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Vietare gli intermediari esterni a pagamento nel settore dell'assicurazione di base e delle assicurazioni complementari (assicurazioni private) nella LAMal e nella LCA

67908 · Bollettino ufficiale

Del 7 mag 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/67908/it/vietare-gli-intermediari-esterni-a-pagamento-nel-settore-dell-assicurazione-di-base-e-delle-assicurazioni-complementari-assicurazioni-private-nella-lamal-e-nella-lca

Consultato il 10 set 2026

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Fonte

Oggetto parlamentare: Vietare gli intermediari esterni a pagamento nel settore dell'assicurazione di base e delle assicurazioni complementari (assicurazioni private) nella LAMal e nella LCA (23.4150)

23.4150

Vietare gli intermediari esterni a pagamento nel settore dell'assicurazione di base e delle assicurazioni complementari (assicurazioni private) nella LAMal e nella LCA

Giezendanner Benjamin · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Krankenversicherung basiert in der Schweiz auf einem solidarischen Prinzip. Sie soll den Zugang zur medizinischen Versorgung effizient, transparent und vor allem im Interesse der Versicherten sichern. Doch einige grundlegende Systemfehler gefährden genau diese Ziele, weshalb der Staat zunehmend als Regulierer einschreiten muss.

Im vorliegenden Vorstoss geht es um die entgeltliche Tätigkeit externer Vermittler im Bereich der Grund- und Zusatzversicherungen. Zwar hat der Bundesrat im vergangenen September die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verschärft - ein Schritt in die richtige Richtung. Die neuen Richtlinien bringen etwas mehr Transparenz und eine gewisse Verbesserung beim Konsumentenschutz, doch sie greifen massiv zu kurz. Aus meiner Sicht hat sich der Bundesrat von der Branche blenden, ja, man dürfte vielleicht sogar sagen, übertölpeln lassen. Neu erhält ein Vermittler oder eine Vermittlerin als Provision maximal das Sechzehnfache der monatlichen Versicherungsprämie. Bis im September 2023 betrug die Obergrenze noch das Zwölffache dieser Monatsprämie. Danach wurde sie für ein Jahr abgeschafft, damit man sich etwas Luft nach oben verschaffen konnte.

Aus meiner Sicht ist dieses System eine reine Abzocke, da der Versicherte im schlechtesten Fall das Sechzehnfache bezahlen muss und somit 16 Monate verstreichen müssen, bis endlich etwas an die Gesundheitskosten geleistet wird. Der Rest ist einfach nur für das System der Vermittler gedacht.

Worum geht es konkret? Externe Vermittler erhalten für jeden abgeschlossenen Versicherungsvertrag Provisionen, teils in beträchtlicher Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob der vermittelte Vertrag für die versicherte Person tatsächlich besser ist oder überhaupt notwendig wäre. Der finanzielle Anreiz steht im Vordergrund, nicht das Interesse des Versicherten. Dieses System hat sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, aber auf Kosten der Allgemeinheit und der Versicherten. Allein in der Zusatzversicherung sprechen wir von Hunderten von Millionen Franken, die jedes Jahr in diesen Bereich abfliessen. Diese Gelder fehlen letztlich im Gesundheitssystem bei den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern selbst, welche diesen Abfluss bezahlen müssen. Aber auch bei den Krankenkassen fehlt dieses Geld. Einzige Gewinnerin ist die Vermittlungsbranche, welche noch immer Millionen scheffelt.

Dieser Systemfehler ist ineffizient, teuer und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Versicherte werden teilweise mit aggressiven Methoden zu Wechseln gedrängt, und es fehlt oft an objektiver Beratung. Die Verantwortung dafür liegt nicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten, sondern beim System, das Fehlanreize nicht nur duldet, sondern hier auch regelrecht fördert.

Deshalb fordere ich ein klares Verbot von entgeltlichen Vermittlungen durch externe Dritte im Bereich der Grund- und Zusatzversicherung. Mit der Annahme der Motion können wir sicherstellen, dass das Vertrauen in unser Gesundheitssystem erhalten bleibt und Prämiengelder dort eingesetzt werden, wo sie hingehören: in die Gesundheit der Menschen und nicht in die Taschen von Vermittlern.

Schmezer Ueli · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Herr Giezendanner, ich habe das mit Interesse zur Kenntnis genommen, und ich bedaure, dass ich nicht schon ein bisschen länger im Rat bin, damit ich die Motion auch hätte unterzeichnen können. Sie haben ja unglaubliche Zahlen genannt: Bisher durfte man zwölf Monatsprämien kassieren, und jetzt ist es sogar nach oben offen. Man wird Ihnen vermutlich vorwerfen, Sie würden eine krasse Massnahme fordern, und auch die Verhältnismässigkeit ist ein Stichwort. Wie wollen Sie dagegen argumentieren?

Giezendanner Benjamin · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Tatsächlich gab es auch viele Einflussversuche, damit dieser Vorstoss zurückgezogen wird. Man muss anerkennen, dass die Branche das hier wieder einmal sehr clever gemacht hat. Sie hat selbst eine Regulierung geschaffen, und der Bundesrat hat diese einfach anerkannt. Aber der Missbrauch ist immer noch da, man hat nichts daran geändert. Im nächsten September wird die Politik wieder losschreien und sagen, dass wir etwas gegen die Kostenexplosion machen müssen. Aber passieren wird gar nichts. Hier haben wir die Möglichkeit, in einen regulierten Markt einzugreifen. Werbung und Marketing sind weiterhin als Möglichkeit offen, aber sollen innerhalb der Krankenkassen und nicht bei Vermittlern gemacht werden, die aggressiv im Markt auftreten und am Schluss das System belasten.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura

A l'époque, le législateur a décidé de laisser les assureurs régler l'activité des intermédiaires d'assurances, en prenant en considération le principe de la liberté économique - cela a été mentionné par l'auteur de la motion. Depuis que la motion a été déposée en automne 2023, les assureurs ont conclu un accord de branche le 22 mars 2024 et ont déposé leur requête de déclaration de force obligatoire. Par ordonnance du 14 août 2024, cela a aussi été mentionné par l'auteur de la motion, le Conseil fédéral a déclaré obligatoires certaines clauses de cet accord de branche, en particulier l'interdiction du démarchage téléphonique à froid et la limitation de la rémunération des intermédiaires.

Dans le cadre de leur contrôle, les deux autorités de surveillance, à savoir l'Office fédéral de la santé publique (OFSP) pour l'assurance maladie obligatoire et la Finma pour l'assurance complémentaire, vérifient que ces montants maximaux des rémunérations sont respectés.

Vu cette adaptation, le Conseil fédéral propose le rejet de la motion.

Votazione

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 86 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(6 Enthaltungen)