11.5258
Neue Spitalfinanzierung (1)
Wortlaut
Die neue Spitalfinanzierung verfolgt u. a. folgendes Ziel: "Zulassung der Spitalbetreiber zur OKP ... nach den Kriterien der Qualität ..." (Art. 39 Abs. 2ter)
Wie definieren sich die Qualitätskriterien?
Gibt es gesamtschweizerisch einheitliche Kriterien, oder sind sie kantonal unterschiedlich, unterschiedlichen Umfangs?
Wer prüft das Einhalten der gesetzlichen Vorgabe und damit des zwingenden Bestandteils der Tarifverträge?
Was, wenn sie nicht zeitgleich mit dem DRG-Start eingehalten werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.