14.5044
Raumplanungsgesetz. Mehrwertabgabe
Wortlaut
Das neue Raumplanungsgesetz sieht eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent auf Böden vor, die einer Bauzone zugewiesen wurden.
Wann wird diese Abgabe obligatorisch?
Wird ein Gemeinwesen wie eine Gemeinde diese Abgabe bei der Einzonung von eigenem Land entrichten müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.