12.5394
Kanton Neuenburg. Asyl unter freiem Himmel
Wortlaut
Aufgrund ihres groben Verhaltens wurden acht Asylbewerber im Kanton Neuenburg einfach aus ihrem Asylzentrum ausgewiesen und sich selber überlassen.
Ist das Bundesamt für Migration (BFM) über dieses Vorgehen informiert?
Hat ein Kanton das Recht, einem Asylbewerber jegliche Betreuung vorzuenthalten, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsbestimmungen des Bundes und des entsprechenden Kantons?
Wenn nein: Was gedenkt der Bund zu unternehmen, um den Kanton Neuenburg an seine Verpflichtungen zu erinnern?