09.5550
Kinderrechte
Wortlaut
Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die Kinderrechte einzuhalten. Faktisch werden bei der Anwendung des Asyl- und Ausländerrechts oftmals die Grundsätze der Konvention vernachlässigt.
Stellvertretend sei hier die Ausschaffung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Art. 3, 22 KRK) genannt.
Wie steht der Bundesrat zu dieser Praxis?