98.458, 99.412, 99.413, 99.417
Wohneigentumsförderung / Bausparen. Änderung des StHG / Besteuerung des Eigenmietwertes. Neuregelung / Berücksichtigung der berufsbedingten Kinderbetreuungskosten
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Frist um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei diesen vier parlamentarischen Initiativen geht es um Anliegen, die der Rat als berechtigt taxiert hat. Eingebettet ins Steuerpaket sollten die berechtigten und zum Teil auch langjährigen Anliegen umgesetzt werden. Im Falle eines Ja zum Steuerpaket hätten wir die Initiativen heute abschreiben können. Wie Sie wissen, ist es anders herausgekommen. Darum müssen wir jetzt eine Neubeurteilung vornehmen.
Der Ständerat hat am 21. Dezember 1999 bzw. am 15. März 2000 den drei Initiativen über die Wohneigentumsbesteuerung und derjenigen über die Kinderbetreuungskosten Folge gegeben. Am 5. Juni 2002 lief die zweijährige Frist ab, die der Kommission gesetzt war, um einen Antrag zu unterbreiten. Der Ständerat verlängerte diese Frist bereits damals um zwei Jahre. Nun läuft die Frist erneut ab. Die Kommission beantragt, die Initiativen nochmals um zwei Jahre zu verlängern. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Ständerat allenfalls rasch an die Ausarbeitung einer neuen Gesetzesvorlage oder mehrerer neuer Gesetzesvorlagen herangehen könnte.
Ich bitte Sie darum, dieser Verlängerung zuzustimmen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich kann mit dem Antrag der Kommission leben, nicht hingegen mit der Zusatzbemerkung von Herrn Germann, dass diese Vorstösse uns im Anschluss an die Abstimmung über das Steuerpaket vom 16. Mai 2004 zu gesetzgeberischem Handeln zwingen würden. Das sehe ich eindeutig nicht so. Der Bundesrat hat an jenem Abend klar gemacht, dass die Unternehmenssteuerreform bzw. die Stempelabgabe dem Parlament in gleicher Form sogleich wieder unterbreitet werden wird. Das ist unterwegs. Wir haben auch zu verstehen gegeben, dass keines der übrigen Probleme gelöst ist, aber dass erst die Analyse dieser Volksabstimmung zeigen wird, in welcher Richtung gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen könnte. Es war zum Beispiel überraschend zu sehen, dass auch im Bereich der Kinderbetreuungsabzüge in verschiedenen politischen Lagern Opposition entstanden ist, und es war uns nicht klar, wo der Volkswille letztlich liegt. Aus diesem Grund sind wir in Bezug auf die Wiederaufnahme dieser einzelnen Anliegen zurückhaltend, und ich kann den Anträgen Ihrer Kommission nur mit diesem "Proviso" zustimmen. Wir werden besonders auch in der Frage der Familienbesteuerung selbstverständlich die Anträge des Parlamentes abwarten. Wir werden im Bereich des Wohneigentums sicher nicht von uns aus tätig werden. Das Ergebnis der Volksabstimmung lässt das nicht zu. In diesem Sinne können Sie diese Vorstösse ohne weiteres noch um zwei oder mehr Jahre verlängern, aber ich kann Ihnen keine Garantie geben, dass der Bundesrat aufgrund dieser Vorstösse tätig werden und Ihnen im Anschluss an die Abstimmung über das Steuerpaket entsprechende Gesetzesrevisionen unterbreiten wird.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Da es sich um parlamentarische Initiativen handelt, läge die Handlungsmacht an sich beim Rat selber. Wir nehmen aber zur Kenntnis, was der Bundesrat ausgeführt hat.
Die Kommission beantragt, die Frist für die vier Initiativen um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 11.10 Uhr
La séance est levée à 11 h 10