14.5537
Rückführungen nach Italien gemäss Dublin-Abkommen
Wortlaut
Am 4. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien sein Veto eingelegt.
Wird die Schweiz an der Rückführung dieser Familie nach Italien festhalten?
Hat Italien den Schweizer Behörden die nötigen Garantien bereits schriftlich gegeben?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Urteil zu zusätzlichen Erschwernissen beim Vollzug des Dublin-Abkommens führt und dieses weiter an Schlagkraft verliert?