Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Revisione del rendiconto con le aliquote saldo. Obiettivo mancato?

68212 · Bollettino ufficiale

Del 10 giu 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/68212/it/revisione-del-rendiconto-con-le-aliquote-saldo-obiettivo-mancato

Consultato il 13 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Revisione del rendiconto con le aliquote saldo. Obiettivo mancato? (24.4283)

24.4283

Revisione del rendiconto con le aliquote saldo. Obiettivo mancato?

Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Interpellant hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklärt. Er verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Müller Damian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale

Ich lege gleich zu Beginn meine Interessen offen: Ich bin Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbands und bin somit auch in regem Austausch mit verschiedenen Metzgereien, Partyservices und weiteren KMU, die in der Praxis mit immer neuen administrativen Anforderungen kämpfen. Genau deshalb habe ich diese Interpellation eingereicht, denn was hier unter dem Titel "Vereinfachung" verkauft wird, ist in Wahrheit das pure Gegenteil. Eine langjährige Praxis wurde nun geändert; das habe ich Ihnen in dieser Interpellation dargelegt. Ich habe sie bereits im letzten Dezember eingereicht, dann hatten wir im März keine Zeit dafür, und deshalb behandeln wir sie jetzt im Sommer.

Was hat sich jetzt konkret geändert? Bislang konnten Mischbetriebe wie Metzgereien einen branchenspezifischen Saldosteuersatz auf den Gesamtumsatz anwenden - eine einfache, praxiserprobte Lösung, welche über Jahre sehr gut funktioniert hat. Neu zwingt aber die Eidgenössische Steuerverwaltung solche KMU dazu, sämtliche Leistungen nach bis zu neun verschiedenen Saldosteuersätzen getrennt zu erfassen, auszuwerten und zu deklarieren. Allein in der Fleischbranche gelten neu sechs unterschiedliche Umsetzungsgrenzen, die laufend überwacht werden müssen. Das ist kein technisches Detail, es ist ein massiver Systemwechsel. Genau dies bedeutet für die KMU deutlich mehr Aufwand. Sie müssen eine neue Software anschaffen, was auch mit neuen Kassensystemen verbunden ist. Dazu sind auch Schulungen nötig, was entsprechend höhere Kosten bedeutet. Die Folge ist für viele Mischbranchen eine faktische Verunmöglichung der Saldosteuersatz-Methode, und das ausgerechnet jetzt, in einer Zeit, in der wir auch immer wieder von Bürokratieabbau sprechen.

Was heisst das jetzt konkret in der Praxis? Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus dem Ladenverkauf: Bis Ende 2024 konnte ein Metzger einen Geschäftsvorgang beispielsweise wie folgt abrechnen: Fleischerzeugnisse 60 Franken, Gewürze 7 Franken, Käse 8 Franken, Getränke 6 Franken. Einschliesslich Mehrwertsteuer ergibt das 81 Franken - im Laden eingetippt, in der Buchhaltung mit einem einzigen Satz von 0,1 Prozent Mehrwertsteuer erfasst, fertig. Seit dem 1. Januar 2025 muss der gleiche Verkauf sofort bei der Kassiererin in separate Kategorien aufgeteilt werden: Fleisch zum Satz von 0,1 Prozent, Gewürze, Käse und Getränke je zum Satz von 0,6 Prozent. Falls der Jahresanteil dieser Produkte unter 10 Prozent bleibt, kann rückwirkend korrigiert werden. Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand ohne jeden Mehrwert. Diese Rückauswertung betrifft Bereiche, die bei den meisten - ich betone: bei den meisten - Betrieben ohnehin unter der Schwelle bleiben. Buchhalterisch ist also ausser Spesen nichts gewesen. Dass die Betriebe nun ein unglaubliches Mass an zusätzlicher Bürokratie und Mehraufwand haben, ist damit klar deklariert. Ich denke aber auch, Frau Bundespräsidentin, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung einen massiven Mehraufwand für die Kontrollen der Umsatzgrenzen hat.

Zur Umsetzung: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich trotz frühzeitiger Kontaktaufnahme erst im letzten Herbst mit den Branchen zu einer Besprechung getroffen. Klare Informationen kamen dann erst Ende Jahr. Das bedeutete nichts anderes, als dass die Betriebe ihre Systeme und Prozesse komplett umstellen mussten, nachdem die neuen Mehrwertsteuerregime bereits in Kraft gesetzt worden waren. Wir müssen jetzt auch aufpassen, dass wir ordentliche Betriebe nicht zu Tätern machen.

Keine Angst, ich will keinen Täterschutz betreiben, aber wenn Unternehmen überall in Fallen treten können, die strukturelle Fixkosten auslösen, dann bezahlt dies am Schluss halt der Konsument oder die Konsumentin. Dies zeigt aus meiner Sicht auch, dass die Verwaltung wenig Praxisnähe an den Tag gelegt hat.

Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, nochmals wirklich genau hinzuschauen, wie das funktioniert, die Sonderlösung für Mischbetriebe nochmals zu prüfen und praxistauglich weiterzuentwickeln. Denn eine lange gelebte Praxis wurde jetzt ohne einen wirklichen Mehrwert geändert. In einem zweiten Teil fordere ich, dass eine einheitliche, verbindliche Kommunikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung sicherzustellen ist, damit nicht plötzlich ein Tohuwabohu herrscht, wenn die Kontrollen stattfinden. Wir reden hier nicht von einem Randphänomen, sondern von der Funktionsfähigkeit eines für Tausende von KMU in unserem Land zentralen Instrumentes. Es ist aus meiner Sicht höchste Zeit, dass wir vom Verkomplizieren wieder zum Vereinfachen zurückkehren. Ich danke Ihnen, Frau Bundespräsidentin, dass Sie mir um 19 Uhr noch zugehört haben.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Consiglio federale · San Gallo

Sie haben eine detaillierte Antwort auf die Interpellation bekommen. Ich kann einfach sagen: Einerseits wäre es sicher idealer gewesen, wenn die steuerpflichtigen Personen und auch die Steuerverwaltung für die Vorbereitung und Umsetzung dieser Änderungen mehr Zeit gehabt hätten. Andererseits kann man sagen, dass die Vernehmlassung zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 durchgeführt wurde und dass absehbar war, welche Änderungen sich abzeichnen würden.

Für viele steuerpflichtige Personen, die mit Saldosteuersätzen abrechnen, hat sich aber nichts oder allenfalls nur die Anzahl anzuwendender Saldosteuersätze geändert. Grössere Änderungen gibt es nur bei einigen Mischbranchen, die ihre Ertragsarten neu getrennt erfassen müssen, wenn sie weiterhin von der Saldosteuersatz-Methode profitieren wollen. Wenn diese Umstellungsarbeiten einmal vollzogen sind, dürfte sich der administrative Aufwand vermindern.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen: Diese Methode ist ja freiwillig. Die Saldosteuersatz-Methode ist nicht Pflicht, sie ist freiwillig. Es ist auch künftig im Interesse der einzelnen steuerpflichtigen Person, zu prüfen, welche Abrechnungsmethode für ihren Betrieb vorteilhafter ist. Das ist nicht immer die Saldosteuersatz-Methode. Bisher haben sich, das kann ich vielleicht noch sagen, nur rund 30 Prozent aller Unternehmen, die mit Saldosteuersätzen abrechnen könnten, dieser Abrechnungsmethode angeschlossen. Aber es ist sicherlich so, ich schliesse mich da Ihnen an, Herr Ständerat Müller: Wenn sich in der Praxis Möglichkeiten zu Vereinfachungen oder Verbesserungen zeigen, dann muss man sie gemeinsam anschauen und die Verordnung halt vielleicht wieder anpassen.

Sie wissen, die Mehrwertsteuer ist jetzt wirklich nicht ein lebensverlängerndes Kapitel des Steuerrechts. Die Mehrwertsteuer ist sehr kompliziert, und auch diese Verordnungen sind recht kompliziert. Das Beste wäre, man würde das Ganze vereinfachen. Aber dann käme die Opposition nicht nur von Ihnen, dann wäre sie wahrscheinlich etwas breiter.

Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.

Schluss der Sitzung um 19.10 Uhr

La séance est levée à 19 h 10