S hinzuweisen. Diese lautet: Auf Antrag der EU-Kommission hat heute eine Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten der Berner Konvention den Schutzstatus des Wolfes zurückgestuft. So weit, so gut.
Lieber nehme ich nun aber eine andere Aussage in den Mund, jene unseres Präsidenten, der gestern gesagt hat, dass die Welt schlecht sei, um im nächsten Atemzug nachzuschieben, dass die Welt gut sei. Es ist tatsächlich so: Die Welt ist schlecht und gut zugleich. In der Schweiz ist sie schlecht, in Norwegen ist sie gut. Ich sage das heute zum zweiten Mal, wobei ich es Ihnen anhand nüchterner Fakten verdeutliche. Anstatt irgendwelches Jägerlatein zu hören, bekommen Sie das heute einmal klipp und klar gesagt, und zwar direkt aus der Wildhut, aus den Jagdbehörden.
Wie ist die Welt in der Schweiz bzw. im Wallis? Im Grunde wollten wir eine rasche, unbürokratische und proaktive Regulierung des Wolfsbestandes erreichen. Für die vom Kanton Wallis im Jahr 2024 beantragte Regulierung von vier Wolfsrudeln - das sind rund 25 Wölfe - mussten 72 Dossiers mit über 400 Dokumentationen eingereicht werden; für die Regulierung des Steinbockes reichten 2024 dagegen neun Seiten, sprich eine Seite pro Kolonie. Der Kanton Wallis muss gegenwärtig eine Unzahl von Wildhütern und Hilfswildhütern einsetzen, um diese proaktive Regulierung einigermassen zeitlich gerecht durchführen zu können. Die Frage der Verhältnismässigkeit beginnt zum Beispiel bei der Arbeit der Wildhüter, die die toten Schafe einsammeln müssen, wie Sie das ja alle im Gesetz haben wollten. Zum Beispiel musste einer der Wildhüter wegen eines toten Lamms stundenlang mit dem Auto fahren. Er hatte insgesamt zwei Stunden bis hinauf auf die Alp und musste dann wieder zwei Stunden zurückfahren, nur damit man für das Lamm eine Entschädigung von 150 Franken ausrichten konnte, wie es das Gesetz und die Verordnung vorsehen.
Der Kanton Wallis kann die Daten von Kora, einem zentralen Instrument des Bundes für das Management von Grossraubtieren, für die Abschussgesuche nicht anwenden. Kora weiss über jeden Wolf und jedes Rudel in der Schweiz Bescheid. Die Daten können aber nicht beigezogen werden, um die Abschussgesuche zu stellen. Diese Daten muss der Kanton Wallis daher selbst erheben. Teilweise auch darum wurde die Bewilligung im ersten Anlauf nicht erteilt, stattdessen mussten neue Beweise vorgelegt werden. Die Bearbeitung der Regulierungsgesuche dauert Wochen, weshalb beispielsweise 2024 die ordentliche Jagd bereits vorbei war. In der Folge fehlten deshalb ein paar hundert Jäger, die die Wölfe hätten schiessen können - und so weiter und so fort, ich könnte Ihnen noch hundert weitere Beispiele aufführen.
Nun sage ich Ihnen aber, wo die Situation, die Welt gut ist: in Norwegen. Von seiner Fläche her ist Norwegen zehnmal grösser als die Schweiz, für weniger als 100 Wölfe hat das Land einen nationalen Zielwert erlassen. Wir in der Schweiz dagegen haben mittlerweile fast über 400 Wölfe. Der nationale Zielwert Norwegens von sechs Rudeln mit 89 bis 92 Wölfen wurde 2023 erfüllt. Alle Wölfe befinden sich im Südosten des Landes. Im restlichen Teil des Landes gibt es keine Wölfe. Wie werden die Wölfe in Norwegen gejagt? Das machen sie auch ein wenig cleverer als wir: Es gibt eine Lizenzjagd für die Jäger. Wer eine Lizenz wählen will, kann Wölfe jagen, wer das nicht will, wählt diese Lizenz nicht. Das Ganze funktioniert in einem Land mit einer Fläche von 385 000 Quadratkilometern und weniger als 100 Wölfen, dies im Vergleich zur Schweiz mit einer Fläche von 41 000 Quadratkilometern und mit fast 400 Wölfen.
Was machen wir hier eigentlich für ein Theater, Herr Bundesrat? Ich hoffe, dass dieser Beschluss der EU-Kommission - endlich einmal ein Beschluss der EU-Kommission, der intelligent ist - von Ihnen jetzt auch zeitnah und sinnvoll umgesetzt wird, denn er eröffnet effektiv die Möglichkeit zur Umsetzung der von Kollege Würth vorgestellten Kommissionsmotion. Das ist jetzt möglich. Das können Sie tun, und Sie können es schnell und effizient tun. Dann werden wir uns in diesem Rat vielleicht nicht mehr während Stunden über den Wolf unterhalten müssen.
Ich danke für die Annahme der Kommissionsmotion und bitte Sie, in allen Punkten der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Stocker Simon · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Frage, die mich beim Thema Wolf beschäftigt, ist in der Zwischenzeit ja eher: Wer ist eigentlich der Jäger und wer sind die Gejagten? Irgendwie hat hier eine Umkehr stattgefunden. Kollegin Crevoisier Crelier hat auf die Zahlen hingewiesen, die verraten, dass die Anzahl an Rissen von Nutztieren zurückgegangen ist, obwohl die Anzahl der Wölfe immer noch leicht zunimmt. Ein Blick auf die angesprochenen Kantone zeigt, dass 2024 im Kanton Wallis 15 Prozent weniger Risse verzeichnet wurden als im Vorjahr und im Kanton Graubünden, man höre und staune, 35 Prozent weniger Risse als im Vorjahr. Eine weitere Zahl ist auch noch eindrücklich: 80 Prozent der Risse betrafen Herden, die nicht geschützt wurden. Das Ziel der ganzen Übung muss also sein, bessere Herdenschutzmassnahmen zu ergreifen und damit die Anzahl der Risse noch weiter zu verringern.
Vielleicht auch ein Blick auf die Volksentscheide in dieser Angelegenheit: Mit dem Nein zum Jagdgesetz sprach sich die Stimmbevölkerung 2020 klar gegen eine Lockerung des Wolfsschutzes aus. Es wäre aus meiner Sicht und aus einer demokratischen Sichtweise heraus also angezeigt, hier zurückhaltend zu agieren. Nichtsdestotrotz wurde erst das Jagdgesetz und nun im Schnellverfahren eine Jagdverordnung verabschiedet, die am 1. Februar 2025 in Kraft treten wird. Es werden also noch weitere Verschärfungen in Kraft treten. Die Jagdverordnung sieht unter anderem präventive Abschüsse und die Möglichkeit vor, dass eine Reduktion auf zwölf Rudel vorgenommen werden kann. Diese Verordnung wird dazu führen, dass wir den Wolfsbestand in der Schweiz radikal - und ich sage ausdrücklich radikal - dezimieren, und zwar auf ein Niveau, das die Existenz des Wolfes in der Schweiz sogar als Ganzes gefährdet. Das ist nicht meine Einschätzung, sondern die Einschätzung von Wolfsexperten.
Ich muss mich deshalb schon etwas wundern, dass jetzt davon gesprochen wird, dass man endlich etwas unternehmen soll. Die Jagdverordnung ist ein radikaler Einschnitt im Thema Wolf. In der Vernehmlassung zur Jagdverordnung haben sich Fachleute und Naturschutzorganisationen - so weit, so gut -, aber auch die interkantonale Konferenz für Wald, Tiere und Landschaft sowie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone sehr kritisch geäussert. Die Gebirgskantone sind sogar folgender Meinung: "Als Startgrundlage ist zwingend ein neues, zukunftstaugliches Gesamtkonzept nötig. [...] Zentrale Voraussetzung hierfür bildet ein Wechsel des Denkmusters hin zu einer zeitgemässen Kombination von Wolfsmanagement", also dem gezielten Abschiessen von Wölfen, "und Herdenschutz." Sie schlagen sogar einzelbetriebliche Herdenschutzkonzepte vor und wollen so dem besagten Anteil von 80 Prozent in schutzlosen Räumen entgegenwirken.
Kollege Würth hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es einen Paradigmenwechsel braucht. Aber die Gebirgskantone sind eben genau anderer Auffassung, sie meinen nämlich, dass man hier mit einer anderen Sichtweise auf die Wolfsthematik antworten soll. Deshalb, finde ich, wäre es zumindest angezeigt, zuerst die revidierte Jagdverordnung umzusetzen, kritisch zu begleiten und auszuwerten, bevor wir schon wieder weitere Verschärfungen in Auftrag geben. Auch mit Blick auf den Volksentscheid zu diesem Thema ist es angezeigt, massvoll und schrittweise vorzugehen. Warten wir die Umsetzung der Jagdverordnung ab und entscheiden wir danach über weitere Verschärfungen. Alles andere wäre nicht opportun.
Ich bitte Sie deshalb, diese sowie die anderen Motionen abzulehnen.
Engler Stefan · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich glaube, sowohl zu grosse Euphorie wie auch Aufregung über den Entscheid des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention sind fehl am Platz. Was werden die Auswirkungen des Entscheides sein? Der Wolf wird, wie auch das Steinwild, ein geschütztes Tier bleiben. Immerhin hat eine Forderung, die 2010 von unserem früheren Kollegen Fournier in diesem Rat eingereicht wurde, 14 Jahre später gefruchtet. Nicht mehr nur die Schweiz, sondern auch eine Vielzahl anderer europäischer Länder wollen das Thema Wolf und den Umgang mit dem Wolf neu geregelt haben.
Die Rückstufung wird für uns zur Folge haben, dass wir uns nicht mehr auf Ausnahmeartikel der Berner Konvention berufen müssen, sondern in Zukunft die Ausnahme die Regel darstellen wird. Mit der Rückstufung wird den Umweltorganisationen, die im Kanton Wallis und im Kanton Graubünden gegen die Abschüsse Beschwerde erhoben haben, der juristische Boden entzogen; dies wird dort der Fall sein, wo man sich bezüglich der Schadensschwelle, der Schadenshöhe und bezüglich der Möglichkeiten, überhaupt zu regulieren, auf die Berner Konvention berufen hat. Das wird zu einer Beruhigung führen. Die Kantone werden mehr Rechtssicherheit erhalten, weil das, was heute in der Berner Konvention als Ausnahme gilt, neu die Regel sein wird.
Trotzdem wird man auch in Zukunft beachten müssen, dass es sich um ein geschütztes Tier handelt. Die Regulierungsmassnahmen werden sich an den Grundsätzen der Bestandeserhaltung ausrichten müssen, auch sind wildbiologische Überlegungen zu beachten - wie beim geschützten Steinwild, bei dem schon über viele Jahre eine Regulierungsjagd stattfindet. Insofern ist dieser Entscheid des Ständigen Ausschusses ein Fortschritt und stützt die schweizerische Politik bezüglich ihres Umgangs mit dem Wolf.
Kollege Stocker hat vorhin gesagt, die Bevölkerung habe das Jagdgesetz im Jahr 2020 grossmehrheitlich abgelehnt. Es waren jedoch gerade 51,9 Prozent, die es abgelehnt haben. Im Nachhinein haben wir eine neue Gesetzesrevision beschlossen, gegen die kein Referendum ergriffen wurde. Diese letzte Gesetzesrevision bildet die Basis für all die Konzepte, die in der Zwischenzeit gestützt auf die Verordnung des Bundesrates installiert wurden.
Ich glaube auch, dass man bezüglich der Organisation und Konzepte lernfähig sein muss und dass man eine gewisse Zeit braucht, um beurteilen zu können, welche Massnahmen sich wo am besten bewähren. Entsprechend wollen die Vorstösse, die wir hier diskutieren, dem Bundesrat die Möglichkeit eröffnen, diese laufenden Erkenntnisse in die Verordnung einzubringen und damit eine für alle Beteiligten bestmögliche Wirkung zu erzielen. Auch mein Kanton sagt - es wurde vorhin gesagt, die Gebirgskantone würden sich soundso verhalten -, dass für eine zielgerichtete Regulierung der Wölfe weniger Bürokratie notwendig ist. Kollege Rieder hat es ausgeführt, auch Kollege Würth; ich möchte dies nicht wiederholen. Es gibt durchaus schon erste Erkenntniswerte aus der ersten und der zweiten Regulierungsjagd, die man durchaus in eine künftige Revision der Verordnung aufnehmen könnte.
Mir ist es wichtig, zu sagen, dass alle lernen müssen, mit der Wolfsregulierung umzugehen. Die Wildhüter, die Jäger, die Landwirte, aber auch die Umweltorganisationen müssen lernen, damit umzugehen, und wir alle müssen uns die Zeit nehmen, während einigen Jahren entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Die Motion der UREK-S will eigentlich nicht mehr als eine Weiterentwicklung dieser Konzepte, jetzt nach der Rückstufung des Schutzgrades des Wolfs, auf einer noch besseren juristischen Grundlage, nicht mehr und nicht weniger.
Deshalb bitte ich Sie, die entsprechenden Entscheidungen der UREK-S zu unterstützen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich beginne mit der Kommissionsmotion 24.4257. Die aktuelle Situation in Bezug auf die Wolfspopulation in der Schweiz ist nicht nur besorgniserregend, sondern für viele Betroffene auch schlichtweg unhaltbar. In den letzten zwölf Jahren hat sich die Anzahl der Wölfe exponentiell vermehrt, was insbesondere in alpinen und ähnlichen Regionen schwerwiegende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen hat. Zur Illustration: In meinem Herkunftskanton wurden in diesem Jahr bis jetzt 62 Angriffe gezählt - gegenüber 52 im Vorjahr -, während derer über 130 Tiere erbeutet wurden; 78 werden vermisst. Diese Zahlen mögen zwar niedrig erscheinen, aber sie gehen mit einem Rückgang der Zahl der aktiven Betriebe im Tessin einher. Die Auswirkungen auf die Landwirte haben also zugenommen. Man kann nicht einfach hoffen, dass sich die Situation von Jahr zu Jahr verbessert, im Gegenteil. Die Regeln müssen dementsprechend geändert werden, denn die Unsicherheit demoralisiert die Landwirte und zwingt sie, ihren Beruf zu wechseln.
Les dispositions légales existantes pour la régulation du loup sont trop compliquées, trop rigides et surtout trop bureaucratiques, comme l'a bien expliqué notre collègue Beat Rieder. Les agriculteurs, les éleveurs et les communes concernées sont confrontés à des défis massifs, tandis que l'administration passe souvent plus de temps à faire de la paperasse qu'à trouver des solutions pragmatiques. La présente motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie offre un guide d'action clair et nécessaire. Elle vise à permettre une régulation pragmatique et adaptée à chaque région de la population des loups, à réévaluer le statut de protection et à supprimer les obstacles bureaucratiques. J'y vois un développement judicieux des exigences de ma propre motion 22.3478, qui a déjà été adoptée par le Conseil national.
Der Handlungsbedarf ist dringend, und der Bundesrat muss nun endlich den Druck erhöhen. Die Europäische Union, das wurde auch gesagt, setzte jüngst ein wichtiges Signal. Im September 2024 stimmte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfs. Wir haben heute erfahren, dass der Ständige Ausschuss der Berner Konvention diesen Entscheid inzwischen bestätigt hat. Damit erfolgt der Schritt von der strikten zur einfachen Schutzkategorie. Dies sollte es ermöglichen, Jagdquoten festzulegen und problematische Wolfspopulationen in bestimmten Regionen besser zu regulieren.
Länder wie Frankreich und Deutschland unterstützen dieses Vorgehen. Selbst die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke, eine Vertreterin der Grünen, sprach sich für diesen Schritt aus. Sie erklärte, dass diese Entscheidung notwendig sei, um die Interessen der Tierhalter zu wahren. Die Entscheidung zeigt, dass auch auf europäischer Ebene erkannt wird, dass dringend Massnahmen erforderlich sind, um die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.
Wir dürfen in der Schweiz nicht hinterherhinken. Es ist höchste Zeit, dass auch wir einen Paradigmenwechsel einleiten. Ich anerkenne - und ich bedanke mich dafür -, dass die vorliegende Motion der UREK-S die notwendigen Anpassungen mit einer breiteren Zustimmung vorantreibt und dabei den Handlungsspielraum für eine flexible und effizientere Regulierung schafft. Die Anliegen meiner Motion 22.3478 sehe ich damit in dieser neuen Vorlage grundsätzlich integriert. Aus diesem Grund kann ich schon jetzt vorwegnehmen, dass ich diese Motion unter der Bedingung zurückziehen werde, dass die Kommissionsmotion 24.4257 angenommen wird. Weniger Bürokratie, mehr Pragmatismus und ein besserer Schutz sowohl der betroffenen Bevölkerung als auch der natürlichen Lebensräume, das sind die Gründe, die für die Annahme der Kommissionsmotion sprechen.
Jetzt komme ich zur Motion 22.3477. Diese Motion vervollständigt die Kommissionsmotion der UREK-S und zielt auf pragmatische, unbürokratische und realistische Lösungen ab, um die unhaltbaren Zustände zu entschärfen.
Erstens geht es um eine Lockerung und Flexibilisierung der Abschusskriterien. Der Bundesrat argumentiert, dass die aktuellen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Doch die Praxis zeigt, dass diese Massnahmen nicht ausreichen, um Schäden effektiv zu verhindern. Die Kantone brauchen mehr Handlungsspielraum, um rasch und bedarfsgerecht auf Problemwölfe reagieren zu können. Ohne diese Flexibilität bleiben die betroffenen Regionen weiterhin schutzlos.
Zweitens werden die Beschleunigung genetischer Analysen und ein Bürokratieabbau gefordert. Zwar wurden die Analysemethoden verbessert, doch ist es weiterhin inakzeptabel, dass der bürokratische Aufwand dermassen hoch ist. Die Landwirte und Landwirtinnen benötigen schnelle Entscheidungen und nicht langwierige Prozesse. Ein drastischer Bürokratieabbau bei der Genehmigung von Abschüssen ist unerlässlich.
Drittens sollen die Unterstützungsmassnahmen ausgebaut und vereinfacht werden. Der Bundesrat verweist auf erhöhte Kredite für Herdenschutzmassnahmen. Doch in vielen Fällen sind diese Massnahmen entweder nicht praktikabel, oder sie kommen nicht dort an, wo sie benötigt werden. Beispielsweise ist die Unterscheidung zwischen schützbaren und nicht schützbaren Alpen unrealistisch, insbesondere in Gebieten wie dem Tessin, wo solche Schutzmassnahmen aufgrund der Topografie nahezu unmöglich sind.
Les conséquences du système actuel sont alarmantes. L'économie alpestre est de plus en plus affaiblie, de nombreux exploitants abandonnent et nous risquons de ne plus voir nos paysages entretenus. Parallèlement, la frustration et la colère des agriculteurs concernés augmentent. Des actions comme celles menées au Tessin en avril 2022, lorsque des éleveurs ont déposé des cadavres de moutons devant le bâtiment du gouvernement, en disent long.
Die UREK-S hat die Motion mit 9 zu 3 Stimmen zur Annahme empfohlen. Dies unterstreicht die Dringlichkeit und Notwendigkeit der geforderten Massnahmen.
Ich appelliere an Sie, diese Motion anzunehmen.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin froh, dass die UREK-S mit diesem Vorstoss ein sehr wichtiges Thema aufgenommen hat und auch neue Lösungen und Massnahmen vorschlägt. Mein Kanton blickt nämlich, dies wohl im Unterschied zu anderen Kantonen, auf einen sehr unruhigen Alpsommer zurück, in dem es überdurchschnittlich viele Risse gegeben hat. Von einer Alp im Sarganserland beispielsweise, die von sechshundert Schafen bestossen wurde, wurden am Schluss des Sommers noch fünfhundert Schafe abgealpt. Das ereignete sich, obwohl umfassende Herdenschutzmassnahmen ergriffen und sogar die Herdenschutzhunde im Laufe des Sommers ausgewechselt wurden, weil sie derart ausgelaugt waren.
Im Kanton St. Gallen stellen wir mit Sorge fest, dass der Wolf sehr mobil und sehr anpassungsfähig ist. Wir versuchen gemäss Wolfskonzept, den Wolf innerhalb von sogenannten Kompartimenten zu regulieren. Wir legen sozusagen Grenzen fest und definieren, wo sich wie viele Wölfe aufhalten sollen, müssen dann aber feststellen, dass die Wölfe sehr mobil sind und einfach weiterwandern. So gibt es jetzt im Kanton St. Gallen ein Rudel, das aus dem Kanton Glarus zu uns eingewandert ist und in diesem Sommer auch sehr viel Schaden angerichtet hat. Wir würden es gerne wieder in den Kanton Glarus zurückschaffen, was wir aber leider nicht tun können. Die Wölfe sind eben sehr mobil.
Das Gebiet des Kantons St. Gallen ist in drei Kompartimente aufgeteilt. Ein Teil gehört zum Kompartiment, dem auch der Kanton Graubünden angehört. Ein zweiter Teil gehört zu einem Kompartiment mit der Innerschweiz; da ist auch das ganze Sarganserland dabei. Der dritte Teil betrifft das Gebiet nördlich des Walensees, ein neues Kompartiment, das bis zum Kanton Schaffhausen reicht. Dort müssen wir jetzt warten, da eine proaktive Regulierung erst dann möglich wird, wenn sich zwei Wolfsrudel sozusagen eingenistet haben und ansässig sind.
Es kann doch nicht sein, dass man mit der Regulierung zuwarten muss, bis zwei Wolfspaare in einem Kompartiment ansässig sind. Das erste haben wir jetzt schon. Es richtete in diesem Sommer auf vielen Alpen in Werdenberg und im Toggenburg grossen Schaden an und riss Tiere, und zwar auch auf Alpen, die geschützt waren. Zudem wurden, sozusagen im Vorbeigehen, auch all die Ziegen gerissen, die zusammen mit den Rinderherden auf die Alp gehen - eine Tierhaltung, die in der Ostschweiz viel Tradition hat. Wir wollen auf der einen Seite unser Kulturgut schützen, und auf der anderen Seite schauen wir zu, wie die Wölfe die Ziegen und die Geissen reissen.
Ich kann Ihnen sagen: Im nächsten Sommer wird es ganz bestimmt zwei Wolfsrudel in unserem Kompartiment geben. Vielleicht sind diese dann nicht mehr nur im Toggenburg, sondern auch im Appenzell oder im Thurgau. Es kann doch nicht sein, dass wir da nur zuschauen.
Ich glaube, dass wir diese Situation und diese Aufteilung in Regionen neu überdenken müssen. Ich denke, dass die Motion der UREK-S eine Gelegenheit bietet, diese Situation anzuschauen, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Schutzstatus des Wolfs jetzt herabgestuft worden ist. Ich glaube, dass das wirklich auch ein positives Signal ist. Es darf aber nicht beim Signal bleiben. Die betroffenen Bauernfamilien, die betroffenen Älplerinnen und Älpler wollen, dass wir jetzt tatsächlich handeln, damit es eben nicht jeden Alpsommer so schlimm wird.
Erlauben Sie mir noch einen letzten Gedanken: Eigentlich sind wir in Bezug auf den Herdenschutz in einem Wettstreit mit dem Wolf. In jedem Sommer wird der Herdenschutz ausgebaut, der Wolf als intelligentes Tier überwindet ihn, und es braucht noch mehr Herdenschutz. Dabei denken wir gar nie an die betroffenen Schafe, an die betroffenen Ziegen. Für sie ist dieses ständige Pferchen, auch dieses ständige In-Unruhe-Sein überhaupt nicht gut. Wenn sie im Sommer fressen gehen, wären sie lieber in der Nacht unterwegs, stattdessen zwängt man sie in einen Nachtpferch, damit man sie schützen kann. Ich glaube, es ist auch einmal wichtig, dass wir zu den betroffenen Tieren, zu den Nutztieren, schauen, zu denjenigen Tieren, die gerade der Landwirtschaft sehr am Herzen liegen. Deshalb kann dieser Wettstreit nicht so weitergehen. Es braucht neue Massnahmen, und das heisst, es braucht eine bessere Regulierung des Wolfs.
Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieser Motion zustimmen. Ich bin auch dem Bundesrat verbunden, wenn er bei der Verordnungsänderung schon erste Pflöcke einschlägt, damit es in eine richtige Richtung geht und sich der Wolf nicht weiter exponentiell ausbreitet.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
In einer Wolfsdebatte darf die Glarner Stimme selbstverständlich nicht fehlen. Ich mache es kurz, fokussiere auf die ersten beiden Vorstösse und bitte Sie ebenfalls, diese anzunehmen.
Die zentrale Botschaft ist das Reduzieren von bürokratischem Aufwand. Wir haben vom Kommissionssprecher und von seinem "Sekretär" gehört, mit welchem enormen bürokratischen Aufwand der Kanton Wallis konfrontiert sei und was alles zur Regulierung abgeliefert werden müsse. Ich gehe davon aus, dass in einem grossen Kanton wie dem Kanton Wallis entsprechende Ressourcen in der Kantonsverwaltung vorhanden sind. In einem kleinen Kanton, und der Kanton Glarus ist ein sehr kleiner Kanton, ist die Jagdverwaltung eine One-Man-Show. Solche Aufwendungen sind für die Leute in unserer Kantonsverwaltung schlicht nicht oder zumindest kaum stemmbar. Bis die Schreibarbeit nämlich erledigt ist, ist der Wolf zwar nicht über alle Berge, obwohl die einen Richtung St. Gallen wandern, aber die anderen richten währenddessen weiter viel Schaden an. Der Kanton Glarus muss aktuell ein sehr kostspieliges Wolfsmanagementsystem einführen, das sich der Kanton eigentlich gar nicht leisten kann, von den riesigen Investitionen, die man im Herdenschutz stemmen muss, ganz zu schweigen. Das ist eine klare Benachteiligung, während die Probleme genauso gross sind wie in einem grossen Kanton. Wir haben das Beispiel des Kantons Wallis gehört.
Das heisst, wir müssen diesen bürokratischen Aufwand eliminieren, und darauf zielen die beiden ersten Vorstösse ab, auf die ich hier fokussiere. Ich bitte Sie, diese deshalb anzunehmen.
Wenn man den bürokratischen Aufwand reduzieren kann, können sich die Jagdverwaltungen auch darauf konzentrieren, den Bestand effektiv zu regulieren, statt irgendwelche Antragsformulare auszufüllen. Wenn das gelingt, passiert nicht das, was Kollege Stocker befürchtet, und man darf sich dann eigentlich auch eine Qualitätssteigerung im Wolfsmanagement erhoffen, was bestimmt auch im Sinne des Naturschutzes und des Artenschutzes ist. Ich bin überzeugt, dass die Kantone sehr gut in der Lage sind, das seriös und umsichtig zu vollziehen, wenn sie den Fokus richtig setzen können - unter Berücksichtigung der Lage vor Ort und vor allem auch unter Berücksichtigung einer gut funktionierenden Alpwirtschaft. Dass die Risse, wie Kollege Stocker ausgeführt hat, zurückgehen, ist ja logisch: Es passiert auch schon viel im Herdenschutz, und es wird auch schon reguliert. Wir dürfen jedoch nicht nachlassen, sonst läuft das aus dem Ruder.
Deshalb bitte ich Sie, die Motionen anzunehmen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Kommissionssprecher, ich habe natürlich gehofft, ich könne diese Neuigkeit bringen. Aber ich stelle fest, dass der Ständerat immer etwas voraus ist. Tatsächlich wurde heute Morgen, ich kann das nochmals bestätigen, mit der Stimme der Schweiz der Wolf in der Konvention nach unten gestuft. "Mit der Stimme der Schweiz" bedeutet, dass damit eigentlich auch ein Punkt der Motion 24.4257 der UREK des Ständerates erfüllt worden ist.
Ich möchte zuerst, bevor ich zu den Antworten des Bundesrates komme, nochmals grundsätzlich sagen, was wir tun. Der Bundesrat ist sich absolut bewusst, dass die Problematik des Wolfsdrucks auf die Nutztiere einer Lösung bedarf und diese konsequent umgesetzt werden muss. Das weiss ich aufgrund verschiedener Beispiele, die ich selbst kenne: Es ist für die betroffenen Bauernfamilien, die Nutztiere halten, unerträglich, wenn Wolfsrisse stattfinden. Da fühlt man sich von der Behörde alleingelassen. Diese Bilder sind schrecklich. Dass hier Handlungsbedarf besteht, weiss ich nicht seit heute, sondern seit Langem. Der Bundesrat hat auch entsprechend gehandelt. Sie wissen es, es gibt die andere Seite: Der Wolf ist geschützt. Dass er dies, Herr Ständerat Engler hat es gesagt, auch nach dieser Rückstufung bleibt, dürfen wir dabei nicht vergessen.
In diesem Korsett gilt es, die nötigen Massnahmen zu treffen. Ich meine, der Bundesrat hat hier einiges getan. Ich weiss, dass Sie es wissen, aber lassen Sie es mich nochmals öffentlich sagen: Ganz wichtig ist, dass nach der Ablehnung des Jagdgesetzes - das sage ich mehr zuhanden der Öffentlichkeit als zu Ihnen - in diesem Rat ein neues Jagdgesetz verabschiedet wurde, das eine proaktive Regulierung erlaubt. Es wurde nämlich über zwei Jahre lang gesagt, der Bundesrat habe hier, nachdem das Jagdgesetz abgelehnt wurde, die demokratischen Gepflogenheiten nicht berücksichtigt. Ich bin froh, dass auch Mitglieder dieses Rates einmal mehr bestätigt haben: Der Bundesrat traf nach der Verabschiedung des neuen Jagdgesetzes, gegen das kein Referendum ergriffen wurde, das also akzeptiert wurde, in zwei Schritten die nötigen Dispositionen.
Er beschloss als erste Massnahme bereits im Sommer 2023 eine Verordnungsänderung, bei der die reaktive Wolfsregulierung vereinfacht wurde - über die sprach man kaum -: Die Anzahl Nutztiere wurde heruntergesetzt, von zehn auf acht, wenn sie von einem Wolfsrudel gerissen wurden, bzw. auf sechs Ziegen oder Schafe oder ein Grosstier, wenn sie von einem einzelnen Wolf gerissen wurden. Ein angegriffenes, verletztes Grosstier reicht also, um einen schadenstiftenden Wolf zu schiessen. Da kann man in allen Regionen reagieren. Das war die erste Massnahme.
Die zweite Massnahme war im Herbst 2023 die kurzfristige Inkraftsetzung der Verordnung zum Jagdgesetz; die Vernehmlassung dazu musste verkürzt werden, aufgrund der Zeitverhältnisse wurde die Verordnung bis Januar 2025 befristet. Hier gestatte ich mir, aufgrund der von Ihnen erhaltenen Rückmeldung - Sie stärken ja damit dem Bundesrat auch den Rücken - trotzdem zu sagen: Ich habe während diesen zwei Jahren die betroffenen Kantone nicht gehört. Man hat da sehr demokratisch gehandelt, diese Dringlichkeit war nötig. Das sage ich Ihnen jetzt einfach. Ich habe sie nicht gehört. Aber das sei mal einfach so dahingestellt. Das tut weiter nichts zur Sache, das ist ein Faktum. Vielleicht war diese Verordnung bei den Jagdverwaltungen in den Kantonen auch nicht überall so genehm, wie man jetzt hier den Anschein erwecken möchte. Einfach das auch als Rückmeldung an die Betroffenen.
Jetzt ist klar: Auf den 1. Februar 2025 gibt es eine neue Verordnung. Diese neue Verordnung geht in den nächsten Tagen in den Bundesrat. Ich gehe davon aus, dass wir diese verabschieden. Dort werden wir so weit wie möglich die Forderungen der Motionen umsetzen. Frau Ständerätin Friedli hat es gesagt: Es werden hier Massnahmen umgesetzt, die noch nicht möglich waren, auch was den Einzelwolfabschuss anbelangt. Wir werden dem Bundesrat vorschlagen, hier auf der gleichen Linie zu bleiben wie die Verordnung, die mit beschränkter Frist in Kraft ist. Wir hatten die gleichen Gegenstimmen und Befürworter wie schon früher, die sich in etwa aufheben: Es gibt jene, die noch weniger Rudel wollen, und jene, die eine deutlich höhere Schwelle wollen.
Zu betonen ist, dass wir nicht einfach zwanzig Rudel abschiessen können. Vielmehr droht - das sage ich vor allem auch zu den Kritikern dieser Schwelle -, dass die Rudel einen Schaden verursachen. Wir können nicht einfach sagen, dass wir, gestützt auf das Gesetz, auf zwölf Rudel runtergehen. Vielmehr können wir nur dort eingreifen, wo die Kantone ein Gesuch stellen und belegen, dass die Wölfe potenziell schadenstiftend sind und eine Gefährdung für Nutztiere oder Menschen darstellen. Das war in diesem Herbst bei neun Rudeln der Fall. Die Entnahmen wurden bei allen Gesuchen bewilligt. Zudem haben wir zusätzlich bei sechzehn Rudeln Teilregulierungen bewilligt. Bis heute wurden 56 Wölfe entfernt. Damit diese Regulierung stattfinden kann, braucht es noch einen weiteren Einsatz der betroffenen Wildhuten bis Ende Januar.
Wichtig scheint mir, dass wir jetzt diesen Weg konsequent weiterverfolgen. Ich will es nicht schönreden und bin mir bewusst, dass jedes gerissene Nutztier eines zu viel ist. Wir können aber immerhin feststellen, dass nach diesem ersten Jahr das exponentielle Wachstum gebrochen und die Schadenszahl reduziert werden konnte - sicher auch aufgrund von Herdenschutzmassnahmen, aber nicht nur, da ja jeder Wolf, der geschossen ist, keine Junge mehr hat und keine Schafe mehr reissen kann. Ob das genügend sein wird, möchte ich heute offenlassen. Ich sage einfach, dass wir diesen Weg weiterverfolgen müssen, zumal die meisten Voten dies bestärkt haben: Wir müssen jetzt konsequent auf diesem Weg fortfahren. Das tun wir auch in der Erwartung, dass wir die Schadenszahl massiv reduzieren können. Ansonsten bin auch ich absolut bereit, dem Bundesrat eine neue Gesetzesvorlage vorzulegen.
Ich sage den Kritikern der Wolfsmassnahmen auch, dass dies auch im Interesse des Wolfes ist. Ansonsten werden nämlich die Massnahmen so extrem, dass die Bereitschaft, die Art zu erhalten, dann vielleicht einmal gar nicht mehr da ist.
Lassen Sie also den Bundesrat jetzt diese Massnahmen vollziehen. Ich sage es nochmals: Es braucht dazu auch die kantonalen Jagdverwaltungen, die hier natürlich die grösste Arbeit haben - das ist zu anerkennen -, oder die Wildhut, die dann mit den Jägerinnen und Jägern vollziehen muss. Das ist klar. Lassen Sie uns diese Arbeit, das Monitoring, machen und dann entsprechend reagieren.
Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Er tut dies nicht, weil er das Problem nicht sieht. Wir sehen das Problem. Vielmehr ist er der Auffassung, dass wir mit diesen Massnahmen das Nötige eingeleitet haben und jetzt die Wirkung abwarten sollten. Wir werden rasch reagieren, wenn dies nicht die gewünschte Wirkung hat. Der Bundesrat lehnt, wie er es vielfach macht, die Motionen in dem Sinne ab, dass die Umsetzung von bereits ergriffenen Massnahmen abgewartet werden sollte.
Ziffer 2 der Motion Regazzi 22.3477, die eine beschleunigte genetische Analyse verlangt, wurde eigentlich schon Rechnung getragen, indem die Untersuchungskapazitäten verdoppelt wurden. Dadurch liegen die Resultate rascher vor. Diese Daten sind für die Überwachung der Wölfe von Bedeutung.
In Bezug auf die Rudelregulierung und den Einzelwolfabschuss will ich Folgendes betonen: Weder beim Einzelabschuss noch bei der Regulierung wird verlangt, dass der Riss mittels genetischer Analyse einem Wolf zugeordnet wird. Entscheidend dafür ist die eindeutige Zuordnung durch die Wildhut. Das BAFU prüft übrigens die Regulierungsgesuche der Kantone innert 15 Tagen; ich komme noch darauf zu sprechen.
Ziffer 3 der Motion betreffend einen Ausbau der Finanzhilfen und der Herdenschutzmassnahmen ist umgesetzt. Sie haben es gesagt: Im Budget sind 7 Millionen Franken eingeplant, die nach unserer Berechnung für diese notwendigen und zwingenden Massnahmen eigentlich ausreichen sollten. Deshalb erachtet der Bundesrat die Motion Regazzi auch hier als erfüllt.
Über die wolfsfreien Zonen wurde gesprochen. Das ist etwas, das fast nicht möglich ist. Es gäbe wahrscheinlich eine Zone in der Schweiz, wenn wir das umsetzen wollten, sonst ist es praktisch nicht umsetzbar. Deshalb hat auch die Kommission diese dritte Motion zur Ablehnung empfohlen.
Ich möchte noch etwas zur Bürokratie sagen. Herr Ständerat Rieder, Sie wissen es: Ich bin der Erste, der mit dem Kanton zusammensitzt und diese Geschichte anschaut. Von den 400 Seiten weiss ich nichts. Sie können mir gerne zeigen, was da alles erhoben wurde. Ich habe mir bewusst ein vollständiges Gesuch zeigen lassen. Darin ist auf etwa fünf, sechs Seiten beschrieben, weshalb das betreffende Rudel gefährlich ist. Das müssen wir haben, denn am Schluss haben wir auch Einsprachen und Beschwerden. Am Schluss können Organisationen bei der Kantonsverwaltung Einsprachen machen. Wenn wir keine gute Begründung haben, dann stoppen wir das Gesamte. Diese Gefahr bestand. Wir hatten in diesem Herbst aber keinerlei Einsprachen. Wir können also vollziehen. Das ist letztlich auch so, weil der Vollzug einigermassen funktioniert.
Ich will aber nicht sagen, es sei alles gut. Sie wissen es selbst: Wenn man ein Problem hat, kann man zu mir kommen, und wenn es gut läuft, haben wir innerhalb eines Wochenendes eine Lösung. Das möchte ich schon klar sagen. Dafür stehe ich auch, und dafür steht meine Verwaltung. Ich sage aber ganz bewusst: Man kann sich immer verbessern. Aber wir können das nicht auf null runterschrauben. Fünf Seiten sind das eine. Danach kommen meist viele Seiten mit Karten und Statistiken. Das ist dann nicht einfach eine Beschreibung. Ich möchte die Verwaltung in Schutz nehmen, wenn Sie das gestatten. Aber wie gesagt, ich bin bereit, das in Bezug auf die Motion anzuschauen. Dazu braucht es keine Gesetzesänderung, sondern gesunden Menschenverstand, dass wir das zusammen machen. Da sollen die Verwaltungen mit unserer Verwaltung, mit dem BAFU, Kontakt aufnehmen, wenn das nicht fruchtet, dann direkt mit mir.
Also summa summarum: Es ist nicht alles gut. Wir haben das Problem nicht abschliessend gelöst. Dessen bin ich mir absolut bewusst. Wichtig ist, dass Sie mir den Rücken stärken - das tun Sie hier -, dass wir die Massnahmen, wie sie jetzt in der Verordnung sind, umsetzen können, dass wir sie so vollziehen, dass es keine Einsprachen gibt. Wenn das in ein, zwei Jahren nicht genügend fruchtet, bin ich der Erste, der eine neue Gesetzgebung beantragt. In der Verordnung, meine ich, werden wir dem Bundesrat das unter der bestehenden Gesetzgebung Mögliche beantragen, und das soll dann auch umgesetzt werden.
Aus den genannten Gründen sind wir der Auffassung, dass es keine zusätzlichen Motionen braucht. Wir werden so vollziehen wie eben dargelegt.
Abstimmung
24.4257
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 32 Stimmen
Dagegen ... 11 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
22.3477
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 31 Stimmen
Dagegen ... 12 Stimmen
(1 Enthaltung)
Verfahrensbeitrag
22.3478
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Herr Regazzi hat sich bereit erklärt, seine Motion zurückzuziehen. Weil der Nationalrat die Motion bereits angenommen hat, kann sie gemäss dem Geschäftsreglement nicht mehr zurückgezogen werden. Die Kommission beantragt die Ablehnung der Motion.
Abgelehnt - Rejeté