10.5411
KVG-Änderung. Wieso keine Lösung auf dem Dringlichkeitsweg?
Wortlaut
In der Beratung über die Standesinitiative Genf zur KVG-Änderung im Zusammenhang mit den Krankenkassenreserven (09.319) wurde die Frage gestellt, ob dieses Problem nicht auf dem Dringlichkeitsweg gelöst werden könnte, bis die anderen Reformen 2012 in Kraft träten.
Ist der Bundesrat bereit, ein solches Vorgehen zu wählen?
Was beim Avig möglich war, sollte doch bestimmt auch beim KVG umsetzbar sein.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.