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Tätigkeitsbericht des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2003

8370 · Amtliches Bulletin

Del 8 giu 2004

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/8370/de/tatigkeitsbericht-des-bundesgerichts-und-des-eidgenossischen-versicherungsgerichts-2003

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Tätigkeitsbericht des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2003 (04.002)

04.002

Tätigkeitsbericht des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2003

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich begrüsse zu diesem Geschäft den Präsidenten des Bundesgerichtes, Herrn Heinz Aemisegger. Herzlich willkommen im Ständerat!

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Wir erleben heute im Ständerat ein Novum: Der Präsident des Bundesgerichtes vertritt hier im Rat das Bundesgericht bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes. Dies haben wir dem neuen Parlamentsgesetz zu verdanken, das seit dem 1. Dezember letzten Jahres in Kraft ist. Gemäss Artikel 162 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes bezeichnet das Bundesgericht "ein Mitglied, das die Entwürfe der Voranschläge, die Rechnungen und die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte sowie deren Stellungnahmen zu Vorstössen, die sich auf ihre Geschäftsführung oder ihr Finanzgebaren beziehen, in den Räten und in deren Kommissionen vertritt". So waren auch bei der Behandlung des Geschäftsberichtes in den Geschäftsprüfungskommissionen dieses Jahr die Präsidenten des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes anwesend. Intensive Gespräche fanden zwischen den Vertretern des Bundesgerichtes in Lausanne bzw. Luzern und der Subkommission Gerichte statt. Dort wurden aktuelle Fragen und auch Probleme, welche die Zukunft betreffen, besprochen.

Vertiefte Kontakte, und das notgedrungen, hatte das Parlament mit dem Bundesgericht in Lausanne im Zusammenhang mit dem so genannten Spuckvorfall, mit den besonderen Vorkommnissen am Bundesgericht letztes Jahr. Am Schluss ihrer Untersuchung hat dann die GPK am 6. Oktober 2003 einen umfassenden Schlussbericht mit Empfehlungen zuhanden des Bundesgerichtes veröffentlicht. Darin wurde auf verschiedene Punkte aufmerksam gemacht, die im Tagesgeschäft leicht untergehen können. Das Bundesgericht hat zum Bericht am 5. Januar dieses Jahres Stellung genommen und seinen Willen bekundet, die GPK-Empfehlungen umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Empfehlung, es seien Mechanismen zur internen Konfliktbewältigung unter den Mitgliedern des Bundesgerichtes zu schaffen. Dieser Empfehlung messen die GPK eine besondere Bedeutung zu, denn das öffentliche Austragen interner Konflikte am obersten Gericht schadet dem Ansehen und der Autorität der Institution. Wir haben es in der letzten Zeit auch bei einer anderen politischen Gewalt - bei der Exekutive, beim Bundesrat - sehen können: Wenn interne Konflikte öffentlich ausgetragen werden, leidet das Vertrauen in diese Instanz.

Allgemein stellte die GPK in Bezug auf die Tätigkeit unserer obersten Gerichte in Lausanne und in Luzern fest - und ich zitiere hier den Präsidenten der GPK, Ständerat Hans Hofmann -, "dass das Bundesgericht eine Rechtsprechung von sehr hoher Qualität erbringt und dass alle an der obersten Justiz beteiligten Gerichte, Gerichtsschreiber, die Generalsekretäre und Angestellten aller Stufen sehr pflichtbewusst eine grosse und hervorragende Arbeit leisten. Sie sorgen in unserem Lande für Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und Rechtsbeständigkeit."

Ein wesentlicher Diskussionspunkt in der Subkommission und auch im Plenum der Geschäftsprüfungskommissionen war die Belastung des Bundesgerichtes, und zwar sowohl jene des Gerichtes in Lausanne als auch jene des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes in Luzern; hinzu kommt die Belastung des neuen, "unteren" Bundesstrafgerichtes in Bellinzona. Auf diesen Punkt möchte ich im Folgenden etwas näher eingehen. Dabei können wir von den Zahlen des Geschäftsberichtes 2003 ausgehen, der Ihnen ja vorliegt. Ich habe mir aber auch die Situation schildern lassen, wie sie heute besteht. Ausser Acht zu lassen ist auch nicht, welche Auswirkungen die Revisionsschritte der letzten Jahre, d. h. die ganze Entwicklung der Justizreform, hatten bzw. haben werden.

Beim Bundesgericht in Lausanne gingen im Jahre 2003 gut 4500 Fälle ein. Dies zeigt, dass das Bundesgericht letztes Jahr fast gleich belastet war wie vorletztes Jahr. Eine gewisse Verlagerung und Zunahme von Fällen wird im Bereich des öffentlichen Rechtes verzeichnet. Dies ist angesichts der zunehmenden Ausdehnung des öffentlichen Rechtes, zu der wir in diesem Parlament wesentlich beitragen, nicht erstaunlich. Gemäss aktuellem Stand ist die Zahl der Fälle in den beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen markant - um 13 bzw. um 23 Prozent - gestiegen. Doch der Präsident des Bundesgerichtes bestätigte der GPK, man habe die Pendenzenlage im Griff. Er wies darauf hin, die gute Situation in Lausanne sei vor allem der vom Parlament beschlossenen Revision zu verdanken, die seit 2001 Gültigkeit hat. So sei man in der Lage, die Aufgaben rechtzeitig zu erfüllen. Die durchschnittliche Durchlaufzeit betrage pro Fall 99 Tage. Alle Fälle, die beim Bundesgericht in Lausanne eingehen würden, seien rund dreieinhalb Monate später erledigt und die Urteile ausgefertigt und den Rechtsuchenden zugestellt, d. h., innert dreieinhalb Monaten könnten sie das Urteil erwarten.

Beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) ging die Geschäftslast im letzten Jahr um etwas weniger als 100 Fälle auf 2172 Eingänge zurück. Dies erlaubte es dem EVG, die seit Jahren zahlreichen Pendenzen um 447 Fälle auf 1572 Fälle abzubauen. Auch konnte die Verfahrensdauer etwas verkürzt werden; aktuell beträgt sie 10,4 Monate. Wie der abtretende EVG-Präsident Franz Xaver Schön betonte, ist diese Verfahrensdauer aber immer noch viel zu lang. Mit Recht wurde daher die Verkürzung der Verfahrensdauer als Jahresziel festgelegt.

In der Periode vom 1. Januar bis zum 31. Mai dieses Jahres ist beim EVG ein bemerkenswerter Rückgang der Eingänge zu verzeichnen. Worauf diese markante Reduktion zurückgeführt werden kann, ist nicht klar. Möglicherweise ist der Grund dafür die Einführung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes, der vom Parlament am 6. Oktober 2000 beschlossen wurde und nun seit dem 1. Januar 2003 in Kraft ist. Das Einspracheverfahren hat in erster Linie bei den kantonalen Gerichten im ersten Halbjahr 2003 zu einem eigentlichen Einbruch der Eingänge geführt, was sich jetzt, mit zeitlicher Verzögerung, auf die Eingänge beim EVG auswirkt. Eine Anfang 2004 durchgeführte Abklärung des EVG bei den kantonalen Versicherungsgerichten hat ergeben, dass die Eingänge nun wieder angezogen haben. Es fällt auf, dass im Mai dieses Jahres auch das EVG wieder einen deutlichen Anstieg bei den Eingängen verzeichnet. Also ist es im heutigen Zeitpunkt noch zu früh, abschliessend zu beurteilen, wieweit das allgemein eingeführte Einspracheverfahren zu einer nachhaltigen Entlastung beim EVG führen wird.

In den Gesprächen mit dem EVG ergab sich aber eines klar: Die vorgesehene Totalrevision der Bundesrechtspflege mit der Einschränkung der Sachverhaltskontrolle und der Einführung der Kostenpflicht würde dem EVG eine grosse Entlastung bringen. Herr Bundesgerichtspräsident Borella bezifferte diese in der GPK auf rund 30 Prozent.

Nachdem wir hier im Rat den Tätigkeitsbericht der eidgenössischen Gerichte erst im Juni behandeln, ist es sicher gerechtfertigt, nicht nur auf das vergangene Jahr zurückzuschauen, sondern sich auch mit der Aktualität zu befassen. Deshalb möchte ich kurz auf das Bundesstrafgericht, also das erstinstanzliche eidgenössische Strafgericht, näher eingehen, das am 1. April 2004 in Bellinzona seine Arbeit aufgenommen hat.

Infolge der Einführung neuer Verfahrenskompetenzen des Bundes in den Bereichen organisiertes Verbrechen, Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei und Korruption wurde das Bundesstrafgericht in Bellinzona geschaffen. Das neue erstinstanzliche eidgenössische Strafgericht behandelt die Fälle, die bisher im Zuständigkeitsbereich der Anklagekammer und des Bundesstrafgerichtes am Bundesgericht in Lausanne lagen. Am Bundesgericht wurden daher die Anklagekammer und das Bundesstrafgericht aufgelöst. Die bei diesen Instanzen am 31. März 2004 noch hängigen Verfahren wurden vom Bundesstrafgericht in Bellinzona übernommen und weitergeführt. Zurzeit sind am Bundesstrafgericht in Bellinzona 11 Richter, zusammen mit den übrigen Mitarbeitern insgesamt 21 Personen tätig, das sind insgesamt 17 Personaleinheiten für Gericht und Kanzlei.

Da in den Medien von Unterbeschäftigung, ja von Bundesrichtern ohne Arbeit, gesprochen wurde, habe ich vom Bundesstrafgericht einen kurzen Zwischenbericht per Ende Mai verlangt. Das Gericht betont, dass es am 1. April in Bellinzona unter guten Voraussetzungen gestartet und seither in der Rechtsprechung tätig sei. Im ersten Monat hätten sich diverse Fragen der Organisation gestellt. Blockweise hätten Schulungen im Bereich der Informatik stattgefunden. Die Kanzlei sei während der ganzen Zeit sehr stark belastet gewesen.

Weil die ersten Anklagen nicht vor der dritten Arbeitswoche eingegangen waren, konnten bzw. können nach wie vor einzelne Mitglieder der Strafkammer ergänzend in der Beschwerdekammer eingesetzt werden. Die Beschwerdekammer hat nämlich auf den 1. April von der Anklagekammer des Bundesgerichtes 21 hängige Fälle übernommen. Die Beschwerdekammer hat in den ersten zwei Monaten insgesamt 63 Beschwerden und andere Verfahren übernommen bzw. eröffnet und 24 Verfahren erledigt. Bei der Strafkammer sind bis Ende Mai 2 Fälle mit total 8 Anklagen eingegangen. Die Verhandlungen in diesen beiden Verfahren mit einem Aktenumfang von 34 bzw. 77 Bundesordnern werden derzeit vorbereitet. Im Weiteren ist ein Revisionsgesuch hängig. So viel zur Orientierung über das Strafgericht in Bellinzona.

Zusammengefasst kann also gesagt werden: Unsere obersten Gerichte sind nach wie vor ausgelastet, ja belastet. Es wird jedoch in Zukunft zu überlegen sein, inwieweit ein noch flexiblerer Einsatz der Mitglieder des Bundesgerichtes in den einzelnen Abteilungen bzw. Kammern möglich ist, um die Auslastungen auszugleichen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Ich gehe davon aus, dass das Bundesgericht auch in Zukunft nicht von berechtigter Kritik verschont bleiben und sich mit dieser Kritik auseinander setzen wird. Aber ich hoffe, dass die Bundesrichter in Zukunft vor Belästigungen, die bis zu Morddrohungen gehen, verschont bleiben. Leider finden solche Aktionen in gewissen Medien allzu viel und allzu grosse Resonanz. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Rolle des öffentlichen Fernsehens in diesem Zusammenhang zu hinterfragen sei.

Ich danke den Herren und Damen Bundesrichtern für ihre Tätigkeit und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz für ihre Arbeit, die sie für ein reibungsloses und gutes Funktionieren unseres Rechtsstaates leisten.

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Aemisegger Heinz, Präsident des Bundesgerichtes: Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Präsident, für den freundlichen Empfang danken. Ich möchte auch Herrn Wicki sehr für seine Ausführungen danken. Sie sind derart umfassend und kompetent ausgefallen, dass mir nicht mehr sehr viel zu sagen verbleibt; ich werde mich deshalb kurz fassen.

Es sind tatsächlich zwei Themen, die das Bundesgericht im Geschäftsjahr 2003 besonders intensiv beschäftigt haben:

1. Das ist die laufende Totalrevision der Bundesrechtspflege. Hierüber möchte ich heute nicht weiter ausholen; das Geschäft ist, wie Sie wissen, zurzeit vor der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hängig.

2. Das zweite Thema, das grössere Problem, das wir gehabt haben, ist der Spuckvorfall vom 11. Februar 2003. Der genannte Vorfall, das Arbeitsklima am Bundesgericht - wie es Herr Wicki erwähnt hat - sowie behauptete Unregelmässigkeiten am Kassationshof wurden durch die Geschäftsprüfungskommissionen intensiv und detailliert untersucht. Die Angelegenheit ist heute bewältigt. Das Bundesgericht hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen positiv aufgenommen; die darin enthaltenen Empfehlungen wurden rasch und konstruktiv umgesetzt. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben dies dem Bundesgericht mit einem Brief vom 18. Mai 2004, also vor wenigen Wochen, ausdrücklich bestätigt. Ich danke den Mitgliedern des Parlamentes, die sich in dieser Sache engagiert haben, für die grosse Arbeit, die sie geleistet haben, und für die wertvollen Impulse, welche sie dem Bundesgericht gegeben haben.

Ganz kurz auch ein paar Worte zur Statistik. Herr Wicki hat Ihnen den aktuellen Stand geschildert: Im Jahr 2003 hatten wir 4588 Eingänge zu verzeichnen, das ergibt einen ganz leichten Anstieg im Verhältnis zum Vorjahr. Diese steigende Tendenz hat sich in den letzten fünf Monaten fortgesetzt. Wir gehen eher davon aus, die Talsohle sei im vorletzten Jahr erreicht worden. Am EVG in Luzern ging die Geschäftslast im Berichtsjahr, wie erwähnt wurde, um fast hundert Fälle auf 2172 Eingänge zurück. Hier hält die Tendenz zum Rückgang im laufenden Jahr ebenfalls an.

Ich glaube, man muss bei der Interpretation der Eingänge bezogen auf die letzten fünf Monate grosse Vorsicht walten lassen, weil das statistische Datenmaterial nicht als wirklich aussagekräftig betrachtet werden kann; das hat Herr Wicki auch gesagt. Wir müssen die Angelegenheit über einen längeren Zeithorizont beobachten; und zudem muss man heute auch wirklich berücksichtigen, dass wir in gewisser Weise in einer Umbruchphase sind. Wie gesagt wurde, ist am 1. April dieses Jahres das Bundesstrafgericht in Bellinzona aktiv geworden. Das hat uns bereits entlastet. Wir haben auch wieder Fälle von jener Instanz bekommen, die wir jetzt als Rechtsmittelinstanz zu bearbeiten haben. Um zu wissen, wie sich das langfristig oder schon mittelfristig einpendeln wird, muss man ein wenig Geduld haben. Dann, wie gesagt, wird ja auch die ganze Revision der Bundesrechtspflege Veränderungen in der Belastungssituation ergeben. Wir wissen erst, wie die Situation ist, wenn die ganze Totalrevision mit diesen drei Gesetzen - Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, Bundesstrafgerichtsgesetz und Bundesgerichtsgesetz - vielleicht ein paar Jahre in Kraft ist. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht allzu rasch auf momentane Feststellungen und Entwicklungen reagieren.

Herr Wicki hat es gesagt: Die Früchte der letzten Revision, die wir unter anderem den Bemühungen der GPK und natürlich auch der Räte verdanken, wurden quasi erst jetzt richtig geerntet. Wir profitieren - jedenfalls in Lausanne - tatsächlich von dieser Revision; in Luzern übrigens auch, sie haben dort zwei neue Richter erhalten. Ich glaube, man muss wirklich aufpassen, dass man nicht allzu kurzfristig interveniert.

Zum Schluss kann ich sagen: Das Bundesgericht und das EVG sind heute in der Lage, die Arbeitslast zu bewältigen. Am EVG ist allerdings noch ein gewisser Rückstand aufzuarbeiten; das sehen Sie sofort, wenn Sie die Pendenzen, die in Luzern vorhanden sind, mit denjenigen, die in Lausanne gegeben sind, vergleichen.

Im Bereich Weiterbildung - das ist für uns ein sehr wichtiges Thema - haben wir uns im vergangenen Jahr aus aktuellem Anlass auf die Konfliktbereinigung konzentriert. Wir haben auch den Umgang mit den Medien ernst genommen, und wir haben uns auf das Europarecht konzentriert. Je länger, desto mehr - Sie wissen das - spielt auch für uns das Europarecht eine grosse Rolle, nicht nur wegen des autonomen Nachvollzugs, sondern auch wegen der Entscheide, die wir zu beachten oder von Luxemburg mindestens aufzunehmen haben. Wir haben im Zuge dieser hausinternen Weiterbildung sehr wertvolle Erkenntnisse gewonnen. Daneben schicken wir natürlich unsere Leute und gehen selbst auch externe an Weiterbildungsveranstaltungen.

Das waren meine Bemerkungen.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 2003

Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances en 2003

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Auch hier erfolgt keine Gesamtabstimmung. Das Geschäft ist damit erledigt.