24.092
«Salvaguardia della neutralità svizzera (Iniziativa sulla neutralità)». lniziativa popolare
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
2. Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitäts-Initiative)"
2. Arrêté fédéral sur le contre-projet concernant l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)"
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit II
(Würth, Bischof, Chassot, Germann, Jositsch, Rieder)
Titel
Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" vom ...
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 11. April 2024 eingereichten Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, beschliesst:
Ziff. I Einleitung
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Ziff. I Art. 54a Titel
Schweizerische Neutralität
Ziff. I Art. 54a Abs. 1
Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
Ziff. I Art. 54a Abs. 2
Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Er steht als Vermittler zur Verfügung.
Ziff. II
Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité II
(Würth, Bischof, Chassot, Germann, Jositsch, Rieder)
Titre
Arrêté fédéral sur le contre-projet concernant l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)" du ...
Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)", déposée le 11 avril 2024, vu le message du Conseil fédéral du 27 novembre 2024, arrête :
Ch. I introduction
La Constitution est modifiée comme suit :
Ch. I art. 54a titre
Neutralité suisse
Ch. I art. 54a al. 1
La Suisse est neutre. Sa neutralité est perpétuelle et armée.
Ch. I art. 54a al. 2
La Confédération fait usage de la neutralité pour garantir l'indépendance et la sécurité du pays, pour prévenir et contribuer à résoudre les conflits. Elle met à disposition ses services en qualité de médiatrice.
Ch. II
Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)", si cette initiative n'est pas retirée, conformément à la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Ich hoffe, wir können auf den Grundlagen aufbauen, die in der fast dreistündigen Diskussion zum Kriegsmaterialgesetz, zu einem sehr verwandten Thema, genau heute vor einer Woche gelegt wurden. Wir möchten diese Initiative unbedingt in dieser Session fertig beraten.
Wir führen eine allgemeine Diskussion über die Volksinitiative in Vorlage 1 und gleichzeitig die Debatte über das Eintreten auf Vorlage 2.
Michel Matthias · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo liberale radicale
Ihre Aussenpolitische Kommission befasste sich schon vor Einreichung der vorliegenden Volksinitiative mit dem Thema der Neutralität, so am Tag der Schweizer Aussenpolitik im September 2022. Das zeigt, dass das Thema schon länger diskutiert wird. Heute steht eine Art Showdown an, und es braucht einige Ausführungen gerade aus der Kommission.
Aus Anlass der Beratung der vorliegenden Initiative hörte unsere Kommission im Januar 2025 eine Expertin und vier Experten an. Wir befassten uns an insgesamt vier Sitzungen eingehend mit der Initiative. Die Expertenmeinungen stellten die Neutralität und das Neutralitätsverständnis auch hinsichtlich der Initiative in einen Kontext. Diesbezüglich möchte ich drei Aspekte aus diesen Expertenanhörungen erwähnen. Ich glaube, dass sie für die Diskussion wichtig sind.
1. Historisch lässt sich zeigen, dass sich unsere Neutralitätspolitik je nach Interessenlage an die jeweilige Situation anpasst, dies immer im Interesse der Schweiz. Es gab Phasen eines integralen, strengen Neutralitätsverständnisses und dann wieder Phasen, in welchen die schweizerische Neutralität pragmatischer und situationsbezogener als Instrument der Interessenpolitik gestaltet wurde. Hinzu kommt, dass von Beginn weg, dann aber auch bei den jeweiligen Verfassungsrevisionen, auf eine Definition in der Verfassung verzichtet worden ist; dies hauptsächlich mit der Begründung, die Neutralität sei kein Verfassungsziel an sich, sondern ein Mittel zum Zweck der Erfüllung anderer Verfassungsziele wie der Unabhängigkeit und der Sicherheit der Schweiz. Die Neutralität ist in der Bundesverfassung aber nicht abwesend, sondern bekannterweise wird sie in den Kompetenzartikeln als Aufgabe des Bundesrates und der Bundesversammlung aufgeführt, und die Bundesverfassung erteilt uns dort auch die Pflicht, für die Neutralität einzustehen. Deshalb wäre die Neutralitäts-Initiative mit ihrem Sanktionsverbot in den Worten eines Verfassungshistorikers ein Bruch mit der eidgenössischen Verfassungstradition, wie ich das erklärt habe.
2. Ein weiterer Experte erläuterte den Kontext der Initiative, die offensichtlich an den Ukraine-Krieg anknüpft. Entsprechend, so der Experte, sei die Initiative an diesem reinen Staatenkrieg ausgerichtet, dies im Fall des Ukraine-Krieges mit klarer Rollenteilung zwischen Aggressor und Angegriffenem. Dies sei bei heutigen internationalen Konflikten aber nicht mehr der Regelfall. Im Normalfall sei die Situation weit diffuser: Oft seien Staaten und nichtstaatliche Akteure in Konflikte verwickelt, manchmal seien es Bürgerkriege, und die Rollenteilung sei viel diffuser als bei klassischen Konflikten zwischen zwei Staaten. Entsprechend mahnte dieser Experte zur Zurückhaltung und riet davon ab, eine Verfassungsbestimmung zu eng zu formulieren und sie auf einen bestimmten Konfliktfall hin definieren zu wollen. Damit würden bestehende und noch nicht absehbare Entwicklungen von Konfliktsituationen nicht mehr berücksichtigt.
3. Schliesslich setzte eine weitere Expertin die Neutralitätspolitik in den Kontext der Sicherheitspolitik, der globalen Wirtschaftspolitik und der Demokratie. So befinden wir uns in einer Lage - wir wissen es - der Systemkonkurrenz, der Blockbildung, erodierender Grenzen zwischen Krieg und Frieden, des Abbaus einer regelbasierten Weltordnung und des zunehmenden Risikos, dass sich weltweit leider das Recht oder die Macht des Stärkeren durchsetzt. Anders als andere Nationen, die sich verbündet haben und zusammengerückt sind, hat die Schweiz nach den Worten der Expertin über viele Jahre und Jahrzehnte bewusst, aber auch erfolgreich einen ganz anderen Weg gewählt: nicht Isolation, sondern flexible Annäherung und selektive Kooperationen, ohne das Prinzip der Neutralität aufzugeben. Gemäss den mahnenden Worten der Expertin würde die Annahme der Neutralitäts-Initiative diesen Weg der flexiblen Annäherung und Kooperation hinterfragen, ja gar verunmöglichen.
Ein Zwischenfazit aus diesen Anhörungen war bzw. ist es, dass eine inhaltliche Festschreibung der Neutralität in der Verfassung ein sehr schwieriges Unterfangen ist. Man riskiert, eine Definition aus einem bestimmten Zeitgeist heraus bzw. im Hinblick auf bestimmte Fälle von Konflikten zu wählen. Man orientiert sich an Bekanntem und erfasst volatile und ungewisse Entwicklungen ungenügend. Man nimmt der Souveränitäts- und Sicherheitspolitik unseres Landes den angesichts globaler Verwerfungen notwendigen Handlungsspielraum. Die Neutralität würde mit der Initiative zu einem eigenständigen Verfassungsziel, nachdem sie bisher nach unserem und richtigem Verständnis Mittel zum Zweck war, also ein Instrument unserer Aussen- und Sicherheitspolitik.
Diese Bedenken gelten gegenüber jeglicher Art von Definition des Neutralitätsverständnisses in der Verfassung, und sie haben die Kommissionsmehrheit dazu bewogen, nicht nur die Initiative, sondern auch einen Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen; aber diese Diskussion kommt dann etwas später.
Zurück zur Initiative: Auch die konkreten Äusserungen der Expertinnen und Experten zur Initiative waren grossmehrheitlich sehr klar. Beleuchtet wurden besonders die Absätze 2 und 3 der Initiative, die eine von den Initianten bewusst geforderte Abkehr vom bisherigen Verständnis der Neutralitätspolitik bewirken sollen. Absatz 2 verbietet den Beitritt zu einem Militärbündnis, aber ein Beitritt zu einem solchen Bündnis wäre schon heute, nach heutigem, unbestrittenem Neutralitätsverständnis, nicht möglich. Dieser Satz wäre eigentlich nicht nötig. Die Initiative geht nun aber viel weiter, zu weit: Im zweiten Satz von Absatz 2 wird von der Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen - denken wir an die Nato - gesprochen, die nur bei einem direkten Angriff auf die Schweiz oder für den Fall von Vorbereitungen eines solchen direkten Angriffs gegen die Schweiz möglich sein soll. Die Vorbereitungen beziehen sich also einzig auf einen direkten Angriff, und das ist eine sehr enge Formulierung. Noch enger ist die französische Fassung, welche "für den Fall" eines Angriffs, eines direkten Angriffs, mit "en cas" übersetzt, das heisst also: erst, wenn der Fall des Angriffs wirklich eintritt. Damit wäre sowohl gemäss der deutschen als auch gemäss der französischen Fassung eine Zusammenarbeit mit der Nato verhindert oder zumindest infrage gestellt.
Nach einem engen Verständnis müsste die Schweiz zuerst einen Konfliktfall, quasi also einen direkten Angriff, abwarten, bis sie überhaupt mit einem Bündnis zusammenarbeiten könnte. Eine wirksame Verteidigung ist etwas anderes. In einem offenen Verständnis wären gemeinsame Übungen und interoperable Systeme, wie sie heute schon praktiziert werden oder angedacht sind, möglich. Für den Fall einer Annahme der Initiative möchte die Kommission solche präventiven Zusammenarbeitsformen für den Verteidigungsfall sicher nicht ausschliessen.
Hinzu kommt, dass dieser Absatz der Initiative wichtige Aspekte moderner Kriegsführung ausser Acht lässt, nämlich Angriffe, die eben nicht Angriffe im Sinne des klassischen Selbstverteidigungsrechts darstellen; zu denken ist an schwere hybride Angriffe, an Angriffe auf Infrastrukturen, auf Energieeinrichtungen, die unser Land lahmlegen könnten. Wenn man die Initiative so versteht, wie sie geschrieben ist, wäre die Schweiz in diesen Bereichen dann auf sich alleine gestellt.
Sie sehen, die an sich schon einschränkende Formulierung lässt Interpretationsspielraum offen, und zwar auch zwischen den Sprachen, und es könnte ein unsäglicher Streit über die Auslegung dieses Absatzes entstehen. Wenn schon heute festgestellt werden muss, dass eine Verfassungsbestimmung so formuliert unklar ist und Grund zu Missverständnissen oder Verfassungsstreitigkeiten gibt, so lässt man es besser sein.
Dann noch zu Absatz 3: Dieser würde eine radikale Änderung der Schweizer Politik bedeuten. Die Schweiz dürfte keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten ergreifen, sprich, jegliche Sanktionen wären unmöglich. Klammerbemerkung: Eine kleine Ausnahme gibt es, sie ist aber geringfügig, nämlich die verpflichtenden UNO-Sanktionen oder Sanktionen gegen Umgehungsmassnahmen. Das ist eine sehr eng gefasste Ausnahme - wir wissen, dass nur Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates rechtlich verbindlich sind, und wir wissen, dass wegen des Vetorechts solche verpflichtenden Sanktionen des Sicherheitsrates praktisch nie beschlossen werden.
Die Schweiz würde also per se grundsätzlich auf ein Instrument verzichten, um völkerrechtswidrige Akte wie etwa denjenigen des russischen Angriffs auf die Ukraine zu sanktionieren. Mit einem solchen Schematismus in Form einer kategorischen Abstinenz von wirtschaftspolitischen Massnahmen würde das Völkerrecht zu einem reinen Lippenbekenntnis unter dem Deckmantel der Neutralität - und wenn Neutralität zum Deckmantel wird, dann verliert sie ihren Wert. Was die Initiative will, wäre im Sinne der Kommissionsmehrheit ein falsches Verständnis: Es wäre das Tolerieren einer Völkerrechtswidrigkeit, und das ist gegen unser Selbstverständnis und gegen eine interessenorientierte Aussenpolitik.
Noch ein Hinweis zur rechtlichen Notwendigkeit einer Verfassungsbestimmung: Wie erwähnt, ist die Neutralität in den Artikeln 173 und 185 der Bundesverfassung verankert. Demnach sind die Bundesversammlung und der Bundesrat verpflichtet, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Also ist es kein "ad libitum". Wir sind aufgerufen, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Auch deshalb wäre ein Verzicht auf die Neutralität, etwa durch den Beitritt zu einem Militärbündnis wie der Nato, nicht möglich, ohne dass man die Verfassung anpassen müsste. Das haben Verfassungsrechtler bestätigt, das hat der Bundesrat bestätigt, das hat die Kommission bestätigt. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat von sich aus die Neutralität aufgeben könnte.
Nicht zu vergessen sind die Mitberichte, es haben sich ja drei ständerätliche Kommissionen mit dieser Initiative befasst, auch die SiK und die SPK, deren Vertretungen sich heute sicher auch noch melden werden. In ihrem Mitbericht empfiehlt die SiK-S mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative ohne Gegenvorschlag klar zur Ablehnung. Die SPK-S empfiehlt mit ähnlicher Klarheit, mit 7 zu 3 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung.
Die Minderheit wird ihre Zustimmung zur Initiative selbst begründen. Zusammengefasst hält sie es für notwendig, die Neutralität in der Verfassung als wichtiges Prinzip zu definieren, um dem Neutralitätsverständnis eine klarere und stabilere Rechtsgrundlage zu geben, um die Schweiz damit - das die Erwartung der Minderheit - aussenpolitisch verlässlicher zu machen.
Wie erwähnt, empfiehlt die Kommissionsmehrheit zusammen mit dem Bundesrat die Initiative zur Ablehnung. Sie steht der Verfassungstradition entgegen, sie engt die Neutralitätspolitik im Dienste und als Instrument unserer Aussen- und Sicherheitspolitik unnötig ein. Sie trägt der Vielfalt und Dynamik heutiger und künftiger Konfliktsituationen überhaupt nicht Rechnung und schadet so dem aussenpolitischen Spielraum unseres Landes und damit unseren Interessen.
Mit 9 zu 3 Stimmen beantragen wir Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Germann Hannes · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, einengen oder klären, das ist hier die Frage. Eines vorweg: Unbestrittenermassen ist die immerwährende bewaffnete Neutralität ein zentraler Faktor des Erfolgsmodells Schweiz. Ihm gilt es Sorge zu tragen, vielleicht mehr Sorge als in jüngster Vergangenheit. Wenn US-Medien im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg verkünden, die Schweiz gebe ihre Neutralität auf, dann muss das zu denken geben. Mir gab es jedenfalls zu denken, dies umso mehr, als auch andere Vetomächte im UNO-Sicherheitsrat zunehmend die schweizerische Neutralität infrage stellen. Und hierzulande stellt Thomas Cottier, ein bekannter Professor für Wirtschaftsrecht, mit Blick auf die politische Entwicklung in den USA lapidar fest: "Die Tage der immerwährenden Neutralität sind mit der zweiten Zeitenwende gezählt."
Nicht, dass wir diese Diskussion zum ersten Mal führen. Einer Ihrer Vorgänger, Herr Bundesrat, Aussenminister Giuseppe Motta, führte die Schweiz zur "differenziellen Neutralität". Das mündete dann im Völkerbund und hörte später auch wieder auf. Man hätte beim Völkerbund Wirtschaftssanktionen, aber nicht militärische Interventionen mittragen müssen. 1938 kehrte dann die Schweiz respektive der Bundesrat wieder zur integralen Neutralität zurück. In der Nachkriegszeit verfolgten sämtliche Chefs des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten einen mehr oder weniger international ausgerichteten Kurs. Max Petitpierre sprach noch von Universalität und Solidarität - zusätzlich zur Neutralität. Micheline Calmy-Rey schliesslich propagierte 2006 die aktive Neutralität, was dann mit dem Scheitern der Genfer Initiative wieder beendet wurde. Überhaupt: "Aktiv" ist in puncto Neutralität sowieso ein Widerspruch. Es ist eigentlich eine Haltung, also etwas grundsätzlich Passives, das man damit verfolgt.
Die Geschichte der schweizerischen Neutralität ist also reichlich bewegt, und wir führen diese Diskussion nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal. Im Zusammenhang mit den jüngsten Konflikten, namentlich betreffend den Umgang mit dem Russland-Ukraine-Krieg, sind Bundesrat und Parlament mit der Auslegung unserer Neutralität besonders stark gefordert. Aber hier und heute haben wir die Chance, unsere Neutralität zu stärken, indem wir sie in der Bundesverfassung verankern. Damit können wir das bei der letzten Revision der Bundesverfassung gemachte Versäumnis nachholen. Besser spät als nie, und noch ist es nicht zu spät. Damals, also um die Jahrtausendwende, verzichtete man übrigens bewusst auf die Aufnahme in die Bundesverfassung, weil Bestrebungen da waren, sich von der Neutralität zu verabschieden.
Heute haben wir gleich zwei Möglichkeiten, die Neutralität zu stärken, erstens mit der Zustimmung zur Initiative und zweitens mit der Zustimmung zum direkten Gegenvorschlag. Beni Würth wird Ihnen diese zweite Möglichkeit mit seinem Minderheitsantrag noch separat unterbreiten. Persönlich bevorzuge ich die Initiative, deren Annahme ich Ihnen empfehle. Sie sorgt für die notwendige Klarheit bei der künftigen Auslegung der schweizerischen Neutralität.
Was will die Initiative überhaupt? Übergeordnetes Ziel ist der Erhalt der immerwährenden bewaffneten Neutralität, die ausnahmslos zu gelten hat. Wichtigstes Instrument dafür ist die Armee, die unser Land im Angriffsfall verteidigen kann. Wohl nicht zuletzt als Antwort auf die Nato-Annäherung der letzten Jahrzehnte untersagt die Initiative den Beitritt zu einem Militär- und Verteidigungsbündnis. Eine Ausnahme besteht für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz. Die Schweiz verzichtet zudem auf nichtmilitärische Sanktionen gegen kriegführende Staaten. Aber, das ist hier entscheidend, die Schweiz soll ihren Verpflichtungen gegenüber der UNO weiterhin nachkommen. Das ist bei der Auslegung der Sanktionspolitik ganz entscheidend. Die Berufung auf die Vereinten Nationen gibt der Schweiz bei ihrer Sanktionspolitik ausreichend Handlungsspielraum. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre guten Dienste, zur Verhinderung und auch zur Lösung von Konflikten nutzen.
Dies alles finden Sie im vorgeschlagenen neuen Artikel 54a zur schweizerischen Neutralität. Dazu kann ich stehen, auch wenn man bei der einen oder anderen Passage vielleicht seine Bedenken hat. Es wäre dann eine Frage der Umsetzung auf Gesetzesstufe, die im Falle einer Annahme der Initiative erfolgen müsste.
Nun mache ich noch zwei, drei Bemerkungen zu den Absätzen 2 und 3 der Volksinitiative. Diese beiden Absätze sind nicht Gegenstand des direkten Gegenvorschlags.
Zum einen geht es um die Zusammenarbeit mit anderen militärischen Bündnissen. Sowohl von gewissen Experten als auch in der Botschaft wird behauptet, und zwar ohne Begründung, diese Bestimmung sei nicht prospektiv zu verstehen. Das erachte ich als falsch. Im Initiativtext steht nicht "im Fall von Handlungen zur Vorbereitung", sondern ausdrücklich "für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung". Wenn das Verständnis so eng wäre, wie es der Kommissionssprecher ausgeführt hat, hätte man hier "im Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines [...] Angriffs" eingesetzt. Es steht aber bewusst "für den Fall". Das heisst im Klartext, dass eine solche Zusammenarbeit im Hinblick auf einen möglichen oder zu erwartenden Konflikt durchaus im Rahmen des Möglichen wäre oder zumindest erschiene.
Ich komme noch zum Begriff der nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen. Auch da gibt es die Möglichkeit, dass trotzdem Zwangsmassnahmen ergriffen werden können. Es geht hier um diejenigen, die nicht vom Sicherheitsrat beschlossen werden. Hierzu ist anzumerken, dass Sanktionen gegen Individuen zulässig bleiben. Sie sind zum Beispiel im Fall von Syrien entsprechend zur Anwendung gelangt. Sanktionen nach dem Embargogesetz können weiterhin umgesetzt werden; das ist gar nicht eine Frage der Neutralität. Auch die Einsätze im Kosovo, über welche steht, sie wären nicht mehr möglich, wären meines Erachtens durchaus möglich. Meine Überlegungen decken sich auch mit denjenigen von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, die er uns erläutert hat.
Umgehungsgeschäfte könnten nicht mehr verhindert werden - das ist natürlich nun wirklich schwierig. Diese sind am Schluss von Absatz 3 genannt. Es heisst, das sei schwierig und komplex. Das leuchtet nicht ohne Weiteres ein, denn es war in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer die Praxis der Schweiz, dass sie Umgehungsgeschäfte verhinderte. Was soll denn hier plötzlich restriktiver werden? Das verstehe ich nun wirklich nicht.
Wird die Neutralität mit der Aufnahme in die Bundesverfassung quasi zu einem Staatszweck erhoben? Auch diese Frage hat uns in der Kommission und in den Hearings beschäftigt. Meine Antwort ist: Nein, die Neutralitäts-Initiative führt nicht dazu, dass sie zum Staatszweck erhoben wird. Passend zu den gestrigen ausführlichen Debatten über das Militär kann man das gut mit der Armee vergleichen: Die Schweiz hat gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung eine Armee, danach werden die Aufträge der Armee genannt. Das heisst aber nicht, dass die Armee nun ein Selbstzweck wäre. Nein, sie bleibt ein Mittel der Sicherheitspolitik, und das wäre auch bei der Neutralität in Zukunft der Fall.
Als Minimallösung sehe ich den Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf. Dieser würde den Kern dessen, was heute in puncto Neutralität gilt, in den Verfassungsrang erheben. Selbst die Kuhhörner haben beinahe Eingang in die Verfassung gefunden. Warum soll das unsere Neutralität, die sich dermassen bewährt hat, nicht auch verdient haben? Unbedingt hat sie das verdient, meine ich. Und weil ich das als wichtig erachte, bitte ich Sie, auch dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Gerne hätte ich hier ein doppeltes Ja vertreten - ein Ja zur Neutralitäts-Initiative und ein Ja zum Gegenvorschlag. Und natürlich hätte ich in der Stichfrage dann die Volksinitiative bevorzugt. Weil die freie Willensäusserung im Parlament aus nachvollziehbaren verfahrensrechtlichen Gründen nicht möglich ist, empfehle ich für den Fall der Zustimmung zum Gegenvorschlag dessen Annahme und nolens volens, damit verbunden, die Ablehnung der Volksinitiative. Sie haben meinen Einzelantrag, der bei Annahme von Entwurf 2 zum Tragen kommt, ausgeteilt erhalten.
Mein Hauptanliegen indessen, der Antrag der Minderheit I (Germann), bleibt bestehen: Zustimmung zur Volksinitiative.
Würth Benedikt · Mit-M · Consiglio degli Stati · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Was will diese Initiative? Es wurde vorhin bereits ausführlich dargelegt, ich verzichte, nochmals im Detail darauf einzugehen. Es sind im Wesentlichen zwei Probleme, die wir mit dem Ursprungstext der Initianten vorliegen haben. Das erste Problem liegt in Artikel 54a Absatz 2, bei dem es um die Sicherheitskooperation geht; das führt de facto zu einer Einschränkung. Das zweite Problem liegt in Absatz 3, mit dem die Sanktionspolitik um Jahrzehnte rückwärts gedreht wird. Es ist ja nicht so, dass wir früher keine restriktive Sanktionspolitik gehabt hätten, aber mit dem Bericht zur Neutralität von 1993 hat man im Wesentlichen eine andere Politik eingeleitet, eine Politik, die auch breit abgestützt ist. Wir sind uns auch einig, dass die Neutralität ein Instrument, eine Handlungsmaxime der Aussenpolitik ist und nicht irgendein Selbstzweck. Das ist auch zentral.
Wir reden über eine Volksinitiative, und der Zufall will es, dass just in diesen Tagen der neueste Bericht "Sicherheit 2025" der Militärakademie und des Center for Security Studies der ETH Zürich erschienen ist. Sie haben diesen, glaube ich, am Wochenende auch per Mail erhalten. Es lohnt sich, hier einmal reinzuschauen. Die Autoren stellen in dieser Untersuchung fest, dass die Zustimmung zur Neutralität nach wie vor ungebrochen hoch ist. 87 Prozent der Leute sagen, dass das ein gutes Prinzip unseres Staates, unseres Landes sei. 87 Prozent - es ist also nicht eine Frage von rechts oder links, sondern die Neutralität ist breit verankert.
Weiter ist die Bereitschaft im Bereich Sicherheitskooperation gestiegen. Also auch dort haben wir eine breite Verankerung der heutigen Politik im Volk. Auch die Frage der Sanktionen, konkret gegenüber Russland, wird sehr eindeutig beantwortet. 70 Prozent der Umfrageteilnehmer sagen, dass es richtig ist, dass die Schweiz die Sanktionen gegenüber Russland mitträgt. Wenn Sie nun diesen Befund anschauen, dann müssen Sie feststellen, dass das, was bei diesen Untersuchungen, die jährlich durchgeführt werden, herausgekommen ist, exakt das Konzept des Gegenvorschlags ist; exakt dieses Konzept verfolgen wir.
Dann muss man sich doch als Verfassunggeber die Frage stellen, und Verfassunggeber ist in diesem Land das Volk: Wieso soll das nicht in der Verfassung stehen? Wieso sollen diese Kernelemente nicht Eingang in unsere Verfassung finden? Der Berichterstatter hat erwähnt, dass der Begriff der Neutralität lediglich in den Kompetenzartikeln eingefügt sei. Wir haben das Prinzip der Neutralität nicht konkretisiert. Jetzt haben wir eine Diskussion infolge dieser Initiative, und da bietet sich doch die Gelegenheit, diese Diskussion zu führen und Klarheit zu schaffen.
Ich glaube, das Konzept des Gegenvorschlags hat folgende Vorteile:
Erstens, ich habe es erwähnt, werden die Probleme des Initiativtextes gelöst. Darum wollen wir einen Gegenvorschlag und nicht eine Zustimmung zur Initiative.
Zweitens, und das ist auch wichtig, hat der Berichterstatter Ausführungen über diese, man kann fast sagen, jahrzehntelange Debatte über die Funktion der Neutralität gemacht: Ist sie ein Zweck oder ein Instrument? Diese Debatte würde ein Ende finden, weil der Text des Gegenvorschlags in dieser Hinsicht klar ist. Es ist ein Instrument der Aussenpolitik, um die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes zu gewährleisten. Auch das ist ein zentraler Vorteil des Gegenvorschlags.
Drittens bringt der Gegenvorschlag auch Klarheit in der Frage, ob es eine Verfassungsänderung braucht, wenn die Schweiz dereinst die Neutralität aufgeben sollte. Die Schweiz ist selbstverständlich völkerrechtlich frei, einen solchen Schritt zu machen. Das kann jedes Land, das kann auch die Schweiz machen. Aber allein der Umstand - ich sage es Ihnen einfach -, dass der Bundesrat Ausführungen zu diesem Thema in der Botschaft machen muss, dass sich Expertinnen und Experten dazu äussern müssen, zeigt, dass es sinnvoll ist, auch hier eine Klärung herbeizuführen.
Viertens glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir bei diesem zentralen Prinzip auch einen innen- und aussenpolitischen Rahmen setzen, der etwas eine Abwehr gegen tagespolitische Schnellschüsse aufbaut. Ich glaube auch, dass dieses Statement der Schweiz gegen aussen, gegenüber der Staatengemeinschaft, wichtig ist. Die Neutralität der Schweiz ist nicht nur für uns ein wertvolles Gut, sondern sie ist auch ein wichtiges Element für die Staatengemeinschaft, gerade in einer Zeit, in der wir diese Blockbildung haben. Davon bin ich überzeugt.
Logischerweise ist die Minderheit der Überzeugung, dass dieses zentrale Staatsprinzip Verfassungsrang hat. Ich habe mir überlegt: Wieso tun wir uns damit so schwer? Wieso haben wir Hemmungen, das, was grundsätzlich, was selbstverständlich ist, in die Verfassung hineinzuschreiben? Es hat damit zu tun, dass wir in einer unruhigen Zeit leben. Viele Leute sind verunsichert. Wir leben in einer Zeit von Multikrisen. Die Initiative selbst wurde ja durch den Ukraine-Krieg ausgelöst. Die Initianten waren mit der Ukraine-Politik des Bundesrates nicht einverstanden - das war doch der Auslöser, reden wir hier Klartext.
Wer nun für den Gegenvorschlag ist, der wird irgendwie dem diffusen Verdacht ausgesetzt - das habe ich in der Kommission jedenfalls so empfunden -, er trage die Sanktionspolitik und die Ukraine-Politik des Bundesrates nicht mehr mit. Ich muss einfach klar sagen: Wenn Sie dem Gegenvorschlag zustimmen, haben wir das verabschiedet, was heute auch im Volk breiter Konsens ist. Dann haben wir das in der Verfassung. Verankert ist dann die Gleichbehandlung der Kriegsparteien in militärischer Hinsicht, aber auch die Möglichkeit, als neutraler Staat Sanktionen zu beschliessen, also, so gesehen, auch Kriegsparteien in wirtschaftlicher Hinsicht ungleich zu behandeln; das ist möglich, und das soll geklärt werden.
Die Initianten wollen eine Klärung, die die Minderheit nicht will. Die Initianten wollen das Rad der Zeit zurückdrehen. Das kann man machen, aber ich halte es für falsch. Der Gegenvorschlag will eine Kodifizierung der heutigen Neutralitätspolitik in der Verfassung, weil diese eben auch Verfassungsrang hat. Die Mehrheit bleibt letztlich im Unklaren. Mich hat nicht überzeugt, was zur Frage dargelegt worden ist, wieso man hierauf nicht einsteigen soll.
Ich stelle mir einen Abstimmungskampf immer konkret vor: hier die Initianten, da die Gegner. Ich wünsche den Gegnern viel Vergnügen, wenn sie antreten und mit Begriffen wie "Flexibilität", "ungeschriebenes Verfassungsrecht", "Völkergewohnheitsrecht" operieren. Das wird eine schwierige Debatte angesichts der Tatsache, ich wiederhole es, dass 87 Prozent der Menschen in diesem Land die Neutralität als wichtiges Prinzip erachten; diesen Punkt müssen Sie in Ihren Überlegungen vielleicht auch mit einbeziehen, bevor Sie eine Entscheidung fällen.
Wir stellten uns in der Kommission auch die Frage, wieso man dieses Prinzip anlässlich der Bundesverfassungsrevision im Jahr 1999 nicht inhaltlich konkretisiert hatte - es ist wichtig, dass Sie die Gründe dafür hören. Der erste Grund liegt in der Frage der systematischen Einordnung. Es gab damals Anträge, die in Artikel 2, im Zweckartikel, die Neutralität festschreiben wollten. Dann entwickelte sich die Diskussion über die Frage, ob Zweck oder Instrument. Hier haben wir nun eine Klärung. Systematisch ist die Neutralität nach dem Konzept des Gegenvorschlags bei Artikel 54a der Bundesverfassung eingebaut, also im Abschnitt "Beziehungen zum Ausland". Wir klären, wie erwähnt, dass es ein Instrument der Aussenpolitik ist. Diese Klärung hätten wir dann ebenfalls gemacht. Das ist der erste Grund, wieso man bei der Verfassungsrevision 1999 auch inhaltlich politisch keinen Konsens gefunden hat. Dann gab es auch politische Gründe. Die Verfassungsrevision 1999 war ein Behördenprojekt, und es war klar - Sie sahen es damals auch -, dass die Abstimmung relativ knapp ausgehen würde. Man konnte sich nicht auf eine Formulierung einigen, und darum liess man die Finger davon.
Hier haben wir aber eine Initiative vorliegen. Hier müssen wir diese Debatte führen, und es ist auch gut, dass wir diese Debatte führen. Ich bin der Meinung - das zum Schluss -, dass wir jetzt einen Rahmen setzen müssen, der den Menschen in diesem Land, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, eine möglichst grosse Möglichkeit gibt, sich differenziert auszudrücken. Ich spreche damit das demokratiepolitische Argument an. Wir kennen seit 1987 die Möglichkeit des doppelten Ja bei Abstimmungen zu Volksinitiativen. Man hat die Möglichkeit, in einer Stichfrage zu entscheiden: Was ziehst du, wenn du beides willst, vor? Ich habe mal recherchiert, was der Bundesrat damals im Abstimmungsbüchlein gesagt hat, es steht da fett geschrieben: "Entscheidend ist, dass alle ihren Willen auf dem Stimmzettel klar und unverfälscht ausdrücken können."
Welche Situation haben wir hier vorliegen? Es gibt viele Leute - es sind 87 Prozent -, die finden, die Neutralität sei wichtig. Die Mehrheit will aber nicht, dass wir ihnen ein Menü anbieten, mit dem sie sich differenziert ausdrücken können. Das verstehe ich nicht. Wir haben hier einen klassischen Anwendungsfall des Konzepts des doppelten Ja bzw. der differenzierten Willensäusserung, die man mit einer Stichfrage vornehmen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II anzunehmen und den Gegenvorschlag aufzunehmen. Er bringt eine inhaltliche Klarheit. Er grenzt sich klar von der Initiative ab. Er eröffnet den Menschen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Möglichkeit, sich differenziert auszudrücken. Ich glaube, angesichts der tiefen Verankerung der Neutralität ist das mehr als geboten. In diesem Sinne ist das Konzept der Minderheit das überzeugendere Konzept.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Michel Matthias · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo liberale radicale
Ich nehme Stellung zum Bundesbeschluss 2. Wie Sie wissen, beantragt Ihnen die Mehrheit mit 7 zu 6 Stimmen, auf den entsprechenden Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative gemäss Antrag der Minderheit II (Würth), den Kollege Würth nun begründet hat, nicht einzutreten. Wir erachten einen zusätzlichen Neutralitätsartikel in der Bundesverfassung weder aus rechtlichen noch aus politischen Gründen als notwendig.
Ich komme zum rechtlichen Aspekt, obwohl Kollege Würth jetzt nicht rechtlich argumentiert hat. Aber damit es klar ist: Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Neutralität heute in den Kompetenzartikeln auch als Auftrag an die Bundesversammlung und den Bundesrat kodifiziert ist. Ich führe eine Aussage an, die Professor Sassòli am zweiten "Tag der parlamentarischen Aussenpolitik" 2022 wie folgt gemacht hat: Die Neutralität wird nicht nur als eine Kompetenz bestimmt in der Bundesverfassung, sondern die Bundesversammlung und der Bundesrat müssen sich gemäss der Bundesverfassung für die Wahrung der Neutralität einsetzen. Es wäre meines Erachtens zwar völkerrechtlich möglich, dass die Schweiz nicht mehr neutral ist, aber wenn sie das möchte, müsste sie meines Erachtens die Verfassung ändern.
Es wurde hier also auch nicht dargelegt, dass es einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative brauche, weil die Bundesversammlung und der Bundesrat die Neutralität von sich aus verlassen könnten. Dies ist nicht anzunehmen. Ich glaube, auch in diesem Saal wird diese Haltung sowohl von den Befürwortenden der Initiative als auch von den Befürwortenden des Gegenvorschlages geteilt. Vonseiten des Präsidenten wurde an die Debatte über das Kriegsmaterialgesetz von letzter Woche erinnert. Kollege Jositsch, ein Befürworter der Initiative und auch des Gegenvorschlages, glaube ich, hat gesagt, dass es einer Verfassungsänderung bedürfte: "Solange die Bevölkerung nicht zustimmt, ist die Neutralität ein Gebot auf Verfassungsstufe." Ich glaube, davon darf man ausgehen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen brauchen wir rechtlich gesehen also keinen zusätzlichen Verfassungsartikel.
Jetzt zum Politischen: Die Minderheit, Kollege Würth hat das heute bestätigt, erhofft sich eine Klarstellung, was die Neutralität bedeutet. Könnte man das nur erreichen - aber auch die Minderheit erreicht das nicht. Das war interessant: In der Kommission kam zum Ausdruck, dass es auch innerhalb der Minderheit zwei Haltungen gibt. Die eine Seite, dazu zähle ich Kollege Würth, möchte mit dem Gegenvorschlag das aktuelle Verständnis - das wurde bestätigt -, den Konsens bezüglich des Neutralitätsverständnisses, abbilden, quasi eine Nachführung der Verfassung im Sinne der gelebten Praxis. Die andere Seite verspricht sich von der Definition im Sinne des Gegenvorschlages eine weit weniger offene Haltung. Der Bundesrat brauche hier engere Leitplanken. Man erwartet also auch vom Gegenvorschlag ein engeres, anderes Neutralitätsverständnis als heute. Es gibt also einen Streit darüber, ob der Gegenvorschlag so in der Verfassung stehen sollte und was das dann heissen würde. Dieser Streit würde dann weitergehen, bzw. er liegt heute schon auf dem Tisch, und nur mangels Verfassungsgerichtsbarkeit würde er dann nicht durch ein Verfassungsgericht entschieden.
Selbst wenn Kollege Würth in seinem Votum sagt, dass die Neutralität eigentlich kodifiziert werden soll: Was gilt dann? Es gilt ja eine gewisse flexible Haltung. Ich habe erklärt, dass die Schweiz historisch gut damit gelebt hat, die Neutralitätspolitik eben situationsgerecht zu gestalten. Die Praxis war durch die Flexibilität angesichts volatiler Entwicklungen geprägt, und es ist ein Widerspruch in sich, eine Flexibilität in die Verfassung schreiben zu wollen. Das ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Mit jedem Wort fixieren Sie irgendetwas, und dann wird, wie erwähnt, etwas anderes hineininterpretiert.
Bezeichnend ist der letzte Satz der Medienmitteilung der APK, gemäss Minderheitsmeinung solle das Parlament mit dem Gegenvorschlag zeigen, "dass es dem Initiativanliegen Rechnung trägt". Ich halte dies für einen gefährlichen Weg. Die Initianten möchten klar die Neutralitätspolitik radikal verändern, den Handlungsspielraum einschränken. Jedes Zeichen eines Entgegenkommens ist ein Zeichen in die Richtung, die eigene Handlungsfreiheit einzuschränken. Die Diskrepanz dieses Neutralitätsverständnisses trat auch letzte Woche bei der Beratung des Kriegsmaterialgesetzes zutage. Ich erinnere an die Voten von Kollege Salzmann und Kollege Jositsch. Beide sind der Neutralitäts-Initiative freundlich gesinnt. Beide argumentierten letzte Woche mit dem heutigen Neutralitätsverständnis. Sie mögen sich erinnern: Kollege Salzmann sagte, die sicherheitspolitischen Interessen des Landes würden eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes erlauben und aufdrängen; eine solche sei neutralitätspolitisch unbedenklich. Kollege Jositsch sagte das Gegenteil. Er sagte, eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes sei aus neutralitätspolitischen Gründen unzulässig.
Es treten also schon heute solche Differenzen bezüglich des aktuellen Neutralitätsverständnisses zutage. Dieser Streit ist vorprogrammiert, wenn man dann noch - so gemäss Kollege Germann - versucht, dieses in einem Gesetz umzusetzen oder es sonst zu interpretieren. Wir warnen einfach davor. Und wir sehen die Gefahr, dass wir uns nun - Kollege Würth hat das richtig gesagt - aufgrund des Ukraine-Krieges verführt sehen, einen Neutralitätsartikel zu formulieren.
Auch ich habe recherchiert: Kollege Würth, Sie sahen das vor drei Jahren noch etwas gelassener. Sie präsentierten und verteidigten das Postulat 22.3385 der APK-S, "Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik", welches einen Bericht über die Neutralität verlangte. Der Entscheid der APK-S fiel damals einstimmig. Ich glaube, Sie brachten damals auch im Rat Ihre Meinung zum Ausdruck. Zur Verankerung der Neutralität im innerstaatlichen Recht sagten Sie damals: "Die Neutralität findet sich in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat mehrfach festgehalten, dass er eine weitergehende Verankerung des Kerninhaltes der Neutralität in der Bundesverfassung oder in nationalen Gesetzen als nicht zweckmässig erachtet, da dies den sicherheits- und aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einschränken würde. Dieser Auffassung pflichtet die APK des Ständerates bei. Stellen Sie sich vor", sagte Herr Würth weiter, "wir hätten vor ein paar Jahren detaillierte materielle Neutralitätsbestimmungen in die Verfassung oder in ein Gesetz geschrieben. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass dieser Rahmen für die heutige Situation nicht mehr passen würde. Eine dynamische Entwicklung und Anwendung der Neutralitätspolitik muss möglich sein, und eine solche dynamische Entwicklung ist auch zentral." (AB 2022 S 573)
Sie stützten damals das heutige Verständnis der Mehrheit und des Bundesrates, wonach wir nichts in die Verfassung reinschreiben sollten. Ich anerkenne, dass der Gegenvorschlag nicht so detailliert ist, aber die Grundhaltung wurde damals von Ihnen mitgetragen. Ich glaube, besser kann man nicht begründen, warum eine Fixierung in der Bundesverfassung nicht opportun ist und dass jede Fixierung, wie erwähnt, andere Vorstellungen, andere Erwartungen weckt, wie nun die Neutralitätspolitik zu gestalten oder gar anzupassen sei. Wir würden uns in diesen Verfassungsstreit hineinmanövrieren. Was im Gegenvorschlag so leichtfüssig als Abbild einer gelebten Praxis daherkommt, wird sich, befürchten wir, als Klumpfuss herausstellen.
Zum Schluss etwas zum Abstimmungstaktischen: Es wird im Abstimmungskampf schwierig sein, zu erklären, warum wir die Verfassung ändern wollen, wenn wir an der Politik eigentlich nichts ändern wollen - zumindest ist dies, glaube ich, Ihre Auffassung, Herr Kollege Würth. Wie erwähnt, das Lager der Befürworter des Gegenvorschlages wird sich dann zweiteilen, die einen werden sagen, doch, es gehe um längere und klare Leitplanken, und die anderen werden sagen: Nein, wir bilden nur das heutige Verständnis ab. Viel Vergnügen mit diesem Abstimmungskampf, wenn Sie den dann gemeinsam gegen die Initiative führen wollen. Wenn Sie ihn als Befürworter des Gegenvorschlages nicht gemeinsam führen wollen, dann erhält die Initiative Auftrieb, und das möchten auch die Mitglieder der Minderheit - zumindest die meisten davon -, die den Gegenvorschlag unterstützten, aber nicht. Auch aus politischen und abstimmungstaktischen Gründen wird der Gegenvorschlag also mehr Probleme bereiten, als er löst.
Es seien hier noch die beiden mitberichtenden Kommissionen erwähnt, die SiK und die SPK; diese haben sich auch gegen einen Gegenentwurf ausgesprochen, die SiK mit 7 zu 2 und die SPK mit 6 zu 2 Stimmen. Es gibt also drei Kommissionen, welche einen Gegenentwurf ablehnen.
Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, im Bundesbeschluss 2 nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten bzw. diesen abzulehnen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zurigo · Gruppo socialista
Nachdem der Berichterstatter der Kommission bereits gesagt hat, welches meine Position ist, erlaube ich mir, trotzdem noch etwas dazu zu sagen. Ohne dass der Präsident es gesagt hat, habe ich mir vorgenommen, im Zusammenhang mit der Neutralität nicht zum hundertsten Mal das Gleiche zu erzählen.
Sie kennen meine Position. Ich kann sie in zwei Punkten zusammenfassen.
Zum ersten Punkt: Neutral können Sie nur im Krieg sein. In Friedenszeiten ist Neutralität eine Worthülse. Das heisst, nur wenn zwei in einer Auseinandersetzung stehen, können Sie für den einen oder anderen nicht Partei ergreifen. Wenn es keine Auseinandersetzung gibt, ist das nicht möglich. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie nur dann neutral sein können, wenn einer den anderen angreift.
Ich möchte noch einmal auf ein Votum von Frau Binder eingehen. Ich wurde damals falsch verstanden, als ich "in ihrer einfachen Logik" gesagt habe. Ich habe damit gemeint: treffend, präzise, auf den Punkt gebracht. Im Rahmen der Diskussion über die Kriegsmaterialexporte hat sie gesagt, dass es keinen Krieg gäbe, wenn alle so wären wie die Schweiz, sich also nur verteidigen und sonst nichts machen würden. Niemand hat das treffender dargestellt als Frau Binder. In diesem Sinne, lobend, habe ich das gemeint.
Was bedeutet das? Wenn es Krieg gibt, greift jemand an. Ich war gestern Abend an einem wunderschönen Anlass der Bierbrauer. Dort habe ich einen alt Nationalrat aus dem Kanton St. Gallen getroffen. Er hat mich gefragt: "Wie kannst du in einem Krieg wie dem zwischen Russland und der Ukraine noch neutral sein?" Darauf habe ich ihm gesagt: "Wenn du in einem Krieg nicht neutral bist, wann bist du dann neutral?" Nur in einer solchen Situation kann man neutral sein.
Zum zweiten Punkt: Neutralität bestimmt sich in erster Linie danach, was andere, insbesondere diejenigen, die im Krieg stehen, von uns denken. Wenn diese finden, wir seien nicht neutral, dann haben wir ein Problem mit unserer Neutralität, weil sie dann nach aussen nicht als solche wahrgenommen wird.
Das ist zusammengefasst meine Grundposition. Wie ich schon verschiedentlich gesagt habe: Für mich ist Neutralität keine heilige Kuh. Wir können sie von mir aus abschaffen. Wir können von mir aus sagen: Neutralität, ade. Damit hätten wir die Möglichkeit, der Nato beizutreten; das könnten wir machen. Das ist das beste Verteidigungskonzept, das es weltweit gibt. Ich glaube allerdings nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung das will. Herr Würth hat die entsprechenden Zahlen dargelegt. Das Einzige, was ich sage: Wenn wir neutral sein wollen, dann müssen wir es auch sein. Das ist alles, was ich sage. Ich sehe Neutralität als Auftrag. Herr Michel hat gesagt, sie habe bereits heute Verfassungsrang. Ich nehme nur diesen Auftrag wahr und bin persönlich völlig unempfindlich. Aber solange wir neutral sein wollen, müssen wir neutral sein. Das ist alles, was ich sage.
Der Bundesrat interpretiert die Neutralität als wandelbares Instrument, das man ein bisschen anpassen müsse. Ich glaube, da müssen wir dem Bundesrat eine klare Linie vorgeben. Die Neutralität ist kein wandelbares Instrument, das man je nachdem anpassen kann. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Mit Kriegsmaterialexporten - wir haben die Diskussion letzte Woche geführt, und ich habe es damals gesagt - verstossen wir nach meinem Dafürhalten gegen die Neutralität. Wenn wir Sanktionen mittragen, die nicht global und von der UNO abgesegnet sind, verstossen wir nach meinem Dafürhalten gegen die Neutralität, weil wir damit Position beziehen. Beides sind heute Instrumente, mit denen Sie eine kriegführende Partei unterstützen.
Wie findet die Unterstützung der Ukraine durch die USA und durch europäische Staaten statt? Es sind keine Truppen vor Ort, keine französischen, keine englischen, keine amerikanischen, aber es ist Kriegsmaterial dort - so wird die Ukraine unterstützt -, und es gibt Sanktionen. Das ist die Unterstützung. Wenn wir das Gleiche machen, dann sind wir nicht mehr neutral.
Was bedeutet das für die Initiative bzw. für den Gegenvorschlag? Wichtig ist für mich, dass die Neutralität definiert wird. Und wie ich Ihnen gesagt habe, bin ich offen, wie wir sie definieren.
Wenn Sie die Initiative nehmen: Die Initiative lässt Kriegsmaterialexporte zu. Das heisst, wenn Sie die Initiative zur Annahme empfehlen, dann geben Sie Herrn Salzmann recht und sagen, dass wir jetzt unsere Neutralität so definieren, wie er es sieht. Das ist okay; ich habe es anders gesehen bis zum jetzigen Zeitpunkt. Und da kommt eben der Punkt von Herrn Michel: Herr Michel hat gesagt, ich hätte letzte Woche behauptet, heute habe die Neutralität Verfassungsrang. Ja, das stimmt, nur weiss heute niemand, was Neutralität ist. Herr Michel hat weiter gesagt, Herr Salzmann habe gesagt, heute könne man Kriegsmaterialexporte zulassen, und ich hätte gesagt, nein, das könne man nicht, das verstosse gegen die Neutralität; Herr Salzmann hingegen sage, es verstosse nicht gegen die Neutralität. Wenn wir einen klaren Text haben, haben wir eine klare Linie. Natürlich, Juristen interpretieren einen Text immer, aber es gibt doch gewisse Grenzen, und in diesem Initiativtext steht nichts von Kriegsmaterial. Die Annahme bedeutet, dass wir nicht aktiv an einem Krieg teilnehmen dürfen, wir uns nicht an einem Verteidigungsbündnis, sprich Nato, beteiligen dürfen und wir uns nicht an Sanktionen ausserhalb derjenigen der UNO beteiligen dürfen. Dann haben wir immerhin eine klare Linie, und ich glaube, der Bundesrat braucht diese Linie. Ich brauche keine Interpretation durch den Bundesrat je nach Situation, was Neutralität bedeutet.
Wenn wir dem Gegenvorschlag zustimmen, und ich werde auch diesem zustimmen, dann haben wir es etwas weniger präzise, wir haben etwas mehr Handlungsspielraum. Im Sinne eines Kompromisses kann ich durchaus damit leben. Was für mich beim Gegenvorschlag und bei der Initiative wichtig ist, ist erstens die klare Linie für den Bundesrat. Zweitens glaube ich, dass wir eine Verfassungsbestimmung hierzu haben müssen, damit es gegen aussen sichtbar ist. Wenn wir eine solche Verfassungsbestimmung haben, dann versteht jeder, ausser vielleicht Trump oder Putin, für die eine Verfassung wahrscheinlich keine wahnsinnig grosse Bedeutung hat, was das bedeutet. Wenn wir beispielsweise die Initiative annehmen, versteht ein normaler demokratischer Staat, wenn man sagt: Hört zu, bei uns steht das in der Verfassung, und deshalb können wir jetzt nicht an Sanktionen teilnehmen bzw. in einem Konflikt nicht eine Seite unterstützen. Damit haben wir auch eine gewisse Legitimation nach aussen. Es wird ja immer gesagt, unsere Neutralität werde nicht verstanden. Ehrlich gesagt, mir ist es relativ egal, ob sie verstanden wird. Wenn sie nicht verstanden wird, bedeutet das einzig, dass wir neutral sind.
Es ist völlig klar: Wenn Sie in Friedenszeiten, etwa 2020, in die Ukraine gegangen wären und gesagt hätten, wir seien übrigens neutral, dann hätten die Ukrainer gesagt: Super, das finden wir super, neutrale Leute sind super. Seit Krieg herrscht, finden die Ukrainer es nicht mehr super, dass die Schweiz neutral ist, weil das heisst, dass sie sie nicht unterstützt. Ja, das ist logisch, das heisst, wenn unsere Neutralität nicht verstanden wird, bedeutet das, dass wir sie tatsächlich leben. Neutral zu sein, ist unangenehm. Wenn ich in einem Konflikt stehe, möchte ich nicht, dass die anderen neutral sind; ich möchte, dass sie auf meiner Seite sind. Ihre Neutralität bringt mir nichts. Also leben wir von dem her, wenn wir nicht verstanden werden, die Neutralität offenbar richtig. Und von dem her glaube ich, dass wir eine klare Verfassungsbestimmung haben müssen.
Wie Herr Michel bereits gesagt hat, unterstütze ich den Gegenvorschlag. Ich unterstütze auch die Initiative. Für mich ist aus den genannten Gründen vor allem wichtig, dass etwas in der Verfassung steht, was unserer Neutralität eine konkrete Gestalt gibt. Und von dem her weiss ich auch, warum sich die knappe Mehrheit der Kommission mit derartiger Vehemenz dagegen wehrt. Sie wehrt sich deshalb dagegen, weil sie diese Interpretationsmöglichkeit haben möchte, immer noch eine Kurve machen und sagen zu können: Wir beteiligen uns jetzt noch an entsprechenden Sanktionen. Diese Möglichkeit möchte sie haben und sich eben nicht in dieses Korsett der Neutralität zwingen lassen.
Das heisst, die Mehrheit möchte in Friedenszeiten mit der Neutralität auf der Fahne durch die Welt marschieren, und wenn es dann wirklich auf die Neutralität ankommt, nämlich im Konfliktfall, möchte man sich alle Optionen offenhalten. Aber so funktioniert Neutralität nicht. Das ist zu einfach, das ist zu bequem. Das bedeutet es nicht, neutral zu sein.
Deshalb bitte ich Sie, Gegenvorschlag und Initiative zu unterstützen.
Chiesa Marco · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Oggi siamo chiamati a pronunciarci su un'iniziativa popolare che riguarda il fondamento della nostra Confederazione, che è la neutralità svizzera. Non è una neutralità vaga, condizionata, adattabile, o interpretabile. Quella che i nostri padri ci hanno consegnato è perpetua, armata, indipendente, e soprattutto credibile agli occhi del mondo. La Svizzera non ha mai costruito la sua sicurezza sulle promesse. Non abbiamo cercato protezione nei trattati militari, né ci siamo messi sotto l'ombrello di blocchi geopolitici. La nostra forza è sempre stata l'indipendenza e l'equidistanza. La neutralità è stata un pilastro su cui si è fondata la nostra libertà.
Durante i momenti più scuri della storia europea la Svizzera è rimasta salda, non perché chiusa, non perché egoista, ma perché ha avuto il coraggio di non farsi trascinare nei conflitti. Ha avuto la lucidità di tenersi fuori dai meccanismi della guerra e della vendetta. E proprio per questo ha potuto offrire rifugio, mediazione, sicurezza, aiuti umanitari. Insomma, è potuta essere utile. Oggi, però, quella neutralità chiave del successo e del benessere dei cittadini del nostro Paese è sotto pressione. Da più parti si cerca di ridurla a un retaggio del passato e svuotarla di significato. Negli anni abbiamo sentito sempre nuove definizioni, da neutralità attiva a neutralità cooperativa, tutte formule seducenti ma finalizzate a privarla del suo contenuto reale. O si è neutrali oppure si partecipa, perché la neutralità o è integrale o non possiamo più parlare di neutralità. Non esiste una neutralità a geometria variabile. Una neutralità credibile si difende con la fermezza, non con le concessioni, le discussioni e le interpretazioni, esattamente come ci ricordava il generale Guisan, nel mezzo degli eventi più difficili del nostro secolo scorso.
Chi oggi propone un allineamento automatico a sanzioni decise altrove, chi auspica un ravvicinamento a blocchi militari, in realtà sta minando l'unico strumento che ha permesso alla Svizzera di rimanere credibile, utile e rispettata. Perché, diciamolo chiaramente, solo una Svizzera veramente neutrale può essere autorevole come costruttrice di ponti. Solo chi vuole essere parte della soluzione, non del problema, può parlare guardando diritto negli occhi i belligeranti. Chi si schiera smette di essere ascoltato. Anche per questo fondamentale motivo la Svizzera è stimata nel mondo. Noi abbiamo scelto una via diversa, quella del soccorso e non delle armi.
Qualcuno dice che la neutralità sia superata. Ma guardiamoci attorno: siamo in un mondo più stabile oggi rispetto a ieri? Viviamo forse in un'epoca più sicura, più prevedibile, più pacifica? Beh, è proprio il contrario. Ed è proprio per questo che la neutralità svizzera è più necessaria che mai. Chi rinuncia alla neutralità oggi mette in pericolo la sicurezza della Svizzera di domani.
Sostenere questa iniziativa popolare che definisce con chiarezza la nostra neutralità è un atto di responsabilità verso il futuro. Se oggi noi arretriamo, domani potremmo trovarci coinvolti in crisi internazionali che rischierebbero di travolgerci. Perderemmo la nostra libertà di azione, la nostra funzione internazionale e con essa anche la nostra identità.
Non stiamo discutendo di articoli di legge che sono solo dei dettagli tecnici. Stiamo decidendo se la Svizzera resterà padrona del proprio destino e se inizierà a rispondere o se inizierà a rispondere a comandi e a pressioni esterne. Io non ho dubbi, vorrei che questo consesso scegliesse una Svizzera libera, una Svizzera neutrale, una Svizzera che aiuta senza schierarsi, una Svizzera che parla con tutti perché non ubbidisce a nessuno.
Vi invito dunque con grande convinzione a sostenere questa iniziativa, è una scelta di principio e, a mio modo di vedere, anche di coerenza e di lungimiranza, è una scelta per la Svizzera.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio degli Stati · Zurigo · Gruppo verde liberale
Ich lehne die Initiative und ebenso den Antrag auf einen Gegenvorschlag ab. Wir führen diese Debatte in einem sicherheitspolitischen Umfeld, das von Instabilität und von wachsenden Spannungen geprägt ist. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an. Im Nahen Osten eskaliert die Gewalt. Auch wenn diese Konflikte nicht direkt vor unserer Haustür toben, betreffen sie uns: Sie betreffen uns politisch, sie betreffen uns wirtschaftlich, und sie beschäftigen auch die Menschen in unserem Land, und das zu Recht. Gerade in so anspruchsvollen Zeiten, gerade bei einem so emotionalen Thema lohnt es sich, wenn wir uns daran erinnern, was sich in der Vergangenheit bewährt hat; es lohnt sich, wenn wir das mit einer gewissen Besonnenheit tun.
Ja, die Neutralität gehört zum Erfolgsmodell der Schweiz. Ja, sie ist identitätsbildend. Sie war aber nie ein starres Dogma. Seit 175 Jahren verfolgt die Schweiz ein durchaus flexibles Verständnis von Neutralität. Wir sind damit bemerkenswert gut gefahren in einer Zeit, die unter anderem durch zwei Weltkriege und den Kalten Krieg geprägt war. Ausgerechnet dieses historisch bewährte Konzept will eine Initiative aus dem rechtskonservativen Lager grundlegend verändern. Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich.
Aber auch das ist nicht neu. Schon zur Zeit der Bundesstaatsgründung und vor dem Ersten Weltkrieg wurde teilweise lautstark eine starre Neutralität propagiert und ebenso entschieden verworfen. Die Diskussionen verliefen dabei erstaunlich ähnlich wie heute, wie in der Kommission und heute in diesem Saal. Die Diskussionen wiederholen sich in diesen 175 Jahren der Schweizer Geschichte, und sie wiederholen sich immer dann, wenn die Weltlage unruhig wird und die Spannungen zunehmen. Das ist menschlich. Es ist aber meines Erachtens nicht im Interesse des Landes, dass man dann vom Pfad abkommt. Gerade in Krisenzeiten setzte die Schweiz auf eine pragmatische und durchaus agile Auslegung der Neutralität anstatt auf starren Dogmatismus. Daran sollten wir meines Erachtens festhalten.
Die vorliegende Initiative will einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Sie will die Neutralität als aussenpolitisches Grundprinzip in der Verfassung verankern. Damit würde sie von einem Instrument zu einem Selbstzweck. Warum ist das problematisch? Zum einen stand die Neutralität bisher stets im Dienste unserer übergeordneten Interessen: Sicherheit, Unabhängigkeit, Wohlstand, innerer Zusammenhalt und eine friedliche internationale Ordnung. Sie war nie Selbstzweck, sondern vielmehr Mittel zum Zweck. Das tönt auf den ersten Blick vielleicht nach Semantik, ist aber ein elementarer Unterschied, und genau darin liegt auch die Stärke.
Zudem würde die vorgeschlagene Verfassungsänderung die Handlungsfähigkeit des Bundesrates einschränken. Heute erlaubt uns die Verfassung, situationsgerecht zu reagieren, etwa auf völkerrechtliche Aggressionen oder internationale Entwicklungen. Mit dem neuen Artikel hingegen würde sich die Schweiz selbst Fesseln anlegen. Besonders der vorgeschlagene Ausschluss der wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen wie der Sanktionen ist problematisch. Wie die aktuelle Situation mit dem Ukraine-Krieg zeigt, kann es absolut im Interesse der Schweiz sein, sich internationalen Sanktionen anzuschliessen. Der Aggressor ist klar, die Sanktionen sind breit abgestützt, und sie dienen dem Schutz der internationalen Ordnung, sie sind im Interesse der internationalen Ordnung.
Die Initiative schwächt deshalb nicht nur unsere Aussenpolitik, sie gefährdet unsere Glaubwürdigkeit und unsere internationalen Beziehungen. Eine friedliche und gerechte Weltordnung ist nicht einfach nur ein Wunsch, sie ist in unserem handfesten Interesse, und sie ist ein erklärtes Ziel unserer Verfassung. Zu betonen ist auch: Die Schweiz ist heute wirtschaftlich und politisch so vernetzt wie noch nie. Ein Nein zu Sanktionen, wie es die Initiative fordert, ist in der Realität kaum umsetzbar. Vielmehr müssen wir befürchten, selbst zum Ziel von Sanktionen zu werden. Das Bild der Schweiz, das dieser Initiative zugrunde liegt, entspricht schlicht nicht mehr der heutigen politischen und wirtschaftlichen Realität in unserem Land. Die Konsequenzen bei einer Annahme wären einschneidend - aussenpolitisch, sicherheitspolitisch und auch wirtschaftlich.
Ich habe Verständnis für die Minderheit und ihre Überlegungen, bin aber überzeugt, dass ein Gegenvorschlag nicht der richtige Weg ist, und das aus zwei Gründen:
1. Die Neutralität ist bereits heute in der Verfassung verankert. Das wurde mehrfach gesagt, aber es wurde auch immer wieder das Gegenteil behauptet. Sie ist bei den Kompetenzen verankert. Die bestehende Verfassungsregelung lässt die nötige Flexibilität zu, um auf die Herausforderungen der aktuellen Weltlage zu reagieren. Gerade in Krisenzeiten hat sich dieser pragmatische, flexible Ansatz für uns bewährt. Das zeigt der Blick ins letzte Jahrhundert.
2. Ein Gegenvorschlag bringt zum Ausdruck, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie Handlungsbedarf zum Ausdruck bringen, stellt sich die Frage, welcher Handlungsbedarf. Kollege Würth, wir sind nicht auf der grünen Wiese. Wir haben eine 175-jährige Geschichte mit genau dieser Regelung, die wir heute haben. Wenn Sie von der bisherigen Regelung abweichen, dann müssen Sie eine Richtung angeben. Auch mit einem moderaten oder schlanken Gegenvorschlag verankern wir die Neutralität zusätzlich in der Verfassung. Sie verankern sie neu im Kapitel der Aussenpolitik als zusätzlichen aussenpolitischen Grundsatz. Sie stärken und verengen damit das Neutralitätsverständnis. Das kann man selbstverständlich wollen. Ich bezweifle aber, dass das gerade in der aktuellen Weltlage im Interesse unseres Landes ist. Es wäre eine Abkehr von der bisherigen Handhabung. Damit würde der Neutralität ein neues, zusätzliches Gewicht beigemessen, das sie historisch nie hatte. Die Neutralität war immer - immer! - Mittel zum Zweck. Ich bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist für unser Land.
Erlauben Sie mir abschliessend noch eine Bemerkung zur Debatte über das Kriegsmaterialgesetz in dieser Session. Wer zu Recht betont, dass eine glaubwürdige Sicherheitspolitik auch eine funktionierende Rüstungsindustrie voraussetzt, der müsste konsequenterweise die Neutralitäts-Initiative zur Ablehnung empfehlen und auch den Gegenvorschlag ablehnen. Denn mit der Initiative und ebenso mit dem Gegenvorschlag würde die Schweiz ein engeres Neutralitätsverständnis in der Verfassung festschreiben, und das steht im direkten Widerspruch zu einer wehrhaften, bewaffneten Neutralität.
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag abzulehnen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ginevra · Gruppo socialista
Ce nouveau débat sur la neutralité, que nous force à traiter l'initiative sur la neutralité, montre encore une fois que si nous sommes tous et toutes convaincus que la Suisse doit rester neutre, nous avons tous et toutes une conception différente de cette neutralité. Ces quarante-six nuances de neutralité se retrouvent au sein de la population. La majorité des Genevois et la majorité des membres du Parti socialiste ont une vision de la neutralité fort différente de celle des citoyens d'un canton de Suisse centrale et de la majorité des membres de l'UDC. Pourtant, ils se rattachent tous et toutes à la neutralité de la Suisse et sont convaincus que la neutralité est un élément central de notre pays, de sa défense, de sa souveraineté et de ses intérêts dans un monde instable où les rapports de force fluctuent rapidement.
Si, malgré des accointances regrettables avec l'Allemagne nazie, la Suisse a affirmé fortement sa neutralité par le concept de neutralité intégrale pendant la Seconde Guerre mondiale, c'est que c'était nécessaire non seulement pour préserver sa souveraineté vis-à-vis de l'extérieur, mais aussi pour le maintien de la cohésion nationale. Toutefois, après la fin de la Seconde Guerre mondiale, lorsqu'il n'y avait plus de fracture politique internationale entre les forces de l'axe et les alliés, mais entre le monde libéral occidental et le monde communiste, la Suisse s'intégrait politiquement, sans discussion, dans le monde occidental, développant même un discours fortement anticommuniste et antisoviétique. Cela n'a posé aucun problème au regard de notre neutralité politique, dès lors qu'au sein de la population, ce positionnement faisait consensus.
Depuis la chute du mur de Berlin et surtout depuis l'adhésion de la Suisse à l'ONU, la mise en oeuvre de la neutralité a évolué ; non pas la neutralité militaire qui est claire et que personne ne conteste, mais la neutralité politique, celle qui définit ce que nous sommes au regard des autres États. Cette neutralité, qui est instrumentale, se décline toujours en fonction du consensus interne et du contexte politique externe.
Ma conception de cette neutralité politique est celle exprimée par le conseiller fédéral Ignazio Cassis en 2022, au moment d'adopter les sanctions contre la Russie, à savoir être du côté de la Charte des Nations Unies, du côté du droit international et plus particulièrement du droit international humanitaire. Les mesures de coercition à l'égard de la Russie s'inscrivent dans l'approche visant le respect de ces normes internationales à la base de l'ordre juridique que nous connaissons aujourd'hui. C'est cette approche qui devrait assurer la cohérence de notre position lors de tous les conflits, qu'ils aient lieu en Europe, au Proche-Orient, en Afrique ou en Asie. Il n'y a pas de neutralité possible lors d'un conflit entre un État agresseur et un État agressé comme l'Ukraine. Il n'y a pas de neutralité possible envers les États responsables de génocide, qu'ils aient lieu au Rwanda, au Cambodge ou à Gaza. C'est en refusant de condamner Israël pour violation délibérée de la Charte des Nations Unies, du droit international humanitaire et pour non-respect des avis de la Cour internationale de justice que la Suisse perd sa neutralité au regard de l'écrasante majorité des pays du Sud global et progressivement de la majorité des pays européens.
J'estime que la neutralité telle qu'elle est aujourd'hui utilisée, comme neutralité instrumentale, doit être préservée. J'estime aussi que la vente d'armes à l'étranger, puisque le sujet a été évoqué par certains de nos collègues, est également un problème pour la neutralité. La rupture avec la neutralité est encore plus forte lorsque l'on permet la revente de ces armes à des États tiers, même si c'est pour des questions de défense ou de renforcement du dispositif militaire. En effet, ces États pourraient un jour eux-mêmes être agresseurs et bénéficier du renforcement de leur dispositif militaire grâce aux armes que la Suisse a vendues. De même, je considère que le rapprochement avec l'Otan est en rupture avec la neutralité. Il en va de même, dans le contexte géopolitique actuel, de la persistance à acheter du matériel militaire aux États-Unis ou à Israël plutôt qu'en Europe.
On peut aussi se poser la question de l'impact sur la neutralité d'une éventuelle confiscation définitive des avoirs de l'État russe actuellement gelés par les sanctions et leur utilisation pour la réparation des dommages causés en Ukraine. Je considère que cet enjeu ne relève aucunement de la neutralité, mais du respect de l'État de droit. Le Conseil fédéral serait donc bien avisé, pour éviter les pressions politiques de la Russie ou de l'Union européenne, de saisir la Cour internationale de justice afin de clarifier la possibilité d'utilisation des fonds de l'État russe et des entités en main de cet État et d'obtenir un avis afin de savoir si cela est compatible avec l'ordre juridique international actuel.
Dans ce contexte, dans la mesure où l'initiative a pour objectif d'une part, de faire de la neutralité un objectif politique en soi en abandonnant la notion instrumentale actuelle et, d'autre part, d'interdire l'adoption des mesures de coercition, particulièrement celles adoptées contre la Russie, je ne peux que vous inviter à rejeter une initiative qui vise à remettre en question le concept éprouvé de neutralité politique, même si je dois l'admettre, il est loin d'être toujours appliqué de manière cohérente par le Conseil fédéral.
Venons-en au contre-projet proposé par la minorité. Je suis l'auteur du texte du contre-projet direct. Toutefois, je tiens à préciser que si j'ai formulé ce texte, c'était uniquement pour que la commission puisse disposer d'un texte de contre-projet parfaitement conforme à la nature instrumentale de la neutralité actuelle. La conformité de la formulation du contre-projet avec notre pratique actuelle et de longue date de la neutralité a été expressément confirmée par l'administration au moyen d'une note transmise à la commission. Comme déjà indiqué en commission, cette contribution purement rédactionnelle ne signifie aucunement un soutien de ma part au contre-projet. Aujourd'hui, je considère qu'il y a autant de bonnes raisons de rejeter un contre-projet que de proposer à la population un contre-projet qui fixe dans la Constitution la neutralité telle qu'elle est pratiquée à ce jour par le Conseil fédéral. Le risque existe, en cas de non-présentation d'un contre-projet, que le corps électoral, très attaché à la neutralité, comme l'a répété tout à l'heure notre collègue Würth en citant les derniers chiffres des sondages auprès de la population, n'en vienne à accepter cette initiative très problématique. Mais je peux aussi entendre les voix qui font valoir que la présentation d'un contre-projet peut affaiblir le front du rejet de l'initiative, qui ne vise, finalement, qu'à protéger l'affairisme financier et commercial en dépit du comportement voyou de certains États et de la souffrance insoutenable qu'ils font subir aux populations civiles.
Je m'abstiendrai donc sur la question de savoir s'il faut ou non un contre-projet.
Chassot Isabelle · Mit-F · Consiglio degli Stati · Friburgo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Je n'entends pas nécessairement prolonger les débats ou mener un débat de commission, mais j'aimerais aussi démontrer que, dans la partie de ce pays qui ne parle pas allemand, on s'occupe et on s'intéresse également à ce thème et à cette initiative, parce que nous devrons également voter sur cette initiative.
J'aimerais, pour ma part, vous inviter évidemment - je ne reviendrai pas là-dessus - à rejeter le texte de l'initiative, et à suivre la minorité II (Würth) en proposant à la population un contre-projet.
Pourquoi faut-il un contre-projet ? L'actualité et le temps que nous traversons nous l'imposent. Depuis le changement d'époque induit par le conflit en Ukraine, la neutralité est en effet devenue ou redevenue un thème d'actualité et de débat et, également, de controverse politique. C'est pourquoi un contre-projet est indispensable pour nous aider à mener cette discussion avec la population. Si l'on examine ce qui est proposé dans le contre-projet, il s'agit - et il est important de le souligner et notre collègue Würth a beaucoup insisté là-dessus - d'une codification de la pratique actuelle. Quelle est cette pratique actuelle ? En d'autres termes, quelle est cette neutralité que nous mentionnons toutes et tous ? Le Conseil fédéral a eu l'occasion, au tournant de 1919, 1945 et 1989, de répondre à cette question par des conceptions de la neutralité adaptées aux défis du temps et de l'époque. Or, toutes ces conceptions, toutes ces réponses du Conseil fédéral, avaient en commun de se référer au droit de la neutralité codifié à La Haye en 1907, qui définit les droits et les devoirs des États neutres en cas de guerre interétatique.
Le Conseil fédéral a toujours signalé que la neutralité suisse était perpétuelle et reconnue par le droit international. Dans le même temps, il ne l'a jamais considéré comme un objectif constitutionnel, mais comme un instrument de la politique de sécurité, de la politique extérieure et de la politique économique de la Suisse. Dans une perspective à long terme, on peut en effet attribuer à la neutralité plusieurs fonctions politiques dont l'importance varie selon les périodes. Je vous renvoie à ce sujet à une excellente analyse de Daniel Möckli, du Center for Security Studies de l'EPFZ, qui explique les fonctions possibles de la manière suivante : "Lorsque les lignes de conflit étaient proches de la frontière suisse, c'est la fonction de protection qui occupait une place prépondérante. Une deuxième fonction est liée à la contribution que la neutralité peut apporter à la stabilité en Europe : à l'époque où les positions intra-européennes étaient polarisées, on parlait de fonction d'équilibre. Dans sa fonction de politique extérieure, le concept s'est établi comme le fondement des bons offices et, de façon plus générale du 'softpower' de la Suisse au niveau mondial. Sur le plan de l'économie extérieure, la neutralité favorise une politique de libre-échange avec une large assise géographique. Il convient également de mentionner la fonction d'intégration interne que le concept revêt pour la Suisse et son identité de nation portée par une volonté politique commune."
Il ne faut dès lors pas s'étonner que notre population s'interroge sur la notion de neutralité et qu'elle l'estime indispensable. Le rapport de sécurité 2024 publié ce week-end montre l'attachement de la population au concept de neutralité et à la reconnaissance de la neutralité de notre pays. Il nous appartient de lui montrer les lignes directrices nous voulons suivre dans ce domaine. En codifiant la pratique actuelle dans un contre-projet, nous lui donnons une alternative qui, de plus, répond au débat mené par ce Parlement depuis bientôt plus de trente-cinq ans, en particulier - notre collègue Würth l'a rappelé - au moment de la mise à jour de la Constitution fédérale, dont la date est inscrite au-dessous de l'horloge de cette salle : 1999. Et si la neutralité n'a pas été codifié à ce moment-là, c'est parce que le Parlement n'a pas réussi à se mettre d'accord sur la question de savoir s'il fallait en faire un objectif ou un instrument et donc sur le chapitre dans lequel il fallait la codifier. On l'a dès lors maintenue dans les normes de compétence, ce qui est tout de même une assise assez faible pour mener un débat politique.
Avec le texte proposé par la minorité II (Würth), on en fait clairement, et cela a été déjà été souligné, un instrument pour un objectif. Je rappelle le texte de la proposition, qu'il faut peut-être lire encore une nouvelle fois : "la Confédération fait usage de la neutralité pour garantir l'indépendance et la sécurité du pays, pour prévenir et contribuer à résoudre les conflits. Elle met à disposition ses services en qualité de médiatrice". Ces éléments, qui posent un cadre, permettraient, à notre sens, de disposer d'une véritable alternative à une initiative qui, par ailleurs, nous bloquerait totalement dans l'évolution que connaît notre politique étrangère, mais également dans l'évolution, malheureusement parfois très négative, que connaît la politique mondiale.
C'est parce que je souhaite que la population puisse se prononcer de manière différenciée sur l'initiative que je soutiens le contre-projet et que je vous invite vivement à offrir ce choix à la population. Le choix appartiendra ensuite à la population de confirmer la pratique actuelle en acceptant le contre-projet ou de vouloir d'une neutralité qui empêche toute coopération internationale ainsi que la participation à des sanctions - en fait, une neutralité qui équivaudrait à l'indifférence.
Pour moi, le choix est clair : c'est non à l'initiative, c'est oui à un contre-projet. Je l'ai mentionné, le rapport sur la sécurité 2024 reçu ce week-end, après nos débats, ne fait que me convaincre du fait qu'il est important de présenter un contre-projet à la population.
Bischof Pirmin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Soletta · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die Ausgangslage ist eigentlich klarer, als man aufgrund der Debatte jetzt meint. Die grosse Mehrheit hier drin ist sich einig, dass wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Wir empfehlen sie nicht zur Ablehnung, weil wir die Neutralität ablehnen, sondern weil wir es ablehnen, dass die Initiative dem Bundesrat Handschellen anlegen will. Das sind die Absätze 2 und 3 der Initiative. So weit ist sich die grosse Mehrheit hier einig.
Die knappe Streitfrage, über die wir jetzt streiten, ist die folgende Frage: Was machen wir, wenn wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen? Machen wir entweder nichts, das ist die Haltung der Mehrheit, oder schreiben wir etwas in die Verfassung hinein, das die Neutralität regelt? Das ist die Frage, die sich stellt: Machen wir nichts, oder schreiben wir etwas hinein?
Ich vertrete die Auffassung der Minderheit. Wir wollen etwas über die Neutralität in unsere Bundesverfassung hineinschreiben. Heute steht nämlich nichts drin. Es steht zwar in zwei Kompetenzartikeln 173 und 185, und das ist ja noch lustig, dass die Bundesbehörden Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz zu ergreifen haben. Zur Erhaltung der Neutralität muss man also Massnahmen ergreifen, aber wofür die Neutralität ist oder ob sie überhaupt gilt, steht bis heute nicht drin.
Bisher konnten wir sagen: Das macht auch nichts, wir haben keinen Anlass, dass die Bevölkerung über die Neutralität abstimmen muss. Aber das ist jetzt nicht mehr die Ausgangslage. Die Initiative mit ihrem meines Erachtens falschen Text kommt zur Abstimmung. Entweder stellen wir ihr ein Gegenprojekt gegenüber oder nicht. Wenn wir ihr keines gegenüberstellen, ist der Verdacht schnell da, dass man sagt: Die wollen gar keine Neutralität mehr. Das wäre dann der Verdacht. Dagegen mit einem Nichts anzutreten - wir haben ein Nichts in der Hand -, ist etwas wenig. Nichts ist etwas wenig.
Warum dann der Gegenvorschlag? Auf den ersten Blick umfasst der Gegenvorschlag die Initiative minus die beiden toxischen Elemente, die Absätze 2 und 3. Das stimmt aber nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick werden Sie merken, dass der Gegenvorschlag mehr ist als die Initiative. Schauen Sie einmal die letzten Absätze der beiden Bestimmungen an. In Absatz 4 der Initiative steht zur Frage, wofür die Schweiz die Neutralität nutzt: "Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung." Das ist schön und gut, ja. Und was steht im beantragten Gegenvorschlag? Dort steht in Absatz 2: "Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen." Der Gegenvorschlag will also die Neutralität nutzen, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Initiative will das nicht. Die Initiative spricht nirgends von der Unabhängigkeit der Schweiz, und sie sagt auch nicht, wozu die Neutralität dienen soll. Deshalb ist Absatz 4 der Initiative völlig ungenügend und der Gegenvorschlag eben goldrichtig. Das ist genau das, was wir über die Neutralität in der Verfassung geschrieben haben wollen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.
Roth Franziska · Mit-F · Consiglio degli Stati · Soletta · Gruppo socialista
Ich halte schon den Titel der Initiative für irreführend. Er wirkt für mich sinnbildlich wie die Wasserschale, mit der Pontius Pilatus seine Hände in Unschuld wusch. Diese Form des Waschens ist vor allem gut fürs Geschäft, und allgemein im Leben ist das eine Haltung, mit der man sich selbst erlaubt wegzuschauen. Man ist zu nichts gezwungen, man kümmert sich um nichts, und man bleibt unbeteiligt. Man ist immun gegen die grässlichen Bilder der Zeit, man ist immun gegen das Leid, die Ungerechtigkeiten und die Widersprüche. Wer die Haltung der Schweiz so, wie es die Initianten vorsehen, gestalten will, braucht über gewisse Probleme nicht einmal mehr nachzudenken. Was auch immer an Schlimmem ausserhalb unserer Grenzen passiert, wir haben nur bedingt damit zu tun.
Ja, der Titel ist irreführend, denn es geht nicht um die Neutralität, sondern um ein fast totales Sanktionsverbot. Würde die Initiative heute angenommen, müssten wir die meisten Sanktionen gegen den Iran aufheben. Das Sanktionsverbot, das in der Initiative steht, halte ich für brandgefährlich - aussenpolitisch, sicherheitspolitisch und auch wirtschaftspolitisch. Denn würde die Schweiz wie gefordert jetzt sämtliche Sanktionen gegen Russland aufheben, würde unsere Wirtschaft unweigerlich zur Zielscheibe von Sekundärsanktionen, und wir kämen so auf eine schwarze Liste. Als global vernetztes Land können wir uns das aber schlicht nicht leisten. Ich staune, dass ausgerechnet jene, die sich sonst als Vertreter der Wirtschaft ausgeben, ein derartiges Risiko eingehen wollen und damit eine "Geschäftlimacher-Schweiz" und Profiteurin internationaler Konflikte verteidigen - eine "Geschäftlimacher-Schweiz", deren Finanz- und Rohstoffhandelsplatz zur Drehscheibe für Diktaturen ausgebaut würde und die bei Krieg, Unrecht und schwersten Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen wegschaut. Das, finde ich, ist nicht allein moralisch zutiefst verwerflich, sondern auch mit unerträglichen Risiken verbunden.
Als einzige Ausnahme vom absoluten Sanktionsverbot sieht die Initiative einen völkerrechtlich verbindlichen Beschluss des UNO-Sicherheitsrates vor. Die plötzlich entdeckte Liebe zum UNO-Sicherheitsrat von Kreisen, die bisher nichts unversucht liessen, um die UNO abzuwerten, ist ja neckisch. Bloss haben sich die drei Vetomächte USA, Russland und China derart weitgehend von einer völkerrechtlich geregelten globalen Ordnung verabschiedet, dass bei Konflikten, in denen es dann wirklich darauf ankommt, ein Beschluss des Sicherheitsrates leider nahezu undenkbar geworden ist.
Die Initiative gibt auch vor, Frieden zu fördern. Sie vertritt jedoch eine Weltsicht, in der das Recht des Stärkeren gilt. Das Recht des Stärkeren ist kein Recht. Jean-Jacques Rousseau hat dies knapp und überzeugend erläutert. Wenn sich der Stärkere durchsetzt, hat das nichts mit Recht zu tun. Der Stärkere nimmt sich dann einfach die Möglichkeit heraus, sich durchzusetzen. Ein Recht im demokratischen Sinne ist hingegen immer das Resultat partizipativer Prozesse. Frieden und Sicherheit erfordern ein Bekenntnis zu und den Einsatz zugunsten einer gerechten und regelbasierten internationalen Ordnung. Die Initiative will das Gegenteil und ist auch hinsichtlich der behaupteten Friedenspolitik zutiefst unglaubwürdig.
Ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass uns die Verankerung einer starren, veralteten Form von Neutralität in der Verfassung die bewährte Flexibilität in der Handhabung der Neutralität nehmen würde. Neutralität war in der Geschichte der Schweiz nie ein Ziel - wir haben es heute gehört -, sondern ein flexibel angewandtes Instrument.
Ich ersuche Sie auch aus innenpolitischen Gründen, die Initiative abzulehnen. Sie will den Neutralitätsbegriff mythologisieren, um uns schlussendlich auseinanderzudividieren. Damit wird eine Identitätspolitik betrieben, die das Narrativ "Wir gegen die Anderen" verstärkt, und damit wird versucht, die Bevölkerung zu spalten. Das ist das Gegenteil einer freiheitlich-offenen Gesellschaft, wie ich sie mir wünsche.
Die gleichen Argumente sprechen für mich auch gegen einen Gegenvorschlag. Es besteht auf Verfassungsstufe kein Handlungsbedarf. Der Zweck der Eidgenossenschaft und die Ziele unserer Aussenpolitik sind in den Artikeln 2 und 54 der Bundesverfassung klar und hervorragend umschrieben. Auf Verfassungsstufe gibt es dem nichts hinzuzufügen. Die Weltordnung verändert sich aktuell rasend schnell. Es ist unsere Aufgabe, auf politischer Ebene eine Debatte darüber zu führen, welche Rolle die Schweiz vor allem in Europa und damit in der Welt einnehmen soll. Solche Debatten hat die Schweiz in ihrer Geschichte immer wieder geführt, und sie hat auch immer wieder Anpassungen vorgenommen. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag helfen uns bei dieser wichtigen Debatte aber nicht weiter.
Zum Schluss noch ein Wort zu einem Beispiel, das immer wieder angeführt wird, vor allem von den Initianten: die Schule. Ich habe es schon beim Kriegsmaterialgesetz erwähnt. Gemäss Protokoll der Kommission wurde von einer Seite immer wieder erwähnt, dass es bedenklich sei, auf dem Schulhof zwischen Opfer und Täter zu unterscheiden, denn das würde heissen, nicht neutral zu sein. Gerade in der Schule ist es aber so, dass wir regelbasiert und vergleichbar mit dem Völkerrecht nicht einfach wegschauen und die Kinder streiten lassen. Und es ist auch nicht so, dass dort keine Sanktionen ergriffen werden. Das stimmt einfach nicht, im Gegenteil: Gerade in der Schule halten wir uns an Regeln. Wir haben Standards, die von Fachkräften, den Lehrpersonen und den Eltern mit den Streitenden besprochen werden. In dem Moment, in dem man an Schulen einen drohenden Kampf erkennt, bezieht man Position, und danach werden Entscheide getroffen. Und gerade an Schulen sieht man explizit - dies mit einem Hinweis an meinen Kollegen Jositsch, der bei der Diskussion zum Kriegsmaterialgesetz die Schule erwähnt hat, es ist im Amtlichen Bulletin nachzulesen -, dass das dem Neutralen die Kraft gibt, den Kampf zu verhindern. Neutralität ist also nicht nur dann wirksam, wenn es Krieg gibt, sondern sie hilft, Krieg zu verhindern, wenn man sie so anwenden kann, wie wir sie bis jetzt angewendet haben.
Ich ersuche Sie deshalb, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich finde es gut, dass wir über den Begriff der Neutralität und auch über die Frage streiten, und zwar ausführlich und lange, ob er in die Bundesverfassung gehört oder nicht. Ich werde nicht bei Pontius Pilatus anfangen, der ein Problem hatte, die Frage gestellt hat, was Wahrheit sei, darauf keine Antwort gefunden hat und deshalb nicht richtig gehandelt hat. Die Geschichte der Schweiz, Frau Kollegin Moser, ist nicht 175-jährig. Wenn Sie die Wichtigkeit der Neutralität erfassen wollen, müssen Sie vor diese 175 Jahre währende Neutralität gehen. Ich werde Ihnen später ausführen, was damals in der Schweiz los war und was die Schweizerinnen und Schweizer in Europa anstellten. Herr Kollege Würth hat Ihnen die grundsätzliche Motivation und die Gestaltung des von der Minderheit vorgeschlagenen Gegenvorschlages perfekt dargelegt, ich ergänze nur.
Herr Kollege Sommaruga, die Entwicklung des Gegenvorschlages stammt aufgrund des Ersuchens der Kommission ursprünglich vom Bundesrat und bestand aus einem sehr einfachen, guten ersten Satz: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." Ich musste das Wort "immerwährend" übrigens kürzlich jemandem erklären, es stammt vom Wiener Kongress. "Immerwährend" haben wir diese Neutralität über eine lange Zeit aufrechterhalten.
Dann gab es zusätzliche Anträge für einen Absatz 2, welche unsere Minderheit aufgenommen hat, um dem Volk einen Gegenvorschlag vorzulegen, der die Neutralität, wie wir sie jetzt verstehen, aufnimmt. Das war die Idee für die Entwicklung des Gegenvorschlages. Der Gegenvorschlag ist daher die originäre Kodifizierung des Neutralitätsbegriffes, wie ihn wahrscheinlich die Mehrheit des Volkes, die Mehrheit des Bundesrates und die Mehrheit des Parlamentes verstehen. Wenn das Volk schon abstimmen kann und muss, ob es das Prinzip der Neutralität in die Verfassung aufnehmen will, dann soll es zumindest die Möglichkeit haben, sich für die bisherige Ausgestaltung der Neutralität der Schweiz auszusprechen. Das ist eine faire Chance für die Schweizerinnen und Schweizer. Nur der Gegenvorschlag bietet diese Garantie.
Jetzt komme ich zu einem zentralen Problem, das in der Kommission und auch heute diskutiert worden ist. Worin liegt der Vorteil der Kodifizierung der Neutralität? Ein kluger Mann verfasste 1913 ein sehr mühsam zu lesendes Traktat: "Über die Realien der Gesetzgebung" von Eugen Huber. Er musste damals beweisen, wieso es gut wäre, wenn wir in der Schweiz nicht 46 verschiedene Meinungen in 46 verschiedenen Bereichen des Zivilgesetzbuches hätten, sondern über Gewohnheitsrecht herrührend kodifiziert miteinander leben würden. Er sprach sich für die Kodifizierung aus. Ich zitiere Eugen Huber: "Alleine bei der Gesetzgebung treten die konstitutiven Kräfte klarer zutage als beim Gewohnheitsrecht. Wohl stehen Rechtsbewusstsein und Rechtsanordnung beim Gewohnheitsrecht in innigerem Zusammenhang als bei der Gesetzgebung, bei dieser aber ist der Zusammenhang ein offenerer als dort [...]."
Er hat dann auf 94 Seiten dargelegt, was die Vorteile der Kodifizierung sind. Die Vorteile liegen darin, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Zivilrecht gilt, und dass es auch das Ausland weiss. Das ist bei einem Begriff wie der Neutralität matchentscheidend: Wir kodifizieren nicht für die Experten der Kommission. Wir kodifizieren auch nicht nur für das Bundesparlament und den Bundesrat. Wir kodifizieren die Neutralität für die Bevölkerung der Schweiz, für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und auch für das Ausland. Herr Kollege Jositsch hat es überzeugend dargelegt. Das sind die Vorteile der Kodifizierung.
Anders als bei der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahre 1999, bei welcher die Frage der verfassungsrechtlichen Definition der Neutralität ausgeblendet werden konnte - übrigens aus sehr widersprüchlichen Motiven, wahrscheinlich aber aus Angst, dass das die Gesamtrevision sogar bedrohen könnte -, stehen wir heute nicht mehr vor einem allfälligen Notausgang, den wir benutzen könnten, um uns vor der Frage zu drücken, ob das Prinzip der Neutralität ungeschriebenes Verfassungsrecht, irgendwie Gewohnheitsrecht des Bundesrates bleibt, also eine Kompetenz des Bundesrates gemäss zwei Artikeln der Bundesverfassung. Nein, wir müssen entscheiden, ob die Volksinitiative alleine vor das Volk kommt oder ob das Prinzip der Neutralität, wie wir es bis jetzt erlebt haben, ein Kerngehalt des Staatswesens ist und wir es so dem Volk vorschlagen können, wie wir es bisher gewohnt sind, es zu praktizieren.
Ausgehend von dieser Position bin ich der Meinung, dass wir die Neutralität und das Prinzip der Neutralität im Sinne unserer verfassungsrechtlichen Geschichte so niederschreiben sollten, wie es bis vor Kurzem auch vom Volk, von unserer Regierung und von unserem Parlament verstanden wurde. Wir haben nicht nur die Bundesregierung, sondern auch noch die Kantonsregierungen. "Volk und Stände" heisst es in der Bundesverfassung.
Die Initiative steht mit Absatz 2 wie auch mit Absatz 3 gemäss Initiative nicht in der Tradition des schweizerischen Neutralitätsverständnisses seit dem Wiener Kongress, dem Haager Übereinkommen und der UNO-Charta. Man muss alle drei Grundlagen gemeinsam betrachten. Deshalb bevorzuge ich es, dass das Parlament und der Bundesrat dem Volk den Neutralitätsbegriff vorschlagen, wie er bis anhin gelebt worden ist. Das Volk soll die Wahlmöglichkeit haben, sich neben der Volksinitiative, welche in zwei Punkten nicht mit diesem Verständnis übereinstimmt, und anderen Positionen, welche die Neutralität überhaupt nicht in die Verfassung aufnehmen möchten, für einen Gegenvorschlag zu entscheiden, welcher geltendes Neutralitätsrecht und geltende Neutralitätspolitik verbrieft.
Wir können diesmal nicht wie bei der Verfassungsrevision 1999 den Hinterausgang nehmen. Wir müssen entscheiden. Wer mit dem Gegenvorschlag, den die Minderheit dem Ständerat beantragt, ein Problem hat, hat wahrscheinlich auch gewisse Probleme mit dem Begriff der Neutralität und damit, dass wir die Neutralität nicht nur in Friedenszeiten wahren müssen, sondern auch im Kriegsfall. Herr Kollege Jositsch hat dazu alles gesagt.
Worin liegt der eigentliche Mehrwert, den Neutralitätsbegriff in unsere Verfassung aufzunehmen, abgesehen von abstimmungsrechtlichen Taktiken? Wir haben uns in der Kommission ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Ich sage Ihnen, wie es, anders als der Berichterstatter, ein Experte richtig auf den Punkt gebracht hat: Der Mehrwert des Neutralitätsbegriffs in der Verfassung ist, dass der Bundesrat und das Parlament nicht ohne Zustimmung des Volkes vom Prinzip der Neutralität abweichen und die Neutralität aufgeben können. Das ist der eigentliche Mehrwert der Verfassungsbestimmung, die der Gegenvorschlag vorsieht.
Nun wurde uns entgegengehalten, dass Bundesrat und Parlament sowieso nicht von der Neutralität und vom Prinzip der Neutralität abweichen können und dürfen. Das ist falsch. Gerade die Diskussion, die wir kürzlich über den Waffenexport geführt haben, zeigt dies. Es besteht die Gefahr und die Möglichkeit, dass Bundesrat und Parlament hier ihr Gleichgewicht verlieren und das Prinzip der Neutralität angesichts eines Krieges zugunsten einer Partei aufgeben könnten. Damit ginge das Prinzip der Neutralität unwiderruflich verloren.
Anders als die Mehrheit Ihrer Kommission bin ich der Meinung, dass die Neutralität so, wie sie bis anhin in der Bundesverfassung festgelegt ist, nicht einzig als operative Aufgabe des Parlamentes wie auch des Bundesrates gesehen werden kann. Sie ist ein Instrument, um unsere Politik im Weltgeschehen einzuordnen und zu begründen. Anders als die Mehrheit der Kommission bin ich zudem der Meinung, dass Parlament und Bundesrat sehr wohl ohne eine entsprechende Verfassungsbestimmung von diesem Prinzip abweichen könnten, wenn sie es denn wollten. Darin liegt der Mehrwert der Festlegung des Neutralitätsprinzips in der Verfassung: in der Begrenzung des Parlamentes und des Bundesrates bezüglich einer politischen Haltung, welche allenfalls zur punktuellen oder generellen Aufgabe der Neutralität führen könnte.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass gewisse Kreise so sehr gegen das Prinzip der Neutralität in der Bundesverfassung sind, weil sie sich eben gerade diesen Spielraum der punktuellen Aufgabe der Neutralität in punktuellen Situationen reservieren möchten. Das heisst, man ist gerne auf der Seite der Guten, bestimmt aber nicht selbst, wer die Guten und wer die Bösen sind. Das ist eben gerade nicht Neutralität. Denn die Neutralität ist immerwährend, in allen Konflikten, und sie ist bewaffnet. Das heisst, sie braucht eine eigene Armee.
Es ist so, dass die Neutralität in der ersten Bundesverfassung 1848 nicht explizit im Zweckartikel verankert wurde, weil diese zeitlich noch nahe am Wiener Kongress verabschiedet wurde, als die Neutralität der Schweiz durch mehrere Grossmächte aufgedrückt wurde. Damals brauchte es in der Bevölkerung und im Parlament keine entsprechende Verfassungsbestimmung. Man wusste, was zu tun war. Die Neutralität wurde 1848 als Mittel zur Wahrung der Unabhängigkeit und nicht als Selbstzweck betrachtet. Damals stand aber auch nicht zur Debatte, dass sich die Schweiz zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit enger und näher an andere Staatenbünde anbinden sollte.
Der Krieg war in Europa allgegenwärtig, und daher wurde die Neutralität sehr wohl als Mittel zur Sicherung der Unabhängigkeit und des Friedens der Schweiz verstanden. Sie wurde so verstanden, dass sich die Schweiz nicht in kriegerische Auseinandersetzungen mit anderen Staaten verwickeln lässt, unabhängig davon, welcher Konflikt gerade in Europa tobt. Und auch in den Kriegen, die damals in Europa tobten, gab es die Guten und die Bösen. Auch damals wurden Angriffskriege geführt, und trotzdem blieb die Schweiz neutral. Daher unterzeichnete die Schweiz 1907 das Haager Abkommen und später auch die UNO-Charta.
Heute ist ein besonderer Tag in den katholischen Kantonen: Fronleichnam. Nicht, dass Sie glauben, ich möchte die Neutralität über die Religion begründen, nein. Aber vielleicht fehlt gewissen Leuten hier drin das notwendige Erinnerungsvermögen, die Perspektive auf die Zeit vor 1815, in der die Schweiz nicht neutral war, und die unverklärte Erinnerung daran, was die Schweiz damals faktisch alles erlebt hatte. Ein Rechtsprofessor namens Caroni pflegte zu sagen: Diskutieren Sie nicht über Rechtsbegriffe, wenn Sie die Rechtsgeschichte nicht gelesen haben. Das war ein Verwandter unseres Ratspräsidenten.
Vielleicht geht über die Jahrhunderte der Geschichte das negative Bild der Schweiz verloren, welches sie vor Eingehen der Neutralität hatte. Ich möchte dieses hier darlegen: Die Schweiz war ein Land, das sich alles andere als neutral verhielt und Abertausende von Söldnerinnen und Söldnern produzierte, die sich überall in Europa gegenseitig die Köpfe blutig schlugen. Die Schweiz hatte damals die schlimmsten und gefürchtetsten Söldner in der ganzen Welt, in ganz Europa. Und am heutigen Tag, an Fronleichnam, marschieren wir in neapolitanischen und französischen Garde-Uniformen auf, als Mahnmal, dass das keine gute Zeit war für die Schweiz. Es geht nicht um eine Betrachtung der Geschichte von 175 Jahren. Wir müssen weiter zurückschauen als nur 175 Jahre. Es mag für Sie kitschig tönen, aber wahrscheinlich braucht es hier und da auch für die Schweiz einen Rückblick auf die Zeit, in der wir eben nicht neutral waren. Und dann stehen Sie plötzlich mit beiden Füssen im Krieg und sitzen nicht vor dem Bildschirm, an dem Sie irgendwelche Bombardierungen in anderen Ländern sehen können.
Die Schweiz hat zu Recht eine Abkehr von dieser schlimmen Zeit vollzogen. Ich sehe es als staatsbürgerliche Pflicht an, dass wir hier darüber breit diskutieren und dass wir am Ende entscheiden, ob wir die Neutralität noch haben wollen oder nicht. Man kann die Neutralität aufgeben - aber seien Sie offen und diskutieren Sie das. Sie können auch einem Staatenbund beitreten. Aber so zu tun, als hätte das keine Folgen, ist falsch.
Daher bitte ich Sie, dem Gegenvorschlag zuzustimmen, der in der bisherigen Tradition steht und von Kollege Würth vorgestellt wurde.
Salzmann Werner · 2VP-M · Consiglio degli Stati · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das Votum von Kollege Rieder war so gut, dass ich mich kurzfassen kann. In einem Punkt bin ich mit ihm nicht ganz einig: Die Neutralität begann bei oder nach der Schlacht von Marignano, als wir uns aus dem Söldnertum zurückzogen - das war der Anfang, glaube ich, wenn wir das geschichtlich anschauen.
Erster Punkt: Schauen wir die Neutralität heute an. Was bedeutet sie für die Schweizer? Was bedeutet sie im Ausland? Für mich ist sie Identität. Wenn Sie sagen, Sie kommen aus der Schweiz, hören Sie: Ah, neutral, Matterhorn, Käse, Mülchi - nein, das sagen sie nicht, aber es wäre schön -, das ist die Realität. Diese Identität und dass die Neutralität immerwährend und bewaffnet ist, bedeutet auch, dass wir eine Armee haben, und die bewaffnete Neutralität stärkt auch den Wehrwillen, die Schweiz und ihre Werte zu verteidigen. Das ist doch die Grundursache.
Ich habe den gleichen Eindruck wie Herr Rieder: Diejenigen, die zwar von Neutralität sprechen, aber sie lediglich flexibel oder von Zeit zu Zeit anwenden möchten, sind nicht ganz sicher, was sie wollen. Entweder ist die Neutralität immerwährend oder nur von Zeit zu Zeit gültig. Wenn diejenigen ehrlich sind, dann müssen sie ganz klar sagen: Die Schweiz muss das System ändern und zu einer Neutralität übergehen, die wir von Zeit zu Zeit anwenden und die nicht immer währt - das wäre die Konsequenz.
Wenn Sie auf der ganzen Welt die Polizei spielen, in jeden Konflikt eingreifen und sagen wollen, wer die Guten und wer die Bösen sind - Sie können die bescheidene, neutrale und zurückhaltende Schweiz schon zu einem Polizeistaat machen -, dann nützt das wahrscheinlich nichts, weil wir nicht so wahrgenommen werden. Zudem gefährden Sie die humanitären Einsätze, weil die Leute gerade in diesem Bereich stark darauf angewiesen sind, dass die Schweiz neutral ist, damit sie Zugang zu allen Verwundeten bekommen. Wir haben aufgrund der Sanktionen schon entsprechende Rückmeldungen erhalten.
Zweiter Punkt: Die Situation bei den Rüstungsexporten ist heute nicht wegen der Neutralität so, sondern wegen der falschen Weichenstellung, die wir im Laufe der Beratung der Initiative gemacht haben. Das ist der Punkt. Wenn wir heute eine Korrektur machen, ist es eben so - Herr Jositsch hat es gesagt -, dass ich sage: Das verstösst nicht gegen die Neutralität, weil wir mit dem Antrag Burkart die Neutralität zum Zeitpunkt der Lieferung beurteilen und nicht abwägen, ob in zwanzig, dreissig Jahren eventuell irgendwo auf der Welt von der Schweiz geliefertes Material wieder ausgeführt wird. Schon nur dieser Aufwand und diese Kontrolle ist ja blödsinnig. Es ist sinnvoll, die Neutralität zu prüfen, wenn wir liefern: Ist die Situation korrekt, können wir liefern; das ist eben der Unterschied.
Dritter Punkt: Ich beziehe mich auf Artikel 54a Absatz 2. Wir haben in der Sicherheitspolitischen Kommission Anhörungen durchgeführt. Zwei Experten haben klar gesagt, die Voraussetzungen für eine notwendige Kooperation zur Vorbereitung einer gemeinsamen Verteidigung mit den Nachbarländern, ausser die Beistandspflichtübungen, seien nach wie vor gegeben. Sie haben jetzt das Argument eines direkten Angriffs verwendet: Was ist der Unterschied zwischen einem indirekten und einem direkten Angriff? Die Kugel, die am Eiffelturm abprallt und dann die Schweiz trifft? Der Angriff hat die Schweiz als Ziel, ob er indirekt oder direkt ist, spielt überhaupt keine Rolle, es ist immer ein Angriff auf die Schweiz. Deswegen ist diese Interpretation völlig falsch.
Die Experten haben auch gesagt, dass im französischen Text ein Wort nicht korrekt sei respektive falsch verstanden werden könne. Wir wollten diesen Text noch anpassen, sind aber nicht dazu gekommen, weil die Bundesverwaltung gesagt hat: Das wurde so eingegeben, das ist jetzt einfach Tatsache, das kann man nicht mehr ändern.
Jedenfalls ist es so, dass es aufgrund des modernen Krieges - wir werden durch Langstreckenraketen usw. bedroht - sinnvoll ist, den Luftkrieg und die Luftverteidigung gemeinsam zu üben. Das ist absolut klar. Unsere F-35 werden durch ihre Sensor- und Radarsysteme 400 Kilometer weit hinaussehen. Es wird auch klar sein: Werden wir angegriffen, sind wir nicht mehr neutral, und dann kann es sein, dass eine Mittelstreckenrakete aus irgendeinem Bereich auf die Schweiz zielt, aber durch das Patriot-System bereits in Österreich abgeschossen wird - das ist auch möglich. Deswegen ist dieser Verbund neutralitätskonform. Es braucht ihn, weil wir eine moderne Kriegsführung haben und nicht alles an der Grenze verteidigt werden kann. Deshalb ist das für mich der zentrale Artikel, und die Interpretation dieser Experten hat mich dazu bewogen, dass ich klar dahinterstehen kann.
Bei Absatz 3 gehen wir auf das Minsker Abkommen zurück. Wir übernehmen nur die Sanktionen, die Umgehungen möglich machen. Das ist die Ausgangslage.
Ich bin auch froh über den Gegenvorschlag. Dass die bewaffnete, immerwährende Neutralität im Zweckartikel steht, ist besser als das, was wir jetzt haben. Die Wahrnehmung im Volk ist genau so, wie sie Herr Würth und Herr Rieder beschrieben haben. Man will neutral sein, und zwar immerwährend.
Deshalb bitte ich Sie, sowohl die Initiative zur Annahme zu empfehlen als auch den Gegenvorschlag anzunehmen.
Burkart Thierry · Mit-M · Consiglio degli Stati · Argovia · Gruppo liberale radicale
Zuerst dürfen wir einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir uns hier einig sind. Wir sind uns in diesem Land seit vielen Jahren einig, dass die Schweiz neutral ist und dass die Schweiz neutral bleiben soll.
Ich möchte anknüpfen an das, was Kollege Rieder gesagt hat: Wir müssen die Geschichte anschauen. Die Geschichte fängt in Bezug auf die Neutralität tatsächlich, wie Herr Kollege Salzmann gesagt hat, nach Marignano an. Damals begann sich die Neutralität zu entwickeln, was dazu führte, dass 1674 an der Tagsatzung erstmals statuiert wurde, dass die Schweiz neutral sei.
So weit, so gut. Aber was ist Neutralität? Herr Kollege Jositsch hat das mit seiner bestechend einfachen Logik erklärt - ich meine das ebenfalls positiv. (Teilweise Heiterkeit) Neutralität ist nämlich Nichtbeteiligung an einem fremden Krieg. Grundsätzlich ist das die Bedeutung von Neutralität, aber es ist Neutralitätsrecht. Daneben gibt es auch die Neutralitätspolitik, und Neutralitätspolitik ist eben das, was darüber hinausgeht. Neutralitätspolitik ist das Mittel zum Zweck, damit das Neutralitätsrecht glaubwürdig aufrechterhalten werden kann, gegen innen, aber auch gegen aussen. Das zeigt auch der Verweis, den ich auf 1674 gemacht habe. Damals wurde statuiert, dass wir neutral sind. Aber damals waren die Kantone in verschiedenen Bündnissen, in verschiedenen Defensivbündnissen - gemeinsam, aber auch einzeln, manchmal sogar mit widersprüchlichen Interessen innerhalb unseres Staatenbundes. Das war damals das Verständnis von Neutralitätspolitik. Später waren wir dann praktisch immer neutral, mit Ausnahme der Zeit der Helvetik und der Mediation, worauf Herr Kollege Rieder richtigerweise Bezug genommen hat. Herr Kollege Germann hat auf 1938 verwiesen, damals kehrte man wieder zur integralen Neutralität zurück. Ich möchte darauf verweisen, dass man 1939 mit Frankreich einen Vertrag abschloss, der als Operation H oder Manöver H bekannt ist. Es gab eine klare Abmachung, dass französische Truppen in die Schweiz kommen und die Schweizer bei der Abwehr der deutschen Truppen unterstützen, falls deutsche Truppen in Umgehung der Maginot-Linie auf Schweizer Boden gelangen sollten. Das wurde übrigens unter General Guisan und dem damaligen Bundesrat Minger vereinbart und wäre nach Lesart der heutigen Initianten neutralitätswidrig.
Im Zweiten Weltkrieg, das wissen wir auch alle, wurde verschiedentlich sogar gegen Neutralitätsrecht verstossen, immer in bester Absicht, nämlich mit der Absicht, die Schweizer Bevölkerung zu schützen. Genau darauf wurde nun verschiedentlich hingewiesen, dass das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik Instrumente zum Schutz der Schweizer Bevölkerung seien. Es sind Instrumente - nicht die einzigen, aber es sind wichtige Instrumente. Auch darüber wurde 1848 bei der Konstituierung der Bundesverfassung gesprochen. Man sagte nicht nur einfach, man wolle die Neutralität nicht kodifizieren, weil sie schon vom Wiener Kongress festgelegt worden sei. Man sprach vielmehr aktiv darüber und sagte klar, die Neutralität solle kein Selbstzweck sein, sondern eben ein Mittel zum Zweck. Daran sieht man, dass die Neutralitätspolitik immer wieder auch einem Wandel unterworfen war.
Diesen Wandel hat es sogar in jüngster Zeit gegeben, was sich an den folgenden zwei Beispielen zeigt: Letzte Woche hat uns Herr Kollege Jositsch erklärt, dass wir die Neutralität aufgeben würden, wenn wir anderen Staaten, die einmal von uns Waffen gekauft haben, die Weitergabe nicht verbieten. Deshalb müsse man die Schweizer Bevölkerung befragen, weil das faktisch eine Verfassungsänderung sei. Und heute hat er wieder gesagt, wir seien ein neutrales Land. Insofern kann sich bereits innerhalb einer Woche das Verständnis von Neutralitätspolitik ändern. Aber auch in Bezug auf die Initianten sieht man, wie es sich ändert. Dieselben Kreise, die nun die UNO als Referenz in die Initiative hineingeschrieben haben, sagten noch im Jahr 2001 bzw. 2002, als es um den UNO-Beitritt ging, klar, ein Beitritt zur UNO sei eine Verletzung der Neutralität. Die Beispiele zeigen, dass wir darauf angewiesen sind, dass dieses wichtige Instrument, an dem ich nicht rütteln möchte, eine gewisse Flexibilität hat.
Diese Flexibilität hat auch dazu geführt, dass Herr Kollege Salzmann richtigerweise gesagt hat, man müsse im Falle eines Angriffs die Möglichkeit haben, mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Das bedingt, dass man diese Zusammenarbeit vorher trainieren können muss. Diese Notwendigkeit ist in der heutigen Zeit gegeben; diesbezüglich hat sich die Situation schlichtweg verändert. Die Systeme und Kooperationen sind viel anspruchsvoller als vielleicht noch vor siebzig oder achtzig Jahren.
In Bezug auf Sanktionen haben ebenfalls Veränderungen stattgefunden. Aber auch hier müssen wir Folgendes klar festhalten: 1951 beispielsweise, in der Zeit des Kalten Krieges, galt zwar noch nicht die Bindschedler-Doktrin - diese galt erst ab 1953 -, aber es war völlig klar, dass man eine sehr konservative Auffassung von Neutralität hatte. Selbst damals beteiligte sich die Schweiz jedoch zusammen mit den westlichen Staaten am Boykott gegen die kommunistischen Staaten und bezog damit klar Position in Bezug auf die Sanktionspolitik. Sie tat also genau das, was heute mit der Initiative ausgeschlossen würde. Diese Flexibilität hätten wir dann nicht mehr.
Wir brauchen die Flexibilität in Bezug auf die militärische Kooperation zum Schutz unseres eigenen Landes. Wir brauchen die Flexibilität aber auch in Bezug auf die Sanktionen - so, wie sie in der Vergangenheit durchaus auch schon gehandhabt wurde. Deshalb komme ich klar zum Schluss, dass die Initiative nicht im Interesse unseres Landes und nicht im Interesse des Schutzes unserer Bevölkerung ist. Mit der Initiative würde der Schweiz ein zu enges Verständnis von Neutralität auferlegt werden, das vielleicht in ein paar Jahren oder Jahrzehnten zum Gegenteil führen würde: Es würde nicht der Schutz der Schweizer Bevölkerung erreicht werden, sondern es käme allenfalls sogar zu aussenpolitisch so schwierigen Situationen, dass die Schweiz in einen Krieg hineingezogen würde. Das kann und darf nicht das Ziel sein.
Wenn ich jetzt den von der Minderheit II (Würth) beantragten direkten Gegenentwurf anschaue, muss ich Ihnen sagen, dass ich sehr viel Sympathie dafür hätte. Festzuschreiben, dass die Schweiz neutral ist und die Neutralität immerwährend und bewaffnet ist, halte ich grundsätzlich für etwas, das man tun könnte. Das ist auch nicht bestritten. Das würde auch nicht dazu führen, dass aus einem Instrument ein Selbstzweck würde. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass ich mit Absatz 2 schon eher meine Mühe habe. Denn dort heisst es, der Bund müsse die Neutralität nutzen, um Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Das tun wir alle gerne, wenn wir es können. Dass dies aber der Zweck der Neutralität sein soll, der jetzt auch noch in der Verfassung festgeschrieben werden soll, möchte ich doch in Zweifel ziehen. Insofern bin ich nicht wirklich davon überzeugt, dass dieser Gegenentwurf in der Sache richtig ist.
Im Übrigen bin ich auch etwas verwirrt, zumal die Interpretationen unterschiedlich sind. Auf der einen Seite hat Herr Kollege Würth gesagt, der Gegenentwurf lege die aktuelle Neutralitätspolitik fest. Nun ja, dazu können wir heute wahrscheinlich alle Ja sagen, vielleicht mit Ausnahme von Kollege Jositsch. Aber Spass beiseite: Wie sieht es in zehn Jahren aus? Ist es dann immer noch die aktuelle Neutralitätspolitik, die massgebend sein soll, damit wir den Schutz unserer Bevölkerung, unseres Landes und unserer Unabhängigkeit wahren können? Insofern nimmt uns Absatz 2 eine gewisse Flexibilität.
Auf der anderen Seite ist Herr Kollege Jositsch sogar der Meinung, der Gegenentwurf würde zu einer Einengung der aktuellen Neutralitätspolitik führen. Eine solche möchte ich aber gerade nicht. Aus diesen Gründen tue ich mich mit dem Gegenentwurf sehr schwer.
Polittaktisch sehe ich aber den Vorteil, dass mit einem Gegenentwurf zur Volksinitiative vermieden würde, dass das Festschreiben der Neutralität in der Verfassung sozusagen der Variante, nichts zu tun, gegenübergestellt wird. Demgegenüber würde mit dem Gegenentwurf die eine Variante der Neutralität der anderen Variante der Neutralität gegenübergestellt werden, und es ginge einfach um die Frage, wie die Neutralität festgeschrieben werden soll. Es ist klar, dass die zweite Variante für diejenigen, die der Auffassung sind, die Initiative sei falsch, wahrscheinlich erfolgversprechender ist. Ich bin jedoch nicht glücklich damit, wie der Gegenentwurf jetzt formuliert ist.
Nichtsdestotrotz werde ich, weil wir Erstrat sind, jetzt dem Antrag der Minderheit II (Würth) für einen direkten Gegenentwurf zustimmen. Ich hoffe aber, dass im Zweitrat und dann in der Differenzbereinigung am Gegenentwurf Korrekturen angebracht werden, insbesondere zum Beispiel eine Streichung von Absatz 2. Andernfalls werde ich dem Gegenentwurf am Schluss nicht zustimmen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Consiglio degli Stati · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Mit dieser Neutralitäts-Initiative will man neuerdings eine Vogel-Strauss-Politik in der Verfassung verankern. Das wäre grundfalsch, es wäre extrem schädlich, vor allem aber brandgefährlich.
Warum grundfalsch? Einmal mehr würden wir uns Fesseln anlegen, aus denen wir uns kaum mehr lösen könnten. Abgesehen davon wäre das extrem schädlich, weil unsere Neutralität international zwar immer noch akzeptiert ist, aber sehr schwer verständlich ist. Wenn wir uns jetzt künftig immer und überall aus der Verantwortung stehlen würden, dann wäre das minimale oder überhaupt das Verständnis für unser Land dahin. Das wäre brandgefährlich. Kollege Salzmann hat vorhin von einem Angriff auf die Schweiz gesprochen. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir alleine nicht fähig wären, uns zu verteidigen. Ich weiss nicht, wer dieser Schweiz noch zur Seite stehen würde. Wir müssen auch im internationalen Kontext minimal solidarisch sein.
Diese Initiative ist aber auch innenpolitisch extrem gefährlich. Im Grundsatz unterstütze ich die Voten von Kollegin Moser und Kollegin Roth, die beide gesagt haben, Initiative und Gegenvorschlag seien abzulehnen. Wenn es nach mir persönlich ginge, würde ich das auch so handhaben. Wie ich aber die Diskussionen in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit mitgekriegt habe, läuft es zunehmend auf eine Polarisierung hinaus. Da geht es ganz plakativ - ich sage jetzt nicht "einfältig" - in die Richtung: Wenn man die Neutralitäts-Initiative unterstützt, ist man für die Neutralität; wenn man aber die Initiative ablehnt, ist man gegen die Neutralität. Diese Initiative hat das Potenzial, unser Land zu spalten. Das möchte ich nicht.
In dem Sinne bin ich bereit, den Gegenvorschlag zu unterstützen. Ich hoffe aber auch, wie mein Vorredner, Kollege Burkart, er ist jetzt weg, dass Absatz 2 im Nationalrat noch gestrichen wird. Die bewaffnete Neutralität - ich glaube, ich habe noch nie jemanden gehört, der sie ablehnt, der sie bestreitet - ist für mich der grösste gemeinsame Nenner, damit wir innerhalb unseres Landes in diesen Zeiten, die so anspruchsvoll, so gefährlich und so brüchig sind, wieder eine Einigkeit hinkriegen können.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Consiglio degli Stati · Uri · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die Neutralität ist der Grundpfeiler des schweizerischen Staatswesens, und das seit Generationen, seit der Tagsatzung 1674 und dann vor allem seit der Gründung des Bundesstaates 1848. Sie ist tragendes Element des schweizerischen Selbstverständnisses, verankert in der Verfassung. In ihrer Ausgestaltung ist sie aber wandelbar geblieben. Sie orientiert sich heute am Völkerrecht und wurde vom Bundesrat je nach aussenpolitischer Lage angepasst. Die Neutralität dient heute auch der Konfliktverhinderung, es gab also eine Weiterentwicklung, nämlich die Spannungsminderung und die Friedensförderung in der Aussenpolitik.
Die Neutralität hat sich bewährt. Sie sicherte Handlungsfreiheit, die Wahrung der Unabhängigkeit und Frieden auf eigenem Boden. Mit klarem Kompass: Die Schweiz lässt sich nicht in kriegerische Auseinandersetzungen hineinziehen, beteiligt sich nicht an Kriegen und stellt sich gegen Krieg als Mittel der Konfliktlösung.
Die Neutralität hat unser Staatswesen über Generationen geprägt und sicher durch die Stürme der wechselhaften, wechselvollen, schwierigen europäischen Geschichte geführt. Sie ist mehr als ein aussenpolitisches Instrument, sie ist ein staatspolitisches Fundament, nach innen stabilisierend, nach aussen klar, ein Pfeiler unserer Identität, vielleicht sogar ihr klarster Ausdruck.
Die Neutralität der Schweiz ist immerwährend und bewaffnet. Das eine ist ohne das andere nicht denkbar. Immerwährend bedeutet nicht nur die Zeitdauer seit 1848 und darüber hinaus, immerwährend bedeutet, dass die Neutralität nicht nur im Krieg, sondern bereits in Friedenszeiten gilt. Das ist die sogenannte Vorwirkung. Die Vorwirkung verlangt aussenpolitische Zurückhaltung, etwa den Verzicht auf Beitritte zu Militärbündnissen oder Waffenexporte in Konfliktregionen, wie es seit den Siebzigerjahren mit dem Kriegsmaterialgesetz gelebte Praxis ist.
Bewaffnete Neutralität setzt eine glaubhafte Verteidigungsfähigkeit voraus. Eine gut ausgerüstete Armee mit dem politischen Willen zur Verteidigung unseres eigenen Territoriums ist Grundvoraussetzung, um zu verhindern, dass die Schweiz zum Spielball kriegführender Mächte werden könnte.
Die immerwährende und bewaffnete Neutralität ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz unserer Souveränität, unserer Sicherheit und vor allem dem Wohl der Bevölkerung. Ob und wie das künftig verfassungsrechtlich präzisiert werden soll, ist deshalb nicht nur eine juristische Diskussion. Es ist die Kernfrage staatlicher Verantwortung und muss dem Wandel des Völkerrechtes Rechnung tragen.
Wandel und Krise und wie die Praxis ins Wanken geriet: Die Neutralität erfordert Berechenbarkeit, insbesondere in der Verteidigungspolitik. Doch jahrelange Sparmassnahmen und die Friedensdividende haben die Verteidigungsfähigkeit geschwächt und Zweifel an der Tragfähigkeit der bewaffneten Neutralität geweckt. Das Risiko muss uns klar vor Augen stehen. So rutschen wir entweder gefährlich nahe an die Nato heran, oder wir stehen am Rand eines sicherheitspolitischen Vakuums. Beides wäre unverantwortlich.
Um die Defizite bei der Armee auszugleichen, bewegte sich in den letzten paar Jahren das Pendel zu stark in Richtung Nato-Beitritt. Es vollzog sich ein schleichender Kurswechsel hin zu einer indirekten Integration. Die Warnungen im Parlament, das gehe zu weit, blieben unbeachtet. Es ging in diesen Debatten, Sie erinnern sich, um wichtige Entscheidungen wie um die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat, gemeinsame Übungen mit der Nato, European Sky Shield, die Permanent Structured Cooperation (Pesco), Waffenlieferungen usw. Das Ganze stützte sich auf die Empfehlungen einer Studienkommission, die faktisch die Abschaffung der Neutralität forderte.
Wenn wir die Neutralität im Innern schwächen, wie wollen wir sie dann nach aussen glaubhaft vertreten? Es wird argumentiert, die Schweizer Neutralität werde international nicht mehr verstanden; es bestehe Unklarheit darüber, ob die immerwährende, bewaffnete Neutralität überhaupt noch gilt. Auch im Innern ist die Glaubwürdigkeit geschwächt. Darum kommt es zum ersten Mal seit der Gründung des Bundesstaats zu einer Volksabstimmung über die Neutralität - ein historisches Novum. Das ist ein Zeichen dafür, dass etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Der Bundesrat verteidigt seinen Kurs mit dem Argument, wir seien seit 175 Jahren gut gefahren und hätten alles richtig gemacht; wir sollten so weitermachen. Die bewährte Praxis ermögliche es, die Interessen und Werte der Schweiz im Lichte internationaler Solidarität bestmöglich zu vertreten.
Genau hier liegt das Problem, Herr Bundesrat. Flexibilität wird zur Beliebigkeit, Neutralität zur Dehnungsmasse. Eine kritische Reflexion eigener allfälliger Fehlentwicklungen zeigt sich nicht. Wir tun so, als wäre alles in bester Ordnung. Das überzeugt nicht. Bei einer so grundlegenden Frage reicht es nicht, einfach so weiterzumachen wie bisher. Der Bundesrat und das Parlament haben mit ihrem Kurs in letzter Zeit die Vorwirkung der immerwährenden Neutralität zumindest tangiert. Gefährdet das nicht unsere aussenpolitische Glaubwürdigkeit? Und was ist mit dem inneren Frieden?
Wer die Neutralität ernst nimmt, muss ihr wieder festen Boden geben. Als Kleinstaat, darin stimme ich dem Bundesrat zu, braucht die Schweiz eine gewisse aussenpolitische Flexibilität. Doch ebenso riskant wie zu starre Vorgaben, die im Ernstfall blockieren können, ist eine zu grosse Flexibilität, die die Neutralität so dehnbar macht, dass sie ihren schleichenden Verlust begünstigt. Die Verfassung muss daher stärker Orientierung geben, ohne die Handlungsspielräume unnötig einzuschränken.
In der sich wandelnden Welt - es ist übrigens eine Konstante in der Welt, dass sich alles wandelt - muss die Schweiz das Gleichgewicht wahren zwischen souveräner Unabhängigkeit und aussenpolitischer Handlungsfähigkeit, zwischen Prinzipientreue und pragmatischem Realismus. Es sagt niemand, dass es einfach ist, hier das richtige Mass zu finden. Aber ich meine, in den letzten Jahren schlug das Pendel zu weit in Richtung Bündnis aus, beinahe bis zur Schwelle eines faktischen Nato-Beitritts. Die Vorwirkung der immerwährenden Neutralität wurde verwässert. Ein blosses "weiter so" gefährdet daher die Glaubwürdigkeit der Schweiz.
Gleichzeitig überzeugt eine starre Verfassungsdogmatik aber auch nicht, die notwendige Anpassungen blockiert und dem Land ein sicherheitspolitisches Korsett anlegt. Wir brauchen das richtige Mass: die klare, verbindliche Verankerung der immerwährenden, bewaffneten Neutralität als tragenden Grundsatz in der Verfassung. Denn wer die Neutralität ernst nimmt, muss ihr einen festen Rahmen geben. Das schafft Orientierung nach innen und nach aussen. Ein klares Bekenntnis des Volkes stärkt den Bundesrat in der Aussenpolitik, und die Einhaltung der Vorwirkung der immerwährenden Neutralität setzt Grenzen.
Eine neutrale Schweiz engagiert sich - das ist sehr wesentlich - auch humanitär, diplomatisch und wirtschaftlich. Dabei ist sie stets unparteiisch, nicht, um einer Seite zu gefallen, sondern auf Basis unseres Rechts, unserer Werte und des Völkerrechts. Neutralität erfordert umsichtiges Handeln und ist eben hohe Staatskunst.
Die immerwährende, bewaffnete Neutralität, verbunden mit dem klaren Bekenntnis zum Einsatz für den Frieden, gehört in die Verfassung. Jetzt ist der Moment da, es verbindlich festzuschreiben - als Leitlinie für eine freie, sichere, verlässliche Schweiz. Das Prinzip "Sicherheit im Inneren, Friedensförderung nach aussen" prägt unser Land seit Generationen. Es ist mehr als eine Tradition, es ist ein Versprechen für die Zukunft.
Friedli Esther · Mit-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Es wurde jetzt schon viel gesagt, aber erlauben Sie mir, noch zwei Elemente aufzunehmen, die aus meiner Sicht bis jetzt nicht gesagt wurden.
Dass die Neutralität ein Kern unseres Staates ist, zeigt die lebendige Diskussion. In den Voten wurden jetzt viele praktische Beispiele aufgeführt. Wir sollten uns aber nochmals vor Augen führen, was eigentlich das ethische Fundament von Neutralität ist. Das ethische Fundament von Neutralität ist Frieden - und Frieden ist aus meiner Sicht etwas, das wir auf dieser Welt in allen Zeiten als eine der höchsten Maximen bewahren sollten. Und dieses ethische Fundament ist deshalb so zentral und wichtig, da in einem Kriegsfall oder in einem Konflikt nicht irgendeine persönliche Moral zählt, sondern immer der Frieden. Dazu kann die Schweiz als neutrales Land sehr viel beitragen.
Ich habe jetzt gehört, dass einige von Ihnen den von der Minderheit II (Würth) beantragten Artikel 54a Absatz 2 infrage stellen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Denn gerade in diesem Bereich ist der Aspekt des Friedens und der Friedensstiftung durch unser Land als neutrales Land ein zentraler Faktor. Das, glaube ich, können wir nicht hoch genug halten. Das hat uns in der Vergangenheit geholfen, aber es wird auch in Zukunft von grösster Bedeutung sein.
Dann möchte ich noch einen anderen Aspekt erwähnen, der bis jetzt nicht genannt wurde. Es wurde ja immer gesagt, die Neutralität sei zentral für die Aussenpolitik. Aber die Neutralität hat auch eine grosse Wirkung in der Innenpolitik. Die Schweiz ist ein Land, bestehend aus verschiedenen Kulturen, verschiedenen Sprachen; sie ist eine Willensnation. In der Vergangenheit hat die Neutralität auch gegen innen eine ganz wichtige Wirkung gezeigt. Ich erlaube mir, an die berühmte Rede von Carl Spitteler, dem Literaturnobelpreisträger aus der Schweiz, aus dem Jahr 1914 zu erinnern. Er betonte damals in "Unser Schweizer Standpunkt", wie wichtig die Neutralität auch für den inneren Zusammenhalt sei. Es gab damals Sympathien der Deutschschweizer mit Deutschland, es gab Sympathien der Romandie mit Frankreich, des Tessins mit Italien. Die Neutralität, dass man damals im Kriegsfall diese Rolle einnahm, trug auch dazu bei, dass man sich innenpolitisch neutral verhielt.
Sie können jetzt sagen, es gebe ein Europa, diese Situation werde es nie mehr geben. Aber ich glaube, bei so wichtigen Sachen kann man nicht von der Situation ausgehen, wie sie jetzt gerade ist. Die Welt wandelt sich, das hat Kollegin Z'graggen vorhin gesagt, und die Neutralität ist beständig. Sie muss auch noch in 50 oder 100 Jahren beständig sein. Deshalb ist sie gerade auch für ein mehrkulturelles Land wie die Schweiz von zentraler Bedeutung.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zu unterstützen. Wenn nicht, bitte ich Sie, zumindest der Minderheit II (Würth) zu folgen und ihren Antrag integral, mit den Absätzen 1 und 2, anzunehmen, mit denen die wichtigen Elemente der Schweizer Neutralität ebenfalls auf Verfassungsstufe gehoben werden.
Stark Jakob · Mit-M · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich spreche kürzer als vorgesehen zu drei Punkten:
1. Die Nachrichtenagentur Bloomberg hat am 28. Februar 2022 getitelt, die Schweizer hätten die historische Neutralität aufgegeben, um Russland-Sanktionen umzusetzen, und zum Beispiel die "New York Times" hat festgehalten, dass die Schweiz damit ihre lange Tradition der Neutralität beiseitelege. Ich möchte ein Missverständnis verhindern: Ich stehe hundertprozentig zu einer Verurteilung Russlands für diese Aggression und diesen Krieg gegen die Ukraine. Was wir aber im Zusammenhang mit diesen Sanktionen der Schweiz festgestellt haben - und das ist das Erschütternde -, ist, dass die Schweiz die Interpretations-, die Deutungshoheit über die Neutralität vollständig aus der Hand gegeben hat.
Wenn Sie jetzt die Bundesverfassung von 1848 nehmen, die Sie im Foyer des Südeingangs finden, können Sie in dieser nur lesen: "Neutralität der Schweiz". Ja, das ist richtig, bis heute ist das so geblieben; es steht nur "Neutralität der Schweiz". Und wenn Sie das und im Vergleich dazu die heutigen Interpretationen derselben weltweit feststellen, dann sehen Sie, dass es heute eine andere Welt ist. Sie ist komplex geworden, wir sind global vernetzt. Wir kommen nicht darum herum, uns in Bezug auf die Bundesverfassung auf eine Definition zu einigen, die heute gelten soll. Sonst bleibt unsere Neutralitäts- und Aussenpolitik wirkungslos. Auch der Bundesrat braucht, selbst wenn er flexibel bleiben will, diesen festen Ankerpunkt in der Verfassung. Das ist meine erste Bemerkung.
2. Ja, er ist schön, dieser Gegenvorschlag; er geht eigentlich in die richtige Richtung, und ich werde ihn eventualiter auch unterstützen. Aber den wesentlichen Fragen, die uns umtreiben, nämlich der Frage des Mitwirkens in einem Militärbündnis und der Frage der Sanktionen, weicht auch der Gegenvorschlag aus. Das sind ja eigentlich die beiden Fragen, die wir beantworten müssen. Über diese streiten wir Jahr und Tag, und das stellt sozusagen auch eine Behinderung in der Wirtschafts- und Aussenpolitik dar.
Deshalb möchte ich Ihnen mit Überzeugung sagen: Stimmen Sie für die Empfehlung zur Annahme der Initiative. Herr Salzmann hat schon ausgeführt, dass das Verbot des Beitritts zu einem Militärbündnis eine Zusammenarbeit nicht ausschliesst. Die Bestimmung zu den Sanktionen kann man auch unterschiedlich anschauen. Frau Roth, Sie haben das sehr einseitig interpretiert. Ich bin überzeugt, wenn die Schweiz in Zukunft Sanktionen nicht mitträgt und sie, wie Sie gesagt haben, auf die schwarze Liste kommt, dann wird diese schwarze Liste unserer Wirtschaft vermutlich Schaden zufügen, vermutlich sogar mehr, als es der Fall wäre, wenn wir die Sanktionen mittragen würden. Das kann man also auf beide Seiten drehen. Jedenfalls vertritt die Initiative eine klare Haltung. Auch hierzu ist mir wichtig, zu sagen, dass der Bundesrat seine Klugheit behält; er kann weiterhin flexibel sein, aber er hat ein klares Fundament in der Verfassung.
3. Ich möchte das zu Kollege Bischof sagen: Das sind keine Handschellen, die der Bundesrat und wir erhalten, das sind vielmehr klare Wegweiser. Sie weisen den Weg zu einer freien Neutralitäts-, Aussen- und Wirtschaftspolitik des Bundesrates. Mit dieser Politik weiss man, wie man sich zu orientieren hat, und kann sich in der Welt so darstellen, wie es das Schweizervolk möchte, und zwar auf eine Art und Weise, der wir zugestimmt haben.
Deshalb: Hier brauchen wir Klarheit. Stimmen Sie der Initiative zu und eventualiter dem Gegenvorschlag bzw. dem Minderheitsantrag Würth.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Consiglio degli Stati · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Erlauben Sie mir ein paar wenige einordnende Gedanken zum Thema Neutralität der Schweiz als Demokratie und Rechtsstaat, weil das der eigentliche Punkt ist. Wären wir keine Demokratie, sondern eine Diktatur, dann würden Recht und Unrecht und Völkerrecht an uns abperlen wie, ich weiss nicht, das Öl in einer neuen Teflonpfanne. Dann müssten wir uns nicht um Recht und Unrecht kümmern, dann könnten wir neutral sein gegenüber Recht und Unrecht.
Ich bin ein Kind des Kalten Krieges. Ich habe eine Kindheit mit einer Mauer zwischen dem europäischen westlichen, rechtsstaatlichen, demokratischen Europa und der Diktatur der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten erlebt. Wer in die Freiheit zu flüchten versuchte, wurde an dieser Mauer erschossen, noch im Jahr der Wende. Eindrückliches Testimonial dafür bilden die historische Aufarbeitung des Horrors an der Berliner Mauer, das Mauermuseum und die Gedenkstätte. Es ist das Brandmal der Teilung in ein freies und ein unfreies Europa. Es war nach dem Krieg noch dreissig Jahre lang Realität, weil die Sowjetunion ihre sogenannten befreiten Staaten von der einen Diktatur gleich in eine neue überführte.
Wir in unserem Land erlebten Freiheit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit. Zwar sind wir neutral, aber es gibt wohl keinen Zweifel, zu welchem Block wir uns letztlich zugehörig fühlen: zum westlichen Block. Dieser westliche Block, in welchem wir geografisch und auch ideologisch eingebettet sind, garantiert letztlich die für uns völlig selbstverständlich gewordene Rechtsstaatlichkeit, die Rechtssicherheit und die Demokratie. Das bedeutet: Dieser Zugehörigkeit gegenüber gibt es wohl keine Neutralität - da können wir noch lange neutral sein. Und weil wir ein Rechtsstaat sind, gibt es auch in der Beurteilung von Recht und Unrecht keine absolute Neutralität. Und weil wir dem westlichen Block, den freien Rechtsstaaten, zugehörig sind - nicht mit Bündnissen, aber wertekonzeptiert -, gibt es auch in der gemeinsamen Verteidigung dieser Werte keine absolute Neutralität. Dies ist in unserem eigenen Interesse, auch im Sicherheitsinteresse der Schweiz.
Ich habe Eltern, die den Zweiten Weltkrieg als Kinder erlebt haben, mit der ständigen Angst, die Achsenmächte würden unser Land einnehmen. Das waren Italien im Süden und Deutschland im Norden. Österreich, das wissen Sie, ging 1938 oppositionslos "heim ins Reich". Frankreich war besiegt. Und bitte sehr, weitere Länder Europas wurden eingenommen, beispielsweise auch Holland, notabene ein neutrales Land, am 10. Mai 1940. Dass das Land sich als neutral erklärt hatte, half nicht. Es wurde vom Naziregime besetzt, was bedeutete, dass letztlich auch Anne Frank in Auschwitz sterben musste.
Auch die Schweiz als neutrales Land war sich bewusst, dass die Neutralität allein keine Garantie bietet, nicht überrannt zu werden. Ansonsten hätte man ja keine Vorkehrungen für den Einmarsch getätigt. Die Regierung unseres Landes versuchte, in diesem Hexenkessel des Überlebenskampfes das Land zu retten. Die Schweiz tat zwei Dinge: Im Wissen darum, über Infrastrukturen zu verfügen, welche den Achsenmächten dienten, machte sie ihnen Konzessionen, die letztlich die Neutralität komplett verletzten. Sie gewährte aber auch im Wissen um die Neutralität vielen Menschen Aufnahme. Wir wissen heute, es waren zu wenige, das Boot war nicht voll. Die Zivilbevölkerung leistete damals aber Grossartiges für viele Menschen, welche aufgenommen und versteckt wurden. Auch die Beamten in den Kantonen, welche beide Augen zudrückten und dies duldeten, leisteten einen wichtigen Beitrag.
Was will ich da bezüglich Neutralität sagen? Mit der Gnade der Spätgeborenen sage ich Folgendes: Die Generation von damals versuchte im Sinne der Neutralität das Land zu retten - ich sage dies bei aller berechtigten Kritik, die im Bergier-Bericht schmerzhaft aufgearbeitet werden musste. Es ist eine Kritik, die ich mittrage, aber, wie gesagt, man versuchte das Land vor der Invasion zu bewahren. Wir Spätgeborenen haben davon profitiert, und wir profitieren nach wie vor davon. Denn letztlich schaffte es die schweizerische Regierung damals trotz aller Kritik, sie sei zu wenig solidarisch gewesen, sich im Nest derer einzurichten, die fortan die freie westliche Rechtsstaatlichkeit schützten. Dieser Rechtsstaatlichkeit sind wir verpflichtet.
Dieser Verpflichtung im Dienste der eigenen Sicherheit gegenüber kann es doch kein Neutralitätsverständnis geben, wie es die Initiative will. Als moderner Rechtsstaat sind wir dem Recht verpflichtet, dem Völkerrecht. Wir unterscheiden zwischen Recht und Unrecht. Wenn wir das als neutraler Rechtsstaat nicht mehr tun, also diese Unterscheidung nicht mehr machen, dann sind wir einfach nicht mehr neutral.
Für mich ist klar: Die Neutralität der Schweiz muss bedeuten, wir greifen niemanden an, verteidigen uns jedoch bei einem Angriff; aber nie kann es bedeuten, als westlicher Rechtsstaat und Demokratie bei einem Angriff auf einen Rechtsstaat nicht mehr zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden - und das will diese Initiative. Lehnen wir sie ab, im Interesse der Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz und gerade im Sinne der Neutralität, einer Neutralität, die ich unbedingt erhalten will, in dem Sinne, dass wir nie Kriege beginnen, uns jedoch zur Wehr setzen, wenn wir betroffen sind. Wenn wir das tun, können wir es nicht erst tun, wenn die erste Rakete auf Schweizer Boden einschlägt. Es braucht die internationale Kooperation, die Interoperabilität.
Was meinen denn die Initianten? Dürfen wir erst dann Bündnisse eingehen, wenn die ersten Panzer rollen? Ich bin nicht sicher, ob da noch irgendjemand Lust auf Bündnisse hat. Wenn wir Sanktionen nicht mehr solidarisch mittragen, wer hat dann noch Lust auf Solidarität mit uns? Das Konzept dieser Initiative ist ein massiver Schuss ins eigene Knie. Es ist gegen unsere Sicherheitsinteressen, und es widerspricht klar Absatz 1 von Artikel 2, dem Zweckartikel der Bundesverfassung: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Ich komme zum Schluss. Diese Initiative schützt unsere Freiheit, unsere Unabhängigkeit und unsere Sicherheit nicht. Im Gegenteil: Sie legt uns Fesseln an, und - um ein Bild aus "Wilhelm Tell" heraufzubeschwören, das auch die Initianten immer gerne bemühen - sie führt direkt in die hohle Gasse. Und da schiesst Tell nicht Gessler ab, sondern sich selbst. Also, wenn wir Artikel 2, dem Zweckartikel, folgen wollen, dann stehen wir zur bewaffneten Neutralität. Wir greifen niemanden an und verteidigen uns bei einem Angriff. Zur Prävention vor diesem Angriff braucht es die internationale Kooperation mit anderen Armeen. Allein verteidigen können wir uns nicht.
Zusammengefasst: bewaffnete Neutralität Ja, aber mit internationaler Kooperation. Das verhindert die Initiative, nicht aber der Gegenvorschlag.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bin klar der Auffassung, dass die Neutralität als Staatsprinzip in der Bundesverfassung kodifiziert werden muss; die Herren Würth, Jositsch und Rieder haben das hinreichend begründet.
Wenn wir über Neutralität diskutieren, finde ich es gefährlich, nach Belieben die Geschichte herbeizuziehen, nach Belieben und losgelöst vom Kontext Zitate anzuführen, und ich finde es sogar brandgefährlich, wenn in dieser Diskussion nach Belieben neutralitätsrechtlich und dann wieder neutralitätspolitisch argumentiert wird. Wer neutral sein will, muss gegenüber allen Konfliktparteien neutral sein, wer neutral sein will, muss entsprechend gegenüber beiden Seiten neutral sein - und das ist gerade der Kerngehalt der Initiative.
Deshalb setze ich mich heute und auch in einer Volksabstimmung prioritär für die Initiative ein und bitte Sie alle, das auch zu tun.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Interno · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich verspreche Ihnen, das kürzeste Votum zu halten. Ich muss meine Überlegungen in ein appenzell-innerrhodisches Dialektwort fassen: "Ee Zit isch nüd ali Zit" - die Zeiten ändern sich immer wieder. Das erinnert mich daran, dass wir in der Schweiz gut damit gefahren sind, dem Grundsatz der Neutralität treu zu bleiben, die Neutralitätspolitik aber flexibel zu halten und immer den jeweils aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Daher lehne ich die Initiative ab, unterstütze den Gegenvorschlag und empfehle Ihnen, es ebenso zu halten.
Würth Benedikt · Mit-M · Consiglio degli Stati · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich orientiere mich punkto Länge an Herrn Fässler, ganz klar, auch inhaltlich haben wir natürlich Konsens, aber ich muss hinsichtlich des Textes des Gegenvorschlags noch eine Anmerkung machen. Herr Burkart hat Absatz 2 angesprochen. Zur Entstehungsgeschichte Folgendes: Wir haben gesagt, wir formulieren einen Gegenentwurf, nehmen die aus Sicht der Minderheit unproblematischen Elemente der Initiative darin auf und machen dann in einem zweiten Schritt einen Einschub in Form des Nebensatzes "um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten", also mit diesem instrumentellen Element. Herr Burkart, das ist noch wichtig: Es geht bei dieser Formulierung gerade nicht um den Zweck, sondern um das Instrument - dies einfach zur Verdeutlichung. Und dann stellt sich die Frage, ob man den Rest des Textes im Zweitrat allenfalls noch optimieren will. Selbstverständlich kann man das tun, dagegen spricht nichts. Ich denke, wichtig ist das Element der guten Dienste, wichtig ist das Element der Friedensförderung, das Frau Friedli erwähnt hat. Aber das kann man selbstverständlich im Zweitrat optimieren. Wichtig ist jetzt, dass wir diesen Gegenentwurf vorliegen haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Würth) anzunehmen.
Cassis Ignazio · BR-M · Consiglio federale · Ticino
Je vous remercie pour cette discussion nourrie sur la question. C'est une discussion que le Conseil fédéral a également menée de manière très approfondie. La neutralité a déjà été l'objet de longues discussions en 2022 au Conseil des États, à la fin de l'été ou au début de l'automne, jusqu'au rapport qui vous a été livré en octobre 2022.
Le Conseil fédéral recommande aux Chambres fédérales de rejeter l'initiative, et il recommande de le faire sans contre-projet direct ni indirect. Le Conseil fédéral est convaincu de la valeur de la neutralité pour notre pays - tout le monde l'a dit. La neutralité a toujours été un instrument important pour la défense des intérêts du pays en matière de politique étrangère et de sécurité. La neutralité est éprouvée et fait partie de l'identité suisse. Depuis 1848, donc depuis la fondation de notre pays, la neutralité fait partie intégrante de notre Constitution fédérale. Elle est inscrite dans la Constitution. Cela étant, elle n'a volontairement jamais été définie de manière précise ni dans la Constitution ni dans une loi, cela pour une bonne raison : on ne voulait pas restreindre la marge de manoeuvre politique dans l'application du droit de la neutralité, ce qu'on appelle la politique de la neutralité.
L'expérience des cent septante-cinq dernières années écoulées a montré que c'est précisément cette flexibilité qui a permis de toujours réagir de manière appropriée à toutes les situations difficiles. J'ai bien remarqué que vous avez aussi confirmé que la flexibilité de l'instrument était fondamentale. Cet aspect a été longtemps débattu au sein de votre Commission de politique extérieure, cela a duré 6 mois. Le rapport de notre département à l'attention de la commission confirme que les pouvoirs législatif et exécutif ont attaché une grande importance à ce que la neutralité soit considérée comme un instrument et non comme une fin en soi.
Lors de chaque révision totale ou partielle de la Constitution fédérale - vous l'avez rappelé également aujourd'hui -, y compris la toute dernière, qui date de 1999, il a été décidé, conformément à cette ligne directrice, de ne pas définir la neutralité comme un principe ou sous une forme particulière dans la Constitution fédérale. Cette flexibilité éprouvée est importante, car le monde, vous l'avez dit vous-même, change constamment, et la Suisse est sans cesse confrontée à de nouvelles situations, y compris de guerre et de crise. La pratique actuelle en matière de neutralité offre à la Suisse la marge de manoeuvre nécessaire pour s'adapter dans ce monde. Or, c'est précisément cette marge de manoeuvre que l'initiative vise à restreindre en inscrivant dans la Constitution une conception rigide de la neutralité. Si vous voulez donner une direction au Conseil fédéral, il ne vous reste qu'à soutenir l'initiative.
Le contre-projet, pour lequel j'ai de la sympathie du point de vue de son contenu - je vous dirai pourquoi le Conseil fédéral y est opposé -, ne donne aucune direction, il ne fait que codifier ce qui se fait aujourd'hui dans la Constitution. Je crois qu'il y a, même dans la discussion que vous venez de mener, une contradiction. Or, c'est précisément cette marge de manoeuvre que l'initiative vise à restreindre, ce que le Conseil fédéral estime être faux. Il est de l'avis que cela serait contre-productif pour les intérêts de la Suisse et entraînerait des conséquences négatives pour notre sécurité, pour notre indépendance et pour notre prospérité.
Erlauben Sie mir, im Einzelnen darzulegen, weshalb die Initiative nicht im Interesse der Schweiz ist.
Punkt eins: Ein Teil der Initiative entspricht der heutigen Praxis und den Vorgaben des Völkerrechts. Die Initiative fordert zum Beispiel, dass die Neutralität in die Verfassung aufgenommen wird. Das ist heute schon so: Die Artikel 173 und 185 der Bundesverfassung verpflichten die Bundesversammlung und den Bundesrat, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Bereits heute würde also die Aufgabe der Neutralität eine Verfassungsrevision und somit eine Volksabstimmung erfordern. Dies hat der Bundesrat in der Botschaft festgehalten, es ist auch im erwähnten Kurzbericht vom EDA und vom Bundesamt für Justiz nochmals bestätigt worden.
Punkt zwei: Die Initiative fordert, dass die Neutralität in der Verfassung als immerwährend und bewaffnet definiert werden soll. Beides entspricht bereits heute dem Neutralitätsverständnis. Wer neutral ist, muss die Neutralität auch verteidigen können. Der Bundesrat hat dies in all seinen Berichten zur Neutralitätspraxis immer wieder bestätigt.
Punkt drei: Die Initiative fordert, die Schweiz dürfe keinem Militär- und Verteidigungsbündnis beitreten. Auch das ist bereits heute so. Gemäss dem Völkerrecht darf die Schweiz als neutrales Land keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis wie der Nato beitreten. Ein Nato-Beitritt und damit einhergehend die Aufgabe der Neutralität müssten im Übrigen gemäss Artikel 140 Absatz 1 der Bundesverfassung so oder so obligatorisch dem Volk vorgelegt werden.
Punkt vier: Die Initiative fordert, die Schweiz dürfe sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten beteiligen. Auch das schliesst das Völkerrecht bereits heute aus.
Punkt fünf: Die Initiative fordert, die Schweiz solle die Neutralität zur Verhinderung und Lösung von Konflikten nutzen. Der Bundesrat nutzt die Neutralität bereits heute dafür. Die aktuellen Krisen zeigen zudem exemplarisch, dass die Neutralität keine unverzichtbare Voraussetzung für die guten Dienste ist, aber zu deren Glaubwürdigkeit beitragen kann.
In all diesen Bereichen bringt die Initiative somit schlicht keinen Mehrwert, sie würde aber gegenüber der bewährten Praxis insgesamt zu einem Kurswechsel führen: Erstens würde die Neutralität in der Verfassung als eigener Grundsatz der Aussenpolitik mit einem eng festgelegten Verständnis verankert, und zweitens wäre die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit Partnern wie der EU oder der Nato nur noch im Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz zulässig. Das ist die Auslegung des Bundesrates.
Die internationale Kooperation im Rahmen des Neutralitätsrechts ist für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes aber unverzichtbar. Diese Forderung der Initiative läuft somit nicht nur der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zuwider, sondern auch grundsätzlich der Glaubwürdigkeit der bewaffneten Neutralität. Zudem dürfte die Schweiz keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten übernehmen, ausgenommen jene der UNO. Sanktionen sind aber ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Das Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen, insbesondere im Fall eines Angriffskriegs auf ein anderes Land, dient einerseits der Aufrechterhaltung der friedlichen und gerechten internationalen Ordnung und andererseits der Akzeptanz der neutralen Schweizer Haltung durch die anderen Länder. Die Möglichkeit, solche Sanktionen mitzutragen, bewahrt uns damit vor potenziellen aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Schäden, und das ist definitiv in unserem Interesse.
Nun komme ich zur grundsätzlichen Frage eines Gegenentwurfes. Wir haben heute einen direkten Gegenentwurf vorliegen.
Le Conseil fédéral propose de rejeter l'initiative sans contre-projet. Les raisons pour lesquelles il ne soutient pas de contre-projet sont les suivantes. Un contre-projet implique une nécessité d'agir qui n'existe justement pas. La situation actuelle, le statu quo, lui laisse la marge de manoeuvre nécessaire pour mettre à profit la neutralité dans l'intérêt de la Suisse. Ceci est possible parce que ni la Constitution ni une loi ne prévoit une définition précise ou une conception particulière de la neutralité. Parallèlement, le droit de la neutralité offre un cadre réglementaire dans lequel la Suisse applique la neutralité ; cela donne donc une cohérence et une crédibilité aux décisions du Conseil fédéral concernant la neutralité. Si on inscrivait une certaine conception de la neutralité dans la Constitution, on pratiquerait une rupture avec la pratique constitutionnelle de longue date, qui n'a pas jugé nécessaire de mentionner la neutralité dans la Constitution au-delà des deux articles que vous avez mentionnés, les articles 173 et 185.
Puis, si le Conseil fédéral présentait un contre-projet au Parlement il donnerait le signal qu'il soutient partiellement l'initiative. Dans de telles conditions, il serait plus difficile d'expliquer à la population pourquoi l'initiative n'est pas dans l'intérêt de la Suisse. Le but d'un contre-projet est généralement d'inciter les auteurs de l'initiative à retirer l'initiative, en montrant la volonté de changer la Constitution ou la législation. Dans le cas présent, le Conseil fédéral estime qu'un contre-projet n'aurait pas cet effet, car les auteurs de l'initiative aspirent, nous l'avons entendu aujourd'hui de manière claire, à une modification dans le sens restrictif de notre neutralité, ce qui est légitime, mais le Conseil fédéral estime que cela n'est pas dans l'intérêt de la Suisse. Alors que certaines voix estiment qu'un contre-projet clarifierait la notion de neutralité, les débats au sein de votre commission sur les propositions d'un contre-projet ont montré que cela n'était pas le cas. Même si la neutralité était ancrée d'une manière plus détaillée dans la Constitution, le Conseil fédéral devrait statuer au cas par cas. En matière de neutralité, il n'existe en effet pas de recette universelle qui permette de régler définitivement toutes les questions. Il faut un cadre d'orientation, et c'est précisément ce que nous offre le statu quo et le droit international public avec les Conventions de La Haye.
Dies war auch in den konkreten Diskussionen in Ihrer Aussenpolitischen Kommission zu beobachten und zu hören. Es gab kein Übereinkommen hinsichtlich der Frage, was mit dem Gegenentwurf bewirkt werden soll, ausser den polittaktischen Überlegungen; diese kann ich auch gut nachvollziehen. Während die einen mit dem Gegenentwurf die Flexibilität der Neutralität explizit festschreiben wollten, wollten andere mit dem gleichen Gegenentwurf die Flexibilität des Bundesrates explizit einschränken. Und wieder andere sehen ihn als Entgegenkommen an die Initianten. Der Gegenentwurf verfolgt also gleichzeitig mehrere sich widersprechende Absichten. Er ist damit kaum geeignet, die künftige Debatte über die Auslegung und Deutungshoheit der Neutralität zu entschärfen, im Gegenteil.
Unsere Neutralität hat sich über 175 Jahre bewährt. Die Schweiz war, ist und bleibt neutral. Die Initiative will die Neutralität aber neu ausrichten. Damit stellt sie deren Erfolgsrezept und damit potenziell auch die Neutralität selbst infrage.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat überzeugt, dass die Neutralitäts-Initiative nicht im Interesse der Schweiz liegt, und empfiehlt sie ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Nun zwei Überlegungen zum direkten Gegenentwurf, den wir heute hier diskutieren, den Antrag der Minderheit II (Würth), der gut dargelegt wurde: Dieser umfasst zwei Absätze, welche in einem Artikel 54a der Bundesverfassung vorgesehen wären. Absatz 1 entspricht Absatz 1 des Initiativtextes, und Absatz 2 ist, mit gewissen Änderungen, an Absatz 4 des Initiativtextes angelehnt. Die Absätze 2 und 3 der Initiative werden gestrichen.
Absatz 1 ist sehr allgemein gehalten. Es gelten grundsätzlich die gleichen Argumente, die auch gegen die Initiative angeführt werden können, insbesondere die Veränderung des Charakters der Neutralität, die neu statt als Instrument als Ziel oder als Grundwert oder Grundorientierungspunkt der Aussen- und Sicherheitspolitik definiert wird. Was zusätzlich in diesen Absatz hineininterpretiert werden kann, hängt stark vom Leser ab. Wie gesagt, gab es bereits in den Kommissionen mindestens drei verschiedene Interpretationen, was mit diesem Absatz erreicht werden soll, und wir haben hier auch zwei gute Voten gehört, in denen gesagt wurde, Absatz 1 könne verschieden interpretiert werden, was wahrscheinlich einer Vielfalt an Interpretationen den Weg ebnen werde. Ob wir uns damit einen Gefallen tun? Das zu beurteilen, überlasse ich Ihnen. Der Bundesrat interpretiert den Absatz so, dass dem identitären Charakter der Neutralität auch in der Verfassung mehr Rechnung getragen werden soll, aber keine Einschränkung des Handlungsspielraums für den Bundesrat beabsichtigt wird.
In Absatz 2 wird dann im Gegensatz zu Absatz 1 der instrumentelle Charakter der Neutralität betont, also die Kodifizierung dessen, was wir heute sagen. Damit wird die 175-jährige Praxis der Neutralität als Instrument der Aussen- und Sicherheitspolitik verankert. Die Umformulierung, wonach die Eidgenossenschaft die Neutralität nutzt, ist vielleicht als Präzisierung zu verstehen, die den Zuständigkeiten der Organe der Bundesversammlung und des Bundesrates im Bereich der Neutralität entspricht. Der Inhalt von Absatz 2 steht insgesamt auch im Einklang mit dem Völkerrecht, das kann man ruhig sagen. Er spiegelt die gängige Praxis wider und lässt dem Bundesrat den notwendigen Handlungsspielraum, um im besten Interesse der Schweiz handeln zu können - dies so weit materiell.
Und jetzt politisch: Ein direkter Gegenentwurf sieht eine Verfassungsänderung vor. Das wäre eine Verfassungsänderung in einer Zeit, in der in Europa Krieg herrscht, in einer für die Welt unruhigen Zeit, und dies in einer wesentlichen, identitären Dimension unserer Gesellschaft, nämlich der Neutralität, die eng mit der Sicherheit verbunden ist. Das ist alles andere als ein leichter Eingriff. Es ist eher ein Experiment. Worte zählen, vor allem Worte in der Verfassung. Jedes neue Wort entfaltet neue Interpretationen, neue Diskurse, neue Glaubenskonflikte. Ja, Sie haben es richtig gesagt, fast 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind gemäss einer Umfrage der ETH für die Neutralität. Ich bin aber überzeugt: Je präziser diese Neutralität definiert wird, desto weniger identitätsbildend ist sie. Das scheint mir ein wichtiges Argument, das berücksichtigt werden muss.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
En codifiant la pratique de la neutralité, nous ouvrons, de notre propre volonté bien sûr, mais sans nécessité, un débat interne qui nous accompagnera, j'en suis persuadé, pendant des années. La question est de savoir si c'est nécessaire. Vous vous souvenez encore du principe de Montesquieu : s'il n'y a pas la nécessité d'une loi, il est nécessaire de ne pas la faire.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Mehrheit ab.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 27 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II - Titre et préambule, ch. I, II
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)"
1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)"
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Germann, Chiesa, Jositsch)
... die Initiative anzunehmen.
Antrag der Minderheit II
(Würth, Bischof, Chassot, Germann, Jositsch, Rieder)
Abs. 1
Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf (Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)") Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
Abs. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Antrag Germann
Abs. 1
(= gemäss Minderheit II [Würth])
Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf (Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)") Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
Abs. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative und den Gegenentwurf anzunehmen und den Gegenentwurf in der Stichfrage vorzuziehen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Germann, Chiesa, Jositsch)
... d'accepter l'initiative.
Proposition de la minorité II
(Würth, Bischof, Chassot, Germann, Jositsch, Rieder)
Al. 1
Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (Arrêté fédéral sur le contre-projet concernant l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)") selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.
Al. 2
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.
Proposition Germann
Al. 1
(= selon minorité II [Würth])
Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (Arrêté fédéral sur le contre-projet concernant l'initiative populaire "Sauvegarder la neutralité suisse (initiative sur la neutralité)") selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.
Al. 2
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative et le contre-projet, et de donner la préférence au contre-projet en réponse à la question subsidiaire.
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit II werden der Antrag der Mehrheit, der Antrag der Minderheit I (Germann) sowie der Antrag Germann zu Absatz 1 hinfällig. Neu ist jedoch über den Antrag Germann zu Absatz 2 zu entscheiden.
Votazione
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 35 Stimmen
Für den Antrag Germann ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Da Eintreten auf Vorlage 1 obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft geht an den Nationalrat.