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Jahresbericht 2024 der GPK und der GPDel
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der vorliegende Jahresbericht bietet einen Überblick über die Oberaufsichtstätigkeiten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) im Jahre 2024 und legt die wichtigsten Ergebnisse ihrer Arbeiten dar. Er enthält zunächst eine Zusammenfassung und eine Bilanz der Tätigkeitsschwerpunkte und legt danach den Fokus auf die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Arbeiten, über welche die Öffentlichkeit noch nicht informiert wurde. Im Sinne der Transparenz orientiert die GPK summarisch auch über ausgewählte laufende Arbeiten und über das weitere Vorgehen im Rahmen gewisser Inspektionen, über welche die Öffentlichkeit bereits informiert wurde. Entsprechend ihren Weisungen informiert die GPK dennoch erst nach Abschluss der Arbeiten über deren Resultat.
Nach einem sehr reich befrachteten Jahr 2023, in dem bis zum Legislaturende noch zahlreiche Dossiers abgeschlossen werden konnten, nahm die Anzahl der Veröffentlichungen der GPK ab, da viele Abklärungen neu eingeleitet wurden und dementsprechend im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die GPK veröffentlichten im Jahr 2024 zwei Untersuchungsberichte zu den Themen "Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten" und "Überwachung der Interessenbindungen in den Verwaltungsräten der bundesnahen Unternehmen".
Im Jahr 2024 leiteten die GPK zudem drei neue Inspektionen ein, in denen sie Evaluationsaufträge an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) erteilten. Die erste betrifft die Planung von Bahninfrastrukturvorhaben, die zweite die Honorarkonsulate und die dritte die Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung. Die PVK führt zu diesen Inspektionen derzeit je eine Evaluation durch. Die zuständige GPK wird auf der Grundlage der Evaluationsberichte der PVK anschliessend eine Beurteilung aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht vornehmen.
Im Berichtsjahr fanden 19 Plenarsitzungen der GPK, 1 Sitzung der Koordinationsgruppe und 77 Subkommissions- bzw. Arbeitsgruppensitzungen statt. Davon waren 15 Sitzungen Dienststellenbesuchen gewidmet. Die GPDel führte 10 Sitzungen durch. Insgesamt fanden somit 107 Sitzungen statt.
Die GPK hiessen den vorliegenden Bericht an der Plenarsitzung vom 23. Januar 2025 einstimmig gut und beschlossen dessen Veröffentlichung. Die betroffenen Behörden hatten gemäss Artikel 157 des Parlamentsgesetzes im Vorfeld Gelegenheit erhalten, zum Berichtsentwurf Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von den GPK und der GPDel geprüft und so weit wie möglich berücksichtigt.
Nachfolgend werden Ihnen zwei, drei Beispiele erläutert. Zu Ihnen werden Vertreter von zwei Subkommissionen und der Präsident der GPDel sprechen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation kann ich Ihnen über ein sehr intensives Berichtsjahr rapportieren. Wie der Präsident der GPK gesagt hat, behandeln wir immer ausgewählte Themen. Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen massgeblich auf zwei Themen, die sich auch medial niedergeschlagen haben, auf die Transformation beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und auf die Spionageaktivitäten.
Der Hauptgrund dafür, dass das Jahr, wie gesagt, intensiv war, war die Transformation des Nachrichtendienstes. Die GPDel hat diese sehr tiefgreifende Reorganisation des Nachrichtendienstes seit 2022 im Sinne der begleitenden Oberaufsicht sehr eng beobachtet. Wir haben 2024 mehrmals die Chefin des VBS und den Direktor des NDB zum Stand der Transformation angehört. Die neu ernannten Mitglieder der Geschäftsleitung des NDB haben ihre Funktion per 8. März 2024 übernommen. Die GPDel nahm dies dann zum Anlass, alle Geschäftsleitungsmitglieder - vier von sieben waren neu in der Direktion - zu ihren Bereichen und Aufgaben anzuhören.
Aufgrund der von den Geschäftsleitungsmitgliedern erhaltenen Auskünfte befürchtete die Delegation, dass es zwischen den neu geschaffenen Centern des NDB zu Abgrenzungsproblemen kommen könnte und dass Prozesse noch zu wenig klar definiert seien. Die GPDel liess sich deshalb vom NDB einen Aufgabenbeschrieb der neuen Direktionsbereiche vorlegen und verlangte auch ein grafisches Organigramm des NDB. Für die GPDel bestanden auch nach Sichtung dieser Unterlagen weiterhin Unklarheiten in Bezug auf die Aufgaben der neuen Einheiten beim NDB und die Schnittstellen zwischen ihnen. Gleichzeitig sank gemäss der Erhebung zur Personalzufriedenheit auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Zudem wurde vonseiten einiger Kantone kritisiert, dass der NDB aufgrund der Transformation seine Aufgaben nicht richtig wahrnehme.
Aus diesen Gründen forderte die GPDel die Chefin des VBS dann im Mai 2024 auf, zur departementsinternen Aufsicht über die Transformation sowie zum gesetzmässigen Funktionieren des NDB Stellung zu nehmen. Dabei legte die GPDel als Oberaufsichtsorgan den Fokus auf die Frage, ob der NDB seine Aufgaben noch angemessen wahrnehme.
Die Hauptverantwortung für das gesetzmässige Funktionieren des NDB und für die Umsetzung der Transformation liegt hingegen selbstverständlich beim VBS. Das VBS bestätigte gegenüber der GPDel mehrmals, dass es die Transformation eng begleite und unterstütze. Dass die gegenüber dem VBS geäusserten Bedenken der GPDel berechtigt waren, zeigte sich allerdings, als die Chefin des VBS dem stellvertretenden Generalsekretär des VBS ein Mandat erteilte, den NDB bei der Transformation zu unterstützen. Diese Massnahme hat die GPDel selbstverständlich sehr begrüsst; sie liess sich Ende Oktober von der Leitung des VBS über die Erkenntnisse aus dem Mandat und den Stand der Transformation informieren.
Gleichzeitig betonten sowohl das VBS als auch der NDB, dass die Funktionsfähigkeit des NDB gegeben sei und dieser seine gesetzmässigen Aufgaben wahrnehmen könne. Die Delegation nahm diese Informationen zur Kenntnis. Sie wird sich weiterhin über die Umsetzung der Transformation informieren lassen. Für uns als GPDel ist entscheidend, dass der NDB und das VBS die noch offenen Fragen zeitnah abschliessend klären und dadurch sicherstellen, dass der Dienst seinen gesetzlichen Verpflichtungen umfassend nachkommt. Das Mandat des stellvertretenden Generalsekretärs des VBS beim NDB läuft weiter.
Im Rahmen der Oberaufsichtstätigkeit über den Nachrichtendienst befasste sich die GPDel unter anderem auch mit den Handlungsmöglichkeiten gegen Spionageaktivitäten, ein Thema, welches diverse Male in den Medien besprochen worden ist. Das Thema ist natürlich auch im Kontext zu den Kontakten zu Partnerdiensten im Ausland zu betrachten. Die GPDel nahm in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat im Frühling 2022 entschieden hat, nicht an der europaweit koordinierten Ausweisung von russischen Diplomaten nach dem Angriff auf die Ukraine teilzunehmen. Der Bundesrat begründete dies damit, dass er auf öffentlichkeitswirksame politische Ausweisungen verzichten und stattdessen jeweils eine Einzelfallprüfung vornehmen wolle.
Für die GPDel ist klar, dass aufgrund von Gegenmassnahmen und deren Auswirkungen auf die Schweizer Vertretungen jeweils eine Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Sie erachtet es aber gleichzeitig als wichtig, dass der Bundesrat bzw. die zuständigen Stellen die nötigen Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass die Schweiz an irgendeinem Punkt zu einer Art Hotspot für nachrichtendienstliche Tätigkeiten wird. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass Personen, welche von anderen europäischen Staaten aufgrund von Spionageaktivitäten ausgewiesen wurden, an der Einreise in die Schweiz gehindert werden, selbst wenn dies zu Gegenmassnahmen führt.
Gemäss EDA wurde dies so vollzogen. Es wurde gewährleistet, dass keine der Personen, welche 2022 von den anderen europäischen Staaten ausgewiesen wurden, im Anschluss in die Schweiz kam. Die GPDel begrüsst das und erachtet den Austausch mit den anderen Staaten über mutmassliche Nachrichtendienstoffiziere als sehr wichtig. Aufgrund der Bedeutung werden wir das Thema im nächsten Jahr weiterverfolgen.
Neben diesen zwei ausgewählten Themen befasste sich die GPDel mit Kabelaufklärung, mit der Problematik von Standortdaten und mit verschiedenen Gouvernanzthemen. Im Mai führte sie einen Dienststellenbesuch beim Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen durch, im September einen beim NDB. Wir liessen uns überall über die neuesten Entwicklungen informieren. Ausführliche weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht, auf den ich Sie hiermit verweise.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich darf Ihnen nun über einige Arbeiten aus der Tätigkeit der GPK im Bereich der Departemente EDI und UVEK berichten. Ihre GPK schloss im Berichtsjahr hier einige Dossiers im Rahmen der Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie ab, z. B. hinsichtlich der Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Bewältigung dieser Pandemie. Sie kam darin zum Schluss, dass die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die zuständige Bundesbehörde in der Pandemie nur teilweise angemessen war, sah Optimierungsbedarf und formulierte deshalb auch acht Empfehlungen an den Bundesrat.
Die GPK nahm in der Folge zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Verbesserungsbedarf bei der Nutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen für das Krisenmanagement anerkennt. Die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in den rechtlichen und strategischen Grundlagen für die Epidemienbekämpfung ist dabei auch zu präzisieren. Ich kann heute festhalten, dass die Umsetzung mehrerer Empfehlungen an die Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und des Pandemieplans sowie an die laufende Reform der Krisenorganisation des Bundes geknüpft ist. Die Kommission wird zu gegebener Zeit prüfen, ob der Bundesrat die erforderlichen Präzisierungen auch tatsächlich vorgenommen hat.
Ähnliches gibt es zur Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und den Kantonsbehörden bei der Bewältigung der Pandemie zu berichten. Ihre Kommission nahm im Berichtsjahr zur Kenntnis, dass der Bundesrat gewillt ist, ihre dreizehn diesbezüglichen Empfehlungen weitestgehend umzusetzen. Auch hier wird die Umsetzung im Rahmen der Revision des EpG und des Pandemieplans sowie der Reform der Krisenorganisation des Bundes erfolgen. Wichtig wird sein, dass der Bundesrat den Einbezug der Kantone in die Krisenorganisation des Bundes als Mindestanforderung definiert. Hierzu müssen nun in Absprache mit den Kantonen klare Kriterien festgelegt werden, in welchen Situationen die Kantone in die Krisenstäbe des Bundes einzubinden sind.
Die Kommission nahm ebenfalls zur Kenntnis, dass sowohl der Bundesrat als auch die Konferenz der Kantonsregierungen den föderalistischen Dialog weiterentwickeln und dessen Rolle im Krisenfall stärken wollen.
Die Antwort des Bundesrates zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem EDI und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Pandemiefall erwies sich hingegen als nur teilweise zufriedenstellend. Wir fordern den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass diese beiden Stellen die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit für alle Arten von besonderen Ereignissen in einem allgemeinen Dokument festhalten.
Seit der Pandemie befasste sich die GPK wiederholt auch mit den Arbeiten des EDI zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ein zentrales Element dabei ist das Programm Digisanté. Im Frühjahr 2024 präsentierte eine Delegation des EDI, des BAG und des Bundesamtes für Statistik der Kommission die Ziele und den Inhalt des Programms. Dieses Programm, das 2025 startet und über einen Zeitraum von zehn Jahren umgesetzt wird, soll die digitale Transformation im Schweizer Gesundheitswesen fördern und so dessen Qualität, Effizienz, Transparenz und die Patientensicherheit erhöhen.
Das Programm umfasst rund fünfzig Vorhaben, die in vier Massnahmenpaketen zusammengefasst sind. Für die Umsetzung dieses Programms hat unser Parlament einen Verpflichtungskredit von nahezu 400 Millionen Franken bewilligt. Nach Ansicht der Kommission wird eine zentrale Herausforderung darin bestehen, dass nicht nur der Bund, sondern alle betroffenen Akteure die Digitalisierungsbestrebungen mittragen. Diesbezüglich spielen insbesondere die Kantone eine entscheidende Rolle, da sie weitgehend für die Umsetzung der Gesundheitspolitik verantwortlich sind.
Zum Thema Berechnungsfehler des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den eidgenössischen Wahlen 2023: Das BFS bemerkte nach den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2023 in seiner Wahlstatistik einen Fehler bei der Berechnung der aggregierten nationalen Parteistärken. Das Bundesamt informierte die Öffentlichkeit darüber und leitete eine interne Untersuchung ein, um die Ursachen für diesen Fehler zu ermitteln. Der damalige Vorsteher des EDI ordnete seinerseits eine Administrativuntersuchung an, um die einschlägigen Prozesse zu analysieren und zu verbessern.
Die GPK befasste sich aus Sicht der Oberaufsicht eingehend mit diesem Fall, da dem korrekten Umgang mit den Daten zu den Wahlresultaten grosse Bedeutung für das Funktionieren und die Reputation der Schweizer Institutionen zukommt. Die GPK bedauerte sehr, dass es zu diesem Berechnungsfehler kam. Ihrer Ansicht nach schwächen solche Vorkommnisse die Glaubwürdigkeit der Wahlstatistiken und dadurch diejenige des politischen Systems der Schweiz im Allgemeinen. Die Kommission kann heute aber auch festhalten, dass das BFS und das EDI diesen Fall in ihrer Aufarbeitung prioritär und angemessen behandelt haben.
Weitere Tätigkeiten Ihrer Kommission betrafen die Tätigkeit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle, Abklärungen zum Thema der Arzneimittel- und Impfstoffmangellage, die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel oder auch die fehlerhaften Finanzprognosen für die AHV. Eine Liste der laufenden Dossiers und Geschäfte finden Sie auch in Ihren Sessionsunterlagen.
Bläsi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
En préambule, j'aimerais vous faire un bref rappel en chiffres de l'activité de la sous-commission Département fédéral de justice et police/Chancellerie fédérale de la Commission de gestion. Ainsi, la sous-commission s'est réunie pour six séances, dont deux avec visite de service. Les commissaires se sont réunis durant 20 heures, durant lesquelles 19 sujets ont pu être traités. La sous-commission n'a publié aucun communiqué de presse, estimant que cela n'était pas pertinent.
Je vais maintenant vous faire un bref état des lieux des principaux sujets traités dans le domaine justice et police par la sous-commission. Vous pouvez en trouver une version exhaustive dans le rapport.
Concernant la violence dans les centres fédéraux pour requérants d'asile (CFA), le SEM a mandaté des entreprises privées pour assurer la sécurité des personnes requérantes d'asile dans les CFA. En 2021, des allégations de dysfonctionnement ont été rendues publiques. Ces allégations concernaient le comportement des services de sécurité, accusés d'avoir eu recours à la violence de manière excessive contre des personnes requérantes d'asile. Sur mandat du SEM, un rapport a été établi par l'ancien juge fédéral, Niklaus Oberholzer. Il n'a identifié aucune violation systématique des droits des personnes requérantes d'asile au sein des CFA. Ce rapport contenait toutefois plusieurs recommandations à l'intention du SEM. La Commission de gestion s'est occupée de suivre l'état de leur mise en oeuvre. Ces recommandations portaient notamment sur le recours à des services de sécurité privés, sur la présence du SEM dans les CFA, sur la formation pour le personnel du domaine de la sécurité, sur le système de signalement ou encore sur les conséquences en cas de comportement fautif et sur les bases légales concernant l'usage de la contrainte et de mesures policières à l'encontre des requérants d'asile.
En novembre 2024, la Commission nationale de prévention de la torture a présenté à la Commission de gestion ses conclusions et recommandations dans le domaine de l'asile. Celles-ci portaient notamment sur le niveau de formation et l'aptitude du personnel engagé par les entreprises de sécurité dans les CFA. La Commission de gestion constate qu'en matière de sécurité des personnes requérantes d'asile un potentiel d'amélioration existe et persiste. Elle continuera donc de suivre la mise en oeuvre des recommandations issues du rapport d'enquête Oberholzer en 2025.
Je passe aux mesures prises par la Chancellerie fédérale et d'autres offices fédéraux impliqués visant à garantir des élections libres et justes. Dans son rapport sur la politique de sécurité de la Suisse de 2021, le Conseil fédéral avait constaté une augmentation de la menace causée par des activités d'influence en provenance de l'étranger. Dans ce contexte, la Commission de gestion s'est intéressée aux mesures prises afin de garantir des élections libres et justes à l'exemple des élections fédérales de 2023. La commission s'est fait présenter par la Chancellerie ses tâches et responsabilités dans ce cadre. Elle souligne le rôle grandissant des médias sociaux et de l'intelligence artificielle dans les élections. Les vidéos et les images manipulées au moyen de l'intelligence artificielle, appelées "deepfakes", peuvent être utilisées pour influencer les électrices et les électeurs et diffuser de fausses informations. D'après la chancellerie, les élections de 2023 ont répondu à l'exigence d'élections libres et justes. Les services compétents de la Confédération n'ont pas identifié d'indices d'ingérence étrangère dans ces élections, raison pour laquelle la commission n'a pour sa part pas identifié de nécessité d'agir.
Concernant l'appel d'offres de la Confédération concernant le cloud: en décembre 2020, le Conseil fédéral a adopté la stratégie d'informatique en nuage de l'administration fédérale. Celle-ci prévoit notamment l'utilisation de nuages dont l'infrastructure est hébergée par un fournisseur externe, permettant ainsi à certaines données d'être stockées dans des centres de calcul à l'étranger. Dans ce contexte, la Commission de gestion s'est penchée sur la question des garanties relatives à la souveraineté et à la sécurité des données. La commission a en outre approfondi la question des bases légales avec l'Office fédéral de la justice et la chancellerie. La commission s'informera début 2025 sur les premières expériences réalisées par cette unité dans le cadre de sa collaboration avec les différentes unités de l'administration fédérale. Au-delà de ces démarches d'information, la commission n'identifie pas de nécessité d'agir dans ce domaine.
Pour conclure, je vous renvoie au rapport qui contient un certain nombre de tableaux permettant de voir l'évolution et la situation des différents objets, les objets dont le traitement est arrivé à terme et ceux encore en cours de traitement. Par exemple, sont encore en cours de traitement les sujets "Assistance médicale dans le cadre des renvois" ou "Violence à l'égard des femmes dans les centres fédéraux pour requérants d'asile". Parmi les sujets dont le traitement a été terminé en 2024, on trouve, par exemple, "Traite d'êtres humains et trafic de migrants" ou "Entraide judiciaire internationale".
Je remercie vivement le secrétariat de la Commission de gestion ainsi que le secrétariat de la sous-commission Département fédéral de justice et police/Chancellerie fédérale qui ont fourni un grand travail pour l'établissement de ce rapport.
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben nun Einblick in zwei Subkommissionen und in die GPDel erhalten. Im Rahmen ihrer Oberaufsicht beschäftigten sich die GPK im Berichtsjahr ausserdem mit verschiedenen Querschnittthemen. Bei der Prüfung des Geschäftsberichtes 2023 des Bundesrates thematisierten die Kommissionen beispielsweise mit jedem Departement sowie mit der Bundeskanzlei, wie der Bund mit Personalressourcen umgeht, insbesondere in Berufsfeldern mit Fachkräftemangel. Im Hinblick auf die zahlreichen Pensionierungen, die in den nächsten zehn Jahren zu erwarten sind und die bis zu 30 Prozent des Bundespersonals betreffen könnten, nahmen die GPK eine Standortbestimmung zu den Massnahmen und zur Strategie vor, die von den Departementen und der Bundeskanzlei zur Bewältigung dieser Herausforderung ergriffen werden.
Die GPK befassten sich 2024 auch mit den jüngsten Entwicklungen der Cyberrisiken für die Bundesverwaltung. Sie vertieften diesbezüglich insbesondere die Kompetenzverteilung und die Koordination zwischen den Bundesbehörden im Zusammenhang mit dem per 1. Januar geschaffenen Bundesamt für Cybersicherheit.
Ein weiteres Querschnittthema, das die GPK im Jahr 2024 behandelten, war der Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Departementen und der Bundeskanzlei. Die Kommissionen befassten sich mit den verschiedenen parallel laufenden Aufträgen, die der Bundesrat der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Kommunikation zu diesem Thema erteilt hatte.
Zu weiteren Schwerpunkten im Jahr 2024: Die GPK nahmen im Berichtsjahr zudem Oberaufsichtstätigkeiten in verschiedenen Dossiers auf oder setzten solche Tätigkeiten fort, die aufgrund ihrer Brisanz eine gewisse Medienresonanz erfahren hatten, so bei den Cyberangriffen und Datenabflüssen bei externen Anbietern des Bundes im Jahr 2023, bei der Sistierung des Projektes C2Air, bei den vom Bundesamt für Sozialversicherungen im August 2024 gemeldeten Berechnungsfehlern bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung oder beim Verdacht auf gefälschte Unterschriften bei Unterschriftensammlungen für Referenden und Volksinitiativen.
Die GPK tauschten sich in diesen Fällen jeweils umgehend mit den zuständigen Bundesbehörden aus und überprüften, ob die von den Behörden getroffenen Sofortmassnahmen angemessen waren. Dabei klärten sie auch, ob ein mittel- oder langfristiger Handlungsbedarf zur Verbesserung der Geschäftsführung besteht.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Kommission beantragt, vom Jahresbericht 2024 der GPK und der GPDel Kenntnis zu nehmen.
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport