19.433
Includere lo stalking nelle fattispecie del Codice penale
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Bundesgesetz über die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Loi fédérale visant à améliorer la protection pénale contre le harcèlement (Modification du code pénal)
Ziff. 1 Art. 55a Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Gemäss geltendem Recht
Ch. 1 art. 55a al. 1
Proposition de la conférence de conciliation
Selon droit en vigueur
Ziff. 1 Art. 181b Abs. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen
Ch. 1 art. 181b al. 2
Proposition de la conférence de conciliation
Biffer
Nantermod Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
La Commission des affaires juridiques de notre conseil et la Commission des affaires juridiques du Conseil des États se sont rencontrées ce matin en conférence de conciliation pour trouver une solution à la dernière divergence qui oppose les deux chambres concernant cet objet, à savoir l'initiative parlementaire qui vise à étendre au harcèlement obsessionnel le champ d'application des dispositions du code pénal relatives aux délits.
Comme vous le savez, nous discutons depuis maintenant plusieurs mois de l'introduction d'une nouvelle disposition pénale qui vise à punir le harcèlement obsessionnel. Une seule divergence subsiste entre les deux conseils, portant sur la poursuite de l'infraction d'office ou sur plainte. Notre conseil tenait jusqu'ici à sa version, qui visait à placer l'infraction de harcèlement dans la liste des infractions relatives aux violences conjugales, avec cette poursuite un peu particulière, entre la poursuite d'office et la poursuite sur plainte pour les cas de violences conjugales. Le Conseil des États, de son côté, avait décidé à l'unanimité de maintenir sa position, soit une poursuite exclusivement sur plainte.
Lors des discussions de ce matin, les avis ont été opposés et la conférence de conciliation a décidé, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, de suivre le Conseil des États, soutenue dans ce sens par le Conseil fédéral. En résumé, les arguments en faveur de la version de la poursuite exclusivement sur plainte consistent à dire que la nouvelle infraction est un délit de comportement, qu'il faudra démontrer que le comportement était de nature à atteindre le dommage visé par l'infraction, à savoir d'entraver considérablement la victime dans sa façon de vivre, et que ce n'est qu'avec la pleine collaboration de la victime qu'une telle infraction peut être prouvée. Face à cet argument, les arguments de notre conseil, à savoir la cohérence de l'institution et du code pénal, n'ont pas pesé très lourd. Finalement, à l'unanimité, la commission a décidé de soutenir la version soutenue par la majorité dans la commission.
Pour cette raison, je vous invite à suivre la proposition de notre conférence de conciliation.
Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi
Heute liegt Ihnen das Ergebnis der Einigungskonferenz zur parlamentarischen Initiative 19.433 vor, mit der ein eigenständiger Straftatbestand der Nachstellung, umgangssprachlich "Stalking", geschaffen werden soll. Die Einigungskonferenz hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Variante des Ständerates ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage schliesslich mit 25 zu 0 Stimmen zugestimmt. Es liegt kein anderer Antrag vor. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.
Stalking ist eine Form psychischer Gewalt, die das Leben der Betroffenen massiv einschränken kann. Die Opfer leiden unter Angst, Isolation, Kontrollverlust - mitunter über Jahre hinweg. Die bisherige Gesetzeslage war unzureichend, um solche Verhaltensweisen wirksam zu ahnden. Bestehende Tatbestände wie Nötigung oder Drohung decken nur Teilaspekte ab. Betroffene blieben oft schutzlos. Deshalb hat Ihre Kommission für Rechtsfragen bereits im Mai 2019 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen. Die parlamentarische Initiative wurde von beiden Kammern breit unterstützt. Ziel war es, explizit festzuhalten: Stalking ist kein Bagatelldelikt, sondern eine ernst zu nehmende Straftat.
Die neue Strafnorm soll Verhalten wie Auflauern, ständiges Verfolgen, wiederholtes unerwünschtes Kontaktieren oder Einschüchtern unter Strafe stellen, selbst dann, wenn für das Opfer noch keine konkreten Folgen - zum Beispiel ein schwerwiegendes Delikt - eingetreten sind.
Der neue Tatbestand ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet: Es reicht, dass die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer schwer zu belasten.
Die Differenz zwischen den beiden Kammern bezog sich auf die Frage: Soll das Delikt in bestimmten Konstellationen, etwa während oder bis ein Jahr nach einer Beziehung, von Amtes wegen verfolgt werden? Oder soll es sich immer um ein Antragsdelikt handeln, also vom Willen des Opfers abhängen? Die Mehrheit hat sich klar für die Lösung des Ständerates ausgesprochen: Stalking soll nur auf Antrag verfolgt werden. Warum? Die betroffene Person soll selbst entscheiden können, ob sie ein Strafverfahren möchte. Gerade in Beziehungen oder Trennungssituationen kann eine Anzeige heikel oder gar gefährlich sein. Ein Strafverfahren gegen den Willen des Opfers kann die Nachstellung sogar verlängern oder vertiefen und oftmals eine belastbare Aussage verhindern.
Eine Mischung aus Offizial- und Antragsdelikt wäre kaum praktikabel. Wenn die Tat zum Beispiel während der Beziehung beginnt oder nach der Trennung weiter ausgeübt wird, würde mitten in der Begehung das Verfahren seinen rechtlichen Charakter ändern. Das ist nicht nur verwirrend, sondern das wäre auch schlimm für diejenigen, die eben mit diesem Fall konfrontiert sind, weil Fristen versäumt oder Verfahren blockiert werden können.
Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgung in aller Regel ohnehin nur auf Initiative des Opfers erfolgt: Nachstellungen sind schwer von aussen erkennbar und können meist nur über Aussagen des Opfers bewiesen werden.
Die Einigungskonferenz hat deshalb beschlossen, Artikel 181b Absatz 2 zu streichen und nicht in den Deliktskatalog für Offizialdelikte nach Artikel 55a aufzunehmen.
Wichtig ist für die Einigungskonferenz auch die Signalwirkung: Die Einführung eines eigenen Tatbestands ist ein klares Zeichen an die Gesellschaft, an potenzielle Täter, ebenso an betroffene Personen. Die Botschaft lautet: Nachstellen, Bedrängen ist strafbar. Der Tatbestand schützt die betroffenen Personen, und es gibt Konsequenzen, mit denen die Täter rechnen müssen. Zugleich wird anerkannt, dass es bei der Umsetzung in der Praxis zu einem temporären Mehraufwand für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden kommen kann. Diese frühen Interventionen werden sich aber langfristig auszahlen und für die Sicherheit und das Wohl der Betroffenen sorgen.
Ich bitte Sie, mit diesem neuen Straftatbestand diese Lücke zu schliessen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der Verwaltung, beim Bundesrat und bei allen Mitgliedern der Kommissionen für die Zusammenarbeit bedanken, damit wir heute diesen Tatbestand verabschieden können.
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Stalking ist für die betroffenen Menschen eine schwere Belastung. Stalking schränkt die Opfer - und es sind meist Frauen - in ihrem Alltag oft massiv ein. Es ist eine Einschränkung der Freiheit dieser Personen und deshalb nicht akzeptierbar. Die von der Einigungskonferenz beantragte Lösung wird vom Bundesrat begrüsst. Er bedankt sich bei den Kommissionen für ihre Arbeit und dass sie es geschafft haben, sich zu einigen. Die neue Strafbestimmung ist ein wichtiges Signal. Wer die Grenzen der anderen Person durch Nachstellung nicht respektiert, kann verfolgt und bestraft werden.
Cette nouvelle norme pénale va permettre aux victimes, et en particulier aux victimes de violences domestiques, de mieux se défendre contre le harcèlement.
Der heutige Entscheid der beiden Räte ist auch als Auftrag, als Aufgabe und als Pflicht zu verstehen - an die ganze Gesellschaft, aber auch an die Strafverfolgungsbehörden, diesem Problem nun in der Praxis die nötige Beachtung zu schenken und gegen Stalking vorzugehen.
Der Bundesrat wird diese Strafbestimmung nun möglichst rasch in Kraft setzen. Er muss sich diesbezüglich mit den Kantonen koordinieren. Wenn sie bereit sind - der Bundesrat ist es. Wir werden auch beobachten, wie sich die Situation entwickelt; das gehört zu unserem Auftrag. Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Belästigung zurückgeht.
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat.
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50