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Interpellation Keller Robert. Mise en danger des usagers de la route

8614 · Bollettino ufficiale

Del 17 mar 2005

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/8614/it/interpellation-keller-robert-mise-en-danger-des-usagers-de-la-route

Consultato il 11 set 2026

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Fonte

Oggetto parlamentare: 04.3299

04.3299

Interpellation Keller Robert. Mise en danger des usagers de la route

Keller Robert · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort auf meine Interpellation.

Worum geht es? Die Frage ist brisant: Kann es der Bundesrat verantworten, dass psychisch kranke Menschen, die eine IV-Rente beziehen, Fahrzeuge - gleich welcher Art - lenken? Es geht nicht um eine IV-Rente wegen Rücken- oder Gelenkschmerzen oder anderen Problemen. Nein, es geht um IV-Fälle wegen psychischen Erkrankungen, z. B. wegen eines Burn-out. Ärzte müssen dazu verpflichtet werden, eindeutig Stellung zu nehmen. Vielleicht würde auch die IV etwas entlastet; es wäre vielleicht ein Mosaikstein. Ich erwarte, dass der Bundesrat dieses Problem weiter bearbeitet und prüft.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo

Es ist unbestritten: Wenn ein Ausweisinhaber nicht bestrebt oder nicht fähig ist, ohne Gefährdung anderer zu fahren, muss der Ausweis entzogen werden. Aber wenn eine Person wegen einer psychischen Krankheit eine IV-Rente bezieht, ist sie zwar wegen ihrer Krankheit ganz oder teilweise erwerbsunfähig, deshalb muss sie aber nicht ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer sein. Und ausserdem beziehen ja nicht alle psychischkranken Menschen eine IV-Rente.

Wir sind der Meinung, das geltende Strassenverkehrsrecht biete zweckmässigere Instrumente an, um Personen zu erfassen, die fahruntüchtig sind. Insbesondere darf ein Lernfahr- oder Führerausweis nur erteilt werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin bestimmte medizinische Mindestanforderungen erfüllt. In Zweifelsfällen muss jeweilen abgeklärt werden, ob die betroffene Person fahrgeeignet ist. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob der Verdacht der fehlenden Eignung wegen einer körperlichen oder wegen einer psychischen Erkrankung entstanden ist. So wie es für körperlich behinderte Menschen speziell konstruierte Fahrzeuge gibt, die ihnen ein sicheres Fortkommen ermöglichen, gibt es auch für Psychischkranke Faktoren, welche günstige Voraussetzungen für die Fahreignung bilden: Symptomfreiheit, gute Krankheitseinsicht usw.

Das Bestehende muss, das geben wir ja zu, nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein. Wir arbeiten an Vorschlägen für eine verbesserte Verkehrssicherheit. Die Fahreignung nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Sie könnte periodisch überprüft werden, wenn der Führerausweis generell befristet und die Verlängerung von einer ärztlichen Untersuchung oder einer Selbstdeklaration über den Gesundheitszustand abhängig gemacht würde. Denkbar ist beispielsweise eine Meldepflicht für die IV-Behörden, um eine verkehrsmedizinische Untersuchung zu gewährleisten. Diese Vorschläge müssen aber noch vertieft geprüft werden. Es geht um Probleme des Arztgeheimnisses, des Datenschutzes, auch um den Aufwand für die Behörden und den Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Gestützt auf diese Vorschläge werden wir eine Vorlage zuhanden des Bundesrates erarbeiten.