08.5412
Personenfreizügigkeit (3)
Wortlaut
Aufgrund welcher juristischer Überlegungen weigert sich der Bundesrat, bei einem allfälligen Volks-Nein zur Personenfreizügigkeit die undemokratische Paketvorlage zu trennen und deren Bestandteile so ein zweites Mal dem Parlament und im Falle eines Referendums dem Volk vorzulegen?