24.452
Trattamenti costosi soltanto in caso di buone probabilità di successo
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Fehr Düsel, Buffat, Bühler, Golay Roger, Kolly, Sormanni, Steinemann, Tuena)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Fehr Düsel, Buffat, Bühler, Golay Roger, Kolly, Sormanni, Steinemann, Tuena)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Schmid Pascal · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wie der Basler Mordfall vom August 2024 gezeigt hat, sind unbegleitete Hafturlaube hoch riskant. Der Täter wurde 2015 wegen zweifachen Mordes verurteilt. Er kam dann in eine stationäre Therapierung. Nur neun Jahre später war er auf unbegleitetem Ausgang, weil die Behörden das Täterwohl höher gewichtet hatten als die Sicherheit. Und was ist die Folge davon? Eine ältere Frau ist tot; sie wurde ermordet. Deshalb dürfen nichttherapierbare Triebtäter auf keinen Fall in eine stationäre Massnahme kommen, weil man ihnen dort über kurz oder lang Hafturlaub gewähren muss.
Die Realität sieht heute anders aus: 98 Prozent der psychisch schwer gestörten Straftäter, das sind Gewalt- und Sexualstraftäter, kommen in eine stationäre Therapierungsmassnahme, und nur 2 Prozent werden verwahrt. Das bestätigt, was auch renommierte Experten sagen: Wir therapieren viel zu viele Nichttherapierbare. Es ist richtig, Therapierbare zu therapieren, aber Nichttherapierbare muss man konsequent verwahren. Der Schutz vor gefährlichen Triebtätern geht vor, der Schutz von Frauen, der Schutz von Kindern geht vor.
Dass das heute nicht so ist, liegt an der Gerichtspraxis, aber eben vor allem auch am Gesetz. Heute führt die blosse Erwartung, dass eine Therapierung etwas bringen könnte, zur Anordnung einer stationären Massnahme anstelle einer Verwahrung. Genau deshalb wird auch bei geringen Erfolgsaussichten eine Therapiemassnahme angeordnet. Und das bedeutet zugleich auch, dass der Täter seine Gefängnisstrafe gar nicht absitzen muss. Die Therapierung ersetzt den Strafvollzug. Das ist nicht so bei der Verwahrung; diese kommt erst nach der abgesessenen Strafzeit.
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, führen Sie Ihre Gespräche bitte in der Wandelhalle. Es ist laut hier.
Schmid Pascal · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Therapiemassnahme ersetzt den Strafvollzug, nicht so die Verwahrung. Die Verwahrung kommt erst nach abgesessener Strafe zum Zug, und das zu sehen, ist wichtig. Täter, die therapiert werden, kommen nicht einmal ins Gefängnis.
Mir ist klar, es geht hier um schwierige Abwägungen zwischen Sicherheitsinteressen und Individualinteressen. Aber es geht nicht um Unschuldige, es geht um gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Mir ist auch klar: Null Risiko wird es nie geben. Aber Schwachstellen müssen behoben werden. Unsere Bevölkerung hat ein Recht auf Schutz vor gefährlichen Triebtätern. Unsere Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, wenn gefährliche Mörder und Vergewaltiger Hafturlaub bekommen. Unsere Bevölkerung hat auch kein Verständnis dafür, wenn Steuergelder für nutzlose Therapierungen zum Fenster hinausgeschmissen werden.
Und damit sind wir bei den Kosten. Verwahrungen sind deutlich günstiger als stationäre Massnahmen. Sie kosten rund 400 Franken pro Tag, stationäre Massnahmen hingegen bis zu 1800 Franken. Bei Nichttherapierbaren lassen sich diese enorm hohen Kosten einfach nicht rechtfertigen.
Mit dieser Initiative wird die Triage zwischen Therapierung und Verwahrung zugunsten der Verwahrung korrigiert. Eine stationäre Massnahme darf nur dann möglich sein, wenn sie mit "hoher Wahrscheinlichkeit" erfolgreich ist. Die Latte wird also höher gelegt. Die Therapierung kann nicht mehr nur bei der blossen Möglichkeit, dass sie vielleicht etwas bringt, also gemäss der tiefer liegenden Latte, angeordnet werden. Mit Umsetzung der Initiative würden nur noch Therapierbare therapiert. Der Basler Mörder wäre damit nicht therapiert, sondern verwahrt worden.
Die Kommission für Rechtsfragen hat dieses Anliegen erkannt und dazu die Kommissionsinitiative 25.435 beschlossen. Diese erhöht aber nur die Anforderungen an eine stationäre Massnahme, ohne gleichzeitig die Anforderungen an die Verwahrung zu senken. Damit bleibt sie auf halber Strecke stehen. Sie könnte sogar dazu führen, dass gefährliche Täter am Ende weder in eine Massnahme noch in eine Verwahrung kommen. Dann wird es richtig gefährlich.
Deshalb, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Psychisch schwer gestörte Straftäter kommen heute in eine stationäre Massnahme, selbst bei sehr geringen Therapiechancen. Gemäss geltendem Recht ist der stationären Massnahme gegenüber der Verwahrung der Vorzug zu geben, wenn zu erwarten ist, dass dadurch der Gefahr eines Rückfalls begegnet werden kann. Die Bevölkerung sieht das klar anders, denn die Sicherheit der Bevölkerung geht vor. Auch sind Therapierungen viel teurer als Verwahrungen; wir haben es gehört. Das Ganze ist also nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern hat auch massive Kostenfolgen.
Es braucht eine Korrektur zugunsten der Verwahrung, denn es geht hier um sehr schwere Straftäter. Mit der parlamentarischen Initiative sollen psychisch schwer gestörte Täter zukünftig nur noch einer stationären Massnahme zugeführt werden, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend ist. Ist das nicht zu erwarten, sind gefährliche Straftäter zu verwahren. Mit dieser Gewichtsverlagerung zugunsten der Verwahrung wird der Schutz der Bevölkerung erhöht und werden die Kosten gesenkt. Natürlich hat man nie eine hundertprozentige Sicherheit, aber wir müssen das Risiko für die Bevölkerung möglichst gering halten - das Risiko für die Frauen, das Risiko für die Kinder. Das ist auch mit Blick auf die Kriminalstatistik geboten.
Die Kommission war sich darüber einig, dass die Anzahl und die Kosten der therapeutischen Massnahmen im Sinne von Artikel 59 des Strafgesetzbuchs sehr hoch sind. Unsere Minderheit der Kommission für Rechtsfragen ist klar der Ansicht, dass die von der Kommissionsinitiative 25.435 vorgesehene Lösung nicht ausreicht. Der Schwerpunkt soll auf Verwahrungen statt auf therapeutische Massnahmen gelegt werden. Denn wir therapieren viele, die nicht therapierbar sind. Nur wenn eine Massnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend ist, soll diese Massnahme auch zum Zug kommen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Jaccoud Jessica · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
L'initiative parlementaire Schmid Pascal vise à modifier le code pénal afin de restreindre les conditions dans lesquelles une mesure institutionnelle, c'est-à-dire une thérapie en milieu fermé, peut être ordonnée à l'encontre d'un auteur d'infraction souffrant de graves troubles mentaux. Plus précisément, l'auteur de l'initiative propose que cette mesure ne soit possible que si son succès est hautement probable et non plus simplement prévisible, comme le prévoit le droit en vigueur.
L'argument avancé par l'auteur de l'initiative repose sur deux constats principaux, d'une part, le nombre élevé de mesures institutionnelles par rapport aux internements - 620 mesures institutionnelles contre seulement 14 internements, sur une période de 5 ans -, et, d'autre part, le coût important que représentent ces mesures thérapeutiques jugées par l'auteur de l'initiative disproportionnées vu les faibles chances de succès observées dans certains cas. En renforçant les exigences posées à l'ordonnance d'une thérapie, l'initiative entend prioriser l'internement, et ainsi, selon son auteur, mieux protéger la société et réduire les coûts pour les finances publiques.
Après un examen approfondi, la Commission des affaires juridiques vous recommande, par 16 voix contre 9, de ne pas donner suite à cette initiative. Si la commission partage le constat d'un recours fréquent aux mesures institutionnelles, elle estime que la mesure proposée n'est pas appropriée. En effet, donner la priorité à l'internement plutôt qu'à la thérapie ne répond pas du tout à l'objectif d'efficacité ni à celui de maîtrise des coûts. L'internement n'est pas un substitut moins onéreux ou plus efficient que la mesure thérapeutique. Il ne permet pas non plus de traiter la cause du comportement délictuel lorsque celle-ci est d'ordre psychiatrique. Consciente toutefois de la nécessité d'agir, la commission a préféré déposer sa propre initiative afin de réviser uniquement l'article 59 du code pénal. Cette proposition reprend partiellement l'objectif de l'auteur de l'initiative en exigeant également que le succès de la mesure thérapeutique soit hautement probable, mais elle évite toute modification de l'article 64 relatif à l'internement. La commission considère que cette voie est beaucoup plus ciblée, beaucoup plus proportionnée et mieux fondée sur les besoins concrets du système pénal et thérapeutique.
Une minorité de la commission favorable à l'initiative parlementaire Schmid Pascal aurait souhaité aller plus loin en donnant effectivement la priorité à l'internement ; toutefois, cette proposition, comme je vous l'ai indiqué, reste minoritaire.
En résumé, la majorité de la commission estime que le changement de paradigme proposé dans l'initiative parlementaire Schmid Pascal, à savoir inverser l'ordre de priorité entre la thérapie et l'internement, pose plus de problèmes qu'il n'en résout. Elle lui préfère donc une révision plus mesurée du droit en vigueur déjà engagée à travers l'initiative de commission. C'est pourquoi nous vous invitons aujourd'hui, au nom de la Commission des affaires juridiques, à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
von Falkenstein Patricia · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo liberale radicale
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 10. April die von Nationalrat Pascal Schmid am 26. September 2024 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative fordert, das Strafgesetzbuch in Artikel 59 Absatz 1 Litera b und Artikel 64 Absatz 1 Litera b dahin gehend zu ändern, dass bei Straftäterinnen und Straftätern mit schweren psychischen Störungen der Verwahrung Vorrang vor den stationären Massnahmen und Therapien eingeräumt wird. Bei einer Umsetzung der Initiative würde ein erwartbarer Erfolg einer stationären Massnahme nicht mehr ausreichen, um eine solche anordnen zu können. Neu wäre eine hohe Wahrscheinlichkeit des Erfolgs erforderlich.
Psychisch schwer gestörte Straftäter kommen heute selbst bei sehr geringen Therapierungschancen in eine stationäre Massnahme. Sie wird oft fälschlicherweise als "kleine Verwahrung" bezeichnet. Verwahrungen werden demgegenüber höchst selten angeordnet. Von 2018 bis 2023 kamen 620 Täter in stationäre Massnahmen und nur 14 in Verwahrung. Der Grund liegt darin, dass gemäss geltendem Recht einer stationären Massnahme gegenüber einer Verwahrung bereits dann der Vorzug zu geben ist, wenn zu erwarten ist, dass sich dadurch der Gefahr eines Rückfalls begegnen lasse.
Mit der beantragten Änderung wird erreicht, dass künftig mehr Verwahrungen und weniger stationäre Massnahmen angeordnet werden. Mit dieser Gewichtsverlagerung zugunsten der Verwahrung wird der Schutz der Bevölkerung erhöht. Zugleich können die Kosten im Massnahmenvollzug massiv gesenkt werden. Es geht um die Stellschraube bei der Triage: Wer kommt in die stationäre Massnahme, wer kommt in die ordentliche Verwahrung? Es braucht für die Therapierung mindestens eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg haben wird. Es ist auch Aufgabe der Politik, die Stellschrauben im Gesetz richtig zu stellen. Dies ist die Position des Initianten.
Zu bedenken gilt es, dass nicht alle, die eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 erfolglos absolviert haben, verwahrt werden können. Auch das war ein Thema beim Massnahmenpaket zur Umsetzung der Volksinitiative. Der Vorentwurf enthielt eine Bestimmung, die vorsah, dass für solche Täter, die nicht verwahrt werden können, eine Bewährungshilfe mit Überwachungsmöglichkeiten angeordnet wird. Das wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen massiv abgelehnt. Deshalb wurde das nicht aufgenommen. Man kann nicht alle Personen, die man nicht therapieren kann, verwahren, weil die Anlasstaten unterschiedlich sind.
Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme dar, dass die Absenkung der Verwahrungsvoraussetzungen problematisch wäre. Es wäre ebenso problematisch, Leute in die Verwahrung zu stecken, die eigentlich therapierbar wären. In der Praxis sei es häufig so, dass zu Beginn einer Therapie noch nicht klar ist, ob diese erfolgreich sein wird oder nicht. Die Einsicht, an einer Krankheit zu leiden, und die Bereitschaft, bei der Therapie mitzuwirken, sind häufig wesentliche Voraussetzungen für eine Behandlung nach Artikel 59 und für ambulante Massnahmen.
In der Beratung durch die Kommission zeigte sich, dass der Handlungsbedarf gegeben ist, allerdings nicht auf Basis der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal. Die Kommission ist sich einig darüber, dass die Anzahl der angeordneten stationären therapeutischen Massnahmen im Sinne von Artikel 59 hoch ist und dass dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kosten problematisch ist. Die in der parlamentarischen Initiative vorgesehene Lösung, wonach die Verwahrung im Sinne von Artikel 64 StGB Vorrang haben soll, überzeugte die Kommission jedoch nicht, da die Kosten dadurch nicht zwingend gesenkt werden können.
Um die Anzahl Fälle zu verringern, in denen eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet wird, beschloss die Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Lancierung der Kommissionsinitiative "Stationäre Massnahmen (Art. 59 StGB) nur bei guten Erfolgsaussichten". Diese sieht nur eine Änderung von Artikel 59 StGB und keine von Artikel 64 vor. Wie auch von der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal gefordert, soll Artikel 59 dahin gehend angepasst werden, dass Straftäterinnen und Straftätern mit schweren psychischen Störungen nur dann eine therapeutische Massnahme gewährt wird, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Massnahme erfolgreich sein wird.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal keine Folge zu geben.
Votazione
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Fehr Düsel beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 56 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
(4 Enthaltungen)