04.3136
Einkaufstourismus in Grenzgebieten durch Wettbewerbsverzerrungen
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Interpellant ist von der sehr ausführlichen Antwort des Bundesrates grösstenteils befriedigt, beantragt aber trotzdem Diskussion, um einige ergänzende Gedanken anzubringen. - Sie sind damit einverstanden.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zunächst möchte ich mich für die sehr ausführliche Antwort des Bundesrates bedanken. Der Bundesrat hat bestätigt, dass es an der Grenze Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ungleicher Spiesse gibt, und hat auch einiges relativieren können. Inhaltlich bin ich also über weite Strecken mit der Antwort einverstanden. Es freut mich insbesondere, dass der Bundesrat weiterhin auf eine auf hohem Qualitätsniveau natur- und tiergerecht produzierende Landwirtschaft setzt. Mit Blick auf Massnahmen gegen den ökologisch unsinnigen und volkswirtschaftlich für die Schweizer Grenzgebiete schädlichen einseitigen Einkaufstourismus, wie er heute besteht, hätte ich mir aber da und dort etwas verbindlichere Zusicherungen gewünscht.
Zunächst zur Problematik der Wertfreigrenze, die in den Grenzregionen seit jeher für Diskussionen und Unsicherheit gesorgt hat: Es handelt sich dabei um jene mit einem Geldbetrag definierte Warenmenge, die über den Zoll mitgenommen werden darf, ohne dass sie verzollt werden muss. Für die Feststellung, ob die Wertfreigrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschliesslich der ausländischen Umsatzsteuer massgebend. Die Wertfreigrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden. Für alle, die mit dem Grenzverkehr nicht täglich zu tun haben, möchte ich das an einem Beispiel erläutern, und zwar an einem Beispiel aus umgekehrter, aus deutscher Sicht, denn wir in der Schweiz sind mindestens so sehr auf das Kundenpotenzial aus dem ausländischen Grenzgebiet angewiesen wie umgekehrt: Ein deutsches Ehepaar kauft in der Schweiz vier Stühle ein, meinetwegen bei Ikea. Jeder Stuhl kostet 80 Euro, also umgerechnet etwa 120 Franken. Beide Personen können innerhalb der Wertfreigrenze von 175 Euro zwei Stühle für zusammen 160 Euro abgabenfrei von der Schweiz über die Grenze nach Deutschland mitnehmen. Nun hat das Ehepaar vier Stühle im Gesamtwert von 320 Euro wertfrei nach Deutschland mitnehmen können. Jetzt kommt es noch einmal in die Schweiz und kauft noch den dazugehörenden Tisch. Der Tisch hat einen Wert von 320 Euro, also so viel wie die vier Stühle zusammen. Da der Tisch jedoch nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Tisch also einem der Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in der Höhe von 320 Euro übersteigt aber die Freigrenze von 175 Euro, und somit fallen für den Tisch - im Gegensatz zu den Stühlen - Einfuhrabgaben an den Fiskus an. Dieses Beispiel soll zeigen, dass alles recht kompliziert ist. Doch keine Angst, es wird noch ein bisschen komplizierter.
Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf dem Gesamtwert der Ware und nicht nur auf dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass im genannten Beispiel der Tisch mit seinem vollen Wert von 320 Euro zu verzollen wäre, obwohl die Freigrenze der beiden Ehepartner eigentlich bei 350 Euro liegen würde.
Bei Alkohol und Tabakwaren - letztere sind in der Schweiz immer noch etwas günstiger zu haben - gibt es nun aber sehr restriktive Mengenbeschränkungen. Das Gleiche gilt für Kaffee, der bei uns - zumindest aus Schweizer Sicht - einfach unbestrittenermassen besser ist. Beim Kaffee dürfen nach deutschem Recht, wenn der Einführende mindestens 15 Jahre alt ist - dies gilt wohlverstanden für Kaffee -, maximal 500 Gramm aus der Schweiz nach Deutschland ausgeführt werden. Für die begehrten Parfums und Eaux de Toilette, die der Bundesrat in seiner Antwort ebenfalls erwähnt hat, gelten ebenfalls Limiten. Ich weiss nicht, ob diese zufällig sind, aber es ist mir nicht klar, warum es so schlimm ist, wenn man Parfums von einem Land ins andere ausführt. Parfums dürfen zu maximal 50 Gramm pro Person nach Deutschland ausgeführt werden. Bei Eaux de Toilette ist man etwas grosszügiger, da darf es - ebenfalls pro Person, die mitreist - ein Fläschchen mit maximal 25 Zentilitern sein.
Besonders begehrt sind die Schweizer Teigwaren, das wissen Sie. Hier geben offenbar eindeutig die Qualität und der Geschmack und nicht etwa der Preis den Ausschlag. Weil die Teigwaren, im Gegensatz zum erwähnten Tisch, auf die einzelnen Personen aufteilbar sind, wissen Sie jetzt auch, warum an den berühmten "Nudelsonntagen" - so nennen wir die Feiertage der Deutschen - nebst den Kindern auch die Oma oder der Opa in die Schweiz zum Einkaufen mitkommen darf.
Damit zum ernsteren Teil meiner Ausführungen: So erfreulich die "Nudelsonntage" für den Schweizer Detailhandel sind, so muss man leider feststellen, dass auf deutscher Seite in den letzten Jahren fast täglich Einkaufssonntag ist. Die reichlich vorhandenen Parkplätze bei den grossen Einkaufszentren, die entlang der Grenze wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, sind oft und vor allem mit Schweizer Fahrzeugen belegt. Für sie gilt seit dem 30. Januar 2002 eine Einkaufsfreigrenze von 300 Franken. Zuvor lag die allgemeine Wertfreigrenze bei 100 Franken, es gab dann noch eine besondere Grenze bei 200 Franken; das hat der Bundesrat in seiner Antwort auch erklärt. Einschränkungen gibt es auch für die Schweizer, wenn sie in Deutschland einkaufen. Beim Frischfleisch dürfen pro Tag und Person 500 Gramm eingeführt werden, was - wie das Kilogramm Butter und Rahm, die pro Person eingeführt werden dürfen - wirklich ausreichen sollte.
Der Bundesrat will an dieser Wertfreigrenze festhalten. Dagegen habe ich nichts, denn 300 Franken sind heute ja nicht mehr die Welt, und wir sollten den Konsumenten nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wo er was einzukaufen hat - damit auch das klargestellt ist.
Störend aus der Sicht des Schweizer Detailhandels - und damit auch für viele Menschen, die dort beschäftigt sind - ist aber die Tatsache, dass für Deutsche, die im Grenzgebiet wohnen, die also für ihren Einkauf die geringste Distanz zurücklegen müssen, die Freigrenze für Lebensmittel bei lediglich 30 Euro liegt. Machen Sie jetzt den Vergleich. Deutsche aus dem Grenzgebiet dürfen nur gerade für 30 Euro pro Person, also für rund 45 Franken, einkaufen - wenn es sich nicht nur um Lebensmittel handelt, für insgesamt 90 Euro pro Person. Für jene, die bis zu 15 Kilometer vom Grenzübergang entfernt wohnen, gelten also wesentlich tiefere Freigrenzen als für die übrigen.
Geradezu drastisch sind die Einschränkungen bei Tabakwaren. So dürfen die Deutschen aus dem Grenzgebiet nur gerade 40 Schweizer Zigaretten mitnehmen. Ich weiss nicht, wie viele Zigaretten in einem Päcklein sind. Man sagt mir, es seien 20; dann sind es wenigstens zwei Päcklein. Ich habe gedacht, man müsse einige Zigaretten vorher noch rauchen; dann bin ich beruhigt. Die Deutschen aus dem Grenzgebiet dürfen auch nur 50 Gramm Kaffee mitnehmen. Ich weiss nicht, ob es 50-Gramm-Packungen gibt. Das sind jedenfalls die Limiten. Sie sollen aus diesen Beispielen einfach ersehen, dass es schon grosse und störende Unterschiede gibt.
Fazit dieser unterschiedlichen Wertfreigrenzen: Während die Schweiz recht grosszügig ist - ich meine, das sei auch richtig -, gibt es umgekehrt unverhältnismässig grosse Restriktionen bei den Wertfreigrenzen, aber auch bei den Beschränkungen für einzelne Schweizer Produkte, die gerade für die Deutschen attraktiv wären. Da sind die Spiesse im Wettbewerb nicht gleich lang, und das stört mich.
Doch wie der Bundesrat in seiner Antwort wohl richtig feststellt: Es sind nicht in erster Linie die höheren Wertfreigrenzen, die den Schweizer Einkaufstourismus nach Deutschland in den letzten Jahren derart haben anschwellen lassen; es sind wohl primär die Preise - und nicht zuletzt auch das reichlich dotierte Parkplatzangebot, das die neuen Einkaufszentren unmittelbar vor ihren Toren anbieten respektive anbieten dürfen. Es ist halt einfach so, dass man drei Einkaufstaschen, einen Sack Blumenerde und einen Harass Getränke leider weder mit dem Fahrrad noch mit dem Bus und auch nicht mit der Bahn nach Hause schleppen möchte.
Zu den Preisen: Hier gibt es tatsächlich signifikante Unterschiede. Im Nahrungsmittelbereich sind laut Eurostat 2002 die Konsumentenpreise in Deutschland 31 Prozent tiefer, und das - aus Sicht des Schweizer Konsumenten - vor Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Kein Wunder, haben die Medien das Thema Hochpreisinsel in den Jahren 2003 und 2004 intensiv kommuniziert. Im "Cash" z. B. lief eine Serie unter dem Titel "Nieder mit den überhöhten Preisen". Das tönt gut, wirft aber gleichzeitig die Frage auf, wie sich die Preise zusammensetzen und welchen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Preis die immer erwünschten Preisreduktionen denn für unser Land und unsere Arbeitnehmer hätten. Ich staune, wie z. B. die Löhne bei der Forderung nach tieferen Preisen konsequent ausgeblendet werden.
Die hohle, aber doch oft gehörte Phrase, unsere Landwirtschaft produziere einfach zu teuer, ist bequem, denn sie entlastet den Grossteil der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung von jeglicher Verantwortung. Damit ist das Problem dann auch schon gelöst. Das, scheint mir, reduziert das Thema auf unzulässige Weise. Denn die landwirtschaftlichen Rohstoffpreise belaufen sich nur noch auf 25 Prozent des Konsumentenpreises im Nahrungsmittelbereich, wie Sie der Antwort des Bundesrates entnehmen können. Das deckt sich in etwa mit einer von der Migros erstellten Preisstudie Schweiz/Deutschland. Demnach liegt der Erzeugeranteil der Landwirtschaft am Verkaufspreis des Endproduktes in Deutschland bei 26 Prozent, in der Schweiz sogar noch etwas tiefer, nämlich bei 24 Prozent. Die Tendenz ist in beiden Ländern weiter sinkend - wohl zum Leidwesen der Landwirtschaft. Von den Verkaufspreisen erhalten die vorgelagerten Stufen Landwirtschaft, Verarbeitung und Veredelung sowie der Grosshandel in beiden Ländern - auch da gibt es Parallelen - insgesamt 70 Prozent. Also verbleiben die übrigen 30 Prozent beim Detailhandel.
Interessant in dieser Studie, die die Migros in Filialen in der Schweiz und im benachbarten Deutschland erhoben hat, ist ein Preis- und Margenvergleich im Detailhandel. Dabei zeigt sich, dass in Deutschland zwar die Mehrwertsteuer mit 132 Prozent und die Zinskosten mit 145 Prozent gegenüber der jeweiligen Basis von 100 Prozent für die Schweiz deutlich höher sind. Da die Mehrwertsteuer jedoch an der Grenze den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten rückerstattet wird, wirkt der höhere Satz nur als zusätzlicher Anreiz für den Grenztourismus. In allen anderen Bereichen ist der Werkplatz Schweiz teurer, zum Teil deutlich teurer. Das Kostenniveau beim Detailhandel auf deutscher Seite liegt - wieder in Relation zu den 100 Prozent für die Schweiz - für Energie bei 67 Prozent, für Werbung und Verpackungsmaterial ebenfalls bei 67 Prozent, für Miete und Filialunterhalt bei 84 Prozent. Diese Differenz von lediglich 16 Prozent überrascht vielleicht ein bisschen, ist aber auch mit der Grenznähe erklärbar. Noch deutlicher ist die Situation bei den Personalkosten; sie betragen in Deutschland nur gerade 56 Prozent des Schweizer Niveaus. Mit anderen Worten: Im benachbarten Deutschland verdienen die Angestellten des Detailhandels, der ja nicht gerade als Hochlohnbranche bekannt ist, rund die Hälfte ihrer Schweizer Kolleginnen und Kollegen. Auch das muss uns zu denken geben. Am signifikantesten ist der Unterschied bei den so genannten zentralen Kosten, und von denen spricht kaum jemand. Für die zentralen Kosten müssen in Deutschland gegenüber der Schweiz nur gerade 28 Prozent aufgewendet werden. In den zentralen Kosten sind namentlich Logistik, Transport und Qualitätssicherung - "food safety", das ist ein modernes Stichwort - enthalten. Ausgerechnet in einem Bereich, wo wir ohnehin schon mit Abstand am teuersten sind, sollen in unserem Land die Kosten weiter in die Höhe getrieben werden. Ich erinnere an die LSVA, wo für nächstes Jahr eine Erhöhung ansteht, und die übernächste Erhöhung ist auch bereits angesagt, ich glaube für 2008.
Ich verweise auf die Überperfektion bei der Qualitätssicherung mit den teuren kantonalen Labors und einem BAG, das laufend mit neuen Auflagen aufwartet. Zeigen Sie hier mit Ihrem Widerstand, Herr Volkswirtschaftsminister, dass es Ihnen Ernst ist mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Das Gleiche erwarte ich in Bezug auf die aufwendigen, zeitraubenden und daher teuren Bauverfahren, die oftmals sinnvolle und wirtschaftlich günstige Investitionen verhindern. Wir haben es gehört: 20 Milliarden Franken an Investitionsvorhaben sind in der Schweiz blockiert.
In diesem Teil ist mir die Antwort zu vage ausgefallen. Ich erwarte hier klare Aussagen und Reaktionen des Bundesrates. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise der VCS - wie bei Coop in Bachenbülach geschehen, als der ein altes Waro-Geschäft umnutzen wollte - ein Erneuerungsprojekt blockiert und mit geradezu erpresserischen Methoden verzögert und verteuert oder offenbar systematisch Investitionsprojekte, vor allem von anderen Grossverteilern, mit Verbandsbeschwerden torpediert, während unmittelbar ennet der Grenze all die Lidl, Obi und wie sie alle heissen einen neuen Supermarkt nach dem andern eröffnen. Es darf doch nicht sein, dass man in der Schweiz für die Realisierung eines Grossprojektes durchschnittlich vierzehn Jahre braucht - vierzehn Jahre, Sie haben richtig gehört -, während man für vergleichbare Investitionsvorhaben in Deutschland drei bis vier Jahre braucht, bis man sie realisieren kann - und dann erst noch mit genügend Parkplätzen, also kundengerecht. So treibt man die Leute geradezu zum Einkauf über die Grenze.
Sie spüren, Herr Bundespräsident, dass aus mir eine tiefe Sorge um das wirtschaftliche Wohlergehen der Grenzregionen spricht, aber auch die Sorge um das Wohl und die Zukunft der Schweizer Wirtschaft, jener bewährten Marktwirtschaft, die es dem Staat überhaupt erst ermöglicht, sozial zu handeln. Dem sollten wir Sorge tragen. Ich freue mich, wenn Sie dafür Verständnis haben und sich gezielt gegen Bürokratie und für die notwendige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft einsetzen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die "kurzen" ergänzenden Bemerkungen von Herrn Germann sind nun in etwa gleich lang ausgefallen wie die Antwort des Bundesrates.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Herr Germann, ich habe sehr gut zugehört. Trotz der Länge Ihrer Antwort fehlen mir noch einige Angaben, um fundiert antworten zu können. Sie haben zum Beispiel nicht gesagt, ob der Tisch eckig war oder rund. (Heiterkeit)
Nun, seriöser: Sie wissen ja, wir kämpfen gegen die Hochpreisinsel Schweiz - das ist eines meiner Hauptziele -, denn das ist die erste Erklärung, die den Einkaufstourismus begründet. Sie geben das richtigerweise auch so wieder. Die Massnahmen, die wir einleiten, um dies zu erreichen, sind vielfältig. Sie werden in den kommenden Monaten Gelegenheit haben, mich bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Ich denke zum Beispiel an das Binnenmarktgesetz, das ja auch bewirken will, dass die Märkte landesintern offener sind und somit die Preise gedrückt werden, was sich dann wiederum positiv im Bereich des Einkaufstourismus jenseits der Grenzen auswirkt.
Ein zweiter Grund sind sicher die Massnahmen, die der Staat trifft und die den Wettbewerb verzerren. Das sind allerhand Dinge wie eben Zölle usw., die dazu führen, dass die Güter nicht unbedingt dort gekauft werden, wo sie am günstigsten hergestellt werden können.
Vielleicht zu einigen wenigen Punkten, die Sie hervorgehoben haben: Ihre Interpellation beginnt mit der Wertfreigrenze für die Mitnahme von Gütern über die Grenze. Der Bundesrat hat diese Wertfreigrenze nicht erhöht, er hat einfach zwei Bestandteile zusammengeführt. Wir hatten diese beiden Beträge von 100 und 200 Franken schon vorher; zur Vereinfachung wurden sie zusammengefasst. Sie wissen ja, dass man über die Grenze hinweg nicht nur Zölle zahlen muss. Es gibt Güter wie Nahrungsmittel, bei denen natürlich die Zölle ausschlaggebend sind. Es gibt aber viele Güter, auf die fast kein Zoll erhoben wird, und da muss vor allem bei der Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Es gibt natürlich Methoden, um diese Probleme, die den Tageseinkäufer jenseits Grenze belästigen, effizienter abzubauen, indem man z. B. eine Zollunion hat. Dann wäre das ganze Problem gelöst, wie das eben innerhalb der EU der Fall sein kann.
Wir haben nicht im Sinn, das zu ändern. Wir wollten es nicht erhöhen, wir wollten es auch nicht senken. Ich glaube aber nicht, dass dieses Element der Hauptgrund für den Einkaufstourismus ist.
Zur Hochpreisinsel, um dazu noch einige Elemente zu erwähnen: Sie haben die verschiedenen Gründe dafür dargestellt. Wir wollen dies bekämpfen. Es ist dadurch bedingt, dass bei uns der Binnenmarkt zu wenig wettbewerbskonform ist. Es wird aber auch durch andere Hemmnisse verstärkt. Ich denke an die hohen Kosten für Investitionen. Es ist in der Tat so, dass in der Schweiz verschiedene Projekte bestehen - von Einkaufszentren, aber auch für andere Aktivitäten, die nicht direkt mit dem Detailhandel, sondern mit dem Grosshandel zu tun haben, wie z. B. Verteilzentren für Europa - und dass diese zu scheitern drohen, weil die Auflagen zu kostspielig und die Planung usw. zu lange sind. Letzten Endes gibt man dann auf und installiert sich auf der anderen Seite der Grenze. Ich würde sagen, dass es noch nicht dramatisch ist und dass der Standort Schweiz immer noch Interesse weckt und dass auch interessante Projekte vorhanden sind.
Gefahr drohte in den letzten Monaten, als die EU im Sinne hatte, Reexporte an der Grenze zu besteuern. Doch es ist uns gelungen, diese Gefahr zu bannen. Da möchte ich noch einmal auf die vorhergehende Interpellation zurückkommen und doch etwas nicht im Raume stehen lassen. Herr Büttiker hat gesagt, unsere Aussenpolitik sei nicht über alle Zweifel erhaben, ohne das zu begründen - stellen Sie sich vor! -, ohne ein einziges Beispiel geben zu können. Das kann ich natürlich so nicht akzeptieren. Ich habe das Gefühl, dass wir eine gute Aussenpolitik betreiben und dass wir effiziente Leute haben, aber wir können nicht weiter gehen als das, was uns im Parlament als annehmbar abgenommen wird.
Sie haben noch die Frage der LSVA angesprochen. Hier darf man auch nicht nur die eine Seite sehen. Wir haben eine Erhöhung der LSVA vor, aber dies wird gleichzeitig von Erleichterungen begleitet, die Produktivitätssteigerungen bringen sollten, indem zum Beispiel die Tonnage zunimmt. Insgesamt sollte also die Rechnung aufgehen. Ich behaupte nicht, dass es für jeden einzelnen Transporteur aufgeht, denn nicht jeder Transporteur kann Waren bis zu 40 Tonnen auf seinen Lastwagen laden - insbesondere, wenn die Waren ein kleines spezifisches Gewicht haben. Aber trotzdem, sehen wir immer beide Dinge!
Wir sind also daran, wir haben ein breit angelegtes Programm im Bereich des Wettbewerbes, im Bereich der administrativen Belastung und der anderen Rahmenbedingungen, auch in der Landwirtschaft. Ich müsste jetzt noch über die Landwirtschaftspolitik sprechen, wo wir auch mit den Preisen herunterkommen. Wir haben also ein breit angelegtes Programm, mit dem versucht wird, diesem Trend entgegenzuwirken. Aber viele Elemente sind strukturelle Elemente, und diese können nicht von heute auf morgen korrigiert werden.
Ich bin also auch hier sehr aufmerksam bezüglich dessen, was im grenznahen Gebiet geschieht. Ich bin der Meinung, dass wir alles daransetzen sollten, die interessanten und zunehmenden Beispiele der fruchtbaren Zusammenarbeit über die Grenze hinweg - ich denke an den Veredelungsverkehr usw. - zu fördern, und dass wir diese Aktivitäten nicht durch staatliche Hemmnisse behindern sollten.
Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte die Diskussion nicht weiter verlängern. Aber mir scheint bei all diesen Diskussionen immer eines zu kurz zu kommen, nämlich die Betrachtung von uns selbst. Und da sind wir als Schweizer schizophren. Wir müssen beginnen umzudenken. Alle wollen Wachstum. Und was tun wir? Wir sind schizophren, weil wir als Konsumenten tiefe Preise wollen - das geht so weit, wie unser Kollege von Schaffhausen es sagt; man will über die Grenze gehen, um billig einzukaufen -, aber umgekehrt, als Angestellte, natürlich hohe Löhne wollen. Wer nur tiefe Preise zu zahlen bereit ist, aber auf der anderen Seite keine Lohnkürzungen in Kauf nimmt, der verhält sich völlig irrational. Der Unternehmer, der keine hohen Preise mehr erzielen kann, kann auch keine hohen Löhne mehr zahlen. Und wenn wir aufgrund staatlicher Massnahmen die Löhne hoch halten, aber die Preise senken, ist die Konsequenz die, die uns der Präsident der Economiesuisse vormacht: Man streicht die Arbeitsplätze in der Schweiz und verlagert sie nach Rumänien. Das ist ein Punkt.
Wir sind doch schizophren, wenn wir als Bewohner dieses Landes möglichst störungsfrei, möglichst ohne irgendwelche Einwirkungen, wohnen wollen. Wir wollen keinen Lärm. Wir wollen keine Luftverschmutzung. Wir wollen keinen Verkehr. Entsprechend machen wir Auflagen. Man kann doch nicht Auflagen machen, die die Produktion und die Dienstleistungen verteuern, aber auf der anderen Seite glauben, man könne dann tatsächlich mit den Preisen herunterfahren.
Ich weiss auch nicht, was das Beste ist in dieser Angelegenheit. Aber das ewige Schielen auf die Hochpreisinsel Schweiz ist nicht hilfreich. Wir müssen einmal schauen, woher das kommt. Dann finden wir die eine oder andere Lösung. Vielleicht müssen wir uns auch etwas rationaler verhalten. Die Hochpreisinsel allein macht es nicht aus. Löhne sind tabu. Umweltschutz ist tabu, und zwar nicht deswegen, weil man vielleicht denkt, jetzt kämen wir ans Lebendige. Nein, wir wollen Luxus. Bei den Ozonwerten z. B. haben wir das Doppelte dessen, was die EU kennt. Und es gibt Studien, die nachweisen, dass das, was wir in der Schweiz betreiben, mit Gesundheit nichts, mit Ideologie aber sehr viel zu tun hat. Hier braucht es noch einige Tabubrüche!
Wir haben in den Achtzigerjahren das Tabu der Armee gebrochen, die heilige Kuh Armee geschlachtet und begonnen, offen über die Armee zu reden. Wir haben in den Neunzigerjahren begonnen, das Tabu der Landwirtschaft zu brechen, die heilige Kuh Landwirtschaft zu schlachten, offen über die Landwirtschaft zu reden. Wir müssen vielleicht einmal beginnen, über die Standards und Niveaus unseres Umweltschutzes und über unsere Auflagen in allen Bereichen zu reden - offen zu reden. Dann können wir uns vielleicht fragen, ob wir noch finanzieren können, was wir uns leisten wollen.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Eine Bemerkung zu dem, was Herr Schmid gesagt hat: Wir müssen in dieser Diskussion aufpassen, dass wir das Pferd nicht am Schwanz aufzäumen. Zur ganzen Diskussion der Lohnfrage: Die hohen Preise hängen nicht unbedingt von den hohen Löhnen ab, sondern eben umgekehrt. Wenn Sie davon ausgehen, dass wegen der hohen Löhne hohe Preise verlangt werden müssen und können, dann haben Sie das Gefühl, es sei immer möglich. Es ist genau dasselbe wie mit dem Bauland. Man hat gesagt, wir hätten hohe Mieten, weil wir hohe Bodenpreise hätten. Es ist umgekehrt: Sie können hohe Bodenpreise haben, wenn Sie hohe Mieten haben. Sonst gehen Sie davon aus, dass es ja immer möglich wäre, hohe Löhne auf die Preise zu überwälzen. Dann müsste man sich fragen, wieso wir nicht noch höhere Löhne haben, wenn es ja möglich ist, die Preise anzupassen.
Es ist also umgekehrt. Wir haben bis jetzt in der Schweiz hohe Löhne bezahlen können, weil wir es eben mit dem Mix aus Produktivität und Verkaufspreis fertig gebracht haben, diese Wertschöpfung zu realisieren. Wenn wir es also fertig bringen, durch wettbewerbsintensivere Märkte die Preise zu drücken, dann wird auch mit tieferen Löhnen die gleiche Kaufkraft gewährt. Aber Sie können nicht zuerst die Löhne senken, damit die Preise sinken.