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Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo

17.5358 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Del 13 set 2017

https://lexipedia.io/it/docs/ch/curia-vista/17-5358/de/geschafte-der-firma-gunvor-in-kongo

Consultato il 13 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Curia Vista – Oggetti parlamentari
Fonte

Deliberazioni: Heure des questions. Question Wermuth Cédric. Activités de la société Gunvor au Congo (18 set 2017)

17.5358

Geschäfte der Firma Gunvor in Kongo

Wortlaut

Ein NGO-Bericht zum Engagement der Firma Gunvor in Kongo zeigt auf, wie die Rohstoffbranche internationale Regulierungen umgeht.

  • Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Fall?

  • Wie will er in Zukunft verhindern, dass fragwürdige Regimes Schweizer Rohstoffhändler als Finanzinstitute nutzen?

  • Welche Lehren zieht er aus diesem Fall?

  • Braucht es verbindliche Regeln für die Rohstoffbranche?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat Kenntnis vom in der Fragestellung erwähnten Fall, der Teil einer laufenden Untersuchung der Bundesanwaltschaft ist. Er äussert sich nicht zu laufenden Untersuchungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das gesetzliche Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei den Risiken angemessen Rechnung trägt, wie das auch die letzte Prüfung der Arbeitsgruppe Gafi (Groupe d'action financière) gezeigt hat. Er verweist zudem auf Artikel 305 des Strafgesetzbuches, welcher die Bestrafung einer jeden Person ermöglicht, die eine qualifizierte Straftat bezüglich Geldwäscherei begeht. Dient eine Kreditgewährung der Geldwäscherei, wird das Verhalten gemäss schweizerischem Recht strafbar. Der Bundesrat setzt auf eine intelligente Mischung aus rechtlich verbindlichen und nichtverbindlichen Massnahmen für den Rohstoffsektor, wie er sie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, im Grundlagenbericht Rohstoffe sowie in der CSR-Strategie festgelegt hat. Darüber hinaus hat der Bundesrat die interdepartementale Plattform Rohstoffe beauftragt, bis November 2018 eine Neubeurteilung der Lage der Schweizer Rohstoffbranche einschliesslich eines allfälligen staatlichen Handlungsbedarfs betreffend Wettbewerbsfähigkeit, Integrität, Umwelt- und weitere Aspekte vorzunehmen.