23.3974
In quanto proprietaria del Rütli, la Confederazione Svizzera deve occuparsi anche della sua amministrazione. È inaccettabile che sia un rappresentante di partito e candidato al Consiglio nazionale a decidere chi terrà il discorso del 1° agosto sul Rütli, "culla della Svizzera"
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwander, Friedli Esther)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Schwander, Friedli Esther)
Adopter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, unserem Kollegen Pierre-Yves Maillard zu gratulieren; er hatte gestern Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Für die nächsten Geschäfte begrüsse ich unsere Bundespräsidentin, Frau Keller-Sutter.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Consiglio degli Stati · Uri · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Als Standesvertreterin des Standortkantons Uri ist für mich das Rütli weit mehr als eine idyllische Wiese am Ufer des Urnersees. Mit seinem atemberaubenden Blick auf den See und die majestätischen Berge der Innerschweiz ist es ein Ort von einzigartiger Schönheit, es ist identitätsstiftendes Symbol für unsere Schweizerische Eidgenossenschaft. Wer das Rütli betritt, wird von einer feierlichen Stimmung erfasst, einem Gefühl der Erhabenheit, das über den politischen Alltag hinausreicht und die Menschen in der ganzen Schweiz verbinden soll. Unter diese Worte möchte ich meine Berichterstattung stellen.
Herr Nationalrat Thomas Aeschi fordert in seiner am 11. September 2023 eingereichten Motion, dass die Eidgenossenschaft als Eigentümerin des Rütlis dieses künftig selbst verwalten soll. Anlass der Motion ist die Kritik daran, dass die Auswahl der Rednerinnen und Redner für die 1.-August-Feier auf dem Rütli durch den Präsidenten der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), einen heute ehemaligen Parteivertreter und Nationalratskandidaten, erfolge. Nationalrat Aeschi fordert daher, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der SGG zu kündigen und die Verwaltung des Rütlis in die direkte Verantwortung des Bundes zu übergeben.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat die Motion an ihren Sitzungen vom 20. August und 14. Oktober 2024 vorberaten. Der Nationalrat hatte die Motion am 15. April 2024 mit 98 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Schwander beantragt, die Motion anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag von deren Mitgliedern selbst begründet wird.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er begründet dies damit, dass die Schenkung von 1860 unter der Bedingung erfolgte, dass die Verwaltung durch die SGG erfolgt. Eine Kündigung der Vereinbarung würde die rechtlichen Verpflichtungen der SGG nicht automatisch beenden und die ordnungsgemässe Verwaltung gefährden. Der Bundesrat sieht also keinen Handlungsbedarf.
Welche Gründe haben die Mehrheit der Kommission dazu bewogen, die Motion abzulehnen? Wir haben uns zuerst an zwei Sitzungen intensiv mit der Motion und insbesondere mit den historischen Grundlagen und Dokumenten auseinandergesetzt. Dabei stand uns eine umfassende Dokumentation zur Verfügung. Unser Präsident, Herr Ständerat Daniel Fässler, hat als Rechtshistoriker ganz besonderen Wert darauf gelegt - herzlichen Dank für diese schöne Dokumentation. Zudem führte die Kommission unter anderem mit Vertretern des Bundesamtes für Bauten und Logistik, dem Präsidenten und dem Geschäftsführer der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie mit dem Regierungsrat des Kantons Uri Anhörungen durch.
Wichtig ist, dass wir zuerst den Inhalt der Schenkungsurkunde anschauen. Im Jahr 1859 erwarb die SGG das Rütli, um es vor einer kommerziellen Überbauung zu schützen. Dies machte sie im Rahmen einer nationalen Geldsammlung, insbesondere unter Beteiligung der Schweizer Jugend. So wurde 1859 das Gebiet mit der Rütliwiese erworben. Am 2. Juli 1860 erfolgte die Schenkung des Rütlis an die Eidgenossenschaft. Sie erfolgte aber in zwei Etappen, weil 1887 ein zweiter Teil des Rütlis, auf dem sich heute die Schifflände befindet, gekauft und ebenfalls der Eidgenossenschaft geschenkt wurde.
Die ursprüngliche Schenkungsurkunde von 1860 konnte trotz aller Bemühungen des Präsidenten nicht mehr ausfindig gemacht werden, sehr wohl aber identische, sehr schöne Abschriften. Die Schenkungsurkunde enthält die klare Auflage, dass die Verwaltung des Rütlis bei der SGG verbleibt. Die gesamte Verwaltung des Rütliguts, so wird es genannt, soll somit weiterhin in der Verantwortung der SGG liegen - unter der Oberaufsicht des Bundesrates.
Am 17. Februar 2010 schloss der Bundesrat mit der SGG eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. Darin wurde festgelegt, was unter dieser umfassenden Verwaltung zu verstehen ist. Dabei wurde auch bestimmt, dass die Zulassung und die Durchführung von Veranstaltungen zur Verwaltungstätigkeit zählen. Für die polizeilichen Bewilligungen ist der Kanton Uri als Standortkanton zuständig. Die Vereinbarung kann erstmals auf Ende 2025 von beiden Seiten gekündigt werden.
Die SGG wurde im Rahmen der Schenkungsauflage mit der gesamten Verwaltung beauftragt; das war, Sie erinnern sich, im Jahr 1860. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung von 2010 definiert also lediglich, was unter "Verwaltung" zu verstehen ist. Eine Kündigung dieser Vereinbarung hätte keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage selbst. Das bedeutet, dass die SGG weiterhin mit der umfassenden Verwaltung des Rütlis betraut bliebe. Sollte die Vereinbarung gekündigt werden, müsste die Auslegung des Begriffes "gesamte Verwaltung" erneut oder neu geregelt werden.
Ich komme zur Rolle der SGG: Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, eine gemäss ihren Statuten parteipolitisch neutrale Organisation, hat an der Anhörung ihr Interesse bekräftigt, das Rütli auch in Zukunft zu verwalten. Die SGG ist seit der Schenkung des Rütlis an den Bund im Jahr 1860 eng mit dem Rütli verbunden und sieht sich in der Verantwortung, die Verwaltung weiterhin mit Sorgfalt und Engagement wahrzunehmen. Die SGG hatte das Rütli im Jahr 1859 im Rahmen einer nationalen Geldsammlung erworben. Laut SGG erfolgt die von der Motion angesprochene Auswahl der Rednerinnen und Redner für Veranstaltungen auf dem Rütli nach thematischen Kriterien und nicht nach parteipolitischen Überlegungen. Im Zentrum stünden halt beispielsweise, und das erst in letzter Zeit, auch Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten. Das Rütli solle aber vor allem der Bevölkerung das ganze Jahr über zugänglich bleiben. In diesem Zusammenhang führte die SGG auch eine Aufwertung des Musée Grütli durch. Die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre seien unter der neuen Führung aktiv angegangen worden. Gemäss den Ausführungen des neuen SGG-Präsidenten dürften die entstandenen Turbulenzen, so wurde uns versichert, nun auch überwunden sein.
Ursprünglich verfügte die SGG über eine Rütli-Kommission, der auch Vertreter der Standortkantone angehörten und die unter der Leitung der SGG stand. Neu ist nun innerhalb der SGG eine Rütli-Delegation ins Leben gerufen worden. Die Aufwertung der Rütli-Delegation als SGG-internes Organ ist bereits im Gange. Dabei wurde bereits ein Vertreter des Standortkantons Uri in die Delegation aufgenommen. Ein schrittweiser Ausbau ist geplant, wobei auch die Aufnahme weiterer Vertreterinnen oder Vertreter, mitunter aus dem Kanton Schwyz, geprüft wird.
Die Kommission stellt fest, dass sich die Verwaltung des Rütlis durch die SGG über Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Diese bewahrt die historische Bedeutung des Ortes und sorgt für eine angemessene und würdige Nutzung. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Uri sowie mit den Anrainerkantonen Schwyz und Nidwalden hat sich selbst in sehr schwierigen Zeiten als stabil und konstruktiv erwiesen. Dies wurde auch vom Vertreter des Urner Regierungsrates ausdrücklich bestätigt. Insbesondere war das in den 2000er-Jahren im Zusammenhang mit den Sicherheitsfragen der Fall, zum Beispiel in dieser sehr, sehr schwierigen Situation mit den Aufmärschen von Rechtsextremen oder etwa bei baurechtlichen Themen und anderen verwaltungstechnischen Angelegenheiten.
Die Schenkung von 1860 erfolgte ausdrücklich unter der Bedingung, dass die gesamte Verwaltung durch die SGG erfolgt. Der Kommission ist es ein Anliegen, festzuhalten: Es ist die vertragliche Pflicht, dass die SGG die Verwaltung des Rütlis übernimmt. Es ist, wie es in der Kommission von einem Mitglied ausgedrückt wurde, keine Wohltat des Bundes, sondern eine Pflicht aus dem Vertrag. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist ein Ausdruck des Respekts gegenüber dem historischen Akt und der Grosszügigkeit der damaligen privaten Initiative.
Die Kommission betont weiter, dass die Verwaltung durch die SGG eine politische Instrumentalisierung verhindert. Die Übernahme der Verwaltung durch den Bund könnte zu einer stärkeren Politisierung der 1.-August-Feiern auf dem Rütli führen, was nicht im Sinne des historischen Erbes und auch nicht im Sinne der Anrainerkantone wäre. Weiter ist das Rütli ein starkes Symbol für die föderale Struktur der Schweiz. Eine zentral durch den Bund organisierte Bundesfeier auf dem Rütli würde jedoch dem Prinzip der Subsidiarität insofern widersprechen, als eine einzige nationale Feier aufgewertet würde und alle dezentral organisierten Bundesfeiern in den Gemeinden und den Kantonen der Schweiz geschmälert würden. Genau dies möchte man vermeiden. Die bestehende Praxis, wonach die Bundesfeier dezentral von den Kantonen und Gemeinden organisiert wird, hat sich bewährt, ist Teil der schweizerischen Identität und ist Teil dessen, wie wir den 1. August feiern.
Für den Standortkanton Uri hat das Rütli eine ganz besondere Bedeutung. Es sei - so ausgeführt vom zuständigen Regierungsrat - ein identitätsstiftendes Symbol für die gesamte Schweiz. Das Rütli dürfe nicht auf die Bundesfeier am 1. August reduziert werden, denn es werde das ganze Jahr von mehr als 100 000 Menschen besucht. Die SGG arbeite seit Jahren in einer konstruktiven und vertrauensvollen Partnerschaft mit den Standortkantonen zusammen. Der Kanton Uri begrüsse ausdrücklich, dass die Rütli-Delegation aufgewertet werden solle, und freue sich über die Einbindung der Kantone Schwyz und Nidwalden. Gleichzeitig bestehe vonseiten des Kantons Uri kein Interesse daran, das Rütli zu politisieren oder unter die direkte Hoheit des Bundes zu stellen. Das Rütli solle nicht politisch vereinnahmt werden oder unter die zentrale Hoheit des Bundes gestellt werden, es gehöre der ganzen Schweiz.
Die Kommission - ich komme zum Fazit - lehnte in einer ersten Abstimmung den Antrag ab, die Verwaltung des Rütlis zwar bei der SGG zu belassen, die Organisation der Bundesfeier am 1. August jedoch dem Bund oder den Kantonen im Turnus zu übertragen und dafür eine spezielle Kommission einzusetzen. Die Verwaltung des Rütlis durch die SGG habe sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und entspreche dem ursprünglichen Willen des Schenkers. Die bestehende Struktur sichere die politische Neutralität und gewährleiste eine fachkundige und traditionsbewusste Betreuung. Die Übernahme der Verwaltung durch den Bund würde dieses bewährte Gleichgewicht gefährden und die Gefahr einer politischen Vereinnahmung mit sich bringen.
Die Kommission spricht sich stattdessen für organisatorische Empfehlungen an die SGG mittels Brief aus. Zu den Empfehlungen gehört insbesondere die Reaktivierung der ehemaligen Rütli-Kommission oder die Aufwertung der Rütli-Delegation, die auch die Kantone einbinden soll, sowie eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Bund und der SGG. Die Kommission beantragt daher mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Motion, weil sie im Nationalrat mit klaren Mehrheitsverhältnissen angenommen worden sei und insbesondere aufgrund des Unbehagens, das die Verwaltung der SGG in den letzten Jahren verursacht habe, und fordert eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der SGG. Insbesondere auch weil der Bund die Bauten finanziere, sei es angezeigt, dass die Mitsprache des Bundes höher sei. Die Rolle des Kantons Uri und insbesondere die Stellung des Kantons Schwyz und die rechtlichen Verpflichtungen aus der Schenkung von 1860 sollten geklärt werden, um eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich danke der Kommissionssprecherin für die hervorragende Darstellung der Situation; eigentlich hat sie sowohl die Sicht der Mehrheit wie auch die Sicht der Minderheit bereits begründet.
Eines muss ich vorwegnehmen: Diese Motion hat bereits etwas bewirkt, nämlich dass die Akteure mehr miteinander sprechen und gewillt sind, in Zukunft besser zusammenzuarbeiten und besser zu kommunizieren. Das ist bereits eine positive Wirkung. Dennoch beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, die Motion anzunehmen.
Mit der Motion soll, wie gesagt, erreicht werden, dass die Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SGG gekündigt wird. Für eine Annahme der Motion sprechen zwei Hauptgründe, die die Kommissionssprecherin bereits erwähnt hat.
Der erste Grund ist, dass die Rütliwiese in den vergangenen zwanzig Jahren immer stärker verpolitisiert und zu politischen Zwecken missbraucht wurde. Ich erinnere an die Anfänge vor rund 20 oder 25 Jahren bzw. an die grossen Ausschreitungen im Jahr 2005. Darunter litt damals insbesondere der Kanton Schwyz, der enorme Massnahmen treffen musste. Zu Ausschreitungen kam es auch in den nachfolgenden Jahren noch, und der Kanton Schwyz musste jeweils von Brunnen aus Massnahmen treffen, weil die Schifffahrt bis zum Rütli von Brunnen ausging.
Der zweite Grund ist, dass der Bund ohnehin - die Kommissionssprecherin hat das ebenfalls bereits erwähnt - den grössten Teil des Unterhalts und der Investitionen bezahlt.
Der Bundesrat erachtet eine Kündigung der Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SGG als schwierig, auch wenn er die Möglichkeit einer Kündigung nicht ganz ausschliesst. Die Kommission sieht das nicht ganz so drastisch, sie hält einfach fest, dass der Schenkungswille zu respektieren sei. Die Kommissionssprecherin hat zudem mehrfach betont, dass eine Kündigung keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage habe.
Wir befinden uns aber im Bereich des öffentlichen Rechts - denn diese Verträge wurden im öffentlichen Recht abgeschlossen -, und deshalb stellt sich aus meiner Sicht dennoch die Frage, ob diese Vereinbarung wirklich nicht kündbar ist und was in einem solchen Fall mit der Schenkungsauflage passieren würde. Es ist ja gerade der Zweck der Motion, dies zu prüfen und dann die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn die Vereinbarung tatsächlich nicht kündbar sein sollte bzw. wenn eine Kündigung keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage haben darf, dann hätten 1902 die SBB auch nicht gegründet werden dürfen, denn dafür wurden damals sogar privatrechtliche Verträge gekündigt und die entsprechenden Eigentümer enteignet. Wenn man etwas wirklich will, ist offenbar alles möglich.
Was im vorliegenden Fall die Frage der Schenkungsauflage betrifft: Die Bedeutung einer solchen Auflage ist mir durchaus bewusst. Wenn ich als Schenker auftrete, dann möchte ich natürlich, dass die Auflagen eingehalten werden. Aber in Bezug auf das Rütli wurde in den ursprünglichen Verträgen zusätzlich festgehalten, dass letztlich der Bund das Ganze finanziert. Vor dem Hintergrund dieser Schenkungsauflage sowie der Finanzierung täten wir deshalb gut daran, uns dieses schwierige Vertragswerk einmal genau anzuschauen und es zu prüfen, um anschliessend gemäss meiner Minderheit die Konsequenzen zu ziehen und die Vereinbarung zu kündigen, bevor allenfalls weitere Ausschreitungen stattfinden und dann vielleicht der Kanton Schwyz dieses Vertragswerk von sich aus auflösen will.
Es kann sicher nicht sein, dass wir einfach hinschauen. Aktuell geht es natürlich gut, die Parteien und die Akteure haben sich zusammengerauft, sie nehmen sich wahrscheinlich gerade wegen dieser Motion zusammen, aber in der Vergangenheit, in den letzten zwanzig Jahren, kam es zu einer unschönen Verpolitisierung.
Wir sind im Ständerat, im Nationalrat und als Bundesparlament gehalten, in die Zukunft zu schauen, damit es eben nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt. Wir sind gehalten, präventive Massnahmen zu treffen, und eine Massnahme wäre eben, das ganze Vertragswerk zu prüfen und daraus dann die Konsequenzen zu ziehen.
Wie gesagt, der Bund bezahlt, und wenn der Bund bezahlt, sollte er eben auch mehr Verantwortung übernehmen, er sollte mehr Kompetenzen bekommen, und das kann er nur, wenn die Kündigung des Vertragswerks in Angriff genommen wird.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Interno · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Vorweg möchte ich der Berichterstatterin für ihren ausführlichen, aber auch sehr präzisen Bericht danken, den sie zu dieser Motion präsentiert hat. Ich lehne die Motion ab, gebe aber dem Minderheitssprecher in einem Punkt recht: Die Motion hatte auch etwas Gutes, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens wird in der öffentlichen Vereinbarung, welche die Schweizerische Eidgenossenschaft mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft am 17. Februar 2010 abgeschlossen hatte, auf eine Schenkungsurkunde vom zweiten Heumonat, das ist der 2. Juli, 1860 verwiesen. Es hat uns in der Kommission natürlich interessiert, wie sich diese Urkunde vom 2. Juli 1860 präsentiert. Dabei machten wir eine überraschende Feststellung, nämlich dass die Urkunde im Original nicht mehr auffindbar ist. Sie ist weder bei den Grundbuchakten des Kantons Uri noch im Staatsarchiv Uri abgelegt, sie ist im Bundesarchiv offenbar nicht vorhanden, und sie ist auch bei der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft nicht vorhanden - dort gibt es immerhin eine Abschrift. Aber dennoch ist die Schenkung nicht in Zweifel zu ziehen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens gibt es einen Brief des Regierungsrates des Kantons Uri an das Eidgenössische Departement des Innern, das damals offensichtlich die Verantwortung für das Rütli hatte, in dem die Rechtskraft der Schenkung vom 2. Juli 1860 bestätigt wurde. Zweitens, und das ist entscheidend, die Berichterstatterin hat darauf hingewiesen: Es gab eine zweite Schenkung für einen zweiten Teil des Rütlis, und dort wurden gewisse formelle Fehler korrigiert. Aber erst in einer Urkunde vom 30. Mai 1917 wurde festgehalten, dass aufgrund der beiden Schenkungen die Übertragung des Eigentums am gesamten Grundstück erfolgt. Damit haben wir zwar keinen direkten Beleg für die Schenkung vom 2. Juli 1860, aber die Urkunde vom 30. Mai 1917 ist eine gute Grundlage.
Weshalb hat die Motion etwas Gutes? Es gibt noch einen zweiten Grund. Ich glaube, die Diskussion mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft war wichtig, weil sie dazu geführt hat, dass die SGG etwas sensibilisierter für die politischen Herausforderungen wurde, die entstehen, wenn die SGG Bundesfeiern auf dem Rütli durchführt. Dies gesagt, hat die Motion teilweise geholfen, gewisse Sachen zu klären, und sie wird ihre Wirkung für die Zukunft entfalten. Sie ist trotzdem abzulehnen.
Gössi Petra · Mit-F · Consiglio degli Stati · Svitto · Gruppo liberale radicale
Ich möchte gerne als Standesvertreterin des Kantons Schwyz noch kurz den Sicherheitsaspekt beleuchten. Der Kanton Schwyz ist ja von diesen 1.-August-Feierlichkeiten als Anrainerkanton und vor allem mit Brunnen, das heisst mit der Schiffsanlegestation Brunnen, besonders stark tangiert; Kollege Schwander hat die Situation im Kanton Schwyz kurz angesprochen. Ich finde, er hat gut darauf hingewiesen. Ich ziehe aber daraus einen anderen Schluss, und ich möchte Ihnen gerne aufzeigen, wieso.
Den Schwyzern sind vor allem die Nullerjahre in negativer Erinnerung, weil das Sicherheitsaufgebot auf Schwyzer Boden damals immens war: Ganz Brunnen war damals mit Sicherheitspersonal übersät. Die Ausschreitungen waren sehr gross. Diese Probleme konnten dann aber dank einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen den Urnern, den Schwyzern und der SGG sehr gut gelöst werden. Das wurde auch bei den Anhörungen in der Kommission bestätigt. So wurde uns aufgezeigt, dass aus Sicht der Polizei vor allem das Ticketingsystem, welches eingeführt wurde - das war 2006 und 2007 -, sehr gute Wirkung entfaltet hat. Das war eine wichtige Massnahme, um die Situation zu beruhigen. Im Laufe der Jahre kamen weitere Massnahmen hinzu. Es kam zu einer Vereinfachung der Abläufe, und zusammen mit allen Akteuren hat man sich auch organisatorisch weiterentwickelt. Dadurch konnten das Polizeiaufgebot und das Sicherheitsdispositiv in den Jahren nach diesen Vorfällen in den Nullerjahren sukzessive zurückgefahren werden. Das ist bis heute der Fall: Unterdessen umfasst das Polizeiaufgebot der Kantonspolizei in Uri und Schwyz nur noch einen Bruchteil des Aufgebotes von 2006 und 2007. In der Kommission wurde weiter ausgeführt, dass ohne geordnete Feierlichkeiten sowieso ein Sicherheitsvakuum entstehen würde - einfach aufgrund der Anziehungskraft, die das Rütli hat. Und deshalb wäre es illusorisch, anzunehmen, dass es kein Sicherheitsdispositiv bräuchte, wenn keine 1.-August-Feierlichkeiten mehr stattfinden würden.
Zu erwähnen ist auch, dass mit den personellen Wechseln innerhalb der SGG in den letzten zwei Jahren auch die Unruhe, die anlässlich der letzten nationalen Wahlen aufgepoppt ist, ein Ende gefunden haben sollte.
Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.
Dittli Josef · Mit-M · Consiglio degli Stati · Uri · Gruppo liberale radicale
Ich bin zwar nicht Mitglied der Staatspolitischen Kommission, aber ich war an dieser Sitzung als Ersatz für den Präsidenten, der damals nicht teilnehmen konnte, dabei. Ich möchte mich auch als Urner Standesvertreter zu diesem Geschäft kurz melden.
Vorweg: Ich bitte Sie, der deutlichen Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen. Ich lege dazu eine sachliche und auch eine persönliche Sicht dar.
Bei der sachlich-juristischen Begründung halte ich mich grundsätzlich an die Erwägungen und Analysen der Kommission. Der Motionär will ja, dass der Bund als Eigentümer das Rütli selbst verwaltet. Das ist aber angesichts der gegebenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft eigentlich gar nicht möglich. Auch wünscht sich Nationalrat Aeschi, dass der Bund künftig die 1.-August-Feiern auf dem Rütli durchführen soll. Ich halte das für einen unschweizerischen Vorschlag, weil er die Geschichte unseres Nationalfeiertages über den Haufen werfen würde. Der Charme und die demokratische Kraft des 1. August ist gerade, dass keine Bundespräsidentin in einer Rede auf dem Bundesplatz offiziös den Schweizerinnen und Schweizern ins patriotische Gewissen redet, und erst recht, dass keine Nationalparade stattfindet, wie in fast allen Ländern der Welt. Die Bundesfeier ist bei uns eine Sache der Gemeinden. Sie wird unten bei den Menschen gelebt und nicht von oben organisiert und verordnet. Das genau gehört meiner Meinung nach zur Stärke unserer Schweizer Demokratie. Die Gestaltungskraft liegt bei den Gemeinden, bei den Kantonen, die wir hier im Ständerat auch zu vertreten haben, und das ist gut so.
Nun erlauben Sie mir noch eine persönliche Sicht aufgrund meiner Erfahrungen, die ich während meiner Zeit als Polizeidirektor machen musste - nicht durfte. In dieser Funktion hatte ich auch viele Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft. Es waren mitunter schwierige Zeiten, in denen es, wie heute in Teilen auch, darum ging, wer die Deutungshoheit auf dem Rütli hat. Ich möchte auf die damaligen Wirren im Kampf gegen den radikalen Rechtsextremismus nicht näher eingehen. Ich könnte aber ein Buch darüber schreiben, was ich als Sicherheitsdirektor erlebt habe, um auf dem Rütli zusammen mit meinem Schwyzer Kollegen auf politischem Wege die Voraussetzungen für die Sicherheit zu schaffen. Dass man mir im Nachgang zuhause noch meinen Briefkasten in die Luft gesprengt hat, gehört auch zu dieser Geschichte. Das war sehr unangenehm und war auch eine direkte Folge meiner damaligen Funktion in Zusammenhang mit der Sicherstellung der Rütli-Feier während dieser Zeit.
Ich darf aber auch feststellen: Das ist passé. Das Problem mit den Extremisten auf dem Rütli ist weitestgehend gelöst. Jetzt gibt es noch die Diskussion, ob es zu viele Linke oder zu viele Rechte sind, die auf dem Rütli reden, oder wer auch immer. Hier konnte man der Kommission deutlich aufzeigen, dass die Verteilung etwa ausgewogen ist.
Was ich aber mit Überzeugung sagen kann und auch sagen will, ist, dass die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft uns und mir immer eine verlässliche Partnerin war. Sie ist es auch geblieben. Als Urner habe ich das Wirken der SGG immer im Blick, und ich weiss es auch von der jetzigen Regierung des Kantons Uri. Ein überzeugender gemeinsamer Auftritt einer Delegation der Urner Regierung mit Vertretern der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft in der Staatspolitischen Kommission hat das gezeigt. Für dieses Engagement gebührt der SGG auch einmal ein Dankeschön, das ich hier gerne und mit Überzeugung ausspreche.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, die Motion Aeschi abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Consiglio federale · San Gallo
Sie haben es gehört: Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der SGG vom 17. Februar 2010 über die Zusammenarbeit im Immobilienmanagement betreffend das Rütli auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Der Vorstoss wird unter anderem damit begründet, dass die Auswahl der Rednerinnen und Redner auf dem Rütli am 1. August nicht ausgewogen sei. Das Hauptanliegen der Motion lässt sich jedoch mit der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Immobilienmanagement nicht erfüllen.
Ich möchte nicht zu weit zurückblicken. Sie haben es von der Berichterstatterin, Ständerätin Z'graggen, gehört, wie sich die Geschichte präsentiert; sie hat das sehr gut und ausführlich dargestellt. Das Rütli wurde mittels Schenkungsurkunden von 1860 und 1917 als unveräusserliches Nationalgut dem Bund mit dem Vorbehalt übergeben, dass die Verwaltung und Betreuung dieses Gutes der SGG übertragen wird. Dieser Vorbehalt muss also nicht noch einmal geprüft werden, dieser Vorbehalt ist vorhanden. Und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dem Schenkungsvertrag untergeordnet. Sie regelt Einzelheiten zur Zusammenarbeit im Immobilienmanagement zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der SGG. Die Auflösung dieser Vereinbarung führt demnach nicht zum Entzug der Kompetenz zur Verwaltung der SGG über dieses Gut. Die Verwaltungskompetenz des Gutes durch die SGG entspricht dem Schenkerwillen und ist aus Sicht des Bundesrates auch zu respektieren. Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann das Rütli demnach nicht selbst verwalten.
Die SPK-S, Sie haben es gehört, hat die SGG wie auch den Kanton Uri angehört. Dabei zeigte sich, dass die Zusammenarbeit zwischen der SGG, den Anrainerkantonen und dem Bund auch in schwierigen Zeiten funktioniert hat. Zudem macht sich die SGG Gedanken darüber, die für die Bundesfeier verantwortliche Rütli-Delegation wieder breiter abzustützen. Ich bin froh, dass die SPK-S in ihrer Mehrheit keine durch den Bund organisierte zentrale Bundesfeier oder eine zentralisierte Bundesfeier will. Der 1. August wird in den Gemeinden gefeiert. Das Rütli soll als schlichtes Symbol der Schweizer Geschichte erhalten bleiben und soll auch nicht verpolitisiert werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 6 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
(1 Enthaltung)