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Costituzioni Cantoni di Berna, Vaud, Ginevra e del Giura. Garanzia

71946 · Bollettino ufficiale

Del 15 giu 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/71946/it/costituzioni-cantoni-di-berna-vaud-ginevra-e-del-giura-garanzia

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Costituzioni Cantoni di Berna, Vaud, Ginevra e del Giura. Garanzia (24.052)

24.052

Costituzioni Cantoni di Berna, Vaud, Ginevra e del Giura. Garanzia

Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Interno · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Wir hatten vor fast genau zwei Jahren über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen von vier Kantonen beraten. Während die Verfassungsrevisionen der Kantone Bern, Waadt und Jura zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass gaben und demzufolge von beiden Räten die Gewährleistung erhielten, wurden die drei in einer Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommenen Änderungen der Verfassung der Republik und des Kantons Genf nur teilweise gewährleistet.

Unproblematisch war das in einem neuen Artikel 38A festgeschriebene kantonale Grundrecht auf Ernährung. Mit einem einschränkenden Hinweis wurde das in Artikel 21A der Genfer Verfassung festgeschriebene Recht auf digitale Integrität gewährleistet. Zum dritten Punkt der Verfassungsrevision vom 18. Juni 2023 entschieden sich die eidgenössischen Räte für ein besonderes Vorgehen: Auf Antrag unserer Kommission wurde die damalige Vorlage aufgeteilt. Jener Teil, der gemäss Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2024 höchstens teilweise hätte gewährleistet werden können, wurde aus dem Bundesbeschluss gestrichen und in eine folgende Vorlage 2 verschoben.

Es ging dabei um den durch die Stimmberechtigten des Kantons Genf neu gefassten Artikel 205. Dieser sieht im neuen Absatz 3 vor, dass der Kanton Genf in Ergänzung zur Bundesgesetzgebung eine durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden finanzierte Versicherung von mindestens sechzehn Wochen bei Mutterschaft und von mindestens acht Wochen für den anderen Elternteil gewährleistet. Dies soll gemäss Absatz 4 bei Adoptionen und bei der Aufnahme zur dauerhaften Unterbringung, auf Französisch "accueil avec hébergement à caractère permanent", analog gelten.

Was waren die Gründe, weshalb diese Verfassungsbestimmung vor zwei Jahren nicht gewährleistet wurde? Nach Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung richtet der Bund eine Mutterschaftsversicherung ein. Der Bund verfügt somit diesbezüglich über einen umfassenden und konkurrenzierenden Gesetzgebungsauftrag. Der Bundesgesetzgeber hat gestützt darauf auch die Vaterschaftsentschädigung und die Adoptionsentschädigung eingerichtet. Einen Vorbehalt zugunsten der Kantone für eine weitergehende Regelung enthielt das Erwerbsersatzgesetz nur im Bereich der Mutterschafts- und der Adoptionsentschädigung. Einen Vorbehalt zugunsten der Kantone auch im Bereich des Vaterschaftsurlaubs hatten die eidgenössischen Räte 2019 abgelehnt. 2021 lehnten es zudem beide Räte ab, einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben, die den Kantonen auch im Bereich des Vaterschaftsurlaubs bzw. für einen Elternurlaub eigene Kompetenzen einräumen wollte.

Regierung und Parlament des Kantons Genf wurden daher vom Bund wiederholt darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich keinen kantonalen Spielraum gibt - leider ohne Erfolg. Es war daher folgerichtig, dass der Bundesrat mit der Botschaft vom 22. Mai 2024 beantragte, den bundesrechtswidrigen Teil der Verfassungsrevision nicht zu gewährleisten.

Dass die eidgenössischen Räte diesem Antrag nicht folgten, sondern die Entscheidung auf später verschoben, hatte einen einfachen Grund: Der Bundesrat hatte 2023 eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes in die Vernehmlassung gegeben, die es den Kantonen erlauben würde, einen verlängerten Vaterschaftsurlaub zu gewähren und zum Beispiel mit einem kantonalen Zuschlag auf die EO-Beiträge zu finanzieren. Das Parlament wollte daher mit der Frage der Gewährleistung zuwarten, bis klar ist, ob bzw. in welchen Bereichen für die Kantone ein zusätzlicher Spielraum geschaffen wird.

Mit Beschlüssen vom 19. Dezember des letzten Jahres haben die beiden Räte das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz revidiert. Die Referendumsfrist lief am 17. April 2026 ungenutzt ab. Das EOG sieht nun in Artikel 16mbis explizit vor, dass die Kantone bei der Versicherung für den anderen Elternteil weiter gehen können als der Bund. Diese Regelung gilt gemäss Artikel 16x auch bei Adoptionen, e contrario aber nicht für die dauerhafte Unterbringung von Pflegekindern. Dazu enthält das EOG gar keine Bestimmungen.

Die Genfer Verfassung sieht demgegenüber vor, dass die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden auch für solche Fälle eine Versicherung finanzieren müssen, aus der für Pflegemütter eine Entschädigung für mindestens sechzehn Wochen, für Pflegeväter für mindestens acht Wochen auszurichten ist. Für diesen Teil der im strittigen Verfassungsartikel des Kantons Genf vorgesehenen Versicherung fehlt es somit weiterhin an einer entsprechenden Grundlage im Bundesrecht bzw. an einer den Kantonen eingeräumten Kompetenz. Absatz 4 von Artikel 205 der Verfassung des Kantons Genf ist daher in diesem Sinne und in diesem Bereich bundesrechtswidrig.

Gemäss Artikel 51 Absatz 2 der Bundesverfassung bedürfen die Kantonsverfassungen und somit auch ihre Änderungen der Gewährleistung des Bundes. Die Gewährleistung ist zu erteilen, wenn die Kantonsverfassung bzw. ihre Änderung im Einklang mit dem Bundesrecht steht.

Der Bundesrat beantragt nun, die kantonale Versicherung für den anderen Elternteil zu gewährleisten, dies auch bei Adoptionen, nicht aber bei der Aufnahme zur dauerhaften Unterbringung. Dies kommt mit Absatz 2 von Artikel 1 des vorliegenden Entwurfes 2 des Bundesbeschlusses über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Genf zum Ausdruck. Die Textelemente "ou d'accueil avec hébergement à caractère permanent" und "ou accueillant" sollen gemäss Antrag des Bundesrates nicht gewährleistet werden.

Ihre Kommission hat sich am 27. März 2026 mit der Angelegenheit befasst. Sie beantragt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, Artikel 205 Absätze 3 und 4 der in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 revidierten Verfassung der Republik und des Kantons Genf die Gewährleistung aus den dargelegten Gründen nur teilweise zu erteilen.

Herr Maillard beantragt Ihnen mit seiner Minderheit, die Gewährleistung ohne Vorbehalt zu erteilen. Die Minderheit widersprach der juristischen Analyse nicht. Sie ist jedoch der Auffassung, dass dem Antrag der Kommissionsmehrheit eine unverhältnismässige Spitzfindigkeit zugrunde liege, die den Volksrechten und dem Föderalismus zu wenig Rechnung trage. Die Minderheit bezeichnete es zudem als heikel, dass man nun der Einschätzung des Bundesamtes für Justiz folge, vor Kurzem aber einen Hinweis desselben Bundesamtes übergangen habe, als es um einen Eingriff des Bundes bei den kantonalen Mindestlöhnen ging.

Abschliessend beantrage ich Ihnen namens der Kommission, Entwurf 2 des Bundesbeschlusses über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Genf gemäss Vorlage gutzuheissen.

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

2. Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Genf

2. Arrêté fédéral concernant la garantie de la constitution révisée du canton de Genève

Detailberatung - Discussion par article

Antrag der Mehrheit

Titel

2. Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Genf vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 51 Absatz 2 und 172 Absatz 2 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2024, beschliesst:

Art. 1 Abs. 1

Die in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommene Änderung der Verfassung der Republik und des Kantons Genf vom 14. Oktober 2012 (Art. 205 Abs. 3 und 4) wird unter Vorbehalt von Absatz 2 gewährleistet.

Art. 1 Abs. 2

Die Textelemente "ou d'accueil avec hébergement à caractère permanent" ("und bei Aufnahme zur dauerhaften Unterbringung") und "ou accueillant" ("oder aufnehmenden") werden nicht gewährleistet.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Antrag der Minderheit

(Maillard)

Art. 1 Abs. 1

Die in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommene Änderung der Verfassung der Republik und des Kantons Genf vom 14. Oktober 2012 (Art. 205 Abs. 3 und 4) wird gewährleistet.

Proposition de la majorité

Titre

2. Arrêté fédéral concernant la garantie de la constitution révisée du canton de Genève du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu les articles 51 alinéa 2 et 172 alinéa 2 de la Constitution, vu le message du Conseil fédéral du 22 mai 2024, arrête :

Art. 1 al. 1

La modification de la constitution du 14 octobre 2012 de la République et Canton de Genève (art. 205 al. 3 et 4) acceptée en votation populaire le 18 juin 2023 est garantie sous réserve de l'alinéa 2.

Art. 1 al. 2

Les éléments "ou d'accueil avec hébergement à caractère permanent" et "ou accueillant" ne sont pas garantis.

Art. 2

Le présent arrêté n'est pas sujet au référendum.

Proposition de la minorité

(Maillard)

Art. 1 al. 1

La modification de la constitution du 14 octobre 2012 de la République et Canton de Genève (art. 205 al. 3 et 4) acceptée en votation populaire le 18 juin 2023 est garantie.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vaud · Gruppo socialista

Notre collègue Fässler a parfaitement résumé le débat que nous avons eu en commission. J'ai donc très peu de choses à ajouter. J'aimerais d'abord souligner que nous avons bien fait de ne pas suivre le Conseil fédéral et l'Office fédéral de la justice dans un premier temps, puisque le code des obligations était en discussion dans notre Parlement justement pour permettre de valider l'essentiel de la disposition constitutionnelle genevoise qui était contestée. Nous avons été pragmatiques et je crois que nous avons bien fait, car cela nous a permis d'éviter, pour l'essentiel de la disposition, de nous confronter à une décision populaire du canton de Genève.

Ensuite, il reste cette toute petite particularité qui n'a pas été réglée dans la modification du code des obligations. Il s'agit de congés de parents qui reçoivent un enfant pour s'en occuper durablement sans forcément qu'il y ait une adoption. Ce sont évidemment très peu de cas de figure par année. Ici je constate que l'Office fédéral de la justice est suivi par notre Parlement très scrupuleusement. Comme l'a dit Daniel Fässler, je regrette que ce ne soit pas le cas également s'agissant d'autres dossiers dont celui du salaire minimum, mais enfin, c'est un autre débat.

Pour le reste, je vous invite donc à régler enfin cette difficulté. Il me semble que si nous adoptions l'article constitutionnel genevois en entier, nous ne ferions pas une grosse infraction à notre ordre juridique. C'est la raison pour laquelle je vous invite, et aussi parce que le Conseil d'État genevois et le Parlement genevois le souhaitent, à vous exprimer par un vote, même si je reconnais que juridiquement l'approche résumée par Daniel Fässler est probablement celle qui est juste.

Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città

Der Bundesrat hat den Ausführungen des Berichterstatters Ihrer Kommission und den Überlegungen der Kommissionsmehrheit nichts beizufügen. Er ist zum selben Schluss gekommen und bittet Sie, der Gewährleistung der geänderten Verfassung des Kantons Genf in der Fassung gemäss Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft geht an den Nationalrat.